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- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Marc T. Nöthling ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Düsseldorf. Seine Kanzlei befindet sich in der Elisabethstraße 44. Die genannten Leistungen umfassen Allgemeines Strafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, BTM, Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht sowie Sexualstrafrecht. Im Allgemeinen Strafrecht nennt die Webseite unter anderem Anklage, strafrechtliche Hauptverhandlung, Durchsuchung im Ermittlungsverfahren, Untersuchungshaft, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Nebenklage und Strafanzeige. Auch Strafbefehl, Berufung, Revision und Strafvollstreckungsverfahren gehören zum aufgeführten Leistungsspektrum. Das Angebot richtet sich unter anderem an Personen mit Anklagen wegen Beschaffung, Erwerb, Handel, Herstellung oder Besitz von Betäubungsmitteln. Im Jugendstrafrecht werden Diebstahl, Körperverletzung und Leistungserschleichung genannt. Verkehrsstrafsachen betreffen beispielsweise Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht führt die Kanzlei unter anderem Anlagebetrug, Insolvenzverschleppung und Steuerhinterziehung auf. Zur Kontaktaufnahme bietet die Webseite die Vereinbarung eines Erstgesprächs und ein Kontaktformular an. Neben dem Sekretariat ist eine Mobilnummer für Notfälle angegeben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-noethling.de
Beratung in Düsseldorf – Einordnung der Redaktion
Marc T. Nöthling ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Düsseldorf. Seine Kanzlei Rechtsanwalt Nöthling befindet sich in der Elisabethstraße 44, 40217 Düsseldorf. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt angegeben; die vorliegende Kanzleibeschreibung stellt dagegen strafrechtliche Leistungen dar. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung wichtig: Arbeitsrechtliche Anliegen betreffen etwa Kündigungen, Vergütungsfragen oder Arbeitszeugnisse, während die beschriebenen Leistungen vor allem Ermittlungsverfahren, strafgerichtliche Verfahren und Fragen der Strafvollstreckung erfassen. Ob eine konkrete arbeitsrechtliche Angelegenheit übernommen wird, sollte bei der Anfrage geklärt werden. Im Allgemeinen Strafrecht nennt die Kanzlei unter anderem Anklagen, Hauptverhandlungen, Durchsuchungen im Ermittlungsverfahren und Untersuchungshaft. Haftbeschwerde, Haftprüfung, Strafbefehle sowie Berufung und Revision gehören ebenfalls zu den aufgeführten Themen. Mandantinnen und Mandanten können dabei mit unterschiedlichen Verfahrenssituationen konfrontiert sein: von einem ersten behördlichen Schreiben bis zu einer bereits terminierten Gerichtsverhandlung. Mit Nebenklage und Strafanzeige sind außerdem Anliegen genannt, die Personen betreffen können, die durch eine Straftat verletzt wurden. Welche Rolle eine Person im Verfahren hat, prägt den jeweiligen Beratungsbedarf. Weitere genannte Bereiche sind Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht sowie Sexualstrafrecht. Im Jugendstrafrecht werden Diebstahl, Körperverletzung und Leistungserschleichung aufgeführt. Bei Verkehrsstrafsachen geht es beispielsweise um Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr oder Fahren ohne Fahrerlaubnis. Betäubungsmittelverfahren können Vorwürfe wegen Erwerbs, Besitzes, Handels oder Herstellung betreffen. Als Beispiele aus dem Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht nennt die Kanzlei Anlagebetrug, Insolvenzverschleppung und Steuerhinterziehung. Diese Rechtsgebiete unterscheiden sich hinsichtlich der zugrunde liegenden Sachverhalte und der Unterlagen, die für eine erste Einordnung erforderlich sein können. Der örtliche Bezug liegt in Düsseldorf mit den genannten Stadtteilen Stadtmitte, Pempelfort, Oberkassel, Bilk und Derendorf. Die Anschrift in der Elisabethstraße ist der konkrete Orientierungspunkt für die Anfahrt; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist in den Angaben nicht enthalten. Am Standort bestehen Amtsgericht, Landgericht, Arbeitsgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lässt sich das Anliegen zunächst mit Rechtsgebiet, Verfahrensstand und bekannten Terminen zusammenfassen. Die Kanzleiwebseite nennt ein Kontaktformular und die Vereinbarung eines Erstgesprächs; neben dem Sekretariat ist eine Mobilnummer für Notfälle angegeben. Übernahme, Termin und Kommunikationsweg sind mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Düsseldorf
- Amtsgericht Düsseldorf
- Landgericht Düsseldorf
- Arbeitsgericht Düsseldorf
- Oberlandesgericht Düsseldorf
