Veröffentlichtes Profil

Bernd D. Wermuth

Bernd D. Wermuth – Rechtsanwalt in Viersen mit flexiblen Beratungsterminen

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwaltskanzlei Wermuth

Neustraße 36, 41749 Viersen

Telefon: +49 2162 5019993

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Wermuth
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Bernd D. Wermuth ist Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskanzlei Wermuth in Viersen. Seit 2004 berät und vertritt er vorwiegend kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler und Privatleute. Seine Tätigkeit umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung gegenüber Dritten sowie die Beratung im Vorfeld möglicher Konflikte. Neben allgemeinen Beratungsterminen bietet er Hilfe bei der Stellung von Anträgen, der Aufbereitung von Unterlagen und die Begleitung bei Behördengängen an. Gemeinsam mit seinen Mandanten erarbeitet er Lösungen und Strategien, die rechtliche und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen. Die Arbeitsweise der Kanzlei ist auf flexible Terminvereinbarungen ausgerichtet: Gespräche sind morgens, spät abends und nach Vereinbarung auch am Wochenende möglich. Wermuth kommt zu seinen Mandanten nach Hause und verzichtet auf Kanzleiräume mit Publikumsverkehr. Neue Medien nutzt er für die Erreichbarkeit und kurzfristige Beratung. Bei Bedarf können Notare, Steuerberater und Sachverständige aus seinem interdisziplinären Netzwerk hinzugezogen werden.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-wermuth.de, kanzlei-wermuth.de

Beratung in Viersen – Einordnung der Redaktion

Bernd D. Wermuth ist Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskanzlei Wermuth in Viersen. Sein im Profil ausgewiesener Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Seit 2004 berät und vertritt er vorwiegend kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler und Privatleute. Seine Tätigkeit umfasst sowohl die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung als auch die Beratung im Vorfeld möglicher Konflikte. Dabei werden rechtliche und wirtschaftliche Gesichtspunkte gemeinsam mit den Mandantinnen und Mandanten betrachtet. Im Arbeitsrecht ist diese Verbindung etwa dann relevant, wenn betriebliche Entscheidungen zugleich Auswirkungen auf bestehende Arbeitsverhältnisse haben. Typische arbeitsrechtliche Anliegen betreffen die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Fragen zur Vergütung und Arbeitszeit sowie Abmahnungen, Kündigungen oder Aufhebungsverträge. Auch Arbeitszeugnisse und die Abwicklung eines beendeten Arbeitsverhältnisses können Anlass für eine Anfrage sein. Auf Arbeitgeberseite stehen häufig organisatorische Fragen und die rechtlichen Rahmenbedingungen personeller Maßnahmen im Mittelpunkt; Beschäftigte suchen beispielsweise Orientierung zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten. Welche Bearbeitung erforderlich ist, hängt vom konkreten Sachverhalt, vorhandenen Unterlagen und möglichen Fristen ab. Eine erste Einordnung dient dazu, das Anliegen und den weiteren Klärungsbedarf zu erfassen. Als Kanzleianschrift ist Neustraße 36, 41749 Viersen angegeben. Zum örtlichen Umfeld gehören Viersen-Mitte, Dülken und Süchteln. Für die Kontaktplanung ist eine Besonderheit wichtig: Wermuth verzichtet auf Kanzleiräume mit Publikumsverkehr und kommt zu seinen Mandantinnen und Mandanten nach Hause. Gespräche sind morgens, spät abends und nach Vereinbarung auch am Wochenende möglich. Daneben nutzt er neue Medien zur Erreichbarkeit und kurzfristigen Beratung. Ein persönliches Treffen sollte deshalb vorab abgestimmt werden. Das am Standort genannte Amtsgericht Viersen ist für gewöhnliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht das zuständige Gericht; diese gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr arbeitsrechtliches Anliegen zunächst knapp beschreiben. Hilfreich sind Angaben zur eigenen Rolle, zum zeitlichen Verlauf und zu bereits erhaltenen Schreiben. Anschließend lässt sich abstimmen, welche Unterlagen benötigt werden und in welcher Form ein Gespräch stattfinden kann. Zur beschriebenen Tätigkeit Wermuths gehören auch die Unterstützung bei Anträgen und der Aufbereitung von Unterlagen sowie die Begleitung bei Behördengängen. Bei Bedarf können Notare, Steuerberater und Sachverständige aus seinem interdisziplinären Netzwerk hinzugezogen werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Viersen

