Veröffentlichtes Profil

Georg Spross

Georg Spross – Rechtsanwalt in Koblenz

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt · Georg Spross Rechtsanwaltskanzlei

Rizzastr. 41, 56068 Koblenz

Telefon: +49 261 96 34 79 00

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Georg Spross Rechtsanwaltskanzlei
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Georg Spross ist Rechtsanwalt in Koblenz. Seine Kanzlei befindet sich in der Rizzastr. 41. Die Website nennt Familienrecht, Arbeitsrecht, einvernehmliche Scheidung, Miet & WEG-Recht, Zivilrecht und Testamente als Rechtsgebiete. Sein Angebot richtet sich an Menschen, die mit einem Rechtsanwalt auf Augenhöhe praktische Lösungen erarbeiten möchten. Im Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant legt Spross Wert auf wechselseitiges Vertrauen. Er beschreibt seine Arbeitsweise als zuhörend und an der Sache des Mandanten interessiert. Dazu gehört nach seiner Darstellung auch, klar mitzuteilen, wenn er eine Angelegenheit für aussichtslos hält. Im Mittelpunkt der Arbeit steht der Mensch und nicht allein die juristische Bearbeitung des Falles. Spross gibt an, sich regelmäßig fortzubilden und drei Fachanwaltslehrgänge abgeschlossen zu haben. Er ist gebürtiger Koblenzer und studierte an der juristischen Fakultät in Heidelberg. Allgemeinverständliche Darstellung bezeichnet er als wichtig für seinen anwaltlichen Berufsalltag.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: spross-rechtsanwalt.de, spross-rechtsanwalt.de

Beratung in Koblenz – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Georg Spross ist in Koblenz tätig und führt seine Kanzlei in der Rizzastr. 41, 56068 Koblenz. Im Profil bildet das Arbeitsrecht den Hauptschwerpunkt; hinzu kommt das Familienrecht. Spross ist gebürtiger Koblenzer und hat an der juristischen Fakultät in Heidelberg studiert. Nach seiner eigenen Beschreibung sind ihm eine allgemeinverständliche Darstellung rechtlicher Fragen, aufmerksames Zuhören und wechselseitiges Vertrauen wichtig. Dazu zählt für ihn auch eine klare Einschätzung, wenn er eine Angelegenheit für aussichtslos hält. Diese Angaben beschreiben seinen Ansatz, ersetzen aber keine Prüfung des einzelnen Anliegens. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen rund um Arbeitsverträge, laufende Beschäftigungsverhältnisse und deren Beendigung im Raum. Typische Anlässe für eine anwaltliche Anfrage sind eine Kündigung, eine Abmahnung, ausstehende Vergütung oder Unklarheiten beim Arbeitszeugnis. Auch Aufhebungsverträge und Regelungen zu Arbeitszeit oder Urlaub können Gegenstand einer Beratung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet dabei grundsätzlich eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen, des bisherigen Geschehens und möglicher zeitlicher Vorgaben. Gerade bei Konflikten im Arbeitsverhältnis kann es wichtig sein, Schreiben und deren Zugang zeitlich nachvollziehbar zu dokumentieren. Das Familienrecht betrifft unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt und Fragen der elterlichen Sorge oder des Umgangs. Auf seiner Website nennt Georg Spross ausdrücklich auch die einvernehmliche Scheidung. Selbst wenn über die Trennung Einigkeit besteht, können finanzielle und familiäre Folgeregelungen gesondert zu klären sein. Für eine erste Orientierung sind deshalb die persönliche Ausgangslage und bereits bestehende Vereinbarungen bedeutsam. Die Website führt daneben Miet- und WEG-Recht, Zivilrecht sowie Testamente auf. Spross gibt außerdem an, sich regelmäßig fortzubilden und drei Fachanwaltslehrgänge abgeschlossen zu haben; eine Fachanwaltsbezeichnung ist damit nicht belegt. Die Anschrift in Koblenz bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet, etwa aus Altstadt, Lützel oder Karthause. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist den Angaben nicht zu entnehmen. Am Standort bestehen das Amtsgericht Koblenz und das Landgericht Koblenz; für Familiensachen kommt insbesondere das Familiengericht beim Amtsgericht in Betracht, während arbeitsrechtliche Streitigkeiten regelmäßig zur Arbeitsgerichtsbarkeit gehören. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen. Eine knappe Beschreibung des Anliegens, wichtige Daten und ein Hinweis auf möglicherweise laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Koblenz

