Veröffentlichtes Profil

Markus Kottmann

Markus Kottmann – Rechtsanwalt in Gütersloh

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · RECHTSANWÄLTE Michael Kohlmeyer Markus Kottmann Eliyo Cetin Silvia Welscher

Schalückstraße 51, 33332 Gütersloh

Telefon: +49 5241 709570

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
RECHTSANWÄLTE Michael Kohlmeyer Markus Kottmann Eliyo Cetin Silvia Welscher
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Markus Kottmann wird auf der Kanzlei-Webseite gemeinsam mit Michael Kohlmeyer, Eliyo Cetin und Silvia Welscher unter der Bezeichnung Rechtsanwälte aufgeführt. Die Kanzlei befindet sich in der Schalückstraße 51 in Gütersloh. Als Rechtsgebiete nennt die Webseite Allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Beamtenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Privates Baurecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Verwaltungsrecht und Wohnungseigentumsrecht. Eine persönliche Zuordnung dieser Rechtsgebiete zu Markus Kottmann enthält der vorliegende Quelltext nicht. Die Webseite spricht Menschen mit einem persönlichen Anliegen an und bietet ihnen die Möglichkeit, dieses über ein Kontaktformular zu schildern. Die Kanzlei kündigt an, Anfragen so zügig wie möglich zu bearbeiten. Kontakt ist außerdem über die angegebene Telefonnummer und die Kanzlei-E-Mail-Adresse möglich. Die Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr sowie von 14:30 bis 17:30 Uhr. Kostenlose Parkplätze befinden sich direkt vor der Kanzlei.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rae-kkc.de, rae-kkc.de

Beratung in Gütersloh – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Markus Kottmann ist in Gütersloh in der Kanzlei RECHTSANWÄLTE Michael Kohlmeyer Markus Kottmann Eliyo Cetin Silvia Welscher tätig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzlei ist in der Schalückstraße 51, 33332 Gütersloh, ansässig. Auf ihrer Webseite wird Kottmann gemeinsam mit den drei weiteren namensgebenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aufgeführt. Dort ist ein breiteres Spektrum an Rechtsgebieten für die Kanzlei insgesamt beschrieben; eine persönliche Zuordnung dieser weiteren Gebiete zu Markus Kottmann ergibt sich daraus nicht. Im Arbeitsrecht stehen Fragen aus dem Verhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anlässe für eine anwaltliche Anfrage sind die Prüfung eines Arbeitsvertrags, eine Abmahnung, eine Kündigung oder Unklarheiten zu Vergütung, Urlaub und Arbeitszeugnis. Auch bei einem angebotenen Aufhebungsvertrag kann rechtlicher Klärungsbedarf entstehen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet grundsätzlich eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen, der zeitlichen Abläufe und der vorhandenen Unterlagen. Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Im Familienrecht betreffen typische Anliegen die Folgen einer Trennung, eine beabsichtigte Scheidung sowie Fragen zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Hinzu kommen häufig wirtschaftliche Themen, etwa die Aufteilung gemeinsamer Verpflichtungen oder der Zugewinnausgleich. Für eine erste Einordnung sind die familiäre Situation, bestehende Vereinbarungen und gegebenenfalls bereits vorliegende gerichtliche Schreiben wichtig. Welche Fragen zusammenhängen und welche getrennt behandelt werden müssen, richtet sich nach dem jeweiligen Sachverhalt. Die Darstellung dieser Themen dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung. Der örtliche Bezug liegt in Gütersloh mit den genannten Stadtteilen Innenstadt, Spexard und Avenwedde. Eine Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Direkt vor der Kanzlei stehen Parkplätze zur Verfügung. Für familiengerichtliche Verfahren kommt bei entsprechender Zuständigkeit das Amtsgericht Gütersloh in Betracht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lassen sich Anliegen, Rechtsgebiet und etwaige Fristen zunächst knapp schildern. Ergänzend nennt die Kanzlei ein eigenes Kontaktformular sowie telefonische und elektronische Kontaktmöglichkeiten. Ihre Geschäftszeiten sind montags bis freitags von 08:30 bis 12:30 Uhr und von 14:30 bis 17:30 Uhr. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gütersloh

