- Qualifikation
- Zulassung seit 2006 · Rechtsanwaltskammer Stuttgart
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Anwaltskanzlei Bernhard Sosnik
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Bernhard Sosnik ist Rechtsanwalt in Heilbronn und seit 2006 zur Anwaltschaft zugelassen. Seine Kanzlei nennt Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht und Vertragsrecht als Tätigkeitsgebiete. Im Arbeitsrecht berät und vertritt er Arbeitgeber und Arbeitnehmer, unter anderem bei Arbeitsverträgen, Abfindungen, Abmahnungen und Kündigungen sowie im Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht. Im Familienrecht berät er bundesweit Unternehmer und Privatpersonen und vertritt sie etwa in Unterhaltsfragen, Scheidungsverfahren sowie Sorge- und Umgangsfragen. Zum Verkehrsrecht gehören die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Verkehrsunfällen sowie Anliegen rund um Fahrerlaubnis und Autokauf. Im Erbrecht umfasst das Angebot unter anderem Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsansprüche und Erbauseinandersetzungen. Sosnik ist zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT. Vertragsrechtliche Mandate betreffen beispielsweise Kaufrecht, privates Baurecht, Mietsachen und Reiserecht. Die Kanzlei beschreibt eine Arbeitsweise, bei der Anliegen gemeinsam im Detail besprochen und Handlungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Dabei betont Sosnik das Verständnis für den Standpunkt seiner Mandanten und die enge Zusammenarbeit. Außerdem bietet er ortsbezogen Inhouse-Seminare zum Arbeitsrecht an.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwaltskanzlei-sosnik.de
Beratung in Heilbronn – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Bernhard Sosnik ist seit 2006 zur Anwaltschaft zugelassen und gehört der Rechtsanwaltskammer Stuttgart an. Seine Anwaltskanzlei befindet sich in der Paul-Göbel-Str. 1, 74076 Heilbronn. Im Mittelpunkt dieses Profils stehen das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und das Familienrecht. Die Kanzlei nennt daneben Verkehrsrecht, Erbrecht und Vertragsrecht als Tätigkeitsgebiete. Für Ratsuchende aus Heilbronn, etwa aus der Innenstadt, Böckingen oder Sontheim, bietet der Standort einen örtlichen Bezug für die Klärung beruflicher und familiärer Rechtsfragen. Im Arbeitsrecht berät und vertritt Bernhard Sosnik sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Zu den benannten Themen gehören Arbeitsverträge, Abmahnungen, Kündigungen und Abfindungen. Dahinter stehen beispielsweise Fragen nach der Gestaltung eines Beschäftigungsverhältnisses, nach Konflikten während der Zusammenarbeit oder nach den Bedingungen einer Beendigung. Auch Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht zählen zu seinem Tätigkeitsfeld. Diese Bereiche betreffen insbesondere die betriebliche Mitbestimmung und kollektiv geregelte Arbeitsbedingungen. Ergänzend bietet Sosnik ortsbezogene Inhouse-Seminare zum Arbeitsrecht an. Bei arbeitsrechtlichen Anliegen können gesetzliche oder vertragliche Fristen für die zeitliche Einordnung einer Anfrage wesentlich sein. Im Familienrecht richtet sich seine Tätigkeit bundesweit an Unternehmer und Privatpersonen. Genannt werden Unterhaltsfragen, Scheidungsverfahren sowie Sorge- und Umgangsfragen. Mandantinnen und Mandanten können dabei mit unterschiedlichen Anliegen kommen: etwa mit dem Wunsch, die rechtlichen Folgen einer Trennung zu verstehen, finanzielle Verpflichtungen einzuordnen oder Fragen zur Betreuung gemeinsamer Kinder zu klären. Welche Aspekte zusammenhängen und welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach der jeweiligen Lebenssituation. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als gemeinsame, detaillierte Besprechung des Anliegens und Erarbeitung von Handlungsmöglichkeiten in enger Zusammenarbeit mit den Mandanten. Zum gerichtlichen Umfeld gehören das Amtsgericht Heilbronn und das Landgericht Heilbronn. Familienrechtliche Verfahren werden grundsätzlich beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis gehören dagegen regelmäßig zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Für die Anfahrt zur Kanzlei können öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht kommen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind vorab zu prüfen. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lässt sich über die dort angezeigten Kontaktmöglichkeiten vorbereiten. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben und Hinweise auf bekannte Termine oder Fristen. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Heilbronn
Die Anwaltskanzlei Bernhard Sosnik hat ihre Anschrift in der Paul-Göbel-Str. 1, 74076 Heilbronn. Damit liegt der räumliche Bezug dieses Profils im Heilbronner Stadtgebiet. Innenstadt, Böckingen und Sontheim gehören zu den genannten Stadtteilen am Standort; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für Ratsuchende aus diesen Teilen der Stadt hängt die passende Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich als Anreisemöglichkeiten in Betracht. Konkrete Verbindungen, die Zugangssituation am Gebäude und Parkmöglichkeiten sollten vor einem persönlichen Termin anhand aktueller Informationen geklärt werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist von den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Heilbronn relevant. Dort werden beim Familiengericht bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit unter anderem Scheidungen sowie Verfahren über Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang geführt. Das Landgericht Heilbronn ist für solche Familiensachen grundsätzlich nicht das zuständige Eingangsgericht. Es kann hingegen bei allgemeinen zivilrechtlichen Streitigkeiten aus anderen von der Kanzlei genannten Tätigkeitsgebieten Bedeutung haben, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung wichtig: Typische Streitigkeiten über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder andere Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten verhandelt, nicht vor Amtsgericht oder Landgericht. Welches Gericht einen konkreten Fall bearbeitet, hängt vom Gegenstand des Verfahrens und den gesetzlichen Regeln zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Zur Terminvorbereitung stehen ein Mandantendatenbogen und eine Vollmacht zum Download bereit. Im Kontaktformular werden Name, Telefon, E-Mail, Betreff und Nachricht abgefragt; außerdem können ein Rückrufwunsch und die bevorzugte Tageszeit für die Erreichbarkeit angegeben werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Zur Terminvorbereitung stehen ein Mandantendatenbogen und eine Vollmacht zum Download bereit. Im Kontaktformular werden Name, Telefon, E-Mail, Betreff und Nachricht abgefragt; außerdem können ein Rückrufwunsch und die bevorzugte Tageszeit für die Erreichbarkeit angegeben werden.
Bevorzugter Kontaktweg: form
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem der Arbeitsvertrag, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und eine kurze zeitliche Übersicht zum Geschehen hilfreich. Auch ergänzende Vereinbarungen, relevante Korrespondenz und gegebenenfalls Hinweise auf einen Tarifvertrag können wichtig sein. Bei einer Kündigung spielt insbesondere eine Rolle, wann das Schreiben zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten, weshalb bekannte Daten und Termine bereits in der Anfrage genannt werden sollten. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab und lässt sich im Kontakt klären.
- Besteht bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses automatisch ein Anspruch auf Abfindung?
- Eine Abfindung ist nicht bei jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses automatisch vorgesehen. Sie kann sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder bestimmten gesetzlichen Regelungen ergeben. Auch im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Vergleich kann eine Abfindungszahlung vereinbart werden. Für die rechtliche Einordnung sind unter anderem die Art der Beendigung, vorhandene Schreiben und bereits geführte Verhandlungen relevant. Dabei können neben der Zahlung weitere Punkte wie Beendigungszeitpunkt, Freistellung und Zeugnis eine Rolle spielen. Eine allgemeine Aussage zur Höhe oder zum Bestehen eines Anspruchs ersetzt daher keine Prüfung der individuellen Unterlagen.
- Welche Themen sollten vor einer Mandatsanfrage zur Trennung oder Scheidung geordnet werden?
- Eine erste Übersicht kann Angaben zur Eheschließung, zum bisherigen Trennungsverlauf und zu gemeinsamen Kindern enthalten. Häufig sind außerdem Fragen zu Einkommen, Unterhalt, Wohnung und Vermögen zu unterscheiden. Vorhandene Eheverträge, gerichtliche Schreiben oder bereits getroffene Vereinbarungen können für das Gespräch bedeutsam sein. Nicht jede dieser Fragen wird automatisch im selben Verfahren geklärt. Eine kurze Darstellung, welche Punkte bereits besprochen wurden und wo Uneinigkeit besteht, erleichtert die Einordnung. Bei unternehmerischer Tätigkeit können zusätzlich wirtschaftliche Unterlagen relevant werden; deren Umfang richtet sich nach der jeweiligen Fragestellung.
- Worin unterscheiden sich Fragen zum Sorgerecht und zum Umgang?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, darunter wesentliche Entscheidungen zu seiner persönlichen Entwicklung und rechtlichen Vertretung. Beim Umgang geht es um den Kontakt des Kindes zu Elternteilen und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge endet. Für Sorge- und Umgangsfragen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Vor einer Anfrage ist eine sachliche Übersicht über die bisherige Betreuung, bestehende Absprachen und konkrete Streitpunkte hilfreich. Bereits vorhandene gerichtliche Entscheidungen oder Vereinbarungen sollten dabei ebenfalls erwähnt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Bernhard Sosnik
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4,5 von 5 · 55 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Paul-Göbel-Str. 1, 74076 Heilbronn
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwaltskanzlei-sosnik.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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