- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Koblenz
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Kanzlei Jung und Ketzer
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Kanzlei Jung und Ketzer in Koblenz wurde 1997 gegründet. Ein wesentliches Standbein ihrer Tätigkeit ist die bundesweite Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten. Sandra Jung ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie bearbeitet Mandate in staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und gerichtlichen Strafverfahren in allen Instanzen. Zu ihrer Tätigkeit gehören außerdem die Strafvollstreckung, Anträge nach § 35 BtmG und die Verteidigung im Maßregelvollzug nach §§ 63, 64, 66 StGB. Ein zusätzlicher Schwerpunkt ist das Pferderecht. Roger Ketzer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und seit 2001 in der Kanzlei tätig. Er vertritt Privat- und Firmenmandanten. Seine weiteren Tätigkeitsschwerpunkte umfassen Vertragsrecht, Miet- und WEG Angelegenheiten, Schadensersatzrecht und Erbrecht. Das Leistungsangebot nennt außerdem Arbeitsrecht und Immobilienrecht. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als Vermittlung rechtlicher Zusammenhänge, um gemeinsam mit den Mandanten Entscheidungen zu treffen. Bei Verhaftungen oder Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen ist sie über eine Notrufnummer die ganze Woche rund um die Uhr erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: jk-recht.de, jk-recht.de
Beratung in Koblenz – Einordnung der Redaktion
Die Kanzlei Jung und Ketzer wurde 1997 gegründet und befindet sich am Friedrich-Ebert-Ring 6 in 56068 Koblenz. Im Profil der RAe Jung Ketzer ist Familienrecht als Hauptschwerpunkt angegeben. Roger Ketzer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht; er gehört der Kanzlei seit 2001 an und vertritt Privat- und Firmenmandanten. Im Familienrecht geht es häufig um die rechtlichen Folgen einer Trennung, eine Scheidung, Unterhaltsfragen sowie Sorge- und Umgangsregelungen. Für Ratsuchende steht dabei zunächst die Einordnung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation im Vordergrund. Je nach Anliegen können Vereinbarungen, außergerichtliche Gespräche oder ein gerichtliches Verfahren eine Rolle spielen. Ein weiteres wesentliches Tätigkeitsfeld der Kanzlei ist die bundesweite Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten. Sandra Jung ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie bearbeitet staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren und gerichtliche Strafverfahren in allen Instanzen. Hinzu kommen Strafvollstreckung, Anträge nach § 35 BtMG und die Verteidigung im Zusammenhang mit Unterbringungen nach §§ 63, 64 und 66 StGB. Typische Anlässe für eine Anfrage sind ein Tatvorwurf, eine Vorladung oder eine bereits ergangene gerichtliche Entscheidung. Für Verhaftungen und Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen nennt die Kanzlei eine rund um die Uhr und an allen Wochentagen erreichbare Notrufnummer. Das weitere Tätigkeitsspektrum umfasst Pferderecht sowie bei Roger Ketzer Vertragsrecht, Miet- und WEG-Angelegenheiten, Schadensersatzrecht und Erbrecht. Das Leistungsangebot nennt außerdem Arbeitsrecht und Immobilienrecht. Hinter diesen Bezeichnungen können beispielsweise Streitigkeiten über Vertragsleistungen, Mietverhältnisse, Wohnungseigentum oder Nachlassfragen stehen. Beim Pferderecht sind unter anderem Fragen rund um Kaufverträge und Haftung denkbar. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als Vermittlung rechtlicher Zusammenhänge, damit Entscheidungen gemeinsam mit den Mandantinnen und Mandanten getroffen werden können. Der Kanzleisitz am Friedrich-Ebert-Ring liegt im innerstädtischen Bereich von Koblenz. Die Adresse bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus der Altstadt, Lützel und der Karthause, ohne dass damit eine bestimmte Anfahrtsdauer verbunden ist. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Koblenz und das Landgericht Koblenz; die jeweilige Zuständigkeit richtet sich nach dem Verfahren. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen kurz zusammenfassen und vorhandene Fristen nennen. Anschließend lassen sich die mögliche Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und ein Gesprächstermin mit der Kanzlei abstimmen. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Übernahme des Mandats.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Koblenz
Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt der Kanzlei Jung und Ketzer ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Koblenz von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich beispielsweise mit Scheidungen, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Ob das Amtsgericht Koblenz im einzelnen Fall örtlich zuständig ist, hängt von gesetzlichen Anknüpfungspunkten wie dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder ab. Das Landgericht Koblenz ist nicht die reguläre nächste Instanz für Beschwerden in Familiensachen. Im Strafrecht können dagegen sowohl Amtsgericht als auch Landgericht zuständig sein, insbesondere abhängig von Art und Gewicht des Tatvorwurfs. Das Landgericht führt außerdem Berufungsverfahren gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Auch bei den weiteren zivilrechtlichen Tätigkeitsfeldern, etwa Vertrags- und Schadensersatzrecht, kommen Amtsgericht und Landgericht in Betracht; maßgeblich sind unter anderem Streitgegenstand und Streitwert sowie besondere Zuständigkeitsregeln. Nachlassangelegenheiten werden grundsätzlich beim Nachlassgericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt, während erbrechtliche Streitprozesse gesondert einzuordnen sind. Die Kanzleiadresse Friedrich-Ebert-Ring 6, 56068 Koblenz, befindet sich im innerstädtischen Umfeld. Altstadt, Lützel und Karthause sind weitere örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende im Stadtgebiet, aber keine belegten zusätzlichen Kanzleistandorte. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Anschrift. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind in den vorliegenden Informationen nicht ausgewiesen und können vor einem Besuch erfragt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Die Erstanfrage ist immer kostenlos.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Die Erstanfrage ist immer kostenlos.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- deutschen Anwaltsverein
- Arbeitsgemeinschaft Familien – und Erbrecht (seit 2004)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist Angaben zur Eheschließung, zur Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zu bereits laufenden Verfahren hilfreich. Je nach Fragestellung können Einkommensunterlagen, bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben hinzukommen. Bei Vermögensfragen können auch Informationen zu Immobilien, Darlehen und sonstigen Vermögenswerten relevant werden. Nicht jede Unterlage wird in jedem Fall benötigt. Eine kurze, zeitlich geordnete Zusammenfassung erleichtert die Klärung, welche Dokumente für das anschließende Gespräch tatsächlich erforderlich sind. Bereits mitgeteilte gerichtliche Fristen sollten in der Anfrage kenntlich gemacht werden.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein Kind und umfasst unter anderem Entscheidungen über Gesundheit, Schule und Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft hingegen den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern oder weiteren berechtigten Bezugspersonen. Beide Bereiche hängen zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass gemeinsames Sorgerecht endet. Bei Meinungsverschiedenheiten können Gespräche, Unterstützungsangebote oder familiengerichtliche Verfahren eine Rolle spielen. Maßgeblicher Bezugspunkt ist dabei das Kindeswohl; die konkrete Einordnung hängt von den familiären Umständen ab.
- Was unterscheidet ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren von einem gerichtlichen Strafverfahren?
- Im Ermittlungsverfahren prüfen Staatsanwaltschaft und Polizei, ob ein Tatverdacht besteht und welche belastenden oder entlastenden Umstände vorliegen. Nicht jedes Ermittlungsverfahren führt zu einer Anklage oder Hauptverhandlung; möglich sind beispielsweise auch eine Einstellung oder ein Strafbefehlsverfahren. Nach einer Anklage entscheidet das zuständige Gericht zunächst über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Für eine anwaltliche Anfrage sind insbesondere der aktuelle Verfahrensstand, erhaltene Schreiben und erkennbare Fristen wichtig. Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen, lässt sich regelmäßig erst anhand des konkreten Vorwurfs und der Aktenlage beurteilen.
- Welche Informationen helfen bei einer Anfrage zu Vertrags-, Miet- oder Pferderecht?
- Ausgangspunkt ist meist die Frage, welche Vereinbarungen getroffen wurden und worüber jetzt Uneinigkeit besteht. Hilfreich sind der Vertrag, ergänzende Absprachen, relevante Korrespondenz und eine chronologische Darstellung der Ereignisse. Bei mietrechtlichen Anliegen können etwa eine Kündigung oder Abrechnung wichtig sein, beim Pferdekauf beispielsweise Vertragsunterlagen und vorhandene tierärztliche Befunde. Auch Angaben dazu, welche Forderungen die Beteiligten erheben, erleichtern die Einordnung. Ob besondere Regelungen oder Fristen gelten, hängt vom Sachverhalt ab. Die Unterlagenauswahl sollte deshalb im Zuge der Kontaktaufnahme abgestimmt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu RAe Jung Ketzer
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kanzlei und Anfahrt
Friedrich-Ebert-Ring 6, 56068 Koblenz
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: jk-recht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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