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- Anwaltskanzlei Dr. Nicole Höttges
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Nicole Höttges ist Rechtsanwältin in Düsseldorf mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Erbrecht. Im Arbeitsrecht unterstützt sie bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abfindungen, Abmahnungen, Arbeitszeugnissen sowie bei Arbeitsverträgen und Befristungen. Die veröffentlichten Mandantenberichte beschreiben unter anderem die Vertretung von Arbeitnehmern bei Kündigungen und Abfindungsverhandlungen. Im Erbrecht umfasst ihr Angebot Fragen zu Testament, Erbvertrag, Pflichtteil, Erbschein, Erbengemeinschaft, Erbausschlagung und gesetzlicher Erbfolge. Auch Erbauseinandersetzungen und Patientenverfügungen werden genannt. Höttges betreut Anliegen persönlich und beschreibt ihre Arbeitsweise als direkt, verständlich und ergebnisorientiert. Die erste Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich. Dabei prüft sie, ob eine Mandatsübernahme möglich ist. Anschließend werden Termin, Unterlagen, Kosten und weitere Schritte besprochen. Eine Strategiebesprechung kann auch telefonisch stattfinden. Flexible Termingestaltung, nachvollziehbare Entscheidungen und transparente Preise gehören zu den genannten Leistungen. Über ein Netzwerk von Kolleginnen und Kollegen bietet die Kanzlei zudem Beratung in Strafrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und zu Bußgeldverfahren an.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-hoettges.de, kanzlei-hoettges.de
Beratung in Düsseldorf – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Dr. Nicole Höttges ist mit der Anwaltskanzlei Dr. Nicole Höttges an der Angerstraße 19 in 40593 Düsseldorf tätig. Ihr Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsrecht; daneben bearbeitet sie erbrechtliche Anliegen. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Entscheidungen, die den beruflichen Alltag oder den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses betreffen. Zum genannten Tätigkeitsumfang gehören Kündigungen, Aufhebungsverträge, Abfindungen und Abmahnungen ebenso wie Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge und Befristungen. Ratsuchende können dabei unterschiedliche Ausgangslagen mitbringen: ein bereits vorliegendes Schreiben des Arbeitgebers, einen Vertragsentwurf oder offene Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hinter diesen Themen stehen jeweils eigene Prüfungsfragen. Bei einer Kündigung können etwa deren Wirksamkeit und die zeitlichen Vorgaben für ein gerichtliches Vorgehen eine Rolle spielen. Bei Aufhebungsverträgen sind neben dem Beendigungszeitpunkt auch weitere Vereinbarungen und mögliche sozialrechtliche Folgen von Bedeutung. Abfindungen können Gegenstand von Verhandlungen sein, entstehen aber nicht automatisch bei jeder Kündigung. Die veröffentlichten Mandantenberichte nennen unter anderem die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Kündigungen und Abfindungsverhandlungen. Bei Arbeitszeugnissen sowie Vertrags- und Befristungsfragen steht dagegen häufig die rechtliche Einordnung einzelner Formulierungen oder Regelungen im Vordergrund. Im Erbrecht umfasst das beschriebene Angebot Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsfragen, Erbscheine und die gesetzliche Erbfolge. Hinzu kommen Erbengemeinschaften, Erbauseinandersetzungen und Erbausschlagungen. Typische Anliegen entstehen sowohl bei der Planung der eigenen Nachfolge als auch nach einem Todesfall, wenn Erbenstellung, Nachlassbestand oder Ansprüche unter Angehörigen unklar sind. Auch Patientenverfügungen werden als Thema genannt. Diese betreffen die gesundheitliche Vorsorge und sind von Regelungen über die Vermögensnachfolge zu unterscheiden. Der örtliche Bezug liegt in Düsseldorf. Neben der Kanzleianschrift sind für die Orientierung die unterschiedlichen Gerichtswege wichtig: Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören typischerweise vor das Arbeitsgericht Düsseldorf, Nachlassangelegenheiten bei entsprechender Zuständigkeit zum Amtsgericht Düsseldorf. Für streitige erbrechtliche Ansprüche können auch das Landgericht Düsseldorf und im weiteren Instanzenzug das Oberlandesgericht Düsseldorf relevant werden. Für die Anfahrt aus Stadtmitte, Pempelfort, Oberkassel, Bilk oder Derendorf ist die genaue Adresse maßgeblich; die passende Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw hängt vom Ausgangspunkt ab. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt, um die angegebenen Kontaktmöglichkeiten zu nutzen. Nach der Kanzleibeschreibung ist eine erste Anfrage telefonisch oder per E-Mail möglich. Dabei prüft Nicole Höttges zunächst, ob sie das Mandat übernehmen kann. Anschließend werden Termin, benötigte Unterlagen, Kosten und weitere Schritte besprochen. Eine Strategiebesprechung kann auch telefonisch stattfinden. Die persönliche Betreuung und eine verständliche, direkte Kommunikation gehören zu ihrer beschriebenen Arbeitsweise.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Düsseldorf
- Amtsgericht Düsseldorf
- Landgericht Düsseldorf
- Arbeitsgericht Düsseldorf
- Oberlandesgericht Düsseldorf