Für das im Profil als Hauptschwerpunkt genannte Arbeitsrecht ist unter den aufgeführten Gerichten typischerweise das Arbeitsgericht Düsseldorf relevant. Arbeitsgerichte behandeln insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Entgelt oder Zeugnisse. Voraussetzung ist jeweils, dass die sachliche und örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Für die ausführlich beschriebenen strafrechtlichen Leistungen kommen vor allem das Amtsgericht Düsseldorf und das Landgericht Düsseldorf in Betracht. Welche Instanz eine Strafsache erstinstanzlich verhandelt, hängt unter anderem vom Tatvorwurf und der zu erwartenden Rechtsfolge ab. Jugendstrafsachen werden von den dafür vorgesehenen Jugendgerichten beziehungsweise Jugendkammern behandelt. Das Landgericht befasst sich außerdem mit bestimmten Rechtsmitteln gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf ist in Strafsachen unter anderem für bestimmte Revisionen und Beschwerden zuständig; in besonderen gesetzlich geregelten Fällen entscheidet es auch erstinstanzlich. Nicht jeder strafrechtliche Vorwurf führt daher vor dasselbe Gericht. Bei Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren steht die strafrechtliche Verantwortlichkeit im Mittelpunkt, was von einem Streit über einen Steuerbescheid zu unterscheiden ist. Der Düsseldorfer Kanzleisitz allein legt das zuständige Gericht nicht fest. Die Kanzlei liegt an der Elisabethstraße 44 im Düsseldorfer Stadtgebiet. Die Angaben nennen Stadtmitte, Pempelfort, Oberkassel, Bilk und Derendorf als Stadtteile am Standort, ohne die Anschrift einem davon ausdrücklich zuzuordnen. Für eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bildet die genaue Adresse die Grundlage der Routenplanung. Konkrete Verbindungen, Parkmöglichkeiten und die Zugangssituation sollten vor einem Besuch geprüft werden; dazu liegen keine näheren Angaben vor.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein Erstgespräch kann vereinbart werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Ein Erstgespräch kann vereinbart werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Kann ich wegen einer Kündigung oder ausstehender Vergütung anfragen, obwohl die Kanzleibeschreibung vor allem Strafrecht nennt?
- Arbeitsrecht ist im Profil als Hauptschwerpunkt aufgeführt, während die belegte Leistungsbeschreibung strafrechtliche Themen erläutert. Deshalb ist es sinnvoll, bei einer Anfrage das arbeitsrechtliche Anliegen ausdrücklich zu benennen und die mögliche Übernahme zu klären. Für eine erste Einordnung sind häufig Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Entgeltabrechnungen und der bisherige Schriftwechsel relevant. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten können kurze Fristen eine Rolle spielen. Bekannte Zugangsdaten, Fristen und Gerichtstermine gehören daher in die erste Sachverhaltsschilderung. Eine Anfrage allein bestätigt noch keine Mandatsübernahme.
- Welche Angaben sind vor einer Anfrage wegen eines Ermittlungsverfahrens oder Strafbefehls hilfreich?
- Für die erste organisatorische Einordnung sind insbesondere die Art des erhaltenen Schreibens, die absendende Behörde, das Aktenzeichen und bekannte Termine oder Fristen hilfreich. Auch die eigene Rolle im Verfahren, etwa als beschuldigte oder verletzte Person, sollte erkennbar sein. Eine Vorladung, eine Anklageschrift und ein Strafbefehl betreffen unterschiedliche Verfahrenssituationen. Bei Durchsuchung oder Untersuchungshaft sollte die besondere Dringlichkeit deutlich werden. Umfangreiche oder sensible Unterlagen lassen sich nach Abstimmung über einen geeigneten Übermittlungsweg bereitstellen. Welche rechtlichen Schritte in Betracht kommen, erfordert eine Prüfung des Einzelfalls.
- Was unterscheidet Jugendstrafrecht vom allgemeinen Strafrecht?
- Das Jugendstrafrecht richtet sich grundsätzlich nach dem Alter zum Tatzeitpunkt und stellt den Erziehungsgedanken in den Vordergrund. Für Jugendliche gelten besondere Regeln; bei Heranwachsenden kann unter gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden. Auch bei Vorwürfen wie Diebstahl, Körperverletzung oder Leistungserschleichung sind deshalb nicht nur die Tatvorwürfe, sondern auch Entwicklungsstand und persönliche Lebensumstände bedeutsam. Für eine erste Anfrage können Alter, Verfahrensstand und vorhandene behördliche Schreiben genannt werden. Die Beteiligung von Eltern oder anderen Bezugspersonen hängt von der konkreten Situation und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab.
- Können bei Verkehrsstraftaten, Betäubungsmittelvorwürfen oder Wirtschaftsstrafsachen weitere rechtliche Fragen entstehen?
- Neben einem Strafverfahren können je nach Sachverhalt weitere rechtliche Fragen auftreten. Bei Verkehrsstrafsachen und bestimmten Betäubungsmittelsachverhalten können beispielsweise Fahrerlaubnisfragen relevant werden. Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren können Berührungspunkte mit steuerlichen Pflichten, Unternehmensabläufen oder arbeitsrechtlichen Verhältnissen haben. Solche Zusammenhänge bedeuten nicht, dass jede Folge in jedem Fall eintritt. Bei einer Mandatsanfrage ist es hilfreich, parallel laufende Verfahren und Schreiben anderer Behörden zu erwähnen. Zugleich sollte geklärt werden, welche Teile des Anliegens die angefragte Kanzlei übernimmt und ob für weitere Bereiche zusätzliche Beratung erforderlich ist.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Marc T. Nöthling
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-noethling.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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