Die Rechtsanwaltskanzlei Wermuth ist unter der Anschrift Neustraße 36, 41749 Viersen verzeichnet. Viersen-Mitte, Dülken und Süchteln bilden das im Profil genannte städtische Umfeld. Eine genaue Zuordnung der Anschrift zu einem dieser Stadtteile oder eine bestimmte Innenstadtlage ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für die räumliche Einordnung ist vor allem das Kontaktmodell der Kanzlei maßgeblich: Bernd D. Wermuth unterhält keine Kanzleiräume mit Publikumsverkehr, sondern bietet Hausbesuche an. Für die Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte daher zunächst geklärt werden, ob und an welchem Ort ein persönliches Treffen stattfindet. Die konkrete Verbindung richtet sich nach dem vereinbarten Treffpunkt; ergänzend nutzt Wermuth neue Medien für die Kommunikation. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Viersen genannt. Amtsgerichte bearbeiten unter anderem bestimmte zivilrechtliche Streitigkeiten sowie Familien-, Nachlass- und Strafsachen. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt dieses Profils ist jedoch die Abgrenzung zur Arbeitsgerichtsbarkeit entscheidend. Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis, etwa über eine Kündigung, ausstehendes Arbeitsentgelt oder ein Arbeitszeugnis, werden grundsätzlich vor dem Arbeitsgericht geführt, nicht vor dem Amtsgericht. Dort beginnt ein erstinstanzliches Urteilsverfahren regelmäßig mit einer Güteverhandlung, die einer einvernehmlichen Klärung dienen soll. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Aus der Viersener Kanzleianschrift allein lässt sich diese Zuständigkeit nicht ableiten.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen und die unmittelbar zum Anliegen gehörenden Schreiben hilfreich. Je nach Thema können dies eine Abmahnung, eine Kündigung, Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder ein Zeugnis sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Was ist wann geschehen, welche Beteiligten gibt es und welches Ziel verfolgt die Anfrage? Wichtig sind außerdem Angaben dazu, wann ein Schreiben zugegangen ist. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
Warum spielt bei einer Kündigung der Zeitpunkt der Kontaktaufnahme eine Rolle?
Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen gelten. Für eine Klage gegen eine schriftliche Kündigung sieht das Gesetz grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang vor. Auch bei anderen Ansprüchen können Ausschlussfristen eine Rolle spielen. Deshalb ist das genaue Eingangsdatum eines Schreibens für die erste Einschätzung wichtig. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine erforderliche gerichtliche Handlung und wahrt für sich genommen keine Klagefrist. Ob eine Frist läuft und welche Bedeutung sie hat, bedarf einer Prüfung des Einzelfalls.
Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht geklärt werden?
Nicht jeder arbeitsrechtliche Konflikt führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Ausgangslage kommen zunächst eine Klärung des Sachverhalts, Gespräche oder eine schriftliche außergerichtliche Verständigung in Betracht. Dabei können unterschiedliche Interessen eine Rolle spielen, etwa die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, die Abwicklung offener Zahlungen oder die Formulierung eines Zeugnisses. Ob eine Einigung sinnvoll und erreichbar ist, hängt vom konkreten Streit und der Bereitschaft der Beteiligten ab. Laufende Fristen bleiben unabhängig von Verhandlungen zu beachten; außergerichtliche Gespräche stoppen sie nicht automatisch.
Ist für einen arbeitsrechtlichen Streit in Viersen das Amtsgericht Viersen zuständig?
Für typische Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis ist grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Dazu gehören beispielsweise Kündigungsschutzverfahren sowie Klagen auf Arbeitsentgelt oder Zeugniserteilung. Das Amtsgericht Viersen ist daher nicht allein deshalb zuständig, weil eine beteiligte Person oder die beratende Kanzlei in Viersen ansässig ist. Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts richtet sich nach gesetzlichen Kriterien, insbesondere möglichen Anknüpfungen an den Arbeitsort oder den Sitz der beklagten Partei. Bei besonderen Vertragsverhältnissen kann bereits die Frage des richtigen Rechtswegs klärungsbedürftig sein.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Bernd D. Wermuth

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-wermuth.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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