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- Rechtsanwaltskanzlei Andreas Köhler
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Andreas Köhler ist Rechtsanwalt in Bergisch Gladbach. Seine Kanzlei befindet sich in der Hauptstraße 251 gegenüber dem Quirlsberg und der Gnadenkirche. Als Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit nennt der Internetauftritt Zivilrecht, Mietrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht. Die Darstellung des Zivilrechts behandelt Verträge des täglichen Lebens, darunter Kaufverträge, Beförderungsverträge, Dienstverträge und Werkverträge. Im Mietrecht werden Mieter und Vermieter angesprochen, im Arbeitsrecht Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Informationen zum Familienrecht befassen sich mit Ehe und Familie. Im Verkehrsrecht wird die Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen genannt. Die erbrechtliche Darstellung richtet sich an Menschen, die Vermögenswerte nach ihrem Tod bestimmten Personen oder Institutionen hinterlassen möchten. Beratungstermine können telefonisch vereinbart werden. Für ergänzende Informationen bietet die Kanzlei ebenfalls telefonischen Kontakt an. Unterlagen für Mandatsaufnahmen, Besprechungen oder die Sachbearbeitung können per E-Mail, per Post oder über den Hausbriefkasten übermittelt werden. Der Internetauftritt beschreibt die Möglichkeit persönlicher Vertretung vor Gerichten in Nordrhein-Westfalen und im gesamten Bundesgebiet.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rakoehler.de, rakoehler.de
Beratung in Bergisch Gladbach – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Andreas Köhler ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Andreas Köhler in der Hauptstraße 251 in 51465 Bergisch Gladbach ansässig. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf. Der Internetauftritt der Kanzlei nennt darüber hinaus Zivilrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Erbrecht. Im Arbeitsrecht spricht die Kanzleidarstellung sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber an. Im Familienrecht stehen Fragen rund um Ehe und Familie im Mittelpunkt. Damit betrifft das Profil zwei Bereiche, in denen rechtliche Fragen häufig eng mit der beruflichen oder persönlichen Lebensplanung verbunden sind. Zum Arbeitsrecht gehören typischerweise die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Vergütungsfragen, Arbeitszeiten, Abmahnungen und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Auch Arbeitszeugnisse oder Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet grundsätzlich eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen, der bisherigen Kommunikation und des zeitlichen Ablaufs. Weil bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen Fristen eine Rolle spielen können, sind genaue Angaben zum Zugang von Schreiben und vorhandene Unterlagen für die erste Orientierung bedeutsam. Welche Schritte in Betracht kommen, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Im Familienrecht sind Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs typische Anliegen. Dabei können persönliche Vorstellungen, wirtschaftliche Verhältnisse und die Belange gemeinsamer Kinder zusammentreffen. Eine anwaltliche Befassung dient allgemein dazu, die unterschiedlichen Themen voneinander abzugrenzen und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Wege einzuordnen. Am Standort kommt für familiengerichtliche Angelegenheiten das Amtsgericht Bergisch Gladbach in Betracht, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis werden dagegen regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Die Kanzlei liegt gegenüber dem Quirlsberg und der Gnadenkirche; diese beiden Bezugspunkte erleichtern die räumliche Orientierung in Bergisch Gladbach. Für Ratsuchende aus Stadtmitte, Bensberg oder Refrath lässt sich die Anfahrt anhand der vollständigen Adresse planen. Eine erste Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann von diesem Profil ausgehen: Für die Anfrage sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, erkennbare Fristen und eine Rückkontaktmöglichkeit hilfreich. Beratungstermine werden nach den Kanzleiangaben telefonisch vereinbart. Unterlagen für Mandatsaufnahmen, Besprechungen oder die Sachbearbeitung können per E-Mail, per Post oder über den Hausbriefkasten übermittelt werden. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist im direkten Kontakt zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bergisch Gladbach
Die Rechtsanwaltskanzlei Andreas Köhler befindet sich in der Hauptstraße 251 in Bergisch Gladbach, gegenüber dem Quirlsberg und der Gnadenkirche. Diese belegten Orientierungspunkte verorten die Anschrift im städtischen Umfeld; eine ausdrückliche Zuordnung der Kanzlei zu einem Stadtteil enthalten die vorliegenden Angaben nicht. Stadtmitte, Bensberg und Refrath gehören zum örtlichen Bezug des Profils. Für eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw kann die vollständige Kanzleianschrift als Ziel dienen. Konkrete Verbindungen, Fahrzeiten und Parkmöglichkeiten sollten anhand aktueller Verkehrs- und Fahrplanauskünfte geprüft werden. Aus den Angaben lassen sich weder bestimmte Haltestellen noch gesicherte Stellplätze ableiten. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist von den genannten Gerichten das Amtsgericht Bergisch Gladbach relevant. Amtsgerichte führen als Familiengerichte unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Ob das Amtsgericht Bergisch Gladbach im einzelnen Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln und kann insbesondere von den Wohnorten der Beteiligten oder dem gewöhnlichen Aufenthalt eines Kindes abhängen. Allein der Kanzleisitz legt den Gerichtsstand nicht fest. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist dagegen regelmäßig die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig, etwa bei Kündigungsschutzklagen, Vergütungsstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den Standortangaben nicht benannt. Der Kanzleiinternetauftritt beschreibt zudem die Möglichkeit persönlicher Vertretung vor Gerichten in Nordrhein-Westfalen und im gesamten Bundesgebiet.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Unterlagen, die für Mandatsaufnahmen, Besprechungen oder die Sachbearbeitung benötigt werden, können laut den Hinweisen zur Corona-Situation per E-Mail, per Post oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermittelt werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bittet darum, telefonisch einen Beratungstermin zu vereinbaren. In den Hinweisen zur Corona-Situation bietet sie Telefontermine an und weist darauf hin, dass derzeit keine persönlichen Besprechungen im Büro stattfinden können.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bittet darum, telefonisch einen Beratungstermin zu vereinbaren. In den Hinweisen zur Corona-Situation bietet sie Telefontermine an und weist darauf hin, dass derzeit keine persönlichen Besprechungen im Büro stattfinden können.
