Veröffentlichtes Profil

Anja Stein

Anja Stein – Rechtsanwältin für Ausländerrecht in Kiel

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin · Rechtsanwaltskanzlei Anja Stein

Ringstraße 63, 24114 Kiel

Telefon: +49 431 583 67670

Qualifikation
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Anja Stein

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Anja Stein ist Rechtsanwältin in Kiel und gründete ihre Kanzlei im August 2014. Seit der Kanzleigründung ist sie auf Migrationsrecht spezialisiert. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten im Ausländerrecht gehören die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis, die Einbürgerung und die Rechte der Flüchtlinge. Ihr Angebot richtet sich an Menschen, die neu in Deutschland sind oder bereits seit mehreren Jahren hier leben und Unterstützung bei der Festigung ihres Aufenthaltsstatus benötigen. Sie prüft die Rechte ihrer Mandanten. Auf ihrer Webseite behandelt sie auch ablehnende Entscheidungen der Ausländerbehörde, Bescheide des BAMF und abgelehnte nationale Visa zur Familienzusammenführung. Im Erstgespräch erhalten Mandanten einen Fahrplan und eine Einschätzung der Chancen ihres individuellen Falls. Das Erstgespräch kostet 200,00 Euro brutto. Bei einem anschließenden Mandat wird der konkrete Preis durch eine Vergütungsvereinbarung festgelegt und richtet sich nach Komplexität und Aufwand des Falls. Die Kanzlei befindet sich in der Ringstraße 63 in Kiel.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwaeltin-stein.de, anwaeltin-stein.de

Beratung in Kiel – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Anja Stein führt die Rechtsanwaltskanzlei Anja Stein in der Ringstraße 63 in 24114 Kiel. Sie gründete die Kanzlei im August 2014 und ist seitdem auf Migrationsrecht spezialisiert. Das Profil nennt Ausländer- und Aufenthaltsrecht sowie Familienrecht, wobei Familienrecht als Hauptschwerpunkt ausgewiesen ist. Die belegte Kanzleibeschreibung konkretisiert insbesondere die migrationsrechtliche Tätigkeit: Dazu gehören Aufenthaltserlaubnisse, Niederlassungserlaubnisse, Einbürgerungen und die Rechte von Flüchtlingen. Anja Stein gehört der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer an. Im Ausländer- und Aufenthaltsrecht wenden sich Menschen mit unterschiedlichen Ausgangssituationen an eine Rechtsanwältin: Manche sind gerade nach Deutschland gekommen, andere leben bereits seit Jahren hier und möchten ihren Aufenthaltsstatus festigen. Typische Anliegen sind die erstmalige Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis und die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt. Auch ablehnende Entscheidungen der Ausländerbehörde, Bescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sowie abgelehnte nationale Visa zur Familienzusammenführung werden auf der Webseite von Anja Stein behandelt. Bei solchen Fragen stehen regelmäßig der bisherige Aufenthaltsverlauf, vorhandene Dokumente und mögliche Fristen im Mittelpunkt. Das Familienrecht umfasst allgemein Fragen zu Trennung und Scheidung, Unterhalt, elterlicher Sorge und dem Umgang mit Kindern. Welche Unterstützung im Einzelfall benötigt wird, hängt von der familiären Situation und dem konkreten Klärungsbedarf ab. Berührungspunkte zum Aufenthaltsrecht können entstehen, wenn Familienmitglieder zusammengeführt werden sollen oder ein Aufenthaltsrecht an familiäre Beziehungen anknüpft. Familienrechtliche und aufenthaltsrechtliche Fragen folgen dabei unterschiedlichen gesetzlichen Regeln und können verschiedene Behörden oder Gerichte betreffen. Eine erste Einordnung dient deshalb auch dazu, diese Themen voneinander abzugrenzen. Die Kanzleiadresse in Kiel bildet den örtlichen Bezug für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet, etwa aus Mitte, Gaarden, Wik, Holtenau oder Elmschenhagen. Eine konkrete Zuordnung der Adresse zu einem dieser Stadtteile ist in den Angaben nicht enthalten. Für viele familienrechtliche Verfahren kommt das Amtsgericht Kiel als Familiengericht in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Aufenthaltsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Für die Anfahrt zur Ringstraße können öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw anhand der aktuellen Verbindungen und Verkehrslage geprüft werden. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über die auf Anwalt-Seiten.de hinterlegten Kontaktmöglichkeiten anstoßen. Für die Anfrage sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, Angaben zu beteiligten Behörden und Hinweise auf laufende Fristen hilfreich. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Nach der Kanzleibeschreibung erhalten Mandantinnen und Mandanten im Erstgespräch einen Fahrplan und eine Einschätzung der Chancen ihres individuellen Falls.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Kiel

  • Amtsgericht Kiel
  • Landgericht Kiel
  • Arbeitsgericht Kiel
  • Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (Bezirk)

