- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Hamm
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwaltskanzlei Bernd Peußner
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Bernd Peußner ist Rechtsanwalt in Minden und führt die Rechtsanwaltskanzlei Bernd Peußner in der Immanuelstr. 16 a. Als Fachanwalt für Familienrecht steht er für Angelegenheiten des Scheidungsrechts sowie für sämtliche Trennungs- und Scheidungsfolgen zur Verfügung. Dazu gehören Fragen zur familiären Absicherung, zum Unterhalt und zum Sorgerecht. Auch rechtliche Partnerschafts- und Ehefragen, etwa Zugewinnausgleich und Scheidung, zählen zu seinem Beratungsfeld. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berät er Architekten, Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Privatleute in allen Fragen des privaten Baurechts. Weitere Beratungsgebiete sind insbesondere das Mietrecht und das allgemeine Vertragsrecht. Zusätzlich steht innerhalb der Kanzlei ein Fachanwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht für eine umfassende Beratung zur Verfügung. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Ihre Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 08:00 bis 13:00 Uhr und von 14:30 bis 17:30 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-peussner.de, ra-peussner.de
Beratung in Minden – Einordnung der Redaktion
Bernd Peußner ist Rechtsanwalt in Minden und führt die Rechtsanwaltskanzlei Bernd Peußner in der Immanuelstr. 16 a, 32427 Minden. Er ist Fachanwalt für Familienrecht sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Dabei ist zwischen den persönlichen Fachanwaltsbezeichnungen und dem Beratungsangebot der Kanzlei zu unterscheiden: Innerhalb der Kanzlei steht zusätzlich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht zur Verfügung. Bernd Peußner gehört der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Hamm an. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um die Gestaltung und Durchführung von Arbeitsverhältnissen sowie um deren Beendigung. Ratsuchende beschäftigen beispielsweise Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeugnissen, Abmahnungen oder Kündigungen. Hinter diesem Schwerpunkt steht die rechtliche Einordnung der jeweiligen Vereinbarungen und des bisherigen Geschehens. Für eine erste Besprechung können der Arbeitsvertrag, einschlägige Schreiben und eine zeitliche Übersicht hilfreich sein. Da arbeitsrechtliche Angelegenheiten mit kurzen Fristen verbunden sein können, ist bei der Anfrage ein Hinweis auf bereits zugegangene Erklärungen und deren Datum sinnvoll. Im Familienrecht umfasst das belegte Beratungsfeld von Bernd Peußner Scheidungen und die damit verbundenen Trennungs- und Scheidungsfolgen. Dazu zählen Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich sowie Fragen der familiären Absicherung und rechtliche Partnerschafts- und Ehefragen. Mandantinnen und Mandanten können hier unterschiedliche, häufig miteinander verknüpfte Anliegen haben: die wirtschaftliche Situation nach einer Trennung, die Verantwortung für gemeinsame Kinder oder die Einordnung ehelicher Vermögensverhältnisse. Eine erste Orientierung dient dazu, die einzelnen Themen voneinander abzugrenzen und den Klärungsbedarf zu erfassen, ohne mögliche Ergebnisse vorwegzunehmen. Daneben berät Bernd Peußner im privaten Bau- und Architektenrecht Architekten, Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Privatleute. Mietrecht und allgemeines Vertragsrecht gehören ebenfalls zum Kanzleiangebot. Der örtliche Bezug liegt in Minden; Innenstadt, Rechtes Weserufer und Dützen gehören zu den genannten Stadtteilen, ohne dass damit eine genaue Stadtteilzuordnung der Kanzlei belegt ist. Für Familiensachen kommt insbesondere das Amtsgericht Minden in Betracht. Das ebenfalls genannte Landgericht Bielefeld kann für bestimmte zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig sein; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die Profilangaben als Ausgangspunkt verwenden und anschließend telefonisch oder per E-Mail anfragen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, der beteiligten Personen und möglicher Fristen erleichtert die Zuordnung. Welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme möglich ist, lässt sich anschließend klären. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 08:00 bis 13:00 Uhr und von 14:30 bis 17:30 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Minden
