- Qualifikation
- Zulassung seit 2016
- Sprachen
- Deutsch, Englisch
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater PartmbB
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Constantin Martinsdorf ist seit 2016 als Rechtsanwalt zugelassen. Er berät Privatpersonen, Führungskräfte und mittelständische Unternehmen schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht sowie im Medien- und Urheberrecht. Ein besonderer Fokus seiner Tätigkeit liegt auf international geprägten und grenzüberschreitenden Sachverhalten. Seine internationale Perspektive entwickelte er bereits während seines Studiums. 2008/2009 absolvierte er als Stipendiat der Universität zu Köln ein Auslandssemester an der China University of Political Science and Law in Peking mit Schwerpunkt auf internationalem und chinesischem Arbeitsrecht. 2014 folgte ein Studienaufenthalt an der Sun Yat-sen Universität mit Fokus auf internationalem und chinesischem Patentrecht. Während seines juristischen Vorbereitungsdienstes war er zudem am Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Guangzhou tätig. Seit 2023 ist Rechtsanwalt Martinsdorf Partner der Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater PartmbB und leitet die Rechtsabteilung am Standort Bergisch Gladbach. Er spricht fließend Englisch und verfügt über Grundkenntnisse der chinesischen Sprache.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: bietmann.eu, bietmann.eu
Beratung in Bergisch Gladbach – Einordnung der Redaktion
Constantin Martinsdorf ist Rechtsanwalt bei Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater PartmbB in Bergisch Gladbach. Er ist seit 2016 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen, seit 2023 Partner der Kanzlei und leitet die Rechtsabteilung am Standort. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht berät er Privatpersonen, Führungskräfte und mittelständische Unternehmen. Den Hauptschwerpunkt seines Profils bildet das Arbeitsrecht. Die Kanzlei befindet sich an der Kölner Str. 2, Ecke Schloßstr., im Stadtteil Bensberg. Damit besteht ein konkreter örtlicher Bezug innerhalb Bergisch Gladbachs, zu dessen weiteren Stadtteilen Stadtmitte und Refrath gehören. Im Arbeitsrecht geht es häufig um die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Fragen zur Vergütung, Veränderungen des Aufgabenbereichs oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Auch Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Bei Führungskräften kommen regelmäßig Fragen zur vertraglichen Stellung und zu Verantwortungsbereichen hinzu. Unternehmen beschäftigen beispielsweise die Ausgestaltung von Beschäftigungsbedingungen und personelle Maßnahmen. Welche Gesichtspunkte im Einzelfall relevant sind, hängt unter anderem von den Vertragsunterlagen, dem bisherigen Verlauf und möglichen Fristen ab. Im Medien- und Urheberrecht stehen dagegen etwa die Nutzung von Bildern und Texten, Lizenzvereinbarungen oder die Veröffentlichung von Inhalten im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen die Reichweite eingeräumter Nutzungsrechte sowie Konflikte um Veröffentlichungen und Persönlichkeitsrechte. Martinsdorf befasst sich besonders mit international geprägten und grenzüberschreitenden Sachverhalten. Diese Perspektive ist durch Studienaufenthalte in Peking 2008/2009 mit Schwerpunkt auf internationalem und chinesischem Arbeitsrecht sowie 2014 an der Sun Yat-sen Universität mit Fokus auf internationalem und chinesischem Patentrecht geprägt. Hinzu kam eine Tätigkeit am deutschen Generalkonsulat in Guangzhou während des juristischen Vorbereitungsdienstes. Er spricht fließend Englisch und besitzt Grundkenntnisse im Chinesischen. Für Ratsuchende aus Bensberg, Stadtmitte oder Refrath ist bei der Anfahrt die Adresse an der Ecke Kölner Straße und Schloßstraße der örtliche Orientierungspunkt. Die konkrete Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Pkw-Anfahrt sollte anhand aktueller Angaben geplant werden. Das am Standort genannte Amtsgericht Bergisch Gladbach ist nicht das reguläre Eingangsgericht für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern; diese gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lässt sich das Anliegen zunächst knapp schildern, ergänzt um Beteiligte, wichtige Daten und einen möglichen Auslandsbezug. Anschließend können die Übernahme des Mandats, benötigte Unterlagen und weitere organisatorische Fragen geklärt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bergisch Gladbach
