Veröffentlichtes Profil

Meyer Arbeitsrecht

Meyer Arbeitsrecht in Paderborn: Beratung, Prozessführung und Vertragsgestaltung

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

MEYER ARBEITSRECHT Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Lise-Meitner-Str. 1 c, 33104 Paderborn

Telefon: +49 5251 14892-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
MEYER ARBEITSRECHT Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

MEYER ARBEITSRECHT ist eine Fachanwaltskanzlei mit Sitz in Paderborn. Das Team aus sechs Fachanwälten berät seit 2005 Arbeitgeber, Betriebsräte, Führungskräfte und Arbeitnehmer. Die Tätigkeit umfasst arbeitsrechtliche Fragestellungen von der Abmahnung über die Kündigung bis zum Zeugnis. In der Beratung entwickelt die Kanzlei gemeinsam mit ihren Mandanten individuelle Lösungen, häufig bereits vor einer streitigen Auseinandersetzung. Dabei verfolgt sie den Ansatz, Konflikte möglichst im Vorfeld zu lösen. Ein weiterer Bestandteil der Tätigkeit ist die Prozessführung zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche vor Gericht. Die Rechtsanwälte treten regelmäßig bundesweit vor Gericht auf. Darüber hinaus gestaltet die Kanzlei arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen und Arbeitsverträge. Sie berät Arbeitgeber und Betriebsräte in betrieblichen Angelegenheiten und verhandelt Interessenausgleiche sowie Sozialpläne. Die Kanzlei befindet sich im Westend-Carrée in der Lise-Meitner-Straße in Paderborn. Anfragen und Terminwünsche können telefonisch, per Fax oder per E-Mail übermittelt werden.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: meyer-arbeitsrecht.de, meyer-arbeitsrecht.de

Beratung in Paderborn – Einordnung der Redaktion

Meyer Arbeitsrecht ist das Profil der MEYER ARBEITSRECHT Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Paderborn. Die Fachanwaltskanzlei hat ihren Sitz im Westend-Carrée, Lise-Meitner-Str. 1 c, 33104 Paderborn. Ihr Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Nach der Kanzleibeschreibung berät das Team aus sechs Fachanwälten seit 2005 Arbeitgeber, Betriebsräte, Führungskräfte und Arbeitnehmer. Damit richtet sich die Tätigkeit an unterschiedliche Beteiligte des Arbeitslebens, deren Interessen und rechtliche Ausgangslagen sich unterscheiden können. Im Mittelpunkt stehen sowohl einzelne Arbeitsverhältnisse als auch betriebliche Regelungen. Für Arbeitnehmer und Führungskräfte können insbesondere Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse Anlass für eine Anfrage sein. Dahinter stehen häufig Fragen zum Bestand des Arbeitsverhältnisses, zur Bewertung eines beanstandeten Verhaltens oder zur Darstellung der beruflichen Tätigkeit im Zeugnis. Auch die Gestaltung von Arbeitsverträgen gehört zum Tätigkeitsfeld der Kanzlei. Eine arbeitsrechtliche Prüfung kann dabei helfen, Vertragsregelungen und ihre Bedeutung einzuordnen. Welche Gesichtspunkte im Einzelfall maßgeblich sind, hängt unter anderem von den Vereinbarungen, dem zeitlichen Ablauf und den verfügbaren Unterlagen ab. Auf betrieblicher Ebene berät MEYER ARBEITSRECHT Arbeitgeber und Betriebsräte und verhandelt Interessenausgleiche sowie Sozialpläne. Solche Instrumente spielen insbesondere bei betrieblichen Veränderungen eine Rolle. Die Kanzlei beschreibt ihren Ansatz als gemeinsame Entwicklung individueller Lösungen, häufig bereits vor einer streitigen Auseinandersetzung. Neben dieser auf frühzeitige Konfliktklärung ausgerichteten Beratung gehört die Prozessführung zur Tätigkeit. Die Rechtsanwälte treten nach den vorliegenden Angaben regelmäßig bundesweit vor Gericht auf. Eine außergerichtliche Verständigung und eine gerichtliche Klärung sind dabei unterschiedliche Wege, deren Eignung vom jeweiligen Anliegen abhängt. Der örtliche Bezug liegt in Paderborn mit seinen Stadtteilen Kernstadt, Schloß Neuhaus und Elsen; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist in den Angaben nicht enthalten. Für typische arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte und nicht das Amtsgericht Paderborn oder das Landgericht Paderborn zuständig. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dortigen Kontaktangaben als Ausgangspunkt für eine Anfrage nutzen. Telefon, Fax und E-Mail sind als Kontaktwege der Kanzlei genannt. Für die erste Schilderung sind das Thema, wichtige Daten und der gewünschte Gesprächstermin hilfreich. Ob und unter welchen Bedingungen eine Beratung oder Vertretung übernommen wird, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Paderborn

