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- Jörg Putzar Rechtsanwalt | Fachanwalt
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Jörg Putzar ist Rechtsanwalt in Bergisch Gladbach sowie Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seit über 20 Jahren berät und vertritt er Mandanten im Familienrecht, Immobilienrecht und Mietrecht. Im Familienrecht nennt die Webseite Scheidung, Zugewinn und Unterhalt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Auseinandersetzung über selbstgenutzte Immobilien oder vermietete Wohnungen im Rahmen von Scheidungsverfahren. Daneben begleitet er Mandanten rechtlich beim Kauf und Verkauf von Immobilien sowie bei der Vermietung. Als weitere Rechtsgebiete werden Arbeitsrecht sowie Gesellschafts- und Handelsrecht aufgeführt. Für Trennung und Scheidung beschreibt die Webseite eine Vorgehensweise, die mit Beratung und Vorbereitung der Trennung beginnt und anschließend die Durchführung von Trennung und Scheidung umfasst. In veröffentlichten Mandantenrezensionen werden verständliche Erläuterungen rechtlicher Schritte und regelmäßige Informationen per E-Mail oder Telefon beschrieben. Die Kanzlei befindet sich in Strassen 83. Termine finden nur nach Vereinbarung statt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-joerg-putzar.de, rechtsanwalt-joerg-putzar.de
Beratung in Bergisch Gladbach – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Jörg Putzar ist in Bergisch Gladbach tätig. Sein Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf. Er ist Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Nach der Kanzleibeschreibung berät und vertritt er seit über 20 Jahren Mandantinnen und Mandanten im Familienrecht, Immobilienrecht und Mietrecht. Die Verbindung dieser Themen ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn eine Trennung nicht nur persönliche und finanzielle Fragen aufwirft, sondern zugleich die Nutzung oder Aufteilung von Wohneigentum betrifft. Im Familienrecht nennt die Kanzlei Scheidung, Zugewinn und Unterhalt. Einen Schwerpunkt bilden Auseinandersetzungen über selbstgenutzte Immobilien oder vermietete Wohnungen im Rahmen von Scheidungsverfahren. Typische Anliegen sind dabei die weitere Nutzung des gemeinsamen Hauses, der Umgang mit laufenden finanziellen Verpflichtungen und die vermögensrechtliche Einordnung einer Immobilie. Die beschriebene Vorgehensweise beginnt mit der Beratung und Vorbereitung der Trennung und umfasst anschließend die rechtliche Begleitung von Trennung und Scheidung. Welche Fragen zusammenhängen und welche gesondert betrachtet werden müssen, hängt von der jeweiligen Lebens- und Vermögenssituation ab. Im Arbeitsrecht können sich Ratsuchende etwa wegen eines Arbeitsvertrags, einer Kündigung, einer Abmahnung oder eines Arbeitszeugnisses an anwaltliche Unterstützung wenden. Auch Vergütung und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gehören zu den typischen Themen dieses Rechtsgebiets. Daneben begleitet Jörg Putzar nach den vorliegenden Angaben den Kauf und Verkauf von Immobilien sowie die Vermietung. Als weitere Tätigkeitsfelder werden Gesellschafts- und Handelsrecht genannt. Die Fachanwaltsbezeichnungen beziehen sich auf Familienrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht, nicht auf Arbeitsrecht. Die Kanzlei befindet sich in Strassen 83, 51429 Bergisch Gladbach. Ein Stadtteil oder konkrete Verkehrsverbindungen sind in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen. Für familienrechtliche Verfahren sind grundsätzlich die Familiengerichte bei den Amtsgerichten zuständig; arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Fall und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Termine finden ausschließlich nach Vereinbarung statt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Angaben zu beteiligten Personen sowie Hinweise auf bereits vorliegende Schreiben oder laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Anschließend lassen sich Termin und benötigte Unterlagen abstimmen. Eine Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde; dies bedarf einer entsprechenden Abstimmung mit der Kanzlei.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bergisch Gladbach
Der Kanzleisitz von Jörg Putzar liegt unter der Anschrift Strassen 83, 51429 Bergisch Gladbach. Die vorliegenden Angaben enthalten weder eine nähere Stadtteilzuordnung noch eine Beschreibung als Innenstadtlage. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist deshalb eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse sinnvoll. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem Besuch erfragt werden. Da Termine nur nach Vereinbarung stattfinden, lässt sich die Anreise mit dem bestätigten Termin abstimmen. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt sind grundsätzlich die Familiengerichte als Abteilungen der Amtsgerichte relevant. Dort werden unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren über Unterhalt und Zugewinnausgleich geführt. Besteht ein Zusammenhang mit einer gemeinsamen Immobilie, können je nach Streitgegenstand zusätzliche Verfahren erforderlich sein; nicht jede immobilienbezogene Auseinandersetzung wird automatisch im Scheidungsverfahren entschieden. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, bestimmt sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten, insbesondere den maßgeblichen Aufenthaltsverhältnissen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, beispielsweise Kündigungsschutzklagen oder Verfahren über Vergütungsansprüche und Arbeitszeugnisse. Für Wohnraummietsachen sind grundsätzlich die Amtsgerichte am Ort der Mieträume zuständig. Wohnungseigentumssachen werden regelmäßig beim Amtsgericht am Ort der Anlage verhandelt. Konkrete Gerichte sind im Faktenmaterial nicht genannt. Aus der Kanzleianschrift in Bergisch Gladbach allein lässt sich daher keine verbindliche örtliche Zuständigkeit für ein bestimmtes Anliegen ableiten.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Anrede, Vorname, Nachname, E-Mail, Telefon/Mobilnummer, Betreff und Nachricht ab.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Termine finden nur nach Vereinbarung statt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Termine finden nur nach Vereinbarung statt.
