- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Anwaltskanzlei Wiemann & Guettouche
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Anwaltskanzlei Wiemann & Guettouche befindet sich am Kolbeplatz 2 im Zentrum von Gütersloh. Als Anwälte werden Daniel Wiemann und Tobias Guettouche genannt. Die aufgeführten Rechtsgebiete umfassen Strafrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und WEG, Kauf- und Werkvertragsrecht sowie Arbeitsrecht. Hinzu kommen Reisevertragsrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung, Sportrecht und Internetrecht. Zum Mandantenkreis enthält die Kontaktseite keine näheren Angaben. Unter den Kanzleiangeboten nennt die Webseite flexible Termine und schnelle Erstberatung, Notdienst, Hausbesuche sowie Kostentransparenz. Die Kanzlei liegt in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs und des ZOB im ersten Obergeschoss eines Wohn- und Geschäftsgebäudes. Der Eingang befindet sich auf der Rückseite; die Kanzlei ist barrierefrei erreichbar. Über das Treppenhaus besteht eine direkte Verbindung zum Parkhaus Klingenthal. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 08:00 bis 12 Uhr und von 13:00 bis 18 Uhr. Zusätzliche Termine sind nach Vereinbarung möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-wg.de, kanzlei-wg.de
Beratung in Gütersloh – Einordnung der Redaktion
Die Anwaltskanzlei Wiemann & Guettouche befindet sich am Kolbeplatz 2 im Zentrum von Gütersloh. Als Anwälte sind Daniel Wiemann und Tobias Guettouche genannt. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de stellt das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie das Familienrecht in den Mittelpunkt. Beide Rechtsgebiete betreffen häufig Veränderungen im persönlichen oder beruflichen Alltag. Eine anwaltliche Befassung dient dabei allgemein dazu, den Sachverhalt anhand vorhandener Unterlagen einzuordnen, rechtliche Fragen zu klären und mögliche weitere Schritte zu besprechen. Daneben nennt die Kanzleibeschreibung weitere Tätigkeitsfelder, darunter Strafrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht sowie Mietrecht und WEG. Im Arbeitsrecht können Arbeitsverträge, Vergütungsfragen, Abmahnungen oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anlass für eine Anfrage sein. Auch Zeugnisse, Arbeitszeiten und Aufhebungsverträge gehören zu den typischen Themen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Auseinandersetzung mit vertraglichen Vereinbarungen, dem bisherigen Schriftverkehr und dem zeitlichen Verlauf des Konflikts. Weil bei arbeitsrechtlichen Anliegen Fristen eine Rolle spielen können, sind insbesondere das Datum eines Schreibens und dessen Zugang wichtige Angaben für eine erste Einordnung. Welche Möglichkeiten bestehen, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen. Im Familienrecht stehen häufig Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zu Sorge und Umgang im Vordergrund. Je nach Anliegen können persönliche Verhältnisse, Einkommensunterlagen oder bereits bestehende Vereinbarungen relevant werden. Nicht jede familienrechtliche Frage führt unmittelbar zu einem gerichtlichen Verfahren; auch die Klärung von Regelungsbedarf und die Vorbereitung von Vereinbarungen können Gegenstand anwaltlicher Tätigkeit sein. Für familiengerichtliche Verfahren kommt vor Ort das Amtsgericht Gütersloh in Betracht, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden dagegen typischerweise vor den Arbeitsgerichten geführt. Die Innenstadtlage bietet einen örtlichen Anlaufpunkt auch für Ratsuchende aus Spexard und Avenwedde. Die Kanzlei liegt nahe dem Hauptbahnhof und dem ZOB im ersten Obergeschoss eines Wohn- und Geschäftsgebäudes. Der Eingang befindet sich auf der Rückseite; die Räume sind barrierefrei erreichbar. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind das betroffene Rechtsgebiet, wichtige Termine und ein Hinweis auf vorhandene Unterlagen. Ob ein Mandat übernommen wird und wie ein erstes Gespräch abläuft, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen. Zusätzliche Termine sind laut Kanzleiangaben nach Vereinbarung möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gütersloh
