Veröffentlichtes Profil

Welf Kienle

Dr. Welf Kienle – Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht in Koblenz

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Medizinrecht · KIENLE

Neustadt 8, 56068 Koblenz

Telefon: +49 261 45098806

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
KIENLE

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Welf Kienle ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Koblenz. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht. Er verteidigt bundesweit in Strafsachen vor Amts- und Landgerichten, Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof, häufig in komplexen Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen, in Umfangsverfahren sowie Strafverfahren, die von erheblichem Medieninteresse begleitet werden. Dr. Welf Kienle verteidigt Beschuldigte in Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlungen und Rechtsmittelverfahren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Medizinstrafrecht. Dr. Welf Kienle verteidigt Ärzte, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen insbesondere bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Behandlung, Dokumentation, Abrechnung, Organisation und Schweigepflicht. Im Arzthaftungsrecht vertritt Dr. Welf Kienle ausschließlich Behandler in Haftungsprozessen, auch in Großschadenskomplexen. Dr. Welf Kienle vertritt Mediziner in berufsrechtlichen und disziplinarrechtlichen Verfahren vor Landesärztekammern, Disziplinarausschüssen und Berufsgerichten und berät Einrichtungen im Gesundheitswesen bei der Begrenzung strafrechtlicher Risiken — präventiv und in konkreten Verdachtslagen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kienle.legal, kienle.legal

Beratung in Koblenz – Einordnung der Redaktion

Dr. Welf Kienle ist Rechtsanwalt in der Kanzlei KIENLE, Neustadt 8, 56068 Koblenz. Er führt die Fachanwaltstitel für Strafrecht und Medizinrecht. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt angegeben; die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert insbesondere seine Tätigkeit als Strafverteidiger und die Vertretung medizinischer Leistungserbringer. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung relevant: Arbeitsrechtliche Anfragen können etwa Arbeitsverträge, Kündigungen oder Konflikte im Beschäftigungsverhältnis betreffen. Ob ein konkretes Anliegen zum übernommenen Tätigkeitsbereich gehört, lässt sich bei der ersten Kontaktaufnahme klären. Eine Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht ist nicht angegeben. Im Strafrecht verteidigt Dr. Welf Kienle Beschuldigte im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung und in Rechtsmittelverfahren. Seine Tätigkeit erstreckt sich bundesweit auf Strafsachen vor Amts- und Landgerichten, Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof. Die Kanzleibeschreibung nennt häufig komplexe Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen, Umfangsverfahren und Strafverfahren mit erheblichem Medieninteresse. Hinter solchen Mandaten stehen beispielsweise die Auseinandersetzung mit Tatvorwürfen, die Auswertung umfangreicher Verfahrensunterlagen und die Prüfung gerichtlicher Entscheidungen. Welche Verfahrensschritte anstehen, hängt vom jeweiligen Stand der Strafsache ab. Ein besonderer Schwerpunkt ist das Medizinstrafrecht. Dr. Welf Kienle verteidigt Ärzte, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Behandlung, Dokumentation, Abrechnung, Organisation und Schweigepflicht. Solche Sachverhalte können zugleich strafrechtliche, haftungsrechtliche und berufsrechtliche Fragen aufwerfen. Im Arzthaftungsrecht vertritt er ausschließlich Behandler in Haftungsprozessen, auch in Großschadenskomplexen. Hinzu kommen berufsrechtliche und disziplinarrechtliche Verfahren für Mediziner sowie die Beratung von Einrichtungen zur Begrenzung strafrechtlicher Risiken, sowohl vorbeugend als auch bei konkreten Verdachtslagen. Der Kanzleisitz an der Neustadt liegt im zentralen Koblenzer Stadtgebiet. Als örtliche Bezugspunkte sind neben der Altstadt auch Lützel und die Karthause zu nennen, ohne dass dort weitere Kanzleistandorte angegeben sind. Mit dem Amtsgericht Koblenz und dem Landgericht Koblenz befinden sich am Standort Gerichte, die insbesondere für Strafverfahren und zivilrechtliche Haftungsstreitigkeiten Bedeutung haben können. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Die Anfahrt lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Abstellmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, des bisherigen Verfahrensverlaufs und etwaiger Fristen erleichtert die erste Einordnung. Bei medizinrechtlichen Fragen ist außerdem wichtig, in welcher Rolle die anfragende Person oder Einrichtung beteiligt ist. Anschließend lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme in Betracht kommt und welche Unterlagen benötigt werden. Die Anfrage allein bedeutet noch keine Übernahme der Vertretung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Koblenz

