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- Kanzlei Thönnes
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Nicolette Thönnes ist seit 1996 als Rechtsanwältin tätig und führt die Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Familienrecht. Sie ist außerdem Diplom-Verwaltungswirtin (FH). Ihre Kanzlei ist in Montabaur und mit einer Zweigstelle in der Kurfürstenstraße 101 in Koblenz erreichbar. Den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bilden Mandate aus dem Arbeitsrecht und dem Familienrecht. Insbesondere bei Trennung und Scheidung steht sie Mandanten als Scheidungsanwältin zur Seite. Ihr Angebot richtet sich an Mandanten in Koblenz, Montabaur und Umgebung und umfasst außergerichtliche Beratungen sowie die Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Um eine persönliche Betreuung zu gewährleisten, ist sie die alleinige Berufsträgerin ihrer Kanzlei. Sie arbeitet in einer Bürogemeinschaft mit weiteren Kollegen, sodass bei Bedarf auch Fachanwälte anderer Rechtsgebiete zur Verfügung stehen. Zur sachgerechten Prüfung eines Anliegens gehören in der Regel das Studium der Unterlagen, eine Besprechung der Fakten oder ergänzende Informationen per E-Mail.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: fachanwalt-familienrecht-arbeitsrecht.de, fachanwalt-familienrecht-arbeitsrecht.de
Beratung in Koblenz – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Nicolette Thönnes ist seit 1996 anwaltlich tätig und führt die Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Familienrecht. Außerdem ist sie Diplom-Verwaltungswirtin (FH). Ihre Kanzlei befindet sich in Montabaur; in Koblenz unterhält sie eine Zweigstelle in der Kurfürstenstraße 101, 56068 Koblenz. Das Angebot richtet sich an Ratsuchende aus beiden Städten und der Umgebung. Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt ihres Profils, daneben gehört das Familienrecht zu ihren Tätigkeitsfeldern. Die Tätigkeit umfasst außergerichtliche Beratungen und die Vertretung in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Fragen, die während eines Beschäftigungsverhältnisses oder bei dessen Beendigung entstehen. Dazu zählen allgemein die Prüfung von Arbeitsverträgen, Auseinandersetzungen über Vergütung, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen oder Kündigungen. Für eine rechtliche Einordnung sind regelmäßig der Vertrag, vorhandener Schriftwechsel und der zeitliche Ablauf wichtig. Mandantinnen und Mandanten können hinter diesem Schwerpunkt daher die Beschäftigung mit den rechtlichen Grundlagen ihres Arbeitsverhältnisses und möglichen Wegen der Konfliktklärung erwarten. Ob eine außergerichtliche Verständigung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Im Familienrecht steht Nicolette Thönnes insbesondere bei Trennung und Scheidung zur Seite. Typische Anliegen dieses Rechtsgebiets betreffen neben der Auflösung einer Ehe auch Unterhalt, Vermögensfragen sowie das Sorge- und Umgangsrecht. Welche Themen miteinander zusammenhängen, lässt sich häufig erst anhand der familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse überblicken. Zur sachgerechten Prüfung gehören in ihrer Kanzlei in der Regel das Studium der Unterlagen, eine Besprechung der Fakten oder ergänzende Informationen per E-Mail. Als alleinige Berufsträgerin führt sie die Kanzlei in Bürogemeinschaft mit weiteren Kollegen; bei Bedarf stehen dort auch Fachanwälte anderer Rechtsgebiete zur Verfügung. Der Koblenzer Standort bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus der Altstadt, Lützel, der Karthause und dem weiteren Stadtgebiet, ohne dass damit eine Zuordnung der Zweigstelle zu diesen Stadtteilen verbunden ist. Für familienrechtliche Verfahren ist typischerweise das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de kann an die Angaben dieses Profils anknüpfen: Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf bereits laufende Verfahren oder Fristen. Die konkrete Kontaktmöglichkeit, die Terminabstimmung und die Übermittlung benötigter Unterlagen sind anschließend mit der Kanzlei zu klären. Für die Anfahrt zur Kurfürstenstraße empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Koblenz
Die Zweigstelle der Kanzlei Thönnes liegt in der Kurfürstenstraße 101 in 56068 Koblenz. Sie ergänzt den Kanzleistandort Montabaur und richtet sich auch an Mandantinnen und Mandanten aus Koblenz und Umgebung. Altstadt, Lützel und Karthause gehören zum örtlichen Umfeld des Profils; eine konkrete Stadtteilzuordnung der Kanzlei ist aus den vorliegenden Angaben nicht ableitbar. Für die Anfahrt aus diesen Stadtteilen oder dem Umland kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw in Betracht. Welche Verbindung geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einer barrierefreien Zugänglichkeit liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor einem Besuch geklärt werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Koblenz relevant: Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt, soweit die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das Landgericht Koblenz ist für diese Familiensachen regelmäßig nicht das zuständige Eingangsgericht; es befasst sich unter anderem mit allgemeinen Zivilstreitigkeiten nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Auch für typische Konflikte zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern sind weder Amtsgericht noch Landgericht die reguläre erste Anlaufstelle. Kündigungsschutzklagen, Vergütungsstreitigkeiten und andere arbeitsrechtliche Verfahren fallen regelmäßig in die Arbeitsgerichtsbarkeit. Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nicht allein nach dem Kanzleisitz, sondern nach den jeweils maßgeblichen gesetzlichen Anknüpfungspunkten.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für eine sachgerechte Prüfung des Anliegens sind in der Regel das Studium der zugrundeliegenden Unterlagen, eine Besprechung der Fakten oder die Zurverfügungstellung weiterer Informationen per E-Mail erforderlich.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Bei einer Kontaktaufnahme per Telefon oder Kontaktformular ist allenfalls eine grobe Ersteinschätzung des Problems möglich. Durch die Kontaktaufnahme und die Reaktion hierauf entsteht noch kein Mandatsverhältnis; dieses kommt erst durch Vorlage der unterzeichneten Vollmacht zustande.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Bei einer Kontaktaufnahme per Telefon oder Kontaktformular ist allenfalls eine grobe Ersteinschätzung des Problems möglich. Durch die Kontaktaufnahme und die Reaktion hierauf entsteht noch kein Mandatsverhältnis; dieses kommt erst durch Vorlage der unterzeichneten Vollmacht zustande.
