- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- BERTRAM & SCHULZ Strafverteidigung
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Axel Bertram ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bei BERTRAM & SCHULZ Strafverteidigung in Koblenz. Er ist ausschließlich als Strafverteidiger tätig und verteidigt seine Mandanten bundesweit in allen strafrechtlichen Gebieten. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in der Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht, im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie im Bereich des sogenannten Cybercrime. Mandate aus anderen Rechtsgebieten bearbeitet er bewusst nicht; auf Wunsch vermittelt er diese an spezialisierte Kollegen. Die Kanzlei nennt persönlichen Kontakt und schnelle Reaktion als Merkmale ihrer Arbeitsweise. Die Rechtsanwälte sind als Bürogemeinschaft zusammengeschlossen. Das Büro in der Rizzastraße 49 ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Nach vorheriger Rücksprache sind auch Termine außerhalb dieser Bürozeiten möglich. In Notfällen oder bei dringenden Fragen ist Axel Bertram unter seiner Mobilnummer jederzeit persönlich erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: bertram-schulz.de, bertram-schulz.de
Beratung in Koblenz – Einordnung der Redaktion
Axel Bertram ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bei BERTRAM & SCHULZ Strafverteidigung in Koblenz. Nach der Kanzleibeschreibung arbeitet er ausschließlich als Strafverteidiger und übernimmt bundesweit Verteidigungen in allen strafrechtlichen Bereichen. Eine Angabe im Profil, die Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt nennt, steht dazu im Widerspruch. Für die Einordnung seiner Tätigkeit ist deshalb die ausdrückliche Beschreibung als ausschließlich strafrechtlich tätiger Anwalt maßgeblich. Mandate aus anderen Rechtsgebieten bearbeitet er danach nicht; auf Wunsch vermittelt er sie an spezialisierte Kolleginnen und Kollegen. Zu seinen genannten Schwerpunkten gehört das Betäubungsmittelstrafrecht. Hier können beispielsweise Vorwürfe des unerlaubten Besitzes oder Handels mit Betäubungsmitteln Anlass für eine Verteidigung sein. Im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht geht es häufig um strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit unternehmerischem Handeln, Vermögensdelikten oder steuerlichen Pflichten. Der ebenfalls genannte Bereich Cybercrime umfasst Straftaten mit Bezug zu digitalen Systemen und Daten, etwa Computerbetrug oder das Ausspähen von Daten. Welche rechtlichen und tatsächlichen Fragen im Vordergrund stehen, hängt jeweils vom konkreten Tatvorwurf und dem Stand des Verfahrens ab. Ratsuchende wenden sich in diesen Bereichen häufig nach einer Vorladung, einer Durchsuchung oder dem Erhalt eines Strafbefehls an eine Strafverteidigung. Zur anwaltlichen Arbeit gehören allgemein die Prüfung des Tatvorwurfs, die Auswertung der Ermittlungsakte und die Begleitung im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren. Bei digitalen oder wirtschaftlichen Sachverhalten können umfangreiche Datenbestände, Geschäftsunterlagen und steuerliche Dokumente eine Rolle spielen. Aus der Benennung eines Schwerpunktes lässt sich allerdings kein bestimmter Verfahrensausgang ableiten. Das Büro befindet sich in der Rizzastraße 49, 56068 Koblenz. Damit liegt ein örtlicher Anlaufpunkt für Ratsuchende aus Koblenz, etwa aus Altstadt, Lützel oder Karthause, vor; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist nicht belegt. Zu den Gerichten am Standort zählen das Amtsgericht Koblenz und das Landgericht Koblenz. Bertram gehört der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz an. Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind in einer Bürogemeinschaft zusammengeschlossen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die dort bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten genutzt werden. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, des Verfahrensstands und etwaiger Fristen erleichtert die erste Zuordnung. Ob ein Mandat übernommen wird, ist anschließend unmittelbar abzustimmen. Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr; weitere Termine sind nach Rücksprache möglich. Für Notfälle oder dringende Fragen nennt die Kanzleibeschreibung die jederzeitige persönliche Erreichbarkeit über Bertrams Mobilnummer.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Koblenz
Für die strafrechtliche Tätigkeit von Axel Bertram sind am Standort insbesondere das Amtsgericht Koblenz und das Landgericht Koblenz von Bedeutung. Am Amtsgericht werden erstinstanzlich zahlreiche Strafverfahren vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht geführt. Das Landgericht verhandelt vor seinen Strafkammern unter anderem gewichtigere Strafsachen und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. In Wirtschaftsstrafsachen können besondere Wirtschaftsstrafkammern zuständig sein. Ob ein Verfahren wegen Betäubungsmitteln, steuerlicher Vorwürfe oder Cybercrime vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht geführt wird, richtet sich nicht allein nach dem Rechtsgebiet, sondern unter anderem nach der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und dem zu erwartenden Strafmaß. Auch die örtliche Zuständigkeit hängt vom Einzelfall ab; der Kanzleisitz legt den Gerichtsort nicht fest. Die Kanzleianschrift lautet Rizzastraße 49, 56068 Koblenz. Altstadt, Lützel und Karthause gehören zu den genannten Stadtteilen des Standorts, ohne dass die vorliegenden Angaben das Büro einem dieser Stadtteile zuordnen. Für Personen aus diesen Teilen von Koblenz und dem Umland kann die Anschrift als Ziel für die individuelle Anfahrtsplanung dienen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Linien, Stellplätzen oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte deshalb anhand aktueller Verbindungs- beziehungsweise Routeninformationen geplant werden. Für einen persönlichen Besuch bieten die Bürozeiten von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 18.00 Uhr einen zeitlichen Rahmen; Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach vorheriger Rücksprache möglich.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Ist Axel Bertram auch für eine arbeitsrechtliche Anfrage der richtige Ansprechpartner?
