Kanzleiprofil

AS Strafverteidigung

Rechtsanwaltskanzlei in Hannover. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Strafrecht. 4,9 von 5 bei 66 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

3

Standort

Volgersweg 58, 30175 Hannover

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Strafrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,9 von 5 · 66 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

AS Strafverteidigung ist die Kanzlei von Adrian Schmid, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, in Hannover. Die Kanzlei befindet sich am Volgersweg 58 im Gerichtsviertel gegenüber dem Landgericht Hannover. Schmid bearbeitet ausschließlich Mandate aus dem Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht und verteidigt Menschen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Zu den genannten Tätigkeitsbereichen gehören allgemeines Strafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Sexualstrafrecht. Darüber hinaus nennt die Webseite Revision, Nebenklage, Einzeltätigkeiten sowie Ordnungswidrigkeiten und Blitzer. Das Angebot umfasst Hilfe und eine Ersteinschätzung bei Vorladung, Hausdurchsuchung und Untersuchungshaft. Schmid ist an deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und am Bundesgerichtshof für Strafsachen tätig. Seine Arbeitsweise beschreibt er mit enger Abstimmung über die weitere Vorgehensweise und unaufgeforderter Information über den aktuellen Verfahrensstand. Dazu gehören die Beobachtung rechtlicher Entwicklungen, die Analyse von Urteilen und die Entwicklung darauf basierender Verteidigungsansätze. Für rechtliche Anliegen und persönliche Sorgen seiner Mandanten nimmt er sich nach eigener Darstellung Zeit. Die Kontaktseite bietet eine Online-Terminbuchung sowie Kontaktmöglichkeiten per Telefon, E-Mail und Nachrichtenformular.

AS Strafverteidigung in Hannover ist auf Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht ausgerichtet. Die Kanzlei bearbeitet nach ihrer Selbstdarstellung ausschließlich Mandate aus diesen Bereichen und ist bundesweit tätig. Zu den aufgeführten Tätigkeitsgebieten gehören Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Sexualstrafrecht. Daneben nennt die Website Revisionen, Nebenklage, anwaltliche Einzeltätigkeiten sowie Ordnungswidrigkeiten und Blitzerverfahren. Im allgemeinen Strafrecht umfasst das beschriebene Spektrum unter anderem Vorwürfe wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Nötigung, Körperverletzung, Urkundenfälschung und Raubes. Das Angebot richtet sich insbesondere an Menschen, gegen die strafrechtliche Vorwürfe erhoben werden oder die mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren konfrontiert sind. Als typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme nennt die Kanzlei Vorladungen, Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft. Auch Beschlagnahmen werden als mögliche Belastungen im Strafverfahren angesprochen. Für solche Situationen wird eine Ersteinschätzung angeboten. Die Tätigkeit umfasst nach den Angaben auf der Website auch komplexe Strafrechtsfälle. Als gerichtliche Tätigkeitsorte werden Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof in Strafsachen genannt. Für die Zusammenarbeit beschreibt die Kanzlei eine Vorgehensweise, bei der die rechtliche Situation zunächst besprochen und das weitere Vorgehen in enger Abstimmung mit den Mandantinnen und Mandanten entwickelt wird. Dabei sollen sowohl die rechtlichen Anliegen als auch persönliche Sorgen Raum erhalten. Zur Arbeitsweise gehört laut Selbstdarstellung außerdem, über den aktuellen Verfahrensstand unaufgefordert zu informieren. Die Auseinandersetzung mit Entwicklungen des Rechts und die Analyse von Urteilen werden als Grundlagen für die Entwicklung von Verteidigungsansätzen benannt. Die Kanzlei befindet sich am Volgersweg 58, 30175 Hannover, im Gerichtsviertel direkt gegenüber dem Landgericht Hannover. Kontakt ist telefonisch unter 0511 51524700 und per E-Mail an info@as-strafverteidigung.de möglich. Auf der Kontaktseite stehen außerdem ein Nachrichtenformular und eine Online-Terminbuchung zur Verfügung. Über die Buchungsfunktion können Interessierte einen verfügbaren Gesprächstermin auswählen. Als Faxnummer ist 0511 51524701 angegeben.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: as-strafverteidigung.de, as-strafverteidigung.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,9

66 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei AS Strafverteidigung: 4,9 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Volgersweg 58, 30175 Hannover

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Beratung in Hannover – Einordnung der Redaktion

