- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Französisch
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB Rechtsanwälte, Steuerberater
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- KartellrechtHauptschwerpunktKartellrecht in Düsseldorf vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Andreas Schüssel ist Partner und Rechtsanwalt bei Gleiss Lutz in Düsseldorf. Er berät zu allen Aspekten des europäischen und deutschen Kartellrechts sowie zum Investitionskontrollrecht (FDI). Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf grenzüberschreitenden und nationalen Fusionskontrollverfahren, insbesondere im Technologiesektor. Darüber hinaus berät er regelmäßig zu komplexen Kartellverfahren sowie zu kartellrechtlichen Schadensersatzprozessen und Compliance. Im Digital- und Plattformbereich berät er Mandanten zu einer Vielzahl von kartellrechtlichen Themen, insbesondere zu den regulatorischen Anforderungen an digitale Gatekeeper. Vor Annahme eines Mandates wird bei Gleiss Lutz geprüft, ob ein Interessenkonflikt oder ein Mitwirkungsverbot vorliegt. Andreas Schüssel ist seit 2018 bei Gleiss Lutz. Sein Studium absolvierte er in Bayreuth, Nottingham/UK und Berlin. Im Rahmen seiner Ausbildung war er beim Bundeskartellamt in Bonn sowie bei verschiedenen internationalen Wirtschaftskanzleien im Bereich Kartellrecht tätig. Er spricht Deutsch, Englisch und Französisch.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: gleisslutz.com, gleisslutz.com
Beratung in Düsseldorf – Einordnung der Redaktion
Dr. Andreas Schüssel ist Partner und Rechtsanwalt bei Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB Rechtsanwälte, Steuerberater in Düsseldorf. Sein Hauptschwerpunkt ist das Kartellrecht. Er berät zu Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts sowie zum Investitionskontrollrecht, auch als FDI bezeichnet. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören nationale und grenzüberschreitende Fusionskontrollverfahren, insbesondere im Technologiesektor. Für ratsuchende Unternehmen geht es dabei häufig um die wettbewerbsrechtliche Einordnung geplanter Zusammenschlüsse, Beteiligungserwerbe oder Gemeinschaftsunternehmen. Bei internationalen Vorhaben können Prüfungen in mehreren Staaten und die Abstimmung unterschiedlicher Verfahrensabläufe relevant werden. Ein weiterer Teil seiner Tätigkeit betrifft komplexe Kartellverfahren, kartellrechtliche Schadensersatzprozesse und Compliance. Typische Anliegen reichen von der Bewertung von Kooperationen zwischen Wettbewerbern über den Umgang mit behördlichen Ermittlungen bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung über mögliche Kartellschäden. Compliance umfasst in diesem Zusammenhang vorbeugende organisatorische Maßnahmen, die kartellrechtliche Risiken im Unternehmen erkennbar machen und Regelverstöße vermeiden helfen sollen. Im Digital- und Plattformbereich befasst sich Dr. Andreas Schüssel insbesondere mit regulatorischen Anforderungen an digitale Gatekeeper. Hier können neben klassischen Wettbewerbsfragen besondere europäische Vorgaben für große digitale Plattformen eine Rolle spielen. Dr. Andreas Schüssel ist seit 2018 bei Gleiss Lutz tätig. Er studierte in Bayreuth, Nottingham und Berlin und war während seiner Ausbildung beim Bundeskartellamt in Bonn sowie in kartellrechtlichen Bereichen internationaler Wirtschaftskanzleien tätig. Als Sprachen sind Deutsch, Englisch und Französisch angegeben. Diese Angaben bilden einen persönlichen Bezug zu seiner Tätigkeit im deutschen und grenzüberschreitenden Kartellrecht. Als zuständige Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf genannt. Die Kanzlei befindet sich im Dreischeibenhaus 1, 40211 Düsseldorf, in zentraler Innenstadtlage im Bereich Stadtmitte. Für kartellrechtliche Streitigkeiten sind unter den örtlichen Gerichten insbesondere das Landgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Düsseldorf von Bedeutung; die konkrete Zuständigkeit hängt vom Verfahren ab. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung zur Kanzleianschrift. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Darstellung des Anliegens vorbereitet werden. Hilfreich sind Angaben zu den beteiligten Unternehmen, dem wirtschaftlichen Hintergrund, betroffenen Staaten und bereits laufenden Fristen oder Verfahren. Umfangreiche vertrauliche Unterlagen sollten erst nach Abstimmung übermittelt werden. Vor Annahme eines Mandats prüft Gleiss Lutz, ob ein Interessenkonflikt oder ein Mitwirkungsverbot vorliegt. Die Anfrage allein bedeutet deshalb noch keine Mandatsübernahme; Gegenstand und Umfang einer möglichen Zusammenarbeit sind gesondert zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Düsseldorf
- Amtsgericht Düsseldorf
- Landgericht Düsseldorf
- Arbeitsgericht Düsseldorf
- Oberlandesgericht Düsseldorf
Der Düsseldorfer Kanzleistandort von Dr. Andreas Schüssel liegt im Dreischeibenhaus 1 und damit in zentraler Innenstadtlage im Bereich Stadtmitte. Für Unternehmen und andere Ratsuchende aus Pempelfort, Oberkassel, Bilk oder Derendorf ist die Anschrift ein innerstädtisches Ziel; konkrete Fahrzeiten hängen vom Ausgangspunkt und der Verkehrslage ab. Die Anreise lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Welche Verbindung beziehungsweise Zufahrt geeignet ist, sollte anhand aktueller Verkehrsinformationen geprüft werden. Aus der zentralen Lage lassen sich keine bestimmten Besucherparkplätze oder barrierefreien Zugänge ableiten; entsprechende Fragen sollten vor einem Termin geklärt werden. Für den kartellrechtlichen Schwerpunkt sind unter den genannten Gerichten vor allem das Landgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Düsseldorf relevant. Vor dem Landgericht können bei entsprechender Zuständigkeit zivilrechtliche Kartellstreitigkeiten geführt werden, etwa über Schadensersatz, Unterlassung oder kartellrechtliche Fragen in Vertragsbeziehungen. Das Oberlandesgericht befasst sich unter anderem mit Rechtsmitteln in Kartellzivilsachen und mit Beschwerden gegen bestimmte Entscheidungen des Bundeskartellamts. Die Zuständigkeit folgt dabei gesetzlichen Regeln und nicht allein der Nähe zur Kanzlei. Das ebenfalls genannte Amtsgericht Düsseldorf und das Arbeitsgericht Düsseldorf sind für die beschriebenen kartellrechtlichen Kernverfahren typischerweise nicht die maßgeblichen Gerichte. Fusionskontrollverfahren beginnen regelmäßig bei den zuständigen Wettbewerbsbehörden, beispielsweise dem Bundeskartellamt oder der Europäischen Kommission. Auch die Investitionskontrolle ist zunächst ein behördliches Verfahren. Bei europäischen Wettbewerbsentscheidungen können die Unionsgerichte zuständig sein; nicht jedes Verfahren mit Bezug zu einem Düsseldorfer Unternehmen wird daher vor Ort geführt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Die Transaktionswertschwelle in der deutschen Fusionskontrolle – volle Fahrt Richtung de-facto-Anmeldepflicht?, NZKart (2026)
- Kartellrecht, Metaverse und Recht, hrsg. von Wagner/Holm-Hadulla/Ruttloff (2023)
Auszeichnungen
- Anwalt der Zukunft: Kartell- und Wettbewerbsrecht, Handelsblatt / Best Lawyers in Germany 2025/2026
Mitgliedschaften
- Studienvereinigung Kartellrecht
- Deutsch-Britische Juristenvereinigung
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage zu einer Unternehmensübernahme im Technologiesektor hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind die beteiligten Unternehmen, die geplante Transaktionsstruktur und der voraussichtliche Zeitplan wichtig. Hinzukommen können Angaben zu Umsätzen, Geschäftsfeldern, betroffenen Ländern und bestehenden Wettbewerbsbeziehungen. Im Technologiesektor können auch Nutzerzahlen, Datenzugang und die Bedeutung einer Plattform für andere Marktteilnehmer relevant sein. Ob eine fusionskontrollrechtliche Anmeldung erforderlich ist, hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen ab. Für die Anfrage genügt zunächst eine strukturierte Übersicht; sensible Transaktionsunterlagen sollten erst nach Klärung der Konfliktprüfung und des Übermittlungswegs weitergegeben werden.
