- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- BERTRAM & SCHULZ Strafverteidigung
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Florian Schulz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bei BERTRAM & SCHULZ Strafverteidigung in Koblenz. Er ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig und steht seinen Mandanten nach eigenen Angaben seit über zehn Jahren bundesweit in allen strafrechtlichen Angelegenheiten und allen Instanzen als Verteidiger zur Seite. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind Mandate aus dem Betäubungsmittelstrafrecht, dem Jugendstrafrecht sowie dem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Darüber hinaus befasst er sich seit vielen Jahren mit der Begründung von Revisionen in Strafsachen. Die Kanzlei nennt außerdem Kapitalstrafsachen, Sexualstrafsachen und Verkehrsstrafsachen als Schwerpunkte ihrer Strafverteidigung. Die Rechtsanwälte sind als Bürogemeinschaft zusammengeschlossen. Für ihre Arbeitsweise nennt die Kanzlei persönlichen Kontakt und schnelle Reaktion. Das Büro in der Rizzastraße 49 ist montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Nach vorheriger Rücksprache sind Termine außerhalb dieser Zeiten möglich. In Notfällen oder bei dringenden Fragen ist Florian Schulz unter seiner Mobilnummer jederzeit persönlich erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: bertram-schulz.de, bertram-schulz.de
Beratung in Koblenz – Einordnung der Redaktion
Florian Schulz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht bei BERTRAM & SCHULZ Strafverteidigung in Koblenz. Nach der vorliegenden Kanzleibeschreibung ist er ausschließlich im Strafrecht tätig und übernimmt nach eigenen Angaben seit über zehn Jahren bundesweit Verteidigungen in allen Instanzen. Die Profilzuordnung nennt daneben Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Diese Angabe steht im Widerspruch zur beschriebenen ausschließlichen Strafrechtstätigkeit; eine arbeitsrechtliche Beratung lässt sich daraus nicht verlässlich ableiten. Für Ratsuchende sind daher insbesondere die konkret benannten strafrechtlichen Tätigkeitsfelder maßgeblich. Zu Schulz’ persönlichen Schwerpunkten gehören das Betäubungsmittelstrafrecht, das Jugendstrafrecht sowie das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Typische Anliegen betreffen etwa Ermittlungen wegen des Umgangs mit Betäubungsmitteln, strafrechtliche Vorwürfe gegen Jugendliche oder Heranwachsende sowie Sachverhalte aus Unternehmen und steuerlichen Zusammenhängen. Je nach Verfahrensstand geht es um die Einordnung eines Tatvorwurfs, den Umgang mit Ermittlungsmaßnahmen oder die Verteidigung in einer Hauptverhandlung. Im Jugendstrafrecht spielen neben dem vorgeworfenen Geschehen auch Alter, Entwicklung und persönliche Lebensumstände eine besondere Rolle. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die Begründung von Revisionen in Strafsachen, mit der sich Schulz seit vielen Jahren befasst. Dabei steht die rechtliche Überprüfung eines Urteils im Mittelpunkt, nicht eine vollständige erneute Beweisaufnahme. Die Kanzlei nennt außerdem Kapitalstrafsachen, Sexualstrafsachen und Verkehrsstrafsachen als Schwerpunkte. Ihre Rechtsanwälte sind als Bürogemeinschaft zusammengeschlossen. Persönlichen Kontakt und schnelle Reaktion beschreibt die Kanzlei als Bestandteile ihrer Arbeitsweise; daraus folgt keine Zusage zu einem bestimmten Verfahrensausgang. Das Büro befindet sich in der Rizzastraße 49, 56068 Koblenz. Für Strafverfahren am Standort kommen insbesondere das Amtsgericht Koblenz und das Landgericht Koblenz in Betracht. Die Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Vorwurf und weiteren gesetzlichen Kriterien ab. Für Ratsuchende aus Altstadt, Lützel oder Karthause bietet die Adresse einen konkreten Anlaufpunkt innerhalb des Koblenzer Stadtgebiets. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der genauen Anschrift planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort bereitgestellten Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum Verfahrensstand, zu bereits erhaltenen Schreiben und zu anstehenden Terminen. Ob ein Mandat übernommen wird, ist anschließend unmittelbar abzustimmen. Das Büro ist montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet; Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Rücksprache möglich. Für Notfälle oder dringende Fragen nennt Schulz seine persönliche Erreichbarkeit über die Mobilnummer.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Koblenz