AS Strafverteidigung ist die Kanzlei von Adrian Schmid, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, am Volgersweg 58 in Hannover. Seine Tätigkeit beschränkt sich auf das Strafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht. Neben dem allgemeinen Strafrecht umfasst das Profil Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Sexualstrafrecht. Für Ratsuchende geht es in diesen Bereichen häufig darum, einen Tatvorwurf einzuordnen, den Stand eines Ermittlungsverfahrens zu verstehen und die Möglichkeiten einer anwaltlichen Vertretung zu klären. Schmid übernimmt die Verteidigung nicht nur in Hannover, sondern bundesweit. Konkrete Anlässe für eine Anfrage können eine polizeiliche Vorladung, eine Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft sein. Für diese Situationen nennt die Kanzlei Hilfe und eine Ersteinschätzung. Im Verkehrsstrafrecht können beispielsweise Vorwürfe im Zusammenhang mit einer Fahrt unter Alkoholeinfluss oder einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort eine Rolle spielen. Bei Ordnungswidrigkeiten gehören Geschwindigkeitsmessungen und Bußgeldbescheide zu den typischen Anliegen. Jugendstrafrechtliche Verfahren weisen Besonderheiten auf, weil der Erziehungsgedanke eine wesentliche Rolle spielt. Im Wirtschafts-, Betäubungsmittel- und Sexualstrafrecht können die Auswertung von Unterlagen, Kommunikationsdaten und Aussagen sowie Fragen der Beweisführung Bedeutung gewinnen. Zum angegebenen Tätigkeitsspektrum gehören außerdem Revisionen, Nebenklage und strafrechtliche Einzeltätigkeiten. Während eine Revision die Überprüfung eines Urteils auf Rechtsfehler betrifft, ermöglicht die Nebenklage unter gesetzlichen Voraussetzungen die Beteiligung verletzter Personen am Strafverfahren. Nach eigener Darstellung stimmt Schmid die weitere Vorgehensweise eng mit seinen Mandantinnen und Mandanten ab und informiert sie unaufgefordert über den Verfahrensstand. Er beschreibt zudem die Beobachtung rechtlicher Entwicklungen und die Analyse von Urteilen als Bestandteile seiner Arbeit. Auch für persönliche Sorgen im Zusammenhang mit einem Verfahren nimmt er sich nach eigener Darstellung Zeit. Die Kanzlei liegt im Hannoveraner Gerichtsviertel gegenüber dem Landgericht Hannover. Das örtliche Umfeld ist damit unmittelbar durch die Justiz geprägt; für strafrechtliche Verfahren sind insbesondere das Amtsgericht Hannover und das Landgericht Hannover relevant. Für Ratsuchende aus Mitte, Linden-Limmer, List, Südstadt-Bult und Vahrenwald bietet die Adresse einen innerstädtischen Anlaufpunkt. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Anschrift planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende das Profil als Ausgangspunkt nutzen und die dort verfügbaren Kontaktangaben heranziehen. Die Kontaktseite der Kanzlei nennt Telefon, E-Mail, Nachrichtenformular und Online-Terminbuchung. Eine kurze Schilderung des Anliegens, vorhandene Schreiben und bekannte Termine erleichtern die erste Abstimmung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 23. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Standort von AS Strafverteidigung. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Hannover

  • Amtsgericht Hannover
  • Landgericht Hannover
  • Arbeitsgericht Hannover

Die Kanzlei AS Strafverteidigung befindet sich am Volgersweg 58 im Gerichtsviertel von Hannover, gegenüber dem Landgericht Hannover. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Hannover und das Landgericht Hannover von Bedeutung. Am Amtsgericht werden Strafverfahren vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht geführt; außerdem bestehen Zuständigkeiten in Jugendstrafsachen. Auch gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Amtsgerichte. Das Landgericht verhandelt bestimmte schwerwiegendere Strafsachen in erster Instanz und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Dort gibt es zudem Jugendkammern. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach Tatvorwurf, Verfahrensstand und örtlicher Zuständigkeit. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Hannover befasst sich dagegen mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und ist kein Strafgericht. Die Lage im innerstädtischen Gerichtsviertel stellt einen konkreten räumlichen Bezug zwischen Kanzleisitz und Strafjustiz her. Als Herkunftsorte für Ratsuchende innerhalb Hannovers kommen etwa Mitte, Linden-Limmer, List, Südstadt-Bult und Vahrenwald in Betracht; die Verteidigungstätigkeit der Kanzlei ist jedoch bundesweit ausgerichtet. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln anhand der Adresse und aktueller Fahrplanauskünfte prüfen. Bei einer Anreise mit dem Pkw sind die jeweilige Verkehrslage und die örtlichen Parkregelungen zu berücksichtigen. Bestimmte Haltestellen, Stellplätze oder Fahrzeiten sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Die gegenüberliegende Lage zum Landgericht dient als Orientierung, sagt aber nichts darüber aus, an welchem Gericht ein konkretes Verfahren geführt wird.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen einer Vorladung oder eines Ermittlungsverfahrens hilfreich?

