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- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwälte Hillenkamp Von den Berg König
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Marco König ist bei den Rechtsanwälten Hillenkamp Von den Berg König in Viersen tätig. Er ist Fachanwalt in den Bereichen Arbeitsrecht sowie Bau- und Architektenrecht. Darüber hinaus vertritt er die Mandanten der Kanzlei im Miet- und Pachtrecht sowie im Verkehrsrecht. Die Sozietät befindet sich in der Hauptstraße 25 in 41747 Viersen und besteht nach Angaben ihrer Website seit 1947 im Herzen von Viersen. Fünf spezialisierte Rechtsanwälte ermöglichen dort eine umfassende Interessenvertretung in vielen Rechtsgebieten. Zu den auf der Website aufgeführten Fachanwaltschaften der Kanzlei gehören neben Arbeitsrecht und Bau- und Architektenrecht auch Familienrecht, Erbrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die Kanzlei nennt ein Kanzleimanagement nach DIN EN ISO 9001:2015. Sie ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Die angegebenen Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rae-hillenkamp.de, rae-hillenkamp.de
Beratung in Viersen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Dr. Marco König ist bei den Rechtsanwälten Hillenkamp Von den Berg König in Viersen tätig. Den Hauptschwerpunkt seines Profils bildet das Arbeitsrecht, für das er eine Fachanwaltsbezeichnung führt. In diesem Rechtsgebiet stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Für Ratsuchende geht es häufig zunächst darum, den Sachverhalt zeitlich zu ordnen, vorhandene Unterlagen einzuordnen und mögliche Fristen zu erkennen. Auch Fragen zu Aufhebungsverträgen und zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gehören zum allgemeinen Spektrum des Arbeitsrechts. Daneben ist Marco König Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Hier können etwa Bauverträge, Leistungsänderungen, Vergütungsfragen, Baumängel oder die Abnahme von Bauleistungen Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Bei Architektenleistungen kommen Fragen zum vereinbarten Planungsumfang und zur Verantwortlichkeit der Beteiligten hinzu. Nach der Kanzleibeschreibung vertritt er Mandantinnen und Mandanten außerdem im Miet- und Pachtrecht sowie im Verkehrsrecht. Typische Themen sind dabei Mietverträge, Betriebskosten, die Beendigung von Miet- oder Pachtverhältnissen sowie die zivilrechtliche Abwicklung von Verkehrsunfällen. Welche Fragen tatsächlich zu bearbeiten sind, hängt jeweils von den Vereinbarungen und dem dokumentierten Geschehen ab. Die Kanzlei befindet sich in der Hauptstraße 25, 41747 Viersen, in zentraler Lage im Herzen der Stadt. Sie besteht nach Angaben ihrer Website seit 1947. Für Menschen aus Viersen-Mitte sowie aus Dülken und Süchteln bietet die Anschrift einen örtlichen Bezugspunkt für eine persönliche Kontaktaufnahme. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Adresse planen. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Viersen. Dieses kann insbesondere bei zivilrechtlichen Miet- oder Verkehrssachen zuständig sein; arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt, um das Anliegen dem passenden Tätigkeitsbereich zuzuordnen und die dort verfügbaren Kontaktangaben zu nutzen. Eine erste Anfrage kann das betroffene Rechtsgebiet, die wesentlichen Ereignisse und bereits bekannte Termine oder Fristen knapp benennen. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Belegt sind die Erreichbarkeit per Telefon und E-Mail sowie Öffnungszeiten montags bis freitags von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Viersen
Die Kanzlei von Dr. Marco König liegt in der Hauptstraße 25 in 41747 Viersen. Die Kanzleibeschreibung ordnet den Standort dem Herzen von Viersen zu. Damit besteht ein zentraler Bezug zu Viersen-Mitte; auch für Ratsuchende aus Dülken und Süchteln ist die Adresse ein Anlaufpunkt innerhalb des Stadtgebiets. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Anschrift. Konkrete Haltestellen, Verbindungen oder Parkmöglichkeiten sind in den vorliegenden Angaben nicht belegt. Die Innenstadtlage allein lässt deshalb keine verlässliche Aussage zu Fahrzeiten oder verfügbaren Stellplätzen zu. Von den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Viersen für Teile der ergänzenden Tätigkeitsfelder relevant. Streitigkeiten über Wohnraummietverhältnisse gehören grundsätzlich unabhängig vom Streitwert vor das Amtsgericht am Ort der Wohnung. Auch zivilrechtliche Ansprüche nach Verkehrsunfällen können dort verhandelt werden, sofern die sachliche und örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Bei Pacht-, Bau- und Architektensachen hängt die Zuständigkeit unter anderem vom Streitgegenstand, vom Streitwert und vom örtlichen Gerichtsstand ab; insoweit kann auch ein Landgericht zuständig sein. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist hingegen nicht das Amtsgericht, sondern regelmäßig die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich. Dort werden beispielsweise Kündigungsschutzklagen, Vergütungsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse geführt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten, etwa dem Arbeitsort. Die Kanzleianschrift in Viersen bestimmt daher nicht automatisch den Ort eines gerichtlichen Verfahrens.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu Kündigung, Abmahnung oder Arbeitszeugnis hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und das betreffende Schreiben hilfreich. Je nach Anliegen können außerdem Gehaltsabrechnungen, Schriftwechsel oder ein vorliegendes Arbeitszeugnis relevant sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis, insbesondere mit Angaben dazu, wann ein Schreiben zugegangen ist. Bei Kündigungen und anderen arbeitsrechtlichen Fragen können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht. Welche Dokumente im Einzelfall tatsächlich benötigt werden, wird im Rahmen der Abstimmung über das mögliche Mandat geklärt.