Für den Erstkontakt: Für eine sachgerechte Prüfung des Anliegens sind in der Regel das Studium der zugrundeliegenden Unterlagen, eine Besprechung der Fakten oder die Zurverfügungstellung weiterer Informationen per E-Mail erforderlich.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Elternunterhalt- Für jeden brandaktuell !
- Kündigung immer vom Anwalt prüfen lassen- hier ein Beispiel aus meiner Kanzlei in Montabaur
- Du ziehst mit meinem Kind nicht um- ein aktueller Fall aus meiner Praxis als Fachanwältin für Familienrecht in Koblenz
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und der dazugehörige Schriftwechsel hilfreich. Bei einer Kündigung ist auch bedeutsam, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Je nach Anliegen können Entgeltabrechnungen, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen hinzukommen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert es, den Sachverhalt nachzuvollziehen. Weil im Arbeitsrecht kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen können, sollte eine Anfrage deutlich erkennen lassen, ob bereits ein Schreiben mit möglichen Fristfolgen vorliegt.
- Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jeder arbeitsrechtliche Konflikt führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Streitpunkt kommen eine rechtliche Prüfung, Gespräche zwischen den Beteiligten oder eine außergerichtliche Vereinbarung in Betracht. Dabei können beispielsweise unterschiedliche Vorstellungen über Vergütung, Vertragsinhalte oder ein Arbeitszeugnis geklärt werden. Bleibt eine Einigung aus, kann eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich werden. Auch vor dem Arbeitsgericht ist eine einvernehmliche Lösung möglich. Welcher Weg sinnvoll erscheint, hängt unter anderem vom Sachverhalt, den verfügbaren Unterlagen, den Zielen der Beteiligten und möglichen Fristen ab.
- Welche Themen sollten bei einer Anfrage wegen Trennung oder Scheidung angesprochen werden?
- Eine erste Anfrage kann den Zeitpunkt der Trennung, die familiäre Situation und die wichtigsten offenen Fragen zusammenfassen. Häufig geht es neben der Scheidung um Unterhalt, die gemeinsame Wohnung, Vermögen oder Verbindlichkeiten. Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, können Betreuung, Umgang und elterliche Sorge hinzukommen. Nicht jedes Thema muss zugleich streitig sein oder in einem gerichtlichen Verfahren behandelt werden. Hinweise auf bereits bestehende Vereinbarungen, anwaltliche Schreiben oder gerichtliche Unterlagen helfen dabei, den Klärungsbedarf und den Stand der Angelegenheit zu erfassen.
- Können beide Ehepartner bei einer einvernehmlichen Scheidung dieselbe Anwältin beauftragen?
- Eine Anwältin kann bei einer Scheidung nicht beide Ehepartner zugleich als deren gemeinsame Interessenvertreterin vertreten. Auch bei weitgehender Einigkeit können unterschiedliche rechtliche Interessen bestehen. Für den Scheidungsantrag besteht grundsätzlich Anwaltszwang; die bloße Zustimmung der anderen Seite zur Scheidung ist dagegen regelmäßig ohne eigene anwaltliche Vertretung möglich. Das bedeutet jedoch nicht, dass die antragstellende Anwältin beide Seiten berät. Sobald eigene Anträge oder strittige Folgesachen hinzukommen, kann eine gesonderte Vertretung erforderlich sein. Die Rollenverteilung sollte deshalb bereits vor einer Beauftragung geklärt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Nicolette Thönnes
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,6 von 5 · 18 Bewertungen
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Kurfürstenstraße 101, 56068 Koblenz
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: fachanwalt-familienrecht-arbeitsrecht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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