- Die vorliegenden Angaben enthalten einen Widerspruch: Während das Profil Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aufführt, beschreibt die Kanzlei Axel Bertram ausdrücklich als ausschließlich tätigen Strafverteidiger. Danach übernimmt er keine Mandate aus anderen Rechtsgebieten und vermittelt auf Wunsch an spezialisierte Kollegen. Bei Kündigungen, Arbeitszeugnissen oder Vergütungsfragen ist deshalb eine arbeitsrechtliche Anlaufstelle zu unterscheiden von einer Strafverteidigung. Besteht zugleich ein strafrechtlicher Vorwurf im beruflichen Zusammenhang, können beide Rechtsgebiete berührt sein; der konkrete Beratungsbedarf ist dann zunächst zu klären.
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines Betäubungsmittelvorwurfs hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind insbesondere die Art des Schreibens einer Behörde, der darin genannte Vorwurf und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Auch anstehende Termine oder ausdrücklich mitgeteilte Fristen können wichtig sein. Typische Ausgangspunkte sind eine polizeiliche Vorladung, eine Durchsuchung oder eine Anklageschrift. Umfangreiche Unterlagen müssen nicht ungeordnet mit einer ersten Nachricht versandt werden; der geeignete Übermittlungsweg lässt sich im Kontakt abstimmen. Eine abschließende Bewertung des Vorwurfs setzt regelmäßig mehr Informationen voraus, insbesondere Kenntnis der Ermittlungsakte.
- Worin unterscheidet sich eine steuerstrafrechtliche Verteidigung von der Bearbeitung steuerlicher Fragen?
- Ein steuerliches Verfahren betrifft beispielsweise die Festsetzung von Steuern, während im Steuerstrafverfahren ein möglicher persönlicher Strafvorwurf geprüft wird. Beide Verfahren können denselben Lebenssachverhalt betreffen, folgen aber unterschiedlichen Regeln und können sich gegenseitig beeinflussen. Für eine Mandatsanfrage ist daher hilfreich anzugeben, welche Behörde geschrieben hat und ob bereits ein Ermittlungsverfahren mitgeteilt wurde. Steuerbescheide, Prüfungsunterlagen und Schreiben der Ermittlungsbehörden können für die spätere Prüfung relevant sein. Je nach Sachlage kann eine Abstimmung zwischen Strafverteidigung und steuerlicher Beratung erforderlich werden.
- Was kann bei einem Cybercrime-Vorwurf Gegenstand der Strafverteidigung sein?
- Cybercrime ist ein Sammelbegriff für unterschiedliche strafrechtliche Sachverhalte mit digitalem Bezug. Dazu zählen etwa Computerbetrug, das Ausspähen von Daten oder Angriffe auf IT-Systeme. In solchen Verfahren können die Zuordnung von Nutzerkonten, Zugriffsrechten und Geräten sowie die Aussagekraft digitaler Spuren eine wichtige Rolle spielen. Für eine erste Anfrage helfen Angaben zum konkreten Vorwurf, zu bereits erfolgten behördlichen Maßnahmen und zu betroffenen Geräten oder Konten. Welche technische und rechtliche Prüfung erforderlich ist, lässt sich erst anhand des jeweiligen Sachverhalts und der Verfahrensunterlagen bestimmen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Axel Bertram
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: bertram-schulz.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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