Die Anwaltskanzlei Wiemann & Guettouche liegt am Kolbeplatz 2 in der Innenstadt von Gütersloh. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Gütersloh relevant: Dort werden als Familiengericht beispielsweise Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zu elterlicher Sorge und Umgang geführt. Ob dieses Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien und lässt sich nicht allein aus der Anschrift der Kanzlei ableiten. Für typische individualarbeitsrechtliche Streitigkeiten, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, ist dagegen die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Das Amtsgericht Gütersloh ist deshalb nicht die reguläre Anlaufstelle für solche arbeitsrechtlichen Klagen. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Standortangaben nicht benannt. Die zentrale Lage ist sowohl für Menschen aus der Innenstadt als auch aus den Gütersloher Stadtteilen Spexard und Avenwedde von Bedeutung. Hauptbahnhof und ZOB befinden sich in unmittelbarer Nähe, sodass für eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zentrale Verkehrsknotenpunkte zur Verfügung stehen. Die konkrete Verbindung hängt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Die Kanzlei befindet sich im ersten Obergeschoss eines Wohn- und Geschäftsgebäudes; der Zugang liegt auf der Rückseite und ist barrierefrei möglich. Bei einer Anfahrt mit dem Pkw besteht über das Treppenhaus eine direkte Verbindung zum Parkhaus Klingenthal. Angaben zur aktuellen Stellplatzverfügbarkeit sind damit nicht verbunden. Für einen persönlichen Besuch empfiehlt sich eine vorherige Terminabstimmung, insbesondere wenn besondere Anforderungen an den Zugang oder den zeitlichen Ablauf bestehen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei nennt „Flexible Termine/schnelle Erstberatung“.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei nennt „Flexible Termine/schnelle Erstberatung“.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und der dazugehörige Schriftverkehr relevant. Auch eine kurze zeitliche Übersicht kann helfen, den Anlass und bisherige Gespräche nachvollziehbar darzustellen. Bei einer Kündigung ist insbesondere wichtig, wann das Schreiben zugegangen ist, weil gesetzliche Fristen betroffen sein können. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Die erste Anfrage sollte deshalb den Gegenstand des Konflikts und bekannte Termine erkennen lassen, ohne bereits sämtliche Einzelheiten ausführen zu müssen.
- Kann ich auch wegen eines Aufhebungsvertrags oder eines Arbeitszeugnisses anfragen?
- Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse gehören zu den typischen Themen des Arbeitsrechts. Bei einem Aufhebungsvertrag können unter anderem der Beendigungszeitpunkt, offene Vergütung, Freistellung und mögliche sozialrechtliche Folgen relevant sein. Bei einem Zeugnis geht es häufig um Vollständigkeit, Tätigkeitsbeschreibung und die Einordnung einzelner Formulierungen. Für eine Anfrage sind der vorliegende Entwurf beziehungsweise das ausgestellte Zeugnis sowie ergänzende Informationen zum Arbeitsverhältnis hilfreich. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt dabei keine Prüfung des konkreten Dokuments. Bestehende Fristen oder ein gewünschter Unterzeichnungstermin sollten bei der Kontaktaufnahme ausdrücklich erwähnt werden.
- Welche Informationen werden bei einer ersten Anfrage zu Trennung und Scheidung benötigt?
- Hilfreich ist zunächst eine knappe Darstellung der familiären Situation und der Fragen, die geklärt werden sollen. Dazu können der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, die Wohnsituation und bereits getroffene Vereinbarungen gehören. Je nach Thema werden später beispielsweise Heiratsurkunde, Einkommensnachweise oder Unterlagen zu Versorgung und Vermögen relevant. Nicht alle Dokumente sind für jede erste Anfrage erforderlich. Sinnvoll ist eine klare Unterscheidung zwischen der Scheidung selbst und begleitenden Themen wie Unterhalt, Sorge oder Umgang. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, wird anhand des konkreten Anliegens geklärt.
- Müssen Fragen zu Unterhalt, Sorge und Umgang immer gerichtlich geklärt werden?