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Anrede, Vorname, Nachname, E-Mail, Telefon/Mobilnummer, Betreff und Nachricht ab.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Eigenbedarfskündigung durch Miteigentümer-Ehegatten: Wann besteht eine Mitwirkungspflicht? (BGH XII ZB 142/25)
- Nutzungsvergütung für das Familienauto in der Trennungszeit (BGH XII ZB 114/25)
- Hat ein Ehegatte die der Schwiegermutter gehörende Immobilie an diese herauszugeben?
- Fristlose Kündigung wegen Beleidigung
- Eigenbedarfskündigung und Härteeinwand Obdachlosigkeit
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen AnwaltVerein
- Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen AnwaltVerein
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen sowie die Kündigung oder Abmahnung wichtig. Je nach Anliegen können Entgeltabrechnungen, Schriftwechsel und eine kurze zeitliche Übersicht hinzukommen. Bei einer Kündigung ist insbesondere bedeutsam, wann das Schreiben zugegangen ist, weil für die gerichtliche Überprüfung kurze gesetzliche Fristen gelten können. Eine Kontaktanfrage ersetzt keine fristwahrende Handlung. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und ob eine Vertretung übernommen wird, sollte unmittelbar mit der angefragten Kanzlei geklärt werden.
- Wie hängen Scheidung, Unterhalt und Zugewinnausgleich zusammen?
- Scheidung, Unterhalt und Zugewinnausgleich betreffen unterschiedliche rechtliche Fragen. Die Scheidung beendet die Ehe. Unterhalt betrifft mögliche laufende finanzielle Ansprüche, wobei unter anderem zwischen Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt und Kindesunterhalt unterschieden wird. Beim Zugewinnausgleich geht es grundsätzlich um den während der Ehe entstandenen Vermögenszuwachs, sofern die entsprechenden güterrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Nicht alle Fragen werden automatisch mit der Scheidung entschieden. Für eine erste Orientierung sind deshalb Angaben zur familiären Situation, zu Einkommen, Vermögen und bestehenden Vereinbarungen hilfreich.
- Was passiert bei einer Trennung mit dem gemeinsamen Haus oder einer vermieteten Wohnung?
- Eine Trennung verändert die Eigentumsverhältnisse an einer Immobilie nicht automatisch. Zu unterscheiden sind insbesondere Eigentum, tatsächliche Nutzung, Darlehensverpflichtungen und mögliche vermögensrechtliche Ausgleichsansprüche. Bei vermieteten Wohnungen kommen bestehende Mietverhältnisse und Mieteinnahmen hinzu. Denkbare Regelungen können eine weitere gemeinsame Verwaltung, die Übernahme durch eine Person oder ein Verkauf sein. Welche Möglichkeiten rechtlich und wirtschaftlich in Betracht kommen, hängt unter anderem von Grundbucheintragungen, Finanzierungsverträgen und Vereinbarungen ab. Für eine anwaltliche Anfrage sind entsprechende Unterlagen und eine Darstellung der bisherigen Nutzung hilfreich.
- Kann ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag statt durch eine Kündigung beendet werden?
- Ein Aufhebungsvertrag kann ein Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen beenden. Anders als bei einer Kündigung müssen beide Seiten der Vereinbarung zustimmen; für ihre Wirksamkeit gelten gesetzliche Formanforderungen. Häufig werden neben dem Beendigungszeitpunkt auch Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und gegebenenfalls eine Abfindung geregelt. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht dadurch nicht. Zudem können sozialrechtliche Folgen, etwa beim Arbeitslosengeld, eine Rolle spielen. Vor einer Entscheidung ist eine individuelle Prüfung der vorgesehenen Regelungen und ihrer Folgen sinnvoll; eine allgemeine Beschreibung ersetzt diese nicht.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Jörg Putzar
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Strassen 83, 51429 Bergisch Gladbach
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-joerg-putzar.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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