Die Georg Spross Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in der Rizzastr. 41 im Postleitzahlgebiet 56068 Koblenz. Zum räumlichen Umfeld gehören die genannten Koblenzer Stadtteile Altstadt, Lützel und Karthause, ohne dass die Kanzlei nach den vorliegenden Angaben einem dieser Stadtteile zugeordnet werden kann. Für Ratsuchende aus unterschiedlichen Teilen des Stadtgebiets ist die konkrete Anschrift der Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen und der jeweiligen Verkehrslage geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Solche praktischen Fragen lassen sich vor einem vereinbarten Termin direkt klären. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist von den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Koblenz relevant: Bei den Amtsgerichten sind die Familiengerichte angesiedelt. Dort werden beispielsweise Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang geführt. Ob im Einzelfall das Amtsgericht Koblenz örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den persönlichen Lebensverhältnissen ab. Das Landgericht Koblenz ist hingegen nicht das reguläre Eingangsgericht für Familiensachen. Es kann bei allgemeinen zivilrechtlichen Streitigkeiten zuständig sein, die je nach Gegenstand einen Bezug zu den zusätzlich auf der Kanzleiwebsite genannten Rechtsgebieten haben. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist eine andere Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, werden typischerweise vor den Arbeitsgerichten und nicht vor Amts- oder Landgericht verhandelt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Je nach Streitpunkt können Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und der bisherige Schriftwechsel hinzukommen. Wichtig ist außerdem eine nachvollziehbare zeitliche Übersicht: Wann wurde welches Schreiben übergeben oder empfangen, und was ging dem voraus? Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Eine Kontaktanfrage allein wahrt solche Fristen nicht. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und ob eine Vertretung zustande kommt, muss im direkten Austausch geklärt werden.
Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können etwa das Beendigungsdatum, eine Freistellung, offene Vergütung oder ein Zeugnis geregelt werden. Eine Abfindung ist dabei nicht automatisch vorgesehen. Außerdem können sozialversicherungsrechtliche Folgen eine Rolle spielen. Für eine anwaltliche Anfrage sind deshalb der vollständige Vertragsentwurf und Informationen zum bisherigen Arbeitsverhältnis hilfreich. Welche Bedeutung einzelne Klauseln haben, lässt sich nur anhand des konkreten Textes und der jeweiligen Umstände beurteilen.
Was bedeutet eine einvernehmliche Scheidung, und reicht dafür ein gemeinsamer Anwalt?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht grundsätzlich Einigkeit über die Auflösung der Ehe; häufig sind auch wesentliche Folgethemen bereits geklärt. Die gesetzlichen Scheidungsvoraussetzungen und das gerichtliche Verfahren bleiben dennoch bestehen. Für den Scheidungsantrag ist anwaltliche Vertretung erforderlich. Die andere Person kann unter bestimmten Voraussetzungen ohne eigene anwaltliche Vertretung zustimmen, benötigt für eigene Anträge aber regelmäßig selbst einen Anwalt. Ein beauftragter Rechtsanwalt vertritt nicht beide Ehegatten gemeinsam. Auch bei anfänglicher Einigkeit können beim Unterhalt, Vermögen oder Versorgungsausgleich unterschiedliche Interessen bestehen.
Welche Informationen werden bei Fragen zu Unterhalt, Sorge oder Umgang üblicherweise gebraucht?
Das hängt davon ab, welcher familienrechtliche Bereich betroffen ist. Bei Unterhaltsfragen sind häufig Angaben zu Einkommen, laufenden Verpflichtungen und vorhandenen Unterhaltsvereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen relevant. Bei Sorge- und Umgangsfragen stehen dagegen die familiäre Situation, das Alter der Kinder, bisherige Betreuungsabläufe und bestehende Regelungen im Vordergrund. Eine sachliche Übersicht hilft, offene Fragen voneinander zu trennen. Finanzielle Auseinandersetzungen und die Gestaltung des Kontakts zu Kindern folgen unterschiedlichen rechtlichen Maßstäben. Sensible Unterlagen sollten erst über einen mit der Kanzlei abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Georg Spross

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 79 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Georg Spross Rechtsanwaltskanzlei insgesamt und nicht auf Georg Spross persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kanzlei und Anfahrt

Rizzastr. 41, 56068 Koblenz

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: spross-rechtsanwalt.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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