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- Kanzlei Albrecht & Wittebrock-Albrecht
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Kanzlei Albrecht & Wittebrock-Albrecht in Heilbronn bietet rechtliche Beratung und Vertretung an. Als Fachgebiete nennt sie Baurecht, Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht und Betreuungsrecht. Im privaten Baurecht berät sie zu Bauverträgen, Mängelansprüchen und Abnahmen. Die Darstellung zum Familienrecht umfasst Ehe, Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt und Adoption. Im Erbrecht werden Testamentserstellung, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsansprüche und Erbauseinandersetzungen genannt. Zum Mietrecht führt die Webseite Mietverträge, Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern, Kündigungsfristen, Mietpreisgestaltung, Kaution und Wohnraumschutz auf. Das Betreuungsrecht wird anhand der rechtlichen Betreuung volljähriger Personen mit Unterstützungsbedarf, der Betreuerbestellung sowie der Rechte und Pflichten erläutert. Die Kanzlei betont eine individuelle und persönliche Betreuung seit 25 Jahren. Gemeinsam mit den Ratsuchenden sollen Lösungen für deren rechtliche Anliegen entwickelt werden. Für Anfