Veröffentlichtes Profil

Happe Arbeitsrecht

Happe Arbeitsrecht in Gütersloh: Arbeitsrecht und Begleitung von Betriebsräten

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Fachanwalt für Arbeitsrecht · Happe Arbeitsrecht

Thesings Allee 21, 33332 Gütersloh

Telefon: +49 5241 30 10 890

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Happe Arbeitsrecht
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Happe Arbeitsrecht ist eine ausschließlich arbeits- und betriebsverfassungsrechtlich ausgerichtete Kanzlei in Gütersloh. Die beiden Berufsträger tragen jeweils den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Zum Tätigkeitsbereich gehören die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, die Beratung bei Kündigungen sowie die Klärung von Fragen zu Formulierungen in Arbeitszeugnissen. Die Kanzlei prüft außerdem die Erfolgsaussichten von Kündigungsschutzklagen und unterstützt Mandanten bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Interessen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Begleitung von Betriebsräten bei der Planung, Verhandlung und Durchsetzung kollektivrechtlicher Interessen. Dazu gehören Schulungen, Unterstützung in der täglichen Arbeit und die Vertretung gegenüber der Arbeitgeberseite. Die Tätigkeit umfasst sowohl außergerichtliche betriebliche Verhandlungen als auch Verfahren vor den Arbeitsgerichten. In der Beratung erläutert die Kanzlei die Rechtslage verständlich, entwickelt bei Bedarf gemeinsam mit den Mandanten eine Strategie und begleitet deren Umsetzung. Der Kanzleistandort befindet sich in der Thesings Allee 21 in Gütersloh.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: happe-arbeitsrecht.de, happe-arbeitsrecht.de

Beratung in Gütersloh – Einordnung der Redaktion

Happe Arbeitsrecht in Gütersloh ist ausschließlich auf Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht ausgerichtet. Die beiden Berufsträger der Kanzlei tragen jeweils den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Am Standort Thesings Allee 21, 33332 Gütersloh, befasst sich die Kanzlei sowohl mit Fragen aus einzelnen Arbeitsverhältnissen als auch mit den kollektivrechtlichen Interessen von Betriebsräten. Für Ratsuchende bedeutet diese Ausrichtung, dass beispielsweise die Bedingungen eines Arbeitsvertrags, die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses oder Beteiligungsrechte im Betrieb Gegenstand einer Anfrage sein können. Dabei können individuelle Beschäftigungsfragen und betriebliche Regelungen unterschiedliche rechtliche Verfahren erfordern. Ein Tätigkeitsbereich ist die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen. Typische Anliegen betreffen Regelungen zu Aufgaben, Vergütung, Arbeitszeit oder Kündigungsfristen. Hinzu kommen die Beratung bei Kündigungen und die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Bei Arbeitszeugnissen geht es insbesondere um die Einordnung und Klärung von Formulierungen. Solche Anliegen erfordern regelmäßig einen Blick auf die vorhandenen Unterlagen und den bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses. Die Kanzlei erläutert die Rechtslage verständlich, entwickelt bei Bedarf gemeinsam mit den Mandantinnen und Mandanten eine Strategie und begleitet deren Umsetzung. Zum Tätigkeitsbereich gehört auch die gerichtliche Durchsetzung von Interessen. Im Betriebsverfassungsrecht begleitet Happe Arbeitsrecht Betriebsräte bei der Planung, Verhandlung und Durchsetzung kollektivrechtlicher Interessen. Dazu zählen Schulungen, Unterstützung bei der täglichen Betriebsratsarbeit und die Vertretung gegenüber der Arbeitgeberseite. Allgemein können hierbei Informationsrechte, Mitbestimmungsfragen oder betriebliche Vereinbarungen eine Rolle spielen. Die Tätigkeit umfasst außergerichtliche betriebliche Verhandlungen ebenso wie Verfahren vor den Arbeitsgerichten. Welche Vorgehensweise in Betracht kommt, hängt vom konkreten Gegenstand und dem Stand der betrieblichen Gespräche ab. Der örtliche Bezug liegt in Gütersloh mit den genannten Stadtteilen Innenstadt, Spexard und Avenwedde. Eine Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient die Thesings Allee 21 als Zieladresse; die passende Verbindung ist vom Ausgangspunkt abhängig. Das am Standort genannte Amtsgericht Gütersloh ist für die üblichen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten nicht zuständig. Diese gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst ihr Anliegen, wichtige zeitliche Abläufe und vorhandene Unterlagen benennen. Anschließend lassen sich die Übernahme eines Mandats, der Beratungsbedarf und das weitere Vorgehen mit der Kanzlei klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gütersloh

