Veröffentlichtes Profil

Frank Arnold

Frank Arnold: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht in Minden

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Anwaltskanzlei Arnold

Königstraße 68, 32427 Minden

Telefon: +49 571 3883088

Qualifikation
Zulassung seit 1996
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Arnold

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Frank Arnold ist seit 1996 als Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Minden zugelassen. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht. Zu den genannten Rechtsgebieten seiner Kanzlei gehören außerdem Sozialrecht, Opferschutz und Opferrecht sowie Versicherungsrecht. Seine Tätigkeit umfasst die Prozessvertretung vor Zivil- und Arbeitsgerichten. Für Opfer von Straftaten übernimmt er die Nebenklagevertretung sowie die Vertretung in Verfahren auf Bewilligung sozialer Entschädigung nach dem SGB XIV. Mit Versicherungsrecht befasst sich die Kanzlei regelmäßig. Frank Arnold ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und engagiert sich in dessen Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht, Familienrecht und Versicherungsrecht. Die Kanzlei beschreibt eine Beratung auf Grundlage der laufenden Rechtsprechung und eine Vertretung vor Gericht. In einem ersten Gespräch können Mandanten ihr Vorhaben erläutern; auf dieser Grundlage wird eine Strategie geprüft. Über das Kontaktformular können Anfragen und Terminwünsche übermittelt sowie Rückrufe unter Angabe des Anliegens und der Telefonnummer angefragt werden.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwalt-arnold.de, anwalt-arnold.de

Beratung in Minden – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Frank Arnold ist seit 1996 mit Kanzleisitz in Minden zugelassen. Die Anwaltskanzlei Arnold befindet sich in der Königstraße 68, 32427 Minden. Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils; ein weiterer Schwerpunkt ist das Familienrecht. Für beide Rechtsgebiete führt Frank Arnold die Fachanwaltsbezeichnung. Daneben nennt die Kanzlei Sozialrecht, Opferschutz und Opferrecht sowie Versicherungsrecht als Tätigkeitsfelder. Seine Arbeit umfasst sowohl die Beratung als auch die Prozessvertretung vor Zivil- und Arbeitsgerichten. Frank Arnold ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und engagiert sich in dessen Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht, Familienrecht und Versicherungsrecht. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Fragen zum Arbeitsvertrag, zu einer Kündigung, zu Vergütungsansprüchen oder zu einem Arbeitszeugnis. Auch Aufhebungsverträge und Veränderungen der Arbeitsbedingungen können Anlass für eine Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet eine rechtliche Einordnung des Beschäftigungsverhältnisses anhand der vorhandenen Unterlagen und des konkreten Geschehens. Weil arbeitsrechtliche Angelegenheiten mit kurzen Fristen verbunden sein können, ist der zeitliche Ablauf für die erste Einschätzung häufig besonders wichtig. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Im Familienrecht stehen typischerweise Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs im Mittelpunkt. Dabei können persönliche und wirtschaftliche Themen eng zusammenhängen. Für familiengerichtliche Verfahren kommt unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Minden als Familiengericht in Betracht, sofern die örtlichen Voraussetzungen vorliegen. Die weiteren Tätigkeitsfelder ergänzen das Profil: Für Opfer von Straftaten übernimmt Frank Arnold Nebenklagevertretungen und die Vertretung in Verfahren zur Bewilligung sozialer Entschädigung nach dem SGB XIV. Mit Versicherungsrecht befasst sich die Kanzlei regelmäßig. Der Kanzleistandort in Minden ist ein örtlicher Bezugspunkt für Anfragen aus dem Stadtgebiet, etwa aus der Innenstadt, vom Rechten Weserufer oder aus Dützen. Eine genaue Stadtteilzuordnung der Adresse und Einzelheiten zur Verkehrsanbindung sind nicht angegeben. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich daher eine aktuelle Routenprüfung. Über das Kontaktformular bei Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen und einen Terminwunsch übermitteln. Ein Rückruf lässt sich unter Angabe der Telefonnummer und des Anliegens anfragen. Im ersten Gespräch können Mandantinnen und Mandanten ihr Vorhaben erläutern; auf dieser Grundlage wird eine mögliche Vorgehensweise geprüft.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Minden