- Nicht jede familienrechtliche Meinungsverschiedenheit erfordert ein gerichtliches Verfahren. Je nach Situation kommen Gespräche, anwaltlich begleitete Vereinbarungen oder unterstützende Angebote, etwa des Jugendamts bei Fragen zu Kindern, in Betracht. Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang sind rechtlich unterschiedliche Themen, auch wenn sie im Alltag eng zusammenhängen. Ob eine einvernehmliche Regelung möglich und welche Form dafür erforderlich ist, hängt vom Gegenstand ab. Für eine Mandatsanfrage helfen Angaben dazu, welche Fragen offen sind, ob bereits Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen bestehen und ob aktuell ein Verfahren läuft.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Wiemann Guettouche
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Wiemann Guettouche liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
4,3 von 5 · 31 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf Anwaltskanzlei Wiemann & Guettouche insgesamt und nicht auf Wiemann Guettouche persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.
Gesamtbild bei Google (Kanzlei)
Google veröffentlicht zu diesen 31 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.
Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.
Positive Stimmen
Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.
Kritische Stimmen
Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.
Kanzlei und Anfahrt
Kolbeplatz 2, 33330 Gütersloh
- Montag
- 08:00-12:00, 13:00-18:00
- Dienstag
- 08:00-12:00, 13:00-18:00
- Mittwoch
- 08:00-12:00, 13:00-18:00
- Donnerstag
- 08:00-12:00, 13:00-18:00
- Freitag
- 08:00-12:00, 13:00-18:00
Standortkarte anzeigen
Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.
Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
- Hochzeit: Was bedeutet die Eheschließung rechtlich?
Familienrecht
Eine Hochzeit ist zunächst ein persönliches Ereignis. Rechtlich begründet die wirksame Eheschließung jedoch einen auf Dauer angelegten Personenstand mit erheblichen Folgen.
- Künstliche Intelligenz im Alltag: Rechtsrahmen, Verantwortung und Schutzmöglichkeiten in Deutschland
Arbeitsrecht
Künstliche Intelligenz begegnet Menschen außerhalb spezialisierter Forschungseinrichtungen. Sie empfiehlt Produkte, erkennt Sprache, erstellt Texte und kann Entscheidungen über Bewerbungen, Kredite oder medizinische Behandlungen unterstützen. Ihr Einsatz ist für Betroffene nicht immer erkennbar.
- Kündigung per E-Mail: Wirksamkeit, Formvorschriften und Zugang im deutschen Recht
Arbeitsrecht
Die Kündigung per E-Mail ist ein gebräuchliches Mittel zur Beendigung laufender Vertragsverhältnisse. Mobilfunkverträge, Mitgliedschaften und digitale Abonnements werden häufig elektronisch verwaltet; entsprechend liegt es nahe, auch die Kündigung elektronisch zu erklären.
- Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat: Aufgaben, Informationsrechte und rechtliche Grenzen
Arbeitsrecht
Wirtschaftliche Entscheidungen beeinflussen Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und Unternehmensstrukturen. Investitionen können Arbeitsplätze sichern, Rationalisierungen Tätigkeiten verändern und Standortentscheidungen personelle Maßnahmen auslösen.
- Wer zahlt die Klassenfahrt bei getrennten Eltern? Unterhalt, Sonderbedarf und Kostenverteilung
Familienrecht
Eine Klassenfahrt gehört für viele Kinder zum Schulleben. Leben ihre Eltern getrennt, stellt sich häufig die Frage, wer die Kosten übernehmen muss: Sind sie aus dem monatlichen Kindesunterhalt zu bezahlen? Muss sich der barunterhaltspflichtige Elternteil zusätzlich beteiligen?
- Das Umgangsrecht des biologischen Vaters: Voraussetzungen, Kindeswohl und gerichtliche Durchsetzung
Familienrecht
Biologische Abstammung und rechtliche Elternschaft müssen nicht übereinstimmen. Ein Kind kann genetisch von einem Mann abstammen, während ein anderer Mann sein rechtlicher Vater ist.
Weitere Anwältinnen und Anwälte in Gütersloh
- Anja Paul LL.M. · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Birgit Hamels · Familienrecht
- Markus Kottmann · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Florian Schulte · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Happe Arbeitsrecht · Arbeitsrecht
Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-wg.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Fehler melden · Profil übernehmen