Die Rechtsanwaltskanzlei Anja Stein befindet sich in der Ringstraße 63 in 24114 Kiel. Der räumliche Bezug des Profils umfasst damit die Landeshauptstadt und Ratsuchende aus Stadtteilen wie Mitte, Gaarden, Wik, Holtenau und Elmschenhagen. Aus den vorliegenden Angaben lässt sich jedoch weder eine genaue Stadtteilzuordnung der Kanzlei noch eine bestimmte Innenstadtlage ableiten. Für einen Besuch können Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Anfahrt mit dem Pkw anhand der vollständigen Adresse geplant werden. Konkrete Haltestellen, Fahrtzeiten oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt; aktuelle Angaben sollten daher vor der Anreise geprüft werden. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Familienrecht ist unter den aufgeführten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Kiel relevant. Dort werden als Familiengericht beispielsweise Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt, soweit die sachliche und örtliche Zuständigkeit besteht. Bei Streitigkeiten über Aufenthaltstitel, asylrechtliche Entscheidungen oder Einbürgerungen ist dagegen grundsätzlich die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Das genannte Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht ist dabei regelmäßig Rechtsmittelgericht und nicht die erste gerichtliche Anlaufstelle. Ob ein Rechtsmittelverfahren dort geführt werden kann, hängt vom jeweiligen Verfahren und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Das Landgericht Kiel und das Arbeitsgericht Kiel sind für die beschriebenen familien- und aufenthaltsrechtlichen Kernfragen typischerweise nicht zuständig. Das Arbeitsgericht befasst sich insbesondere mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten; allein ein ausländischer Aufenthaltsstatus macht einen Rechtsstreit noch nicht zu einer aufenthaltsrechtlichen Sache. Maßgeblich für den gerichtlichen Weg sind der Streitgegenstand und die jeweiligen Zuständigkeitsregeln, nicht allein die Lage der Kanzlei.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Im Erstgespräch erhalten Sie einen klaren Fahrplan und eine fundierte Einschätzung der Chancen in Ihrem individuellen Fall. Das Erstgespräch kostet 200,00 € brutto. Sollte sich daraus ein Mandat ergeben, wird der konkrete Preis im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung vereinbart und hängt von der Komplexität und dem Aufwand des individuellen Falls ab.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Im Erstgespräch erhalten Sie einen klaren Fahrplan und eine fundierte Einschätzung der Chancen in Ihrem individuellen Fall. Das Erstgespräch kostet 200,00 € brutto. Sollte sich daraus ein Mandat ergeben, wird der konkrete Preis im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung vereinbart und hängt von der Komplexität und dem Aufwand des individuellen Falls ab.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Tätigkeit des Ministerkomitees und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in den Jahren 1993 und 1994, German Yearbook of International Law, Vol. 38 (1995)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem Aufenthaltstitel hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Pass, der aktuelle Aufenthaltstitel und vorhandene Schreiben der Ausländerbehörde wichtig. Hinzukommen können bisherige Anträge, Nachweise zum Aufenthaltszweck sowie Unterlagen zu familiären Bindungen oder zur Sicherung des Lebensunterhalts. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt von der Art des beantragten Titels und der persönlichen Situation ab. In der Anfrage genügt zunächst eine übersichtliche Beschreibung des Anliegens. Laufende Fristen und bereits vereinbarte Behördentermine sollten dabei ausdrücklich genannt werden. Die sichere Übermittlung sensibler Unterlagen lässt sich anschließend abstimmen.
Was unterscheidet Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung?
Eine Aufenthaltserlaubnis ist grundsätzlich befristet und wird für einen gesetzlich vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt, etwa für Ausbildung, Erwerbstätigkeit oder familiäres Zusammenleben. Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, dessen Erteilung an eigene Voraussetzungen gebunden ist. Die Einbürgerung betrifft dagegen den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit und ist kein Aufenthaltstitel. Aufenthaltsdauer, Identität, Sprachkenntnisse und wirtschaftliche Verhältnisse können je nach Verfahren eine Rolle spielen. Welche Voraussetzungen maßgeblich sind und welche Ausnahmen bestehen, lässt sich nur anhand des jeweiligen Verfahrens und der individuellen Umstände beurteilen.
Welche Angaben sind bei einem abgelehnten Visum zur Familienzusammenführung wichtig?
Bei einer Anfrage sind insbesondere die ablehnende Entscheidung, das Datum ihres Zugangs und Angaben zum bisherigen Antragsverfahren relevant. Wichtig ist außerdem, welche Familienangehörigen zusammenleben möchten und welchen aufenthaltsrechtlichen Status die in Deutschland lebende Person besitzt. Heirats- oder Geburtsurkunden und bisherige Korrespondenz können zur Einordnung beitragen. Welche Möglichkeiten nach einer Ablehnung bestehen, richtet sich nach der Entscheidung und den geltenden Verfahrensregeln. Enthält das Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung, ist sie für die Prüfung möglicher Schritte und Fristen bedeutsam. Eine erneute Antragstellung und ein gerichtliches Vorgehen sind unterschiedliche Verfahrenswege.
Können eine Trennung oder Scheidung auch aufenthaltsrechtliche Fragen auslösen?
Eine Trennung oder Scheidung kann neben familienrechtlichen Themen auch aufenthaltsrechtliche Fragen aufwerfen, wenn der Aufenthalt an die Ehe oder das familiäre Zusammenleben anknüpft. Beide Bereiche müssen dennoch getrennt geprüft werden. Im Familienrecht können etwa Unterhalt, Sorge, Umgang und die Scheidung selbst zu klären sein. Aufenthaltsrechtlich kommt es unter anderem auf den vorhandenen Titel, den bisherigen Aufenthaltsverlauf und mögliche eigenständige Aufenthaltsrechte an. Aus einer Trennung folgt daher nicht für jede Person dieselbe aufenthaltsrechtliche Konsequenz. Für eine Mandatsanfrage ist es hilfreich, beide Themen und bereits laufende Verfahren zu benennen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Anja Stein

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,4 von 5 · 43 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

Ringstraße 63, 24114 Kiel

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwaeltin-stein.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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