Die Kanzlei von Constantin Martinsdorf liegt an der Kölner Str. 2, Ecke Schloßstr., in Bensberg und damit nicht im ebenfalls genannten Stadtteil Stadtmitte von Bergisch Gladbach. Refrath gehört als weiterer Stadtteil zum räumlichen Umfeld des Standorts. Für die Anreise bietet die Straßenkreuzung einen konkreten Orientierungspunkt. Welche Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln geeignet ist oder welche Route sich mit dem Pkw anbietet, hängt vom Ausgangsort und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Haltestellen, Fahrzeiten oder Parkmöglichkeiten sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für einen persönlichen Termin sollten deshalb die Anfahrt und die Zugänglichkeit der Kanzleiräume vorab geklärt werden. Das genannte Amtsgericht Bergisch Gladbach gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist jedoch die Abgrenzung zur Arbeitsgerichtsbarkeit entscheidend: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse werden grundsätzlich vor Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem örtlichen Amtsgericht. Medien- und urheberrechtliche Streitigkeiten können hingegen zur ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit gehören, beispielsweise bei Unterlassungs-, Zahlungs- oder Auskunftsansprüchen. Daraus folgt aber keine automatische Zuständigkeit des Amtsgerichts Bergisch Gladbach. Maßgeblich sind unter anderem die Art des Anspruchs, der Streitwert, die örtlichen Anknüpfungspunkte und besondere Zuständigkeitskonzentrationen. Gerade im Urheberrecht können Verfahren bestimmten Gerichten zugewiesen sein. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten stellt sich zusätzlich die Frage nach der internationalen Zuständigkeit; der Kanzleistandort allein beantwortet diese nicht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Formular zur Terminvereinbarung sind Name und Telefonnummer als Pflichtfelder gekennzeichnet. Außerdem werden Vorname, Standort und Betreff abgefragt.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Formular zur Terminvereinbarung sind Name und Telefonnummer als Pflichtfelder gekennzeichnet. Außerdem werden Vorname, Standort und Betreff abgefragt.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Erfolg für WORADO-Geschäftsführer Uwe Heidel
- Verena Kerth wehrt sich mit Bietmann gegen Verbreitung heimlicher Videoaufnahmen
- Instagram Werbung – Urteile zur Kennzeichnung von gesponserten Beiträgen
- Das Qatar Football Urteil
Mitgliedschaften
- Deutsch-Chinesische Juristenvereinigung
- Kölner Anwaltverein
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen sowie die Kündigung oder der Entwurf des Aufhebungsvertrags hilfreich. Je nach Anliegen können Abmahnungen, Vergütungsabrechnungen und der bisherige Schriftwechsel hinzukommen. Wichtig sind außerdem eine kurze zeitliche Übersicht und das Datum, an dem ein Schreiben zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten, weshalb diese Daten bereits bei der Anfrage genannt werden sollten. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme oder Fristenkontrolle.
- Welche Besonderheiten können bei arbeitsrechtlichen Anliegen von Führungskräften eine Rolle spielen?
- Bei Führungskräften können neben den üblichen Arbeitsbedingungen insbesondere variable Vergütung, Zielvereinbarungen, Wettbewerbsbeschränkungen und Regelungen zur Beendigung der Zusammenarbeit relevant sein. Die Bezeichnung einer Position allein sagt noch nicht aus, welche arbeitsrechtlichen Vorschriften gelten. Entscheidend können die tatsächlichen Befugnisse, die Vertragsgestaltung und eine mögliche Organstellung sein. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb eine kurze Beschreibung der Funktion ebenso hilfreich wie der vollständige Vertrag mit Anlagen. Auch das angestrebte Klärungsziel, etwa eine Vertragsprüfung oder die Einordnung einer Trennungssituation, sollte erkennbar sein.
- Welche Informationen sind bei einem Arbeitsverhältnis mit Auslandsbezug wichtig?
- Bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen sind insbesondere der gewöhnliche Arbeitsort, der Sitz des Arbeitgebers und die beteiligten Staaten von Bedeutung. Hinzu kommen mögliche Entsendungen, vertragliche Rechtswahlklauseln und Vereinbarungen zum Gerichtsstand. Anwendbares Recht und gerichtliche Zuständigkeit sind unterschiedliche Fragen, die nicht allein durch die Vertragssprache beantwortet werden. Für eine erste Anfrage hilft eine Übersicht darüber, wann und wo gearbeitet wurde und welche Gesellschaft Vertragspartner ist. Fremdsprachige Verträge und ergänzende Vereinbarungen sollten als solche benannt werden; ob Übersetzungen erforderlich sind, lässt sich anschließend klären.
- Was sollte eine Anfrage wegen der Nutzung von Bildern, Texten oder anderen Inhalten enthalten?
- Hilfreich sind eine Beschreibung des betroffenen Inhalts, die Art der Nutzung und Angaben dazu, wer ihn erstellt oder Nutzungsrechte eingeräumt hat. Lizenzverträge, Einwilligungen, Rechnungen und Schriftwechsel können für die Einordnung wichtig sein. Bei Onlineveröffentlichungen erleichtern genaue Internetadressen sowie datierte Bildschirmaufnahmen die Zuordnung. Geht es um eine Abmahnung, gehören das vollständige Schreiben und darin genannte Fristen zu den wesentlichen Informationen. Zu unterscheiden sind urheberrechtliche Nutzungsfragen und mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Beide Bereiche können dieselbe Veröffentlichung betreffen, beruhen aber auf unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Constantin Martinsdorf
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,6 von 5 · 23 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: bietmann.eu
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