Veröffentlichtes Profil

MSH Rechtsanwälte PartmbB

MSH Rechtsanwälte PartmbB: Arbeitsrecht und Migrationsrecht in Düsseldorf

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwälte · MSH Rechtsanwälte PartmbB

Berliner Allee 34-36, 40212 Düsseldorf

Telefon: +49 211 3015390

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
MSH Rechtsanwälte PartmbB

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

MSH Rechtsanwälte PartmbB berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Düsseldorf und Hamburg im Arbeitsrecht sowie im Ausländerrecht/Migrationsrecht. Partner der Gesellschaft sind Maria Smolyanskaya und Sonja Hebben-Dietz, LL.M. Der Sitz der Kanzlei befindet sich an der Berliner Allee 34-36 in Düsseldorf. Im Arbeitsrecht unterstützt die Kanzlei bei Kündigung, Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag, Abmahnung und der Prüfung von Arbeitsverträgen. Im Migrationsrecht begleitet sie Verfahren rund um Visum, Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis, Business Immigration/Erwerbsmigration, Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung. Ein Schwerpunkt ist die Erwerbsimmigration: Unternehmen erhalten Unterstützung bei der Einstellung und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte, von der passenden Aufenthaltsgrundlage bis zur Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Nach der Beauftragung übernimmt die Kanzlei die Korrespondenz mit der Gegenseite, Behörden oder Gerichten. Mandanten erhalten Kopien aller Schriftsätze und Informationen zum Stand ihrer Angelegenheit. Die Kanzlei strebt eine interessengerechte außergerichtliche Lösung an, wenn eine Einigung realistisch ist. Bei einer unvermeidbaren gerichtlichen Auseinandersetzung übernimmt sie die Vertretung vor Gericht und bereitet den Ablauf strukturiert vor.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: msh-rechtsanwaelte.de, msh-rechtsanwaelte.de

Beratung in Düsseldorf – Einordnung der Redaktion

MSH migration professionals ist das Profil der MSH Rechtsanwälte PartmbB mit Sitz an der Berliner Allee 34–36 in Düsseldorf. Partnerinnen der Gesellschaft sind Maria Smolyanskaya und Sonja Hebben-Dietz, LL.M. Der im Profil ausgewiesene Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Die Kanzlei berät und vertritt Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer in Düsseldorf und Hamburg und ist außerdem im Ausländerrecht und Migrationsrecht tätig. Für Ratsuchende verbindet sich damit die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fragen mit Themen des Aufenthalts und der Erwerbstätigkeit in Deutschland. Als zuständige Berufskammer ist die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf angegeben. Im Arbeitsrecht gehören Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge, Abmahnungen und die Prüfung von Arbeitsverträgen zu den genannten Tätigkeiten. Hinter diesen Anliegen stehen häufig Fragen zum Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses, zu vertraglichen Pflichten oder zu den Bedingungen einer einvernehmlichen Beendigung. Arbeitnehmer möchten beispielsweise eine erhaltene Erklärung einordnen lassen; Arbeitgeber benötigen eine rechtliche Prüfung geplanter Schritte oder bestehender Vertragsregelungen. Eine anwaltliche Befassung kann dabei die Unterlagen, den bisherigen Verlauf und die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten zusammenführen. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Im Migrationsrecht begleitet MSH Verfahren zu Visa, Aufenthaltstiteln, Arbeitserlaubnissen, Niederlassungserlaubnissen und Einbürgerungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Erwerbsimmigration beziehungsweise Business Immigration. Unternehmen erhalten Unterstützung bei der Einstellung und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte, von der passenden Aufenthaltsgrundlage bis zur Kommunikation mit Behörden. Für Beschäftigte können sich dabei arbeitsvertragliche und aufenthaltsrechtliche Fragen überschneiden. Welche Verfahren erforderlich sind, hängt allgemein unter anderem von der Staatsangehörigkeit, dem Aufenthaltsstatus und der vorgesehenen Tätigkeit ab. Der Düsseldorfer Kanzleisitz liegt in der Stadtmitte. Damit besteht ein innerstädtischer Bezug auch für Ratsuchende aus Pempelfort, Oberkassel, Bilk und Derendorf. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt bei entsprechender Zuständigkeit das Arbeitsgericht Düsseldorf in Betracht. Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf sind dagegen nicht die regulären Eingangsgerichte für Kündigungsschutzverfahren. Die konkrete Anfahrt zur Berliner Allee lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Anschrift planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und zunächst ihr Anliegen, beteiligte Personen sowie bekannte Termine oder Fristen schildern. Die Anfrage und die anschließende Beauftragung sind voneinander zu unterscheiden. Nach der Beauftragung übernimmt die Kanzlei die Korrespondenz mit Gegenseite, Behörden oder Gerichten. Mandanten erhalten Kopien aller Schriftsätze und Informationen zum Verfahrensstand. Eine außergerichtliche Lösung wird angestrebt, wenn eine Einigung realistisch ist; bei einer unvermeidbaren gerichtlichen Auseinandersetzung übernimmt die Kanzlei die Vertretung und bereitet den Ablauf strukturiert vor.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Düsseldorf