Die Kanzlei MEYER ARBEITSRECHT befindet sich im Westend-Carrée an der Lise-Meitner-Str. 1 c in 33104 Paderborn. Als Stadtteile am Standort sind Kernstadt, Schloß Neuhaus und Elsen genannt. Aus diesen Angaben lässt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem bestimmten Stadtteil oder zu einer Innenstadtlage ableiten. Für die Planung eines Besuchs ist deshalb die konkrete Straßenadresse maßgeblich. Eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungs- beziehungsweise Routeninformationen vorbereitet werden. Bestimmte Haltestellen, Linien oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Auch Hinweise zum Zugang zum Gebäude können bei der Terminvereinbarung erfragt werden. Mit dem Amtsgericht Paderborn und dem Landgericht Paderborn sind zwei Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit am Standort genannt. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt dieses Profils sind sie bei typischen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern grundsätzlich nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Kündigungsschutzverfahren, Auseinandersetzungen über Arbeitsentgelt und Zeugnisstreitigkeiten werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Auch betriebsverfassungsrechtliche Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat fallen grundsätzlich in die Arbeitsgerichtsbarkeit; dafür ist typischerweise das Beschlussverfahren vorgesehen. Amts- und Landgerichte bearbeiten dagegen unter anderem allgemeine Zivilsachen. Bei bestimmten dienstvertraglichen Streitigkeiten, etwa im Zusammenhang mit Organmitgliedern einer Gesellschaft, kann die ordentliche Gerichtsbarkeit betroffen sein. Welcher Rechtsweg und welcher Gerichtsort einschlägig sind, hängt von der Stellung der Beteiligten und dem Gegenstand des Verfahrens ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Abmahnung oder Kündigung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, das betreffende Schreiben und eine kurze zeitliche Darstellung der Ereignisse hilfreich. Bei einer Kündigung ist insbesondere wichtig, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Auch einschlägige Korrespondenz, frühere Abmahnungen und gegebenenfalls betriebliche Vereinbarungen können Bedeutung haben. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollte eine Anfrage zeitnah erfolgen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, lässt sich meist erst nach einer ersten Sichtung bestimmen.
Was kann bei einem Arbeitsvertrag oder Arbeitszeugnis geprüft werden?
Bei Arbeitsverträgen geht es häufig um die Bedeutung von Regelungen zu Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Befristung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auch Verweise auf Tarifverträge und betriebliche Regelungen können wichtig sein. Bei Arbeitszeugnissen stehen typischerweise die Beschreibung der Aufgaben, die Beurteilung von Leistung und Verhalten sowie die formalen Anforderungen im Mittelpunkt. Für eine Anfrage sind die vollständige Vertragsfassung beziehungsweise das Zeugnis und eine Beschreibung der tatsächlichen Tätigkeit hilfreich. Einzelne Formulierungen sollten nicht losgelöst vom Gesamtzusammenhang betrachtet werden.
Worin unterscheiden sich Interessenausgleich und Sozialplan?
Beide Instrumente stehen im Zusammenhang mit betrieblichen Veränderungen, erfüllen aber unterschiedliche Funktionen. Ein Interessenausgleich betrifft insbesondere die Frage, ob, wann und wie eine geplante Betriebsänderung umgesetzt werden soll. Ein Sozialplan regelt den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile, die Beschäftigten dadurch entstehen. Für eine arbeitsrechtliche Anfrage sind etwa die geplanten Maßnahmen, der Stand der Gespräche und vorhandene Entwürfe relevant. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Instrumente vorliegen und welche Beteiligungsrechte bestehen, hängt von den konkreten betrieblichen Umständen ab.
Muss eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung sofort vor Gericht geführt werden?
Nicht jeder arbeitsrechtliche Konflikt führt unmittelbar zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Anliegen kommen zunächst eine Klärung des Sachverhalts, außergerichtliche Korrespondenz oder Verhandlungen in Betracht. Bei bestimmten Streitigkeiten müssen allerdings gesetzliche oder vertragliche Fristen berücksichtigt werden; Gespräche verhindern einen Fristablauf nicht automatisch. Für typische Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig. Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren ist regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen, in der eine einvernehmliche Beendigung des Rechtsstreits erörtert wird.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Meyer Arbeitsrecht

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: meyer-arbeitsrecht.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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