Für eine erste Einordnung sind regelmäßig die Art des Schreibens, die absendende Behörde, ein vorhandenes Aktenzeichen und mitgeteilte Termine oder Fristen relevant. Wichtig ist auch, ob die betroffene Person als beschuldigte Person, Zeugin oder Zeuge angesprochen wird. Eine Vorladung bedeutet für sich genommen noch keine Feststellung von Schuld. Ob eine Pflicht zum Erscheinen besteht, hängt unter anderem von der vorladenden Stelle und der Verfahrensrolle ab. Welche Unterlagen benötigt werden und wie eine weitere Besprechung erfolgt, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.

Worin unterscheidet sich ein Bußgeldverfahren wegen eines Blitzers von einem Verkehrsstrafverfahren?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung wird üblicherweise als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Dabei können eine Geldbuße, Punkte und gegebenenfalls ein Fahrverbot im Raum stehen. Verkehrsstrafverfahren betreffen dagegen Straftatvorwürfe, etwa Trunkenheit im Verkehr oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Neben strafrechtlichen Sanktionen können dabei auch Folgen für die Fahrerlaubnis relevant werden. Maßgeblich ist der konkrete Vorwurf, nicht allein der Umstand, dass ein Fahrzeug beteiligt war. Für eine Mandatsanfrage helfen insbesondere der Bußgeldbescheid oder das behördliche Schreiben sowie Angaben zu dessen Zugang und zu bereits laufenden Terminen.

Was ist bei einer Anfrage zu einem Jugendstrafverfahren besonders zu beachten?

Im Jugendstrafrecht stehen neben der Aufklärung des Tatvorwurfs die Entwicklung und die persönlichen Verhältnisse des jungen Menschen im Mittelpunkt. Es gilt für Jugendliche und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Heranwachsende angewendet werden. Der Erziehungsgedanke prägt die möglichen Rechtsfolgen. Für eine erste Anfrage sind deshalb neben dem Vorwurf insbesondere das Alter zur Tatzeit und der aktuelle Verfahrensstand von Bedeutung. Welche Rolle Eltern oder andere Sorgeberechtigte im Verfahren haben, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Auch die Jugendgerichtshilfe hat eigene Aufgaben im Verfahren.

Was bedeutet Nebenklage, und kommt sie für jede geschädigte Person infrage?

Die Nebenklage ist eine gesetzlich geregelte Form der Beteiligung verletzter Personen am Strafverfahren. Sie kommt insbesondere bei bestimmten Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung in Betracht, steht aber nicht automatisch jeder geschädigten Person offen. Mit einer zulässigen Nebenklage können eigene Verfahrensrechte verbunden sein, etwa die Teilnahme an der Hauptverhandlung und bestimmte Frage- oder Antragsrechte. Sie ist von der Geltendmachung finanzieller Ansprüche zu unterscheiden. Für die erste Einordnung sind der Tatvorwurf, die eigene Betroffenheit und der bisherige Verfahrensstand relevant.

Was wird bei einer strafrechtlichen Revision geprüft?

Eine Revision dient grundsätzlich der Überprüfung eines Urteils auf Rechtsfehler. Anders als bei einer Berufung findet dabei regelmäßig keine neue umfassende Beweisaufnahme zum Tatgeschehen statt. Gegenstand können sowohl die Anwendung des materiellen Strafrechts als auch Verfahrensfehler sein. Welche Beanstandungen geprüft werden können, hängt unter anderem von den gesetzlichen Anforderungen an die Revisionsbegründung ab. Für eine Anfrage sind das Urteil, der Zeitpunkt seiner Verkündung beziehungsweise Zustellung und Informationen über bereits eingelegte Rechtsmittel wichtig. Da für Rechtsmittel gesetzliche Fristen gelten, spielt der zeitliche Stand des Verfahrens eine wesentliche Rolle.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 23. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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