- Qualifikation
- Zulassung seit 1995 · Rechtsanwaltskammer Stuttgart
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Martin Strienz
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Martin Strienz ist seit dem 26. April 1995 als Rechtsanwalt in Heilbronn zugelassen. Seine Kanzlei wurde am 1. Februar 2001 im Herzen von Heilbronn gegründet und betreut Privatpersonen sowie Unternehmen verschiedenster Herkunft. Die Beratung richtet sich an Mandanten aus Heilbronn und der weitläufigen Umgebung. Als Tätigkeitsschwerpunkte nennt die Kanzlei Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Strafrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht sowie Vereins- und Sportrecht. Zum Leistungsangebot gehören individuelle Rechtsberatung und Prozessvertretung. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als service- und erfolgsorientiert und verfolgt das Ziel einer effizienten und schnellen Bearbeitung der Anliegen ihrer Mandanten. Bei Bedarf werden Kundenbesuche und Termine außerhalb der Geschäftszeiten angeboten. Langfristige partnerschaftliche Beziehungen zu den Mandanten und die Vermeidung gerichtlicher Rechtsstreitigkeiten durch Beratung im Vorfeld gehören zum beschriebenen Ansatz. In einem ersten Beratungsgespräch informiert die Kanzlei über ihre Leistungen. Als Ansprechpartnerinnen werden Ute Gurrath und Ilona Strienz genannt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: mstrienz.de, mstrienz.de
Beratung in Heilbronn – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Martin Strienz ist seit dem 26. April 1995 in Heilbronn zugelassen und gehört der Rechtsanwaltskammer Stuttgart an. Seine am 1. Februar 2001 gegründete Kanzlei befindet sich in der Kaiserstraße 6, 74072 Heilbronn, in der Innenstadt. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de stellt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht heraus. Die Kanzlei berät Privatpersonen und Unternehmen aus Heilbronn und der weiteren Umgebung. Zum belegten Leistungsangebot gehören individuelle Rechtsberatung und Prozessvertretung. Daneben nennt die Kanzlei weitere Tätigkeitsfelder, darunter Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Strafrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht sowie Vereins- und Sportrecht. Im Arbeitsrecht stehen rechtliche Fragen rund um das Beschäftigungsverhältnis im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder Arbeitszeugnisse. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Für Beschäftigte wie für Unternehmen geht es dabei häufig darum, Vereinbarungen und Schriftverkehr einzuordnen, den Sachverhalt nachvollziehbar aufzubereiten und mögliche nächste Schritte zu besprechen. Bei bestimmten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gelten kurze Fristen. Deshalb sind Angaben dazu, wann ein Schreiben zugegangen ist oder ein Ereignis stattgefunden hat, für die erste Prüfung besonders bedeutsam. Im Familienrecht gehören Trennung, Scheidung und deren Folgen zu den häufigen Themen einer Beratung. Hinzu kommen Fragen zu Unterhalt, elterlicher Sorge, Umgang und der Aufteilung wirtschaftlicher Interessen. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom jeweiligen Anliegen ab; relevant können beispielsweise bestehende Vereinbarungen, Einkommensnachweise oder gerichtliche Schreiben sein. Gerade bei familiären Konflikten ist zwischen persönlichen Vorstellungen, tatsächlichen Lebensverhältnissen und rechtlichen Fragestellungen zu unterscheiden. Die Kanzlei nennt die Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen durch frühzeitige Beratung als Teil ihres Ansatzes; ob eine außergerichtliche Verständigung möglich ist, bleibt vom Einzelfall abhängig. Die Innenstadtadresse bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Heilbronn, etwa aus Böckingen oder Sontheim, sowie aus dem Umland. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Heilbronn in Betracht. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Heilbronn ist dagegen nicht die übliche erste Anlaufstelle für Familien- oder arbeitsrechtliche Verfahren. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Schilderung des Anliegens und einem Hinweis auf vorhandene Fristen beginnen. Anschließend lassen sich die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und ein Beratungstermin klären. Für ein erstes Gespräch informiert die Kanzlei über ihre Leistungen. Bei Bedarf werden auch Kundenbesuche und Termine außerhalb der Geschäftszeiten angeboten.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Heilbronn
