Veröffentlichtes Profil

Sarah Koenen

Sarah Koenen: Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Bergisch Gladbach

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin · Rechtsanwältin Sarah Koenen

Schloßstraße 3, 51429 Bergisch Gladbach

Telefon: +49 2204 9190612

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwältin Sarah Koenen
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwältin Sarah Koenen ist im Arbeitsrecht in Bergisch Gladbach Bensberg tätig. Ihre 2025 gegründete Kanzlei ist auf das individuelle und kollektive Arbeitsrecht spezialisiert. Sie berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber und ist auch Ansprechpartnerin für Betriebsräte. Zu den genannten Themen gehören Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Abfindungsverhandlungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und arbeitsvertragliche Fragen. Arbeitgeber unterstützt sie bei der Vertragsgestaltung, der Abwicklung von Arbeitsverhältnissen und Betriebsratsverhandlungen. Arbeitnehmer erhalten auch rechtliche Unterstützung im laufenden Arbeitsverhältnis. Ihre Beratung beschreibt sie als persönlich und lösungsorientiert. Termine sind persönlich in der Kanzlei, telefonisch oder per Videokonferenz möglich; die Online-Terminvergabe steht rund um die Uhr zur Verfügung. Bei einer erhaltenen Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag bietet sie eine online buchbare kostenfreie Erstberatung an. Bereits im Studium an der Universität zu Köln setzte sie ihren Schwerpunkt auf Arbeitsrecht. Nach dem zweiten Staatsexamen arbeitete sie mehrere Jahre als angestellte Rechtsanwältin im Arbeitsrecht, insbesondere mit Kündigungsschutzverfahren, Abfindungsverhandlungen und arbeitsgerichtlichen Prozessen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rain-koenen.de, rain-koenen.de

Beratung in Bergisch Gladbach – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Sarah Koenen ist in Bergisch Gladbach mit dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht tätig. Ihre 2025 gegründete Kanzlei in der Schloßstraße 3 im Stadtteil Bensberg ist auf das individuelle und kollektive Arbeitsrecht ausgerichtet. Sie berät und vertritt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber und ist Ansprechpartnerin für Betriebsräte. Bereits während ihres Studiums an der Universität zu Köln legte sie ihren Schwerpunkt auf das Arbeitsrecht. Nach dem zweiten Staatsexamen war sie mehrere Jahre als angestellte Rechtsanwältin in diesem Bereich tätig, insbesondere mit Kündigungsschutzverfahren, Abfindungsverhandlungen und arbeitsgerichtlichen Prozessen. Für Beschäftigte umfasst das Arbeitsrecht sowohl Fragen im laufenden Arbeitsverhältnis als auch Konflikte bei dessen Beendigung. Zu den im Profil genannten Themen zählen Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge und arbeitsvertragliche Fragen. Dahinter können beispielsweise Unklarheiten über Vertragsklauseln, Auseinandersetzungen über arbeitsvertragliche Pflichten oder die Bedingungen eines Ausscheidens stehen. Bei Abfindungsverhandlungen geht es allgemein um eine mögliche finanzielle Regelung im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Eine Abfindung ist dabei nicht automatisch mit jeder Kündigung verbunden; maßgeblich sind die jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Umstände. Auf Arbeitgeberseite unterstützt Sarah Koenen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Abwicklung von Arbeitsverhältnissen und bei Betriebsratsverhandlungen. Das kollektive Arbeitsrecht betrifft insbesondere die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und den Vertretungen der Beschäftigten. Typische Anliegen sind Beteiligungsrechte des Betriebsrats und betriebliche Regelungen. Für die Einordnung eines Anliegens ist deshalb wichtig, ob es um Ansprüche einer einzelnen Person oder um Fragen der betrieblichen Mitbestimmung geht. Die Beratung kann entsprechend unterschiedliche Unterlagen und Beteiligte betreffen. Die Kanzlei liegt in Bensberg und damit in einem der genannten Stadtteile von Bergisch Gladbach neben Stadtmitte und Refrath. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Bergisch Gladbach aufgeführt. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind allerdings regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig, nicht das örtliche Amtsgericht. Termine mit Sarah Koenen sind persönlich in der Kanzlei, telefonisch oder per Videokonferenz möglich. Zudem ist eine Online-Terminvergabe rund um die Uhr verfügbar; daraus folgt keine durchgehende persönliche Erreichbarkeit. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, die eigene Rolle als Beschäftigte, Arbeitgeber oder Betriebsrat sowie Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben erleichtern die erste Einordnung. Bei zeitgebundenen Vorgängen ist es sinnvoll, auch das Eingangsdatum relevanter Dokumente anzugeben. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden und in welcher Form ein Termin stattfindet, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bergisch Gladbach