Für das Profil von Markus Kottmann ist innerhalb der genannten örtlichen Gerichtsstruktur vor allem das Amtsgericht Gütersloh im Familienrecht relevant. Amtsgerichte führen als Familiengerichte unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Ob das Amtsgericht Gütersloh im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt von gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab, beispielsweise vom gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder. Die Kanzleianschrift allein bestimmt den zuständigen Gerichtsort nicht. Für typische Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis, etwa über eine Kündigung, Arbeitsentgelt oder ein Arbeitszeugnis, ist hingegen grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Standortangaben nicht benannt. Das Amtsgericht Gütersloh ist daher nicht schon wegen seiner räumlichen Nähe die passende Anlaufstelle für arbeitsrechtliche Verfahren. Die Kanzlei befindet sich in der Schalückstraße 51 in 33332 Gütersloh. Innenstadt, Spexard und Avenwedde bilden das in den Angaben benannte städtische Umfeld; eine genaue Stadtteilzuordnung oder eine Innenstadtlage der Kanzlei lässt sich daraus nicht ableiten. Für die Anfahrt mit dem Pkw sind die unmittelbar vor der Kanzlei vorhandenen Parkplätze ein konkreter Orientierungspunkt. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzen möchte, kann die Verbindung anhand der vollständigen Anschrift und aktueller Fahrplanauskünfte planen. Bestimmte Linien, Haltestellen oder Fußwegzeiten sind nicht belegt. Ein persönlicher Besuch sollte vorab abgestimmt werden; die angegebenen Geschäftszeiten umfassen werktags einen Vormittags- und einen Nachmittagszeitraum.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, bei der Kontaktaufnahme das persönliche Anliegen zu schildern. Das Kontaktformular auf der Startseite sieht Angaben zu Name, Telefon und E-Mail-Adresse vor.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, bei der Kontaktaufnahme das persönliche Anliegen zu schildern. Das Kontaktformular auf der Startseite sieht Angaben zu Name, Telefon und E-Mail-Adresse vor.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, etwaige Ergänzungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben wichtig. Hinzukommen können Lohnabrechnungen, einschlägiger Schriftverkehr und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Bei einer Kündigung ist insbesondere bedeutsam, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist, weil gesetzliche Fristen daran anknüpfen können. Auch Angaben zu Beschäftigungsbeginn, Tätigkeit und möglichen tariflichen Regelungen helfen bei der Vorbereitung. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom konkreten Anliegen ab und wird bei der Abstimmung einer möglichen Mandatsübernahme geklärt.
Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Resturlaub, Zeugnis oder eine Abfindung geregelt werden. Eine Abfindung ist jedoch nicht automatisch Bestandteil jeder Beendigung. Aufhebungsverträge können außerdem sozialrechtliche Auswirkungen haben. Für eine anwaltliche Anfrage sind der vollständige Vertragsentwurf, der bisherige Arbeitsvertrag und Informationen über den Hintergrund der angebotenen Vereinbarung hilfreich. Die rechtliche Bewertung hängt von Inhalt und Umständen ab.
Welche Themen können bei einer Trennung neben der Scheidung wichtig werden?
Trennung und Scheidung werfen häufig unterschiedliche, miteinander verbundene Fragen auf. Dazu zählen die Nutzung der bisherigen Familienwohnung, laufende finanzielle Verpflichtungen und möglicher Unterhalt. Bei gemeinsamen Kindern können Betreuung, Umgang und elterliche Sorge hinzukommen. Vermögensrechtliche Fragen sowie der Versorgungsausgleich können ebenfalls Bedeutung erlangen. Nicht jedes Thema wird automatisch gemeinsam mit der Scheidung gerichtlich entschieden. Für eine erste Anfrage hilft deshalb eine sachliche Übersicht darüber, was bereits vereinbart wurde, welche Punkte offen sind und ob gerichtliche Schreiben oder andere zeitgebundene Aufforderungen vorliegen.
Sind Umgang, Sorgerecht und Kindesunterhalt rechtlich dasselbe Thema?
Diese Bereiche betreffen zwar häufig dieselbe familiäre Situation, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Die elterliche Sorge umfasst Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse für das Kind. Beim Umgang geht es um persönliche Kontakte des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Kindesunterhalt betrifft die Sicherung des Lebensbedarfs. Für eine Anfrage sind Angaben zur Betreuungssituation, zu bestehenden Regelungen und zu früheren behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen hilfreich. Bei Unterhaltsfragen können zudem Einkommensunterlagen wichtig sein. Maßgeblich sind jeweils die konkreten Verhältnisse; bei Sorge und Umgang steht das Kindeswohl im Mittelpunkt.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Markus Kottmann

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Kanzlei und Anfahrt

Schalückstraße 51, 33332 Gütersloh

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Donnerstag
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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rae-kkc.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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