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Martin Strienz liegt in der Kaiserstraße 6 in der Heilbronner Innenstadt. Damit befindet sie sich im zentralen Stadtgebiet und richtet sich nach ihrer Beschreibung sowohl an Menschen und Unternehmen aus Heilbronn als auch aus der weitläufigen Umgebung. Für Ratsuchende aus Böckingen oder Sontheim führt der Weg zur Kanzlei ebenfalls in die Innenstadt. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Konkrete Verbindungen, Parkmöglichkeiten und die Zugänglichkeit der Kanzleiräume sollten vor einem Besuch anhand aktueller Informationen beziehungsweise im direkten Kontakt geklärt werden. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Heilbronn relevant: Dort werden als Familiengericht bei entsprechender Zuständigkeit unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den Umständen des jeweiligen Falles. Allein der Kanzleisitz legt den gerichtlichen Verfahrensort daher nicht fest. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte und nicht vor das Amtsgericht oder Landgericht Heilbronn. Typische Verfahren betreffen Kündigungen, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse; im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren ist zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen. Das Landgericht Heilbronn kann dagegen für bestimmte allgemeine zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig sein, die zu den weiteren genannten Tätigkeitsfeldern der Kanzlei passen. Familienrechtliche Beschwerden führen regelmäßig zum Oberlandesgericht, nicht zum Landgericht. Die Abgrenzung der Gerichtszuständigkeit ist deshalb ein eigener Teil der rechtlichen Einordnung.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. In einem ersten Beratungsgespräch informiert die Kanzlei ausführlich zu ihren Leistungen sowie deren Vorteilen für Sie.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: In einem ersten Beratungsgespräch informiert die Kanzlei ausführlich zu ihren Leistungen sowie deren Vorteilen für Sie.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, vorhandene Ergänzungen und das betreffende Schreiben hilfreich. Bei einer Kündigung ist außerdem wichtig, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Je nach Sachverhalt können Entgeltabrechnungen, einschlägiger Schriftverkehr und eine kurze zeitliche Übersicht hinzukommen. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten; eine Terminanfrage allein wahrt diese nicht. Bei der Kontaktaufnahme sollten deshalb vorhandene Fristen oder gerichtliche Termine ausdrücklich genannt werden. Welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind, lässt sich anschließend klären.
- Kann eine arbeitsrechtliche Beratung auch vor der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag sinnvoll sein?
- Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis durch Vereinbarung und unterscheidet sich damit von einer einseitigen Kündigung. Er kann neben dem Beendigungsdatum beispielsweise Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und finanzielle Regelungen betreffen. Zudem können sozialversicherungsrechtliche Folgen eine Rolle spielen. Eine rechtliche Prüfung vor der Unterschrift dient allgemein dazu, Inhalt und Tragweite der vorgesehenen Regelungen zu verstehen. Für eine Anfrage sind der vollständige Vertragsentwurf, der bisherige Arbeitsvertrag und Angaben zu einer gesetzten Rückmeldefrist hilfreich. Welche Auswirkungen tatsächlich bestehen, hängt von der konkreten Gestaltung und der persönlichen Situation ab.
- Müssen Trennung, Unterhalt und Fragen zu den Kindern gemeinsam gerichtlich geklärt werden?
- Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen hängen häufig zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Nicht jede Frage muss automatisch in einem gerichtlichen Verfahren entschieden werden. Je nach Thema kommen außergerichtliche Absprachen oder eigenständige Verfahren in Betracht; bestimmte Folgesachen können auch mit einem Scheidungsverfahren verbunden werden. Bei Vereinbarungen können besondere Formvorgaben gelten. Für eine erste Anfrage hilft eine Übersicht darüber, welche Punkte bereits geklärt sind, wo Uneinigkeit besteht und ob gerichtliche Schreiben vorliegen. Bei Fragen zu Kindern steht deren Wohl im Mittelpunkt.
- Welche Informationen werden für eine erste Anfrage zu Unterhalt oder Scheidung benötigt?
- Hilfreich ist zunächst eine knappe Darstellung der familiären Situation, etwa zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zu bereits bestehenden Vereinbarungen. Bei Unterhaltsfragen sind häufig Angaben zu Einkommen, Erwerbstätigkeit und bestehenden Verpflichtungen relevant. Vorhandene gerichtliche Entscheidungen, Unterhaltstitel oder Schreiben der anderen Seite können ebenfalls wichtig sein. Nicht sämtliche sensiblen Unterlagen müssen bereits einer ersten Kontaktanfrage beigefügt werden; der passende Übermittlungsweg lässt sich vorab abstimmen. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen oder ein Scheidungsantrag möglich ist, erfordert eine Prüfung des Einzelfalls.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Martin Strienz
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Kaiserstraße 6, 74072 Heilbronn
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: mstrienz.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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