Die Kanzlei BERTRAM & SCHULZ Strafverteidigung hat ihren Sitz in der Rizzastraße 49 in 56068 Koblenz. Für die beschriebenen strafrechtlichen Tätigkeitsfelder sind von den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Koblenz und das Landgericht Koblenz relevant. Am Amtsgericht werden Strafverfahren je nach Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt; außerdem bestehen besondere Zuständigkeiten für Jugendstrafsachen. Das Landgericht befasst sich unter anderem mit schwerwiegenderen Tatvorwürfen sowie mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Kapitalstrafsachen werden bei entsprechender Zuständigkeit vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts geführt. Welche gerichtliche Zuständigkeit im Einzelfall besteht, ergibt sich nicht allein aus der Bezeichnung des Rechtsgebiets. Bei Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren können Umfang und Bedeutung des Sachverhalts sowie besondere gesetzliche Zuständigkeitsregeln eine Rolle spielen. Für Revisionen gegen strafrechtliche Urteile sind regelmäßig übergeordnete Gerichte zuständig, nicht pauschal das Amtsgericht oder Landgericht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen typischerweise vor die Arbeitsgerichte; die abweichende Profilzuordnung sollte deshalb vor einer entsprechenden Anfrage geklärt werden. Die Anschrift ermöglicht eine konkrete Orientierung innerhalb von Koblenz. Eine Zuordnung des Büros zu einem der genannten Stadtteile Altstadt, Lützel oder Karthause ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für die Anfahrt aus diesen Stadtteilen oder dem weiteren Umfeld können öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw eingeplant werden. Verbindungen und Abstellmöglichkeiten sollten anhand aktueller Informationen geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit liegen nicht vor.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der benannte Tatvorwurf, die ermittelnde Behörde und der aktuelle Verfahrensstand von Bedeutung. Auch Aktenzeichen, bereits zugestellte Schreiben und bekannte Termine können relevant sein. Ratsuchende müssen den Sachverhalt für die erste Kontaktaufnahme nicht rechtlich bewerten. Zunächst lässt sich klären, ob eine Verteidigung übernommen werden kann und welche Unterlagen benötigt werden. Bei sensiblen Informationen empfiehlt sich eine Abstimmung darüber, auf welchem Weg Dokumente übermittelt werden sollen. Die Kontaktaufnahme allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme.
- Was unterscheidet Jugendstrafverfahren von Strafverfahren gegen Erwachsene?
- Das Jugendstrafrecht berücksichtigt in besonderem Maß den Entwicklungsstand und den Erziehungsgedanken. Es gilt für Jugendliche und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Heranwachsende angewendet werden. Neben dem Tatgeschehen können deshalb persönliche, schulische und familiäre Umstände Bedeutung gewinnen. Für Jugendstrafsachen gibt es besondere gerichtliche Zuständigkeiten und Verfahrensregeln. Welche Folgen in Betracht kommen, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen des jeweiligen Falls ab. Bei einer Mandatsanfrage sind insbesondere das Alter zur Tatzeit und der bisherige Verfahrensablauf wichtige Ausgangspunkte.
- Worauf kommt es bei einer Anfrage im Wirtschafts- oder Steuerstrafrecht an?
- Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren können umfangreiche Geschäftsunterlagen, betriebliche Abläufe und steuerliche Erklärungen betreffen. Für eine erste Anfrage ist deshalb hilfreich, die eigene Rolle im betroffenen Unternehmen oder Sachverhalt sowie die bereits beteiligten Behörden zu benennen. Strafrechtliche Fragen können sich mit steuerlichen, gesellschaftsrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Themen überschneiden. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass ein strafrechtliches Mandat auch die Beratung in diesen weiteren Rechtsgebieten umfasst. Der benötigte Beratungsumfang und eine mögliche Abstimmung mit anderen beruflichen Beratern werden im Rahmen der Mandatsklärung besprochen.
- Was wird bei einer Revision in Strafsachen überprüft?
- Eine Revision dient grundsätzlich der Prüfung eines Urteils auf Rechtsfehler. Anders als bei einer Berufung wird der Sachverhalt nicht umfassend durch eine neue Beweisaufnahme verhandelt. Gegenstand können Fehler bei der Anwendung des materiellen Strafrechts oder bestimmte Verfahrensfehler sein. Für Einlegung und Begründung gelten gesetzliche Form- und Fristvorgaben. Bei einer entsprechenden Anfrage sind deshalb das Urteil, Angaben zu seiner Verkündung und Zustellung sowie vorhandene Verfahrensunterlagen besonders bedeutsam. Ob eine Revision zulässig ist und welche rechtlichen Ansatzpunkte bestehen, lässt sich nur anhand des konkreten Verfahrens beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Strafverteidigung Florian Schulz
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: bertram-schulz.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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