  • Amtsgericht Düsseldorf
  • Landgericht Düsseldorf
  • Arbeitsgericht Düsseldorf
  • Oberlandesgericht Düsseldorf

Die MSH Rechtsanwälte PartmbB hat ihren Sitz an der Berliner Allee 34–36, 40212 Düsseldorf, im Stadtteil Stadtmitte. Die Adresse liegt damit im innerstädtischen Umfeld und ist auch für die Orientierung aus den weiteren genannten Stadtteilen Pempelfort, Oberkassel, Bilk und Derendorf ein konkreter Anlaufpunkt. Eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der vollständigen Anschrift planen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen, sollte vor einem Besuch aktuell geprüft werden. Aus der Innenstadtlage allein lassen sich weder bestimmte Fahrzeiten noch eine unmittelbar verfügbare Parkmöglichkeit ableiten. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Düsseldorf relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher und sachlicher Zuständigkeit beispielsweise Kündigungsschutzklagen sowie Streitigkeiten über Vergütung, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse geführt. Arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren beginnen regelmäßig mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Beilegung erörtert wird. Amtsgericht Düsseldorf, Landgericht Düsseldorf und Oberlandesgericht Düsseldorf gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und sind für typische Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht zuständig. Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über Aufenthaltstitel oder Einbürgerungen ist regelmäßig die Verwaltungsgerichtsbarkeit maßgeblich; ein entsprechendes Gericht ist in den Standortangaben nicht aufgeführt. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach dem Streitgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein nach dem Kanzleisitz.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Nach der Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung folgt ein Besprechungstermin, bei dem Fragen beantwortet werden. Anschließend erfolgt die Mandatierung.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Nach der Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung folgt ein Besprechungstermin, bei dem Fragen beantwortet werden. Anschließend erfolgt die Mandatierung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind vor einer Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind vor allem das betreffende Schreiben, der Arbeitsvertrag und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Bei einer Kündigung ist insbesondere bedeutsam, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Auch Angaben zur Beschäftigungsdauer, zum Betrieb und zu vorausgegangenen Gesprächen können relevant sein. Bei Abmahnungen kommt es zusätzlich auf den beschriebenen Vorwurf und den tatsächlichen Ablauf an. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollten bekannte Daten bereits in der Anfrage genannt werden. Eine Kontaktanfrage allein ersetzt keine fristwahrende Handlung.
Was unterscheidet die Prüfung eines Arbeitsvertrags von der Prüfung eines Aufhebungsvertrags?
Ein Arbeitsvertrag regelt die Grundlage der Beschäftigung, etwa Tätigkeit, Vergütung, Arbeitszeit und Kündigungsbedingungen. Seine Prüfung betrifft deshalb vor allem die Rechte und Pflichten während des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag soll dagegen eine einvernehmliche Beendigung herbeiführen. Dabei können das Beendigungsdatum, eine Freistellung, offene Ansprüche, ein Zeugnis und mögliche sozialrechtliche Folgen Bedeutung haben. Für eine Anfrage ist hilfreich anzugeben, ob lediglich ein Entwurf vorliegt oder bereits unterschrieben wurde. Welche Auswirkungen einzelne Regelungen haben, lässt sich nur im Zusammenhang mit den persönlichen und vertraglichen Umständen beurteilen.
Welche Fragen stellen sich bei der Einstellung einer ausländischen Fachkraft?
Bei der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte greifen arbeitsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Anforderungen häufig ineinander. Zu klären sind allgemein die vorgesehene Tätigkeit, die Qualifikation und die Frage, auf welcher Grundlage Aufenthalt und Beschäftigung zulässig sind. Je nach Staatsangehörigkeit und bestehendem Status können unterschiedliche Verfahren erforderlich sein. Auch die Anerkennung einer Berufsqualifikation oder eine behördliche Zustimmung kann eine Rolle spielen. Für eine erste Anfrage sind deshalb Angaben zum Unternehmen, zur Stelle, zum gewünschten Arbeitsbeginn und zum bisherigen Aufenthaltsstatus hilfreich. Ein Arbeitsvertrag allein beantwortet die Frage nach der zulässigen Beschäftigung nicht.
Wie unterscheiden sich Visum, Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung?
Ein Visum dient je nach Art einem kurzfristigen Aufenthalt oder der Einreise für einen längerfristigen Aufenthaltszweck und zählt rechtlich zu den Aufenthaltstiteln. Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der grundsätzlich an einen bestimmten Zweck anknüpft, etwa Beschäftigung oder Familiennachzug. Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt und setzt eigene gesetzliche Voraussetzungen voraus. Die Einbürgerung betrifft dagegen den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Für eine Anfrage ist daher wichtig, welches Ziel verfolgt wird, welcher Status bereits besteht und ob ein Antrag oder eine behördliche Entscheidung vorliegt.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu MSH Rechtsanwälte PartmbB

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Berliner Allee 34-36, 40212 Düsseldorf

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: msh-rechtsanwaelte.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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