Für den Erstkontakt: Unterlagen, die für Mandatsaufnahmen, Besprechungen oder die Sachbearbeitung benötigt werden, können laut den Hinweisen zur Corona-Situation per E-Mail, per Post oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermittelt werden.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und die dazugehörige Kommunikation hilfreich. Bei Vergütungsfragen können auch Abrechnungen und Arbeitszeitnachweise relevant sein. Wichtig ist eine nachvollziehbare zeitliche Übersicht: Wann wurde welches Schreiben übergeben oder empfangen, und was ist zuvor geschehen? Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen gelten. Eine Anfrage sollte deshalb erkennbare Termine und Zugangsdaten nennen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Streitpunkt ab.
- Kann ich auch wegen eines Arbeitsvertrags oder Aufhebungsvertrags anfragen?
- Arbeitsrechtliche Anfragen setzen keinen bereits laufenden Rechtsstreit voraus. Auch vor dem Abschluss oder der Änderung eines Arbeitsvertrags können Fragen zu Aufgaben, Vergütung, Arbeitszeit, Befristung oder Kündigungsregelungen entstehen. Bei einem Aufhebungsvertrag geht es allgemein um die vereinbarte Beendigung des Arbeitsverhältnisses und mögliche Folgen, etwa für offene Ansprüche oder Sozialleistungen. Für eine erste Besprechung sind der vollständige Entwurf, bestehende Vertragsunterlagen und Angaben zu einem vorgesehenen Unterschriftstermin hilfreich. Eine Bewertung einzelner Klauseln erfordert stets den jeweiligen Zusammenhang.
- Welche Informationen helfen bei einer ersten Anfrage zu Trennung und Scheidung?
- Hilfreich ist zunächst eine kurze Übersicht zur familiären Situation: Besteht bereits eine Trennung, gibt es gemeinsame Kinder, und welche Fragen stehen im Vordergrund? Je nach Anliegen können Unterhalt, Wohnung, Vermögen oder die Betreuung der Kinder unterschiedliche rechtliche Themen bilden. Vorhandene Vereinbarungen und bereits eingegangene gerichtliche Schreiben sollten in der Anfrage erwähnt werden. Einkommensunterlagen können für wirtschaftliche Fragen relevant sein. Nicht sämtliche Unterlagen müssen ungeordnet übermittelt werden; welche Dokumente für die Besprechung erforderlich sind, lässt sich bei der Terminabstimmung klären.
- Müssen Fragen zu Unterhalt, Sorge und Umgang immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jede familienrechtliche Meinungsverschiedenheit erfordert unmittelbar ein gerichtliches Verfahren. Je nach Gegenstand kommen Gespräche, anwaltlich begleitete Verhandlungen oder geeignete Beratungsangebote in Betracht. Bei Sorge und Umgang ist das Kindeswohl der maßgebliche rechtliche Orientierungspunkt. Unterhaltsfragen hängen unter anderem von den familiären Verhältnissen sowie Einkommen und Bedarf ab. Manche Vereinbarungen benötigen eine bestimmte Form oder zusätzliche Absicherung. Ob eine außergerichtliche Klärung ausreicht oder ein Verfahren erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Für familiengerichtliche Verfahren gelten eigene Zuständigkeitsregeln.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Andreas Köhler
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Hauptstraße 251, 51465 Bergisch Gladbach
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rakoehler.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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