Die Kanzlei KIENLE hat ihren Sitz an der Neustadt 8 in 56068 Koblenz und damit im zentralen Stadtgebiet. Die Altstadt bildet einen örtlichen Bezugspunkt; auch für Ratsuchende aus Lützel oder der Karthause ist die Koblenzer Adresse der angegebene Kanzleisitz. Weitere Niederlassungen sind nicht benannt. Für die Anfahrt kommen öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw in Betracht. Welche Verbindung zweckmäßig ist, richtet sich nach dem Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem Besuch geklärt werden. Für den strafrechtlichen Tätigkeitsbereich sind unter den genannten Gerichten sowohl das Amtsgericht Koblenz als auch das Landgericht Koblenz relevant. Amtsgerichte verhandeln erstinstanzlich zahlreiche Strafsachen; Landgerichte sind insbesondere für schwerwiegendere Strafvorwürfe sowie für Berufungen gegen strafrechtliche Urteile der Amtsgerichte zuständig. Die Zuordnung richtet sich unter anderem nach Tatvorwurf, Straferwartung und Verfahrensstand. Auch medizinstrafrechtliche Vorwürfe können dort verhandelt werden. Die örtliche Zuständigkeit folgt gesetzlichen Kriterien und ergibt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz. Zivilrechtliche Arzthaftungsprozesse können je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor Amts- oder Landgerichten geführt werden. Am Landgericht werden Arzthaftungssachen spezialisierten Spruchkörpern zugewiesen. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist dagegen zu unterscheiden: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören regelmäßig zur Arbeitsgerichtsbarkeit, nicht vor das Amtsgericht oder Landgericht. Berufsrechtliche und disziplinarrechtliche Verfahren von Medizinern folgen wiederum eigenen Zuständigkeitsregeln; hierfür sind die jeweils zuständigen Kammern, Ausschüsse oder Berufsgerichte maßgeblich.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Leben ist kein Schaden, MEDICAL TRIBUNE (2019)
  • Brauchen Ärzte vorsorglich eine Strafrechtsschutz-Versicherung?, MEDICAL TRIBUNE (2017)
  • Der Rattanstock von Singapur, Pitaval Online (2026)
  • Tod am Nachmittag, Pitaval Online (2026)
  • Das Bild des Mörders im Auge des Opfers, Pitaval Online (2026)
  • Lombroso und der geborene Verbrecher, Pitaval Online (2025)
  • Die Guillotine von Rheinland-Pfalz, Pitaval Online (2025)
  • Josef Lang – k.k. Scharfrichter, Pitaval Online (2025)
  • Johannes Bückler – der „Schinderhannes“, Pitaval Online (2025)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind bei einer Anfrage zu einer Kündigung oder einem anderen arbeitsrechtlichen Konflikt wichtig?
Für eine erste Einordnung sind die eigene Rolle als beschäftigte oder arbeitgebende Person, die Art des Konflikts und der zeitliche Verlauf hilfreich. Bei einer Kündigung sind insbesondere das Kündigungsschreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs relevant. Auch Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und bisheriger Schriftwechsel können Bedeutung haben. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten, weshalb eine Anfrage zeitnah erfolgen sollte. Ob das konkrete Anliegen übernommen werden kann und welche Dokumente zunächst benötigt werden, ist im Rahmen der Kontaktaufnahme zu klären.
Kann eine Strafverteidigung bereits während eines Ermittlungsverfahrens beginnen?
Strafverteidigung ist nicht erst nach einer Anklage möglich, sondern bereits im Ermittlungsverfahren. Anlass für eine Anfrage kann beispielsweise ein Schreiben der Polizei oder Staatsanwaltschaft, eine Durchsuchung oder die Mitteilung eines Tatvorwurfs sein. Für die erste Einordnung sind die beteiligte Behörde, ein vorhandenes Aktenzeichen und bekannte Termine hilfreich. Zur Verteidigung können die Klärung des Verfahrensstands und die Akteneinsicht gehören. Welche weiteren Schritte sachgerecht sind, lässt sich erst anhand des konkreten Vorwurfs und der verfügbaren Informationen beurteilen.
Wie unterscheiden sich Medizinstrafrecht und Arzthaftungsrecht?
Das Medizinstrafrecht befasst sich mit dem Vorwurf strafbaren Verhaltens im Gesundheitswesen, etwa im Zusammenhang mit einer Behandlung, Abrechnung oder Verletzung der Schweigepflicht. Im Arzthaftungsrecht geht es dagegen um zivilrechtliche Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld wegen behaupteter Behandlungs- oder Aufklärungsfehler. Derselbe Sachverhalt kann beide Verfahrensarten auslösen, ohne dass deren Voraussetzungen oder Ergebnisse identisch sein müssen. Für eine Mandatsanfrage sollte daher deutlich werden, ob ein strafrechtlicher Vorwurf, eine zivilrechtliche Forderung oder beides vorliegt. Dieses Profil nennt im Arzthaftungsrecht ausschließlich die Vertretung von Behandlern.
Können neben einem Strafverfahren auch berufsrechtliche Folgen für Ärzte geprüft werden?
Ein medizinischer Sachverhalt kann neben strafrechtlichen Fragen auch ärztliche Berufspflichten berühren. Deshalb können parallel unterschiedliche Verfahren stattfinden, etwa bei einer Ärztekammer oder vor einem Berufsgericht. Für bestimmte Beschäftigungs- oder Statusverhältnisse kommen zusätzlich disziplinarrechtliche Fragen hinzu. Diese Verfahren haben eigene Voraussetzungen und verfolgen andere Zwecke als ein Strafverfahren. Bei einer Anfrage ist es hilfreich, bereits eingegangene Schreiben der verschiedenen Stellen sowie bekannte Termine und Aktenzeichen zu benennen. So lässt sich zunächst erkennen, welche Verfahren nebeneinander bestehen und welcher Abstimmungsbedarf vorliegen könnte.
Welche Unterlagen sind bei Vorwürfen zur Behandlung, Dokumentation oder Abrechnung relevant?
Je nach Vorwurf können Behörden- und Gerichtsschreiben, Behandlungsunterlagen, Abrechnungen, organisatorische Vorgaben und bisheriger Schriftwechsel relevant sein. Bei Einrichtungen kann außerdem eine Übersicht über beteiligte Funktionen und Abläufe die Einordnung erleichtern. Gesundheitsdaten unterliegen besonderem Schutz; umfangreiche Patientenunterlagen sollten deshalb nicht ungefragt über einen beliebigen Kontaktweg übermittelt werden. Für die erste Anfrage genügt häufig eine knappe, möglichst datensparsame Schilderung. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und welcher Übermittlungsweg geeignet ist, sollte anschließend abgestimmt werden. Vorhandene Unterlagen sollten unverändert bleiben.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Welf Kienle

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Welf Kienle liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

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4,9 von 5 · 75 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kienle.legal

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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