Die Anwaltskanzlei Dr. Nicole Höttges befindet sich an der Angerstraße 19 in 40593 Düsseldorf. Diese Anschrift ist der konkrete Bezugspunkt für die Anfahrt innerhalb des Stadtgebiets; eine Innenstadtlage ist aus den vorliegenden Angaben nicht abzuleiten. Stadtmitte, Pempelfort, Oberkassel, Bilk und Derendorf bilden unterschiedliche Ausgangspunkte für einen Kanzleibesuch, ohne dass damit eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile verbunden ist. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anreist, kann die Verbindung anhand der genauen Anschrift und der aktuellen Verkehrslage planen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Da eine Strategiebesprechung nach der Kanzleibeschreibung auch telefonisch möglich ist, muss nicht jedes Gespräch mit einer Anfahrt verbunden sein. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Düsseldorf relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Kündigungsschutzverfahren sowie Streitigkeiten über Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse geführt. Für Berufungen in Arbeitssachen ist grundsätzlich das Landesarbeitsgericht zuständig, nicht das Landgericht oder das Oberlandesgericht. Im Erbrecht übernimmt das Amtsgericht Düsseldorf als Nachlassgericht insbesondere Aufgaben im Zusammenhang mit Erbscheinen, Testamentseröffnungen und Erbausschlagungserklärungen, sofern die Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Streitige Ansprüche, etwa auf Pflichtteilszahlung, werden dagegen vor den Zivilgerichten verhandelt. Je nach Verfahrensgegenstand und Streitwert können dafür Amtsgericht oder Landgericht Düsseldorf zuständig sein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf kann insbesondere mit erbrechtlichen Berufungen und Beschwerden in Nachlasssachen befasst werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Schildern Sie kurz Ihr Anliegen und den aktuellen Stand Ihres Falls. Hilfreich sind Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag und relevante Korrespondenz, Testament, Erbschein oder Schreiben des Nachlassgerichts sowie bisheriger Schriftverkehr mit der Gegenseite. Bitte senden Sie zunächst keine Originalunterlagen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die erste Kontaktaufnahme ist kostenfrei und unverbindlich: Sie schildern kurz Ihr Anliegen, und die Anwältin prüft, ob eine Mandatsübernahme möglich ist. Anschließend werden Termin, Unterlagen, Kosten und Schritte besprochen. Für eine ausführliche rechtliche Prüfung und konkrete Handlungsempfehlung kann eine anwaltliche Erstberatung für 190,00 € zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die erste Kontaktaufnahme ist kostenfrei und unverbindlich: Sie schildern kurz Ihr Anliegen, und die Anwältin prüft, ob eine Mandatsübernahme möglich ist. Anschließend werden Termin, Unterlagen, Kosten und Schritte besprochen. Für eine ausführliche rechtliche Prüfung und konkrete Handlungsempfehlung kann eine anwaltliche Erstberatung für 190,00 € zuzüglich Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart werden.
Für den Erstkontakt: Schildern Sie kurz Ihr Anliegen und den aktuellen Stand Ihres Falls. Hilfreich sind Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag und relevante Korrespondenz, Testament, Erbschein oder Schreiben des Nachlassgerichts sowie bisheriger Schriftverkehr mit der Gegenseite. Bitte senden Sie zunächst keine Originalunterlagen.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Ergänzungen, die Kündigung oder Abmahnung und die dazugehörige Korrespondenz hilfreich. Bei einer Kündigung spielt auch eine Rolle, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Je nach Anliegen können Entgeltabrechnungen, einschlägige betriebliche Regelungen oder eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse hinzukommen. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollte bereits die Anfrage auf vorhandene Schreiben und deren Zugangsdatum hinweisen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Gegenstand der späteren Prüfung ab.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung, und gehört eine Abfindung immer dazu?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin können beispielsweise Beendigungsdatum, Freistellung, Zeugnis und eine Abfindung geregelt werden. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht bei einer Kündigung nicht. Ansprüche können sich jedoch aus bestimmten gesetzlichen Regelungen, Vereinbarungen oder Sozialplänen ergeben. Aufhebungsverträge können außerdem Auswirkungen auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb wichtig, ob bereits ein Entwurf vorliegt, eine Unterschrift erfolgt ist oder eine Entscheidungsfrist genannt wurde.
- Was sollte vor einer Anfrage zu Testament, Erbschein oder Erbausschlagung zusammengestellt werden?
- Hilfreich sind eine Übersicht der familiären Verhältnisse sowie vorhandene Testamente, Erbverträge und Schreiben des Nachlassgerichts. Nach einem Todesfall können auch die Sterbeurkunde und bekannte Informationen über Vermögen und Verbindlichkeiten des Nachlasses wichtig sein. Ein Erbschein dient als Nachweis der Erbenstellung, ist aber nicht in jeder Situation erforderlich. Bei einer möglichen Erbausschlagung können Fristen sowie Formvorgaben entscheidend sein. Deshalb sind der Zeitpunkt der Kenntnis vom Erbfall und die bereits erhaltenen gerichtlichen Mitteilungen für die erste Einordnung bedeutsam. Vollständige Unterlagen müssen nicht durch Vermutungen ersetzt werden; offene Punkte lassen sich ausdrücklich kennzeichnen.
- Worin unterscheiden sich Pflichtteilsansprüche und die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft?
- Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, die von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Er macht die berechtigte Person nicht zum Mitglied einer Erbengemeinschaft. Eine Erbengemeinschaft entsteht hingegen, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Dann können Fragen zur Verwaltung des Nachlasses, zu Auskünften, Verbindlichkeiten und zur späteren Verteilung entstehen. Für eine erste Anfrage sind die letztwilligen Verfügungen, die bekannten Beteiligten und eine Übersicht des Nachlasses hilfreich. Auch bereits geführte Gespräche oder geltend gemachte Forderungen können den Klärungsbedarf zeigen. Welche Ansprüche bestehen, bedarf einer Prüfung der jeweiligen erbrechtlichen Ausgangslage.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Nicole Höttges
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-hoettges.de
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