Die Kanzlei von Rechtsanwältin Sarah Koenen befindet sich in der Schloßstraße 3, 51429 Bergisch Gladbach, im Stadtteil Bensberg. Der örtliche Bezug des Profils liegt damit nicht in Stadtmitte oder Refrath, sondern ausdrücklich in Bensberg. Für einen persönlichen Termin ist diese Zuordnung bei der Anfahrtsplanung hilfreich. Die passende Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Route mit dem Pkw lässt sich anhand der vollständigen Anschrift prüfen. Konkrete Haltestellen, Linien, Parkmöglichkeiten oder Fahrzeiten sind in den vorliegenden Angaben nicht benannt. Neben dem Besuch vor Ort sind telefonische Termine und Videokonferenzen möglich, sodass eine Besprechung nicht zwingend eine Anfahrt voraussetzt. Als Gericht am Standort wird das Amtsgericht Bergisch Gladbach genannt. Es gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und bearbeitet im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit unter anderem Zivil-, Familien- und Strafsachen. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt dieser Kanzlei ist es jedoch regelmäßig nicht das zuständige Eingangsgericht. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über die Wirksamkeit einer Kündigung, Vergütung oder ein Arbeitszeugnis, werden typischerweise vor dem zuständigen Arbeitsgericht im Urteilsverfahren geführt. Für bestimmte kollektivarbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, insbesondere über betriebsverfassungsrechtliche Beteiligungsrechte, ist das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren vorgesehen. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten, beispielsweise dem Arbeitsort. Allein aus dem Kanzleisitz in Bensberg lässt sich die Zuständigkeit für einen konkreten Fall daher nicht ableiten.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, Nachricht und E-Mail-Adresse als Pflichtfelder angegeben.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Bei Erhalt einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags wird eine kostenfreie Erstberatung angeboten, die online gebucht werden kann.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Bei Erhalt einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags wird eine kostenfreie Erstberatung angeboten, die online gebucht werden kann.

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, Nachricht und E-Mail-Adresse als Pflichtfelder angegeben.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Mitarbeiter richtig abmahnen
  • Abmahnung im Arbeitsrecht
  • Fristlose Kündigung
  • Abfindung nach Kündigung
  • Reformpaket Arbeitsrecht
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigung während Krankheit
  • Aufhebungsvertrag unterschreiben oder nicht?
  • Kündigung erhalten
  • Arbeitsvertragsgestaltung

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
Für die erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Auch Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses, zur Tätigkeit und zu möglichen besonderen Schutzsituationen können wichtig sein. In Kündigungssachen bestehen häufig kurze gesetzliche Fristen; für eine Kündigungsschutzklage gilt regelmäßig eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine Mandatsanfrage allein wahrt diese Frist nicht. Ob und welche Schritte im Einzelfall in Betracht kommen, bedarf einer individuellen Prüfung.
Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Kündigung, und welche Rolle spielt eine Abfindung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können etwa Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Zeugnis und eine mögliche Abfindung geregelt werden. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht bei einer Kündigung nicht automatisch. Aufhebungsverträge können außerdem sozialrechtliche Folgen haben, beispielsweise beim Arbeitslosengeld. Vor einer Mandatsanfrage ist daher hilfreich anzugeben, ob bereits ein Entwurf vorliegt, etwas unterschrieben wurde oder eine Frist zur Rückmeldung gesetzt ist.
Welche arbeitsrechtlichen Fragen können auch ohne Kündigung geklärt werden?
Arbeitsrechtliche Anliegen entstehen häufig während eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses. Dazu gehören Fragen zu Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Tätigkeitsbeschreibung oder einzelnen Vertragsklauseln. Auch eine Abmahnung kann Anlass für eine rechtliche Einordnung sein. Dabei kommt es allgemein darauf an, welches Verhalten beanstandet wird und welche Unterlagen den Sachverhalt dokumentieren. Für eine Anfrage sind eine kurze zeitliche Darstellung, die betreffende Vertragsregelung und vorhandene Schreiben hilfreich. Ob ein rechtlicher Handlungsbedarf besteht und welche Möglichkeiten verfügbar sind, hängt von den konkreten Umständen ab.
Welche Unterlagen sind bei Fragen zur Vertragsgestaltung auf Arbeitgeberseite hilfreich?
Bei Fragen zur Vertragsgestaltung bildet der vorhandene Vertrag oder Vertragsentwurf meist den Ausgangspunkt. Hinzukommen können Angaben zur vorgesehenen Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütungsstruktur und zu betrieblichen Rahmenbedingungen. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können ebenfalls Einfluss auf die Gestaltung haben. Geht es um Änderungen bestehender Arbeitsverhältnisse, ist wichtig, welche Regelungen bislang gelten und welches Ziel mit der Änderung verfolgt wird. Eine allgemeine Vorlage lässt sich nicht unabhängig vom Einsatzbereich beurteilen; insbesondere zwingende gesetzliche Vorgaben und die Kontrolle vorformulierter Vertragsbedingungen sind zu berücksichtigen.
Wann betrifft ein Anliegen den Betriebsrat statt nur einzelne Beschäftigte?
Einzelne Beschäftigte können eigene arbeitsvertragliche Ansprüche haben, während der Betriebsrat gesetzlich zugewiesene Beteiligungsrechte wahrnimmt. Kollektivrechtliche Fragen betreffen beispielsweise bestimmte Regelungen zur Arbeitszeit oder andere mitbestimmungspflichtige betriebliche Maßnahmen. Beide Ebenen können sich überschneiden, bleiben rechtlich aber zu unterscheiden. Für eine Anfrage ist deshalb hilfreich zu benennen, wer Unterstützung sucht, welche Maßnahme geplant oder bereits umgesetzt ist und welche Kommunikation mit dem Arbeitgeber vorliegt. Bei einer Beauftragung durch den Betriebsrat können zudem Fragen der Beschlussfassung und Kostentragung relevant werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Sarah Koenen

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rain-koenen.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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