Die Anwaltskanzlei Arnold hat ihren Sitz in der Königstraße 68 in Minden. Als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Rechtes Weserufer und Dützen genannt; daraus ergibt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Bereiche. Die Adresse dient Ratsuchenden aus dem Stadtgebiet und dem Umland als Orientierung für einen persönlichen Termin. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einer barrierefreien Erreichbarkeit liegen nicht vor. Für eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollten deshalb die aktuelle Verbindung und die örtlichen Gegebenheiten anhand der Anschrift geprüft werden. Organisatorische Fragen zum Besuch lassen sich bei der Terminabstimmung klären. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist von den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Minden relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob ein Verfahren in Minden geführt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Einzelfalls. Das ebenfalls genannte Landgericht Bielefeld kann für bestimmte zivilrechtliche Streitigkeiten, etwa aus dem Versicherungsrecht, zuständig sein. Seine Zuständigkeit hängt unter anderem vom Streitgegenstand und Streitwert ab. Für typische arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind dagegen weder das Amtsgericht Minden noch das Landgericht Bielefeld zuständig, sondern die Arbeitsgerichte. Dort werden beispielsweise Verfahren über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse geführt. Die örtliche Zuständigkeit ist jeweils gesondert zu bestimmen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für einen Rückruf sollen Sie Ihr Anliegen sowie Ihre Telefonnummer im Kontaktformular vermerken.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Zunächst soll ein Termin für ein erstes Gespräch vereinbart werden, in dem Sie Ihr Vorhaben klar umreißen. Auf dieser Grundlage kann eine Strategie geprüft werden.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Zunächst soll ein Termin für ein erstes Gespräch vereinbart werden, in dem Sie Ihr Vorhaben klar umreißen. Auf dieser Grundlage kann eine Strategie geprüft werden.

Für den Erstkontakt: Für einen Rückruf sollen Sie Ihr Anliegen sowie Ihre Telefonnummer im Kontaktformular vermerken.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltsverein (DAV)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag, vorhandene Ergänzungen und das Kündigungsschreiben oder der Entwurf des Aufhebungsvertrags hilfreich. Je nach Anliegen können auch Gehaltsabrechnungen, Abmahnungen und einschlägiger Schriftverkehr wichtig sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Wann wurde welches Schreiben übergeben oder empfangen, und welche Gespräche fanden statt? Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine Kontaktanfrage allein wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht. Ob und welche Schritte erforderlich sind, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.
Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht geklärt werden?
Nicht jeder arbeitsrechtliche Konflikt führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Gegenstand kommen zunächst eine Klärung des Sachverhalts, ein Austausch zwischen den Beteiligten oder Verhandlungen über eine einvernehmliche Lösung in Betracht. Ob dies sinnvoll ist, hängt unter anderem von der vorhandenen Dokumentation, laufenden Fristen und den jeweiligen Zielen ab. Wird ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht eingeleitet, findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt. Auch dort kann eine Einigung erzielt werden. Eine außergerichtliche Verständigung ist jedoch ebenso wenig garantiert wie ein bestimmter Ausgang eines Prozesses.
Welche Themen sollten vor einer Anfrage wegen Trennung oder Scheidung zusammengestellt werden?
Hilfreich ist eine Übersicht darüber, welche Fragen geklärt werden sollen: etwa die Scheidung selbst, Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung oder finanzielle Verflechtungen. Sind gemeinsame Kinder betroffen, können zusätzlich Betreuung, Umgang und elterliche Sorge relevant sein. Für die erste Orientierung sind Angaben zur familiären Situation, zum zeitlichen Verlauf der Trennung und zu bereits bestehenden Vereinbarungen nützlich. Einkommensunterlagen und vorhandene gerichtliche Schreiben können ebenfalls Bedeutung haben. Welche weiteren Dokumente benötigt werden, richtet sich nach den einzelnen Themen. Nicht jede Trennungsfolge muss zwingend in einem gerichtlichen Verfahren geregelt werden.
Wie unterscheiden sich elterliche Sorge, Umgang und Kindesunterhalt?
Die elterliche Sorge betrifft insbesondere die Verantwortung für das Kind und Entscheidungen über seine persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Beim Umgang geht es um den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Kindesunterhalt betrifft dagegen die Sicherung des Lebensbedarfs, wobei Betreuung und finanzielle Leistungen je nach Lebenssituation unterschiedlich einzuordnen sind. Diese Fragen hängen im Familienalltag zusammen, werden rechtlich aber nicht gleichgesetzt. Für eine Anfrage ist es deshalb hilfreich, die bestehenden Betreuungsabläufe, Vereinbarungen und offenen Streitpunkte getrennt zu beschreiben. Bei Sorge- und Umgangsfragen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Frank Arnold

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,8 von 5 · 40 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Anwaltskanzlei Arnold insgesamt und nicht auf Frank Arnold persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kanzlei und Anfahrt

Königstraße 68, 32427 Minden

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwalt-arnold.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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