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- Kanzlei Gerling Paderborn
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Gerling mit den Standorten Paderborn und Bielefeld betreut Mandanten in den Bereichen IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz und Arbeitsrecht. Weitere genannte Bereiche sind Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht. Im Arbeitsrecht gehören Kündigungsschutzklagen, Abfindungsverhandlungen, Arbeitsverträge, Mutterschutz, Elternzeit, Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht zum Angebot. Im IT-Recht nennt die Kanzlei unter anderem Datenschutzrecht, Softwarelizenzrecht, IT-Vertragsrecht und Filesharing. Im Markenrecht umfasst die Tätigkeit Markenanmeldungen, Markenverletzungen, Markenüberwachung, Lizenzverträge sowie Widerspruchs- und Löschungsverfahren. Die Kanzlei bietet Beratung und gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung für Mandanten in Paderborn, Bielefeld und Umgebung. Sie legt Wert auf eine umfassende Rechtsberatung, individuelle Lösungen und ein vertrauensvolles Verhältnis zu ihren Mandanten. Im Mittelpunkt stehen deren Interessen. Wenn ein Termin vor Ort nicht möglich ist, können Telefontermine oder Videotermine vereinbart werden. Kontakt ist über das Online-Formular, per E-Mail oder telefonisch möglich. In dringenden Fällen ist die Kanzlei nach Absprache auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-gerling.de, kanzlei-gerling.de
Beratung in Paderborn – Einordnung der Redaktion
Das Profil Gerling Paderborn auf Anwalt-Seiten.de stellt die Kanzlei Gerling Paderborn am Technologiepark 11 in 33100 Paderborn vor. Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Die Kanzlei hat Standorte in Paderborn und Bielefeld und berät sowie vertritt Mandantinnen und Mandanten gerichtlich und außergerichtlich. Im Arbeitsrecht nennt sie insbesondere Kündigungsschutzklagen, Abfindungsverhandlungen und Arbeitsverträge. Für Ratsuchende geht es dabei häufig um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, die Gestaltung vertraglicher Bedingungen oder die Klärung gegenseitiger Rechte und Pflichten. Eine Abfindung ist dabei kein automatischer Bestandteil jeder Kündigung, sondern hängt von den rechtlichen und tatsächlichen Umständen ab. Weitere arbeitsrechtliche Themen des Angebots sind Mutterschutz, Elternzeit, Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht. Dahinter stehen unterschiedliche Anliegen: Beschäftigte beschäftigen etwa Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder zur Anwendung tariflicher Regelungen. Im betrieblichen Zusammenhang können Beteiligungsrechte des Betriebsrats und kollektive Vereinbarungen eine Rolle spielen. Für die erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, einschlägige Vereinbarungen und der bisherige Schriftwechsel wichtig. Bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein, weshalb das Zugangsdatum zu den wesentlichen Informationen einer Anfrage gehört. Neben dem arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt umfasst die belegte Tätigkeit IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz sowie Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht. Genannt werden Datenschutz, Softwarelizenzen, IT-Verträge und Filesharing. Im Markenrecht gehören Anmeldungen, die Auseinandersetzung mit Markenverletzungen, Markenüberwachung, Lizenzverträge sowie Widerspruchs- und Löschungsverfahren dazu. Berührungspunkte zwischen diesen Bereichen können beispielsweise bei der Nutzung betrieblicher Software, beim Umgang mit personenbezogenen Daten oder bei der vertraglichen Regelung digitaler Leistungen entstehen. Der örtliche Bezug liegt in Paderborn und Umgebung; dazu zählen auch Anfragen aus der Kernstadt, Schloß Neuhaus oder Elsen. Eine Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Paderborn und das Landgericht Paderborn. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören jedoch regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann das Profil als Ausgangspunkt dienen; als Kontaktwege nennt die Kanzlei ein Online-Formular, E-Mail und Telefon. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf Fristen erleichtern die erste Einordnung. Telefon- oder Videotermine können vereinbart werden, wenn ein Besuch vor Ort nicht möglich ist. In dringenden Fällen ist eine Erreichbarkeit außerhalb der Geschäftszeiten nach Absprache vorgesehen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Paderborn
Die Kanzlei Gerling Paderborn ist unter der Anschrift Technologiepark 11 in 33100 Paderborn ansässig. Ihr räumlicher Tätigkeitsbezug umfasst Paderborn, Bielefeld und Umgebung. Für Ratsuchende aus der Paderborner Kernstadt, Schloß Neuhaus oder Elsen bildet diese Adresse den örtlichen Anlaufpunkt. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich allerdings weder eine gesicherte Zuordnung zu einem dieser Stadtteile noch eine belegte Innenstadtlage. Bei einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw richtet sich die passende Verbindung nach dem Ausgangsort; aktuelle Verbindungen und die örtliche Zufahrt sollten anhand der Anschrift geprüft werden. Konkrete Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind nicht angegeben. Als Alternative zum persönlichen Termin kommen nach Vereinbarung Telefon- und Videotermine infrage. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist eine Unterscheidung der Gerichtsbarkeiten wichtig: Kündigungsschutzklagen und typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Vergütung oder Arbeitszeugnisse, werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht Paderborn oder dem Landgericht Paderborn. Auch betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen fallen regelmäßig in die Arbeitsgerichtsbarkeit. Die beiden genannten Paderborner Gerichte können dagegen bei zivilrechtlichen Streitigkeiten aus den weiteren Tätigkeitsfeldern Bedeutung haben, beispielsweise bei IT-Verträgen oder urheberrechtlichen Ansprüchen. Ob Amtsgericht oder Landgericht zuständig ist, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, Streitwert und besonderen Zuständigkeitsregeln ab. Gerade im Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht können gesetzliche Sonderregeln oder landesrechtliche Konzentrationen dazu führen, dass ein anderes Gericht zuständig ist. Der Kanzleisitz allein legt den Gerichtsstand deshalb nicht fest.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, Telefon, E-Mail und Ihre Nachricht als Pflichtfelder angegeben.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, Telefon, E-Mail und Ihre Nachricht als Pflichtfelder angegeben.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind bei einer Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs, der Arbeitsvertrag und Angaben zum bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses relevant. Auch ergänzende Vereinbarungen, Abmahnungen oder einschlägiger Schriftwechsel können Bedeutung haben. Für eine Kündigungsschutzklage gilt regelmäßig eine Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Deshalb sollte eine Anfrage klar erkennen lassen, ob bereits eine Kündigung vorliegt und wann sie eingegangen ist. Welche Schritte im Einzelfall in Betracht kommen, setzt eine individuelle Prüfung voraus.
- Besteht nach einer Kündigung automatisch ein Anspruch auf Abfindung?
- Eine Kündigung führt nicht allgemein zu einem automatischen Abfindungsanspruch. Eine Abfindung kann sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder besonderen gesetzlichen Voraussetzungen ergeben. Auch im Rahmen einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Einigung kann sie Gegenstand von Verhandlungen sein. Dabei spielen unter anderem die Umstände der Beendigung und die jeweiligen rechtlichen Positionen eine Rolle. Für eine Anfrage ist es hilfreich, vorhandene Angebote, Aufhebungsverträge oder andere Beendigungsvereinbarungen zu benennen. Neben der Zahlung können auch Beendigungsdatum, Freistellung und Zeugnis für die Gesamtbewertung wichtig sein.
- Welche Unterlagen helfen bei Fragen zu Arbeitsvertrag, Mutterschutz oder Elternzeit?
- Ausgangspunkt ist meist der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Änderungen. Je nach Anliegen können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Mitteilungen an den Arbeitgeber und dessen Antworten hinzukommen. Bei Mutterschutz und Elternzeit sind außerdem der zeitliche Ablauf und bereits abgegebene Erklärungen wichtig. Diese Bereiche betreffen unterschiedliche gesetzliche Schutzrechte und organisatorische Fragen, etwa Beschäftigung, Auszeiten oder die Rückkehr in den Betrieb. Eine kurze chronologische Darstellung hilft, das Anliegen zu strukturieren. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und welche Regelungen einschlägig sind, hängt von der konkreten Fragestellung und den betrieblichen Umständen ab.
- Worauf kommt es bei einer Anfrage zu IT-Verträgen, Softwarelizenzen oder Datenschutz an?
- Hilfreich ist zunächst eine Beschreibung des eingesetzten Produkts oder der betroffenen Dienstleistung und der beteiligten Vertragsparteien. Bei Softwarelizenzen und IT-Verträgen sind insbesondere Vertragstexte, Leistungsbeschreibungen, Lizenzbedingungen und dokumentierte Beanstandungen relevant. Datenschutzfragen erfordern häufig zusätzlich einen Überblick darüber, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden und wer daran beteiligt ist. Sensible Daten sollten nicht ohne Erforderlichkeit in eine erste Anfrage aufgenommen werden. Zunächst genügt häufig eine sachliche Zusammenfassung. Die rechtliche Einordnung unterscheidet sich danach, ob es beispielsweise um Nutzungsrechte, Leistungsstörungen oder datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten geht.
- Welche Informationen werden für eine Anfrage zu Marken, Urheberrecht oder einer Abmahnung benötigt?
- Bei Markenfragen sind das betroffene Zeichen, die vorgesehenen oder bereits angebotenen Waren und Dienstleistungen sowie vorhandene Registerangaben hilfreich. Urheberrechtliche Anliegen erfordern meist Informationen zum betroffenen Werk und zur Art seiner Nutzung. Liegt eine Abmahnung vor, sind deren vollständiger Inhalt, Anlagen und darin genannte Fristen wichtig. Auch Lizenzverträge und bisheriger Schriftwechsel können zur Einordnung beitragen. Markenanmeldung, Widerspruch, Löschung und gerichtliche Verletzungsverfahren sind unterschiedliche Verfahrensarten mit jeweils eigenen Voraussetzungen. Eine erste Anfrage sollte deshalb deutlich machen, ob Schutz neu begründet, eine Nutzung geklärt oder auf einen erhobenen Vorwurf reagiert werden soll.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Gerling Paderborn
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-gerling.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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