- Worin unterscheiden sich Fragen zu einem Aufhebungsvertrag von einem Kündigungsstreit?
- Ein Aufhebungsvertrag beruht auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person, während eine Kündigung das Arbeitsverhältnis einseitig beenden soll. Bei einem Aufhebungsvertrag können unter anderem Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Zeugnis und finanzielle Regelungen zusammenwirken. Auch sozialrechtliche Folgen können relevant werden. Bei einem Kündigungsstreit steht dagegen häufig die Wirksamkeit der Kündigung im Mittelpunkt. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb wichtig, ob lediglich ein Vertragsentwurf vorliegt, bereits eine Vereinbarung unterschrieben wurde oder eine Kündigung zugegangen ist. Diese Ausgangslagen unterscheiden sich rechtlich und hinsichtlich möglicher Fristen.
- Welche Informationen helfen bei einer Anfrage wegen Baumängeln oder Architektenleistungen?
- Im Bau- und Architektenrecht kommt es häufig darauf an, welche Leistungen vereinbart waren und wie der tatsächliche Ablauf dokumentiert ist. Verträge, Leistungsbeschreibungen, Nachträge, Rechnungen und Abnahmeprotokolle können daher eine wichtige Grundlage bilden. Bei behaupteten Mängeln helfen vorhandene Fotos, Schriftwechsel und eine zeitliche Übersicht, das Anliegen verständlich darzustellen. Bei Architektenleistungen ist zudem der vereinbarte Planungs- oder Überwachungsumfang von Bedeutung. Ob eine technische Begutachtung erforderlich ist und welche rechtlichen Fragen daraus folgen, lässt sich nicht allein anhand der Bezeichnung eines Mangels beantworten.
- Was sollte eine erste Anfrage zu einem Miet- oder Pachtverhältnis enthalten?
- Eine erste Anfrage sollte erkennen lassen, ob es um Wohnraum, Gewerberäume oder ein Pachtverhältnis geht. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil unterschiedliche rechtliche Regeln einschlägig sein können. Hilfreich sind eine knappe Beschreibung des Konflikts sowie Angaben zu bestehenden Schreiben, Terminen und Vereinbarungen. Je nach Thema können der Vertrag, eine Betriebskostenabrechnung, eine Kündigung oder ein Übergabeprotokoll zur Einordnung beitragen. Bei Pachtverhältnissen ist zusätzlich bedeutsam, welche Nutzung und Ertragsziehung vereinbart wurde. Welche Unterlagen übermittelt werden sollen, kann zunächst mit der angefragten Kanzlei abgestimmt werden.
- Welche Angaben sind nach einem Verkehrsunfall für eine Mandatsanfrage relevant?
- Bei einer Anfrage zur zivilrechtlichen Unfallabwicklung helfen Angaben zu Unfallzeit, Unfallort, beteiligten Fahrzeugen und dem geschilderten Ablauf. Soweit vorhanden, können Fotos, ein Unfallbericht, Kontaktdaten von Zeugen und Schriftwechsel mit Versicherungen den Sachverhalt ergänzen. Auch bereits vorliegende Reparaturunterlagen oder ein Gutachten können bedeutsam sein. Sind Personen verletzt worden, sollte dies bei der Beschreibung des Anliegens erkennbar werden, ohne unnötig sensible Unterlagen unaufgefordert zu versenden. Die Haftungsverteilung und der Umfang möglicher Ansprüche hängen von den konkreten Umständen ab und lassen sich nicht allein aus der Schadenshöhe ableiten.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Marco König
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rae-hillenkamp.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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