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- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwältin Trixi Hoferichter
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Trixi Hoferichter ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediatorin in Würzburg. Sie berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Fragen. Zu ihrem Mandantenkreis zählen Fach- und Führungskräfte, angestellte GmbH-Geschäftsführer sowie Unternehmen. Ihre Tätigkeit umfasst die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen und Kündigungen sowie die Verhandlung von Aufhebungsverträgen. Arbeitnehmer unterstützt sie bei Kündigungsschutzklagen, Arbeitszeugnissen, Versetzungen, dem Entzug von Personalverantwortung und Freistellungen. Arbeitgeber berät sie im Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie zu Mutterschutz und Elternzeit. Für angestellte Geschäftsführer übernimmt sie die Prüfung und Optimierung von Geschäftsführerverträgen sowie die Vertretung in Haftungsfällen. Die Vertretung erfolgt vor Gericht und außergerichtlich. Durch präventive Beratung unterstützt sie Unternehmen dabei, rechtlichen Problemen vorzubeugen. Daneben bietet sie Mediation und Wirtschaftsmediation für Unternehmen und Einzelpersonen an. Dabei sollen Konflikte im gegenseitigen Einvernehmen gelöst und die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden. Die Webseite nennt über 20 Jahre Erfahrung als Rechtsanwältin und 15 Jahre im Personalmanagement der Industrie.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: arbeitsrecht.services, arbeitsrecht.services
Beratung in Würzburg – Einordnung der Redaktion
Trixi Hoferichter ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediatorin in Würzburg. Ihre Kanzlei befindet sich in der Karmelitenstraße 36, 97070 Würzburg. Das Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt ihrer Tätigkeit. Sie berät und vertritt sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Zum genannten Mandantenkreis gehören Fach- und Führungskräfte, angestellte GmbH-Geschäftsführer sowie Unternehmen. Die Kanzleiwebseite nennt über 20 Jahre Erfahrung als Rechtsanwältin und 15 Jahre im Personalmanagement der Industrie. Inhaltlich reicht ihre Arbeit von der Gestaltung beruflicher Vertragsbeziehungen über Konflikte im laufenden Arbeitsverhältnis bis zu dessen Beendigung. Für Beschäftigte stehen häufig Arbeitsverträge, Abmahnungen oder Kündigungen im Mittelpunkt. Hoferichters Tätigkeit umfasst die Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie die Verhandlung von Aufhebungsverträgen. Hinzu kommen Kündigungsschutzklagen und Fragen zu Arbeitszeugnissen. Bei Fach- und Führungskräften können außerdem Versetzungen, Freistellungen oder der Entzug von Personalverantwortung Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Hinter solchen Anliegen stehen unterschiedliche Fragen: Welche Aufgaben sind vertraglich vereinbart, wie werden Veränderungen dokumentiert und welche rechtlichen Folgen kann eine Beendigung haben? Die Einordnung hängt jeweils von den konkreten Vereinbarungen und Umständen ab. Auf Arbeitgeberseite berät Trixi Hoferichter im Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie zu Mutterschutz und Elternzeit. Während das Individualarbeitsrecht die Beziehung zwischen Arbeitgeber und einzelnen Beschäftigten betrifft, behandelt das Kollektivarbeitsrecht insbesondere betriebliche Mitbestimmung und tarifliche Regelungen. Präventive Beratung gehört ebenfalls zu ihrem Angebot. Für angestellte Geschäftsführer prüft und optimiert sie Geschäftsführerverträge und übernimmt die Vertretung in Haftungsfällen. Bei dieser Personengruppe ist die Abgrenzung zwischen Anstellungsverhältnis und gesellschaftsrechtlicher Organstellung von besonderer Bedeutung. Die Vertretung erfolgt außergerichtlich und vor Gericht. Ergänzend bietet Hoferichter Mediation und Wirtschaftsmediation für Unternehmen und Einzelpersonen an. Dabei geht es um eine einvernehmliche Konfliktbearbeitung unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten. Die Karmelitenstraße liegt im Würzburger Innenstadtbereich. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommen typischerweise die Arbeitsgerichte in Betracht; bei Geschäftsführerangelegenheiten kann dagegen die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig sein. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach dem Streitgegenstand und den gesetzlichen Voraussetzungen. Für die Anfahrt lassen sich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw grundsätzlich in die Planung einbeziehen. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Für eine erste Anfrage sind eine kurze Schilderung des Anliegens, die eigene Rolle als Beschäftigter, Arbeitgeber oder Geschäftsführer und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben sinnvoll. Anschließend können die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen geklärt werden. Eine Anfrage allein ersetzt keine Bestätigung der Übernahme oder der Bearbeitung laufender Fristen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Würzburg