Der Kanzleistandort von Happe Arbeitsrecht liegt in der Thesings Allee 21 in 33332 Gütersloh. Als Stadtteile des örtlichen Umfelds sind Innenstadt, Spexard und Avenwedde genannt. Aus den verfügbaren Angaben ergibt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Anschrift zu einem dieser Stadtteile; auch eine Innenstadtlage lässt sich daraus nicht ableiten. Für die Planung eines Besuchs ist deshalb die konkrete Straßenanschrift maßgeblich. Ob die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw zweckmäßiger ist, hängt vom jeweiligen Ausgangspunkt und den aktuellen Verbindungen beziehungsweise Verkehrsverhältnissen ab. Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor einem Termin geklärt werden. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Gütersloh aufgeführt. Für die Schwerpunkte dieses Kanzleiprofils ist allerdings grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich, nicht das Amtsgericht. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über die Wirksamkeit einer Kündigung, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse, werden typischerweise im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren behandelt. Betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, beispielsweise über Beteiligungsrechte, gehören regelmäßig in das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des jeweiligen Falls, nicht allein nach der Kanzleianschrift. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Standortangaben nicht benannt. Das Amtsgericht Gütersloh darf daher nicht mit dem für eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung zuständigen Gericht gleichgesetzt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Kein Verzicht auf Urlaubsansprüche

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zur Prüfung eines Arbeitsvertrags hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der vollständige Arbeitsvertrag und vorhandene Ergänzungen wichtig. Je nach Fragestellung können auch in Bezug genommene Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Schreiben des Arbeitgebers relevant sein. Hilfreich ist eine kurze Beschreibung, welche Regelung unklar ist und ob der Vertrag bereits unterschrieben wurde oder noch verhandelt wird. Häufig betreffen Fragen die Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Befristung oder Kündigungsfristen. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, ergibt sich aus dem konkreten Prüfungsgegenstand. Eine allgemeine Beschreibung einzelner Klauseln ersetzt keine Prüfung ihres Zusammenhangs.
Warum ist bei einer Kündigung eine zeitnahe Klärung wichtig?
Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Deshalb sind insbesondere das Kündigungsschreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs für die rechtliche Einordnung wichtig. Daneben können der Arbeitsvertrag, die Beschäftigungsdauer und weitere Umstände des Arbeitsverhältnisses eine Rolle spielen. Ob und mit welchem Ziel ein gerichtliches Vorgehen in Betracht kommt, erfordert eine individuelle Prüfung. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine Klageerhebung und wahrt für sich genommen keine gerichtliche Frist.
Worauf kommt es bei Fragen zu Formulierungen im Arbeitszeugnis an?
Ein Arbeitszeugnis wird grundsätzlich im Gesamtzusammenhang betrachtet. Neben einzelnen Bewertungen können die Tätigkeitsbeschreibung, die Vollständigkeit und das Verhältnis zwischen Leistungs- und Verhaltensbeurteilung bedeutsam sein. Nicht jede ungewöhnliche Formulierung enthält automatisch eine versteckte negative Aussage. Für eine Einordnung sind daher der vollständige Zeugnistext und Informationen zu den tatsächlich ausgeübten Aufgaben hilfreich. Auch die Unterscheidung zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis spielt eine Rolle. Ob ein Anspruch auf eine bestimmte Änderung besteht, lässt sich nicht allein anhand einer isolierten Wendung allgemein beantworten.
Welche Fragen können Betriebsräte vor einer anwaltlichen Anfrage vorbereiten?
Betriebsräte können zunächst zusammenstellen, welche Maßnahme oder betriebliche Regelung betroffen ist, welche Informationen vorliegen und welche Gespräche mit der Arbeitgeberseite bereits stattgefunden haben. Typische Themen sind Beteiligungsrechte, Betriebsvereinbarungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Betriebsratsarbeit. Für eine Anfrage können vorhandene Vereinbarungstexte, Schriftwechsel und eine nachvollziehbare zeitliche Übersicht hilfreich sein. Die Beauftragung anwaltlicher Unterstützung und eine mögliche Kostentragung unterliegen eigenen Voraussetzungen, die gesondert zu klären sind. Ob Verhandlungen oder ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren in Betracht kommen, hängt vom jeweiligen Konflikt ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Happe Arbeitsrecht

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Happe Arbeitsrecht liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 14 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Happe Arbeitsrecht insgesamt und nicht auf Happe Arbeitsrecht persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Ø 5,014

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Kanzlei und Anfahrt

Thesings Allee 21, 33332 Gütersloh

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: happe-arbeitsrecht.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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