- Worin unterscheiden sich Fusionskontrolle und Investitionskontrolle?
- Die Fusionskontrolle prüft, welche Auswirkungen ein Zusammenschluss auf den Wettbewerb haben kann. Die Investitionskontrolle betrifft dagegen mögliche Beeinträchtigungen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit durch bestimmte ausländische Investitionen. Beide Prüfungen können bei derselben Transaktion nebeneinander relevant werden, beruhen aber auf unterschiedlichen Vorschriften und Zuständigkeiten. Die Beteiligungsstruktur, die Herkunft des Erwerbers und das Tätigkeitsfeld des Zielunternehmens können für die Investitionskontrolle bedeutsam sein. Eine Freigabe in einem Verfahren ersetzt daher nicht automatisch eine möglicherweise erforderliche Freigabe im anderen Verfahren.
- Welche Unterlagen sind bei einem Kartellverfahren oder möglichen Kartellschäden relevant?
- Welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach der Rolle des Unternehmens und dem Verfahrensstand. Bei behördlichen Verfahren können insbesondere Schreiben der Behörde, darin genannte Fristen und eine Übersicht der betroffenen Geschäftsbereiche wichtig sein. Bei möglichen Schadensersatzansprüchen kommen etwa Verträge, Rechnungen, Einkaufsdaten und Informationen zum Zeitraum der betroffenen Lieferbeziehungen hinzu. Eine behördliche Kartellentscheidung kann Bedeutung haben, beantwortet aber nicht automatisch sämtliche Fragen zu einem individuellen Schaden. Für die erste Kontaktaufnahme sind eine zeitliche Zusammenfassung und die Benennung der Beteiligten häufig hilfreicher als eine ungeordnete Übersendung großer Datenmengen.
- Welche kartellrechtlichen Fragen stellen sich bei digitalen Plattformen und Gatekeepern?
- Bei digitalen Plattformen können beispielsweise der Zugang zu Märkten, die Verwendung von Daten, die Gestaltung von Geschäftsbedingungen und die Behandlung gewerblicher Nutzer wettbewerbsrechtliche Fragen aufwerfen. Für Unternehmen, die nach dem europäischen Digital Markets Act als Gatekeeper benannt sind, gelten zusätzliche besondere Pflichten. Nicht jede große Plattform ist automatisch ein Gatekeeper im rechtlichen Sinn. Für eine Anfrage sind deshalb die betroffenen Dienste, die Rolle des eigenen Unternehmens und das konkret beanstandete oder geplante Verhalten wichtig. Allgemeines Kartellrecht und besondere Plattformregulierung können parallel zu betrachten sein.
- Was umfasst kartellrechtliche Compliance im Unternehmensalltag?
- Kartellrechtliche Compliance bezeichnet Maßnahmen, mit denen Unternehmen rechtliche Risiken erkennen und regelkonformes Verhalten unterstützen. Typische Themen sind Kontakte zu Wettbewerbern, der Austausch sensibler Informationen, Vertriebsvereinbarungen und die Zusammenarbeit in Verbänden. Dazu können interne Richtlinien, Schulungen, klar definierte Zuständigkeiten und Abläufe für Rückfragen gehören. Welche Maßnahmen angemessen sind, hängt unter anderem von Geschäftsmodell, Marktumfeld und Unternehmensstruktur ab. Für eine erste Anfrage ist hilfreich, die betroffenen Arbeitsbereiche und bereits vorhandene Regelungen zu beschreiben. Ein Compliance-System kann Risiken verringern, bietet jedoch keine Garantie gegen Verstöße.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Dr. Andreas Schüssel
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 3 Bewertungen
Bei Google ansehenStand 20.09.2026
Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB Rechtsanwälte, Steuerberater insgesamt und nicht auf Dr. Andreas Schüssel persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: gleisslutz.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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