Die Kanzlei von Trixi Hoferichter liegt in der Karmelitenstraße 36 im Innenstadtbereich von Würzburg. Damit ist ihr arbeitsrechtliches Profil räumlich im zentralen Stadtgebiet verankert. Bei einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln bietet sich eine Planung anhand der aktuellen Verbindungen und der Kanzleiadresse an. Wer mit dem Pkw kommt, sollte die örtliche Verkehrsführung und die jeweils verfügbaren Parkmöglichkeiten berücksichtigen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, eigenen Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang sind in den vorliegenden Informationen nicht enthalten. Entsprechende organisatorische Fragen lassen sich vor einem persönlichen Termin klären. Für den Schwerpunkt Arbeitsrecht ist typischerweise die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich. Arbeitsgerichte behandeln unter anderem Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten über Vergütung, Arbeitszeugnisse oder Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis. Auch kollektivarbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, etwa zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, können dort geführt werden; hierfür ist häufig das Beschlussverfahren vorgesehen. Welches Gericht örtlich zuständig ist, ergibt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz in Würzburg. Maßgeblich können beispielsweise der Arbeitsort oder der Sitz der beklagten Partei sein. Bei den ebenfalls zum Profil gehörenden angestellten GmbH-Geschäftsführern ist der Rechtsweg gesondert zu betrachten. Streitigkeiten aus Geschäftsführerverträgen oder über Haftung können vor die ordentlichen Zivilgerichte gehören. Entscheidend sind insbesondere die rechtliche Stellung und der geltend gemachte Anspruch. Mediation und Wirtschaftsmediation sind dagegen keine gerichtlichen Entscheidungsverfahren. Sie ermöglichen eine strukturierte Verständigung, sofern die Beteiligten zur gemeinsamen Bearbeitung ihres Konflikts bereit sind.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine arbeitsrechtliche Mandatsanfrage hilfreich?
- Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Häufig bilden der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Ergänzungen, relevante Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht die Grundlage. Bei einer Kündigung sind das Kündigungsschreiben und Angaben zum Zugang wichtig, bei einer Abmahnung zusätzlich der darin beschriebene Vorgang. Für Streitigkeiten über Aufgaben oder Personalverantwortung können Stellenbeschreibungen und Änderungsmitteilungen hilfreich sein. Bereits laufende gerichtliche Verfahren oder erkennbare Fristen sollten in der Anfrage erwähnt werden. Welche Dokumente tatsächlich übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
- Worin unterscheiden sich Kündigung und Aufhebungsvertrag?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Zeugnis und weitere Folgen geregelt werden. Beide Wege können unterschiedliche arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Fragen auslösen. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen; ein Aufhebungsvertrag kann bereits mit seinem Abschluss verbindliche Folgen haben. Für eine individuelle Bewertung sind deshalb der vollständige Text, der zeitliche Ablauf und die jeweilige berufliche Situation wesentlich.
- Was ist bei angestellten GmbH-Geschäftsführern anders als bei anderen Beschäftigten?
- Bei GmbH-Geschäftsführern sind die Organstellung innerhalb der Gesellschaft und das zugrunde liegende Anstellungsverhältnis zu unterscheiden. Eine Abberufung und eine Beendigung des Geschäftsführervertrags sind deshalb rechtlich nicht ohne Weiteres dasselbe. Auch der Schutz durch arbeitsrechtliche Vorschriften und die Zuständigkeit der Gerichte können anders zu beurteilen sein als bei anderen Beschäftigten. Typische Themen sind Vergütung, Laufzeit, Kündigungsregelungen, Zuständigkeiten und Haftung. Für eine Prüfung können neben dem Geschäftsführervertrag auch gesellschaftsrechtliche Unterlagen und Beschlüsse relevant sein. Die Bezeichnung als angestellter Geschäftsführer allein beantwortet diese Fragen nicht.
- Wann kommt Mediation bei Konflikten im Arbeitsumfeld in Betracht?
- Mediation kann bei Konflikten im Arbeitsumfeld in Betracht kommen, wenn die Beteiligten bereit sind, gemeinsam nach einer tragfähigen Vereinbarung zu suchen. Denkbare Themen sind Zusammenarbeit, Aufgabenverteilung, Führung oder Spannungen innerhalb eines Unternehmens. Die mediierende Person unterstützt das Gespräch und strukturiert die Konfliktbearbeitung, trifft aber keine verbindliche Entscheidung wie ein Gericht. Mediation unterscheidet sich damit von der anwaltlichen Interessenvertretung einer Partei. Ob sie zum jeweiligen Konflikt passt, hängt unter anderem von Gesprächsbereitschaft und Verhandlungsspielraum ab. Bestehende rechtliche Fristen werden durch Mediationsgespräche nicht automatisch angehalten.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Trixi Hoferichter
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Trixi Hoferichter liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 77 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwältin Trixi Hoferichter insgesamt und nicht auf Trixi Hoferichter persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Karmelitenstraße 36, 97070 Würzburg
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: arbeitsrecht.services
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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