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- Potthoff, Paul & Kollegen
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Anja Paul LL.M. ist Rechtsanwältin und Notarin bei Potthoff, Paul & Kollegen in Gütersloh. Die Kanzleigeschichte nennt sie als Namenspartnerin und dokumentiert die Übernahme der Kanzlei durch sie. Zu den ausdrücklich genannten Spezialisierungen der Kanzlei gehören Erbrecht, Unternehmensnachfolge, Miet-/WEG-Recht, allgemeines Zivil- und Wirtschaftsrecht sowie Verkehrsrecht. Die Kanzlei begleitet Erbstreitigkeiten, Unternehmensnachfolgen und Testamentsvollstreckungen und betreut Anliegen im Wohnraum- und Gewerberaummietrecht. Weitere Beratungsangebote betreffen unter anderem Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und digitale Verträge. Zum genannten Mandantenkreis gehören Ärzte und Heilberufe, die im Vertrags-, Berufs- und Apothekenrecht beraten werden. Das notarielle Angebot umfasst unter anderem Testamente, Nachlassvereinbarungen, Immobilienkäufe, Gesellschaftsverträge und Vorsorgevollmachten. Als Arbeitsweise beschreibt die Kanzlei kurze Wege, interdisziplinäre Zusammenarbeit und klare Ansprechpartner. Sie legt Wert auf verständliche Kommunikation auf Augenhöhe sowie auf die frühzeitige Information über rechtliche und tatsächliche Risiken und voraussichtliche Kosten. Vorschläge zur Streitvermeidung und Streiterledigung gehören ebenfalls zum beschriebenen Vorgehen.
Beratung in Gütersloh – Einordnung der Redaktion
Anja Paul LL.M. ist Rechtsanwältin und Notarin bei Potthoff, Paul & Kollegen in der Kökerstraße 10 in 33330 Gütersloh. Ihr Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Die Kanzleigeschichte führt sie als Namenspartnerin auf und dokumentiert die Übernahme der Kanzlei durch sie. Für Ratsuchende verbindet sich mit diesem Profil die Bearbeitung von Fragen aus dem Arbeitsleben und dem familiären Zusammenleben. Die anwaltliche Interessenvertretung ist dabei von der notariellen Tätigkeit zu unterscheiden: Notarinnen sind zur Unparteilichkeit verpflichtet. Im Arbeitsrecht stehen häufig Arbeitsverträge, Änderungen von Arbeitsbedingungen, Abmahnungen oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt. Auch Vergütung, Arbeitszeugnisse und Aufhebungsverträge können Anlass für eine Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet grundsätzlich eine Prüfung der vertraglichen Grundlagen und des bisherigen Geschehens. Dabei können gesetzliche, tarifliche und vertragliche Regelungen zusammenwirken. Weil bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kurze Fristen eine Rolle spielen können, sind genaue Daten und vorhandene Schreiben für die erste Einordnung besonders wichtig. Im Familienrecht betreffen typische Anliegen Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Hinzu kommen wirtschaftliche Fragen zwischen Ehepartnern, etwa zum Zugewinnausgleich. Welche Themen zusammenhängen und welche getrennt behandelt werden müssen, richtet sich nach der persönlichen Situation. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise mit verständlicher Kommunikation, klaren Ansprechpartnern und frühzeitiger Information über rechtliche und tatsächliche Risiken sowie voraussichtliche Kosten. Auch Vorschläge zur Streitvermeidung und Streiterledigung gehören zum angegebenen Vorgehen. Daraus lässt sich jedoch kein bestimmter Ausgang eines einzelnen Anliegens ableiten. Der Kanzleisitz an der Kökerstraße liegt in der Gütersloher Innenstadt. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl für Menschen aus dem Zentrum als auch aus Stadtteilen wie Spexard und Avenwedde. Das Amtsgericht Gütersloh ist insbesondere wegen seiner familiengerichtlichen Aufgaben relevant; arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören hingegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichtsbarkeit. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bietet sich eine kurze Schilderung des Anliegens mit Rechtsgebiet, wichtigen Terminen und einer Rückkontaktmöglichkeit an. Anschließend sind die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, ein Besprechungstermin und benötigte Unterlagen mit der Kanzlei abzustimmen. Die Anfrage allein bedeutet noch keine Übernahme des Mandats.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gütersloh
Die Kanzlei Potthoff, Paul & Kollegen hat ihren Sitz in der Kökerstraße 10 in der Gütersloher Innenstadt. Dieser Standort bildet den örtlichen Ausgangspunkt für das Profil von Anja Paul LL.M. mit den Rechtsgebieten Arbeitsrecht und Familienrecht. Neben der Innenstadt gehören Spexard und Avenwedde zum genannten städtischen Umfeld. Für die Anreise aus diesen Stadtteilen oder von außerhalb kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Die konkrete Verbindung, die Zufahrt und verfügbare Parkmöglichkeiten sollten vor einem Termin anhand aktueller Informationen geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder einer barrierefreien Zugänglichkeit liegen hier nicht vor. Von den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Gütersloh vor allem für familienrechtliche Anliegen von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und bearbeiten unter anderem Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang. Ob im Einzelfall das Amtsgericht Gütersloh örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den jeweiligen Lebensumständen ab. Allein der Kanzleisitz entscheidet darüber nicht. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist die Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht Gütersloh. Dazu zählen etwa Kündigungsschutzverfahren, Vergütungsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich unter anderem nach dem Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Standortangaben nicht genannt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Anliegen soll kurz geschildert werden, damit die Kanzlei es dem passenden Ansprechpartner zuordnen kann. Im Kontaktformular werden das Thema, die Kontaktdaten und ein etwaiger Rückrufwunsch abgefragt. Für konkrete notarielle Anliegen verweist die Kanzlei auf ihre Online-Formulare.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine Erstberatung kann über das Kontaktformular angefordert werden; nach Schilderung des Problems meldet sich die Kanzlei umgehend zurück. Eine Beratung und eine qualifizierte notarielle Auskunft sind kostenpflichtig. Die Kanzlei informiert vorab über anfallende Kosten; das Angebot kann vor einer Beratung kostenfrei zurückgewiesen werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Eine Erstberatung kann über das Kontaktformular angefordert werden; nach Schilderung des Problems meldet sich die Kanzlei umgehend zurück. Eine Beratung und eine qualifizierte notarielle Auskunft sind kostenpflichtig. Die Kanzlei informiert vorab über anfallende Kosten; das Angebot kann vor einer Beratung kostenfrei zurückgewiesen werden.
Für den Erstkontakt: Das Anliegen soll kurz geschildert werden, damit die Kanzlei es dem passenden Ansprechpartner zuordnen kann. Im Kontaktformular werden das Thema, die Kontaktdaten und ein etwaiger Rückrufwunsch abgefragt. Für konkrete notarielle Anliegen verweist die Kanzlei auf ihre Online-Formulare.
Bevorzugter Kontaktweg: form
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind typischerweise der Arbeitsvertrag, mögliche Zusatzvereinbarungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Auch relevante Korrespondenz, Vergütungsabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht können Bedeutung haben. Bei einer Kündigung ist insbesondere das Datum des Zugangs wichtig, weil für eine gerichtliche Überprüfung kurze gesetzliche Fristen gelten können. Eine allgemeine Kontaktanfrage ersetzt keine Fristenprüfung. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, sollte vorab mit der angefragten Kanzlei geklärt werden.
- Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Kündigung aus arbeitsrechtlicher Sicht?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin können beispielsweise das Beendigungsdatum, eine Freistellung oder die Zeugniserteilung geregelt werden. Beide Wege können unterschiedliche arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Folgen haben. Für eine anwaltliche Einordnung sind deshalb der genaue Wortlaut, der zeitliche Ablauf und die individuellen Rahmenbedingungen wesentlich. Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung des konkreten Dokuments; insbesondere lässt sich daraus keine pauschale Empfehlung zur Unterzeichnung ableiten.
- Welche Themen sollten bei einer Anfrage wegen Trennung oder Scheidung benannt werden?
- Eine erste Schilderung kann sich darauf konzentrieren, ob es zunächst um die Trennung, eine beabsichtigte Scheidung oder einzelne Folgen des Getrenntlebens geht. Häufig relevant sind gemeinsame Kinder, die Wohnsituation, laufende finanzielle Verpflichtungen und bereits bestehende Vereinbarungen. Unterhalt, Vermögensausgleich und Versorgungsausgleich sind unterschiedliche Themen, die je nach Situation hinzukommen können. Hilfreich ist außerdem ein Hinweis auf schon laufende gerichtliche Verfahren oder zugestellte Schreiben. Für die Kontaktaufnahme genügt zunächst eine sachliche Übersicht; umfangreiche persönliche Unterlagen können nach Abstimmung folgen.
- Müssen Fragen zu Sorge, Umgang und Unterhalt gemeinsam vor Gericht geklärt werden?
- Sorge, Umgang und Unterhalt betreffen unterschiedliche rechtliche Fragen und müssen nicht zwangsläufig in einem einzigen Verfahren geklärt werden. Bei Sorge und Umgang steht das Kindeswohl im Mittelpunkt; Unterhaltsfragen betreffen dagegen insbesondere die finanziellen Ansprüche und Verpflichtungen. Je nach Sachlage kommen einvernehmliche Regelungen, außergerichtliche Unterstützung oder familiengerichtliche Verfahren in Betracht. Das Jugendamt kann bei bestimmten Fragen zu Kindern ebenfalls eine Anlaufstelle sein. Ob und in welcher Form gerichtliche Schritte erforderlich sind, lässt sich erst anhand der konkreten Umstände beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Anja Paul LL.M.
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,9 von 5 · 66 Bewertungen
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Kökerstraße 10, 33330 Gütersloh
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-ppl.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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