Die Rechtsanwaltskanzlei Bernd Peußner hat ihren Sitz in der Immanuelstr. 16 a, 32427 Minden. Als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Rechtes Weserufer und Dützen genannt. Eine konkrete Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile oder eine Innenstadtlage ist durch die vorliegenden Angaben jedoch nicht belegt. Für einen Besuch bildet deshalb die vollständige Anschrift den verlässlichen Ausgangspunkt der Wegeplanung. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen und Straßeninformationen geprüft werden. Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Organisatorische Fragen zum Besuch lassen sich vorab telefonisch oder per E-Mail klären. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Minden relevant. Bei den Amtsgerichten sind die Familiengerichte angesiedelt, die unter anderem Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Sorge- und Umgangsverfahren bearbeiten. Ob das Amtsgericht Minden im einzelnen Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den persönlichen Umständen der Beteiligten. Der Kanzleisitz allein legt den Gerichtsort nicht fest. Das Landgericht Bielefeld ist für bestimmte zivilrechtliche Streitigkeiten von Bedeutung, etwa aus dem privaten Bau- und Architektenrecht oder dem allgemeinen Vertragsrecht, sofern die sachliche und örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Es ist dagegen nicht das reguläre Eingangsgericht für Scheidungen oder arbeitsrechtliche Kündigungsstreitigkeiten. Auseinandersetzungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über das Arbeitsverhältnis werden typischerweise vor der Arbeitsgerichtsbarkeit geführt. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist daher eine gesonderte Prüfung des zuständigen Arbeitsgerichts erforderlich.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem das betreffende Schreiben, das Datum seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Ergänzend können Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses, zur ausgeübten Tätigkeit und zum bisherigen Ablauf hilfreich sein. Bei einer Abmahnung ist auch der darin beschriebene Vorwurf von Bedeutung. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können an kurze Fristen gebunden sein; eine Anfrage sollte deshalb vorhandene Zeitangaben deutlich benennen. Ob und welche Schritte in Betracht kommen, hängt von der Prüfung des Einzelfalls ab. Die Kontaktanfrage selbst ersetzt weder eine Fristenprüfung noch die ausdrückliche Klärung einer Mandatsübernahme.
- Müssen bei einer Trennung Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht gemeinsam geklärt werden?
- Eine Trennung kann mehrere rechtlich eigenständige Themen auslösen. Neben einer späteren Scheidung können Unterhalt, die Betreuung gemeinsamer Kinder, die Nutzung der Ehewohnung oder Vermögensfragen eine Rolle spielen. Nicht jedes Thema muss zwingend im selben Verfahren behandelt werden. Bestimmte Folgesachen können unter gesetzlichen Voraussetzungen mit der Scheidung verbunden sein. Für eine erste Anfrage ist es hilfreich, die offenen Punkte getrennt aufzulisten und anzugeben, ob bereits Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen bestehen. Welche Themen vorrangig zu klären sind, lässt sich erst anhand der familiären und wirtschaftlichen Situation beurteilen.
- Welche Unterlagen können bei Fragen zu Unterhalt und Zugewinnausgleich hilfreich sein?
- Bei Unterhaltsfragen sind häufig Einkommensnachweise, Angaben zu laufenden Verpflichtungen und Informationen zur familiären Situation relevant. Beim Zugewinnausgleich geht es dagegen grundsätzlich um einen Vergleich der Vermögensentwicklung während des maßgeblichen Zeitraums. Dafür können Unterlagen zu Konten, Immobilien, Darlehen, Schenkungen oder Erbschaften von Bedeutung sein. Auch ein vorhandener Ehevertrag gehört zu den wichtigen Informationen. Welche Nachweise tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab. Eine erste Übersicht über vorhandene Unterlagen und noch fehlende Informationen kann die Besprechung strukturieren; vollständige Berechnungen müssen Ratsuchende für die Kontaktaufnahme nicht selbst erstellen.
- Was ist bei einer Anfrage zu Sorgerecht und Umgang voneinander zu unterscheiden?
- Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein Kind, etwa in Fragen der Gesundheit, Erziehung oder des Aufenthalts. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche hängen zusammen, sind rechtlich aber nicht identisch. Bei einer ersten Anfrage helfen Angaben zur bisherigen Betreuung, zu bestehenden Regelungen und zu den konkret strittigen Punkten. Vorhandene gerichtliche Beschlüsse oder schriftliche Vereinbarungen können ebenfalls wichtig sein. Im Mittelpunkt familiengerichtlicher Entscheidungen steht das Kindeswohl; die Bewertung richtet sich nach den jeweiligen Umständen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Bernd Peußner
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,5 von 5 · 54 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Immanuelstr. 16 a, 32427 Minden
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- 08:00-13:00 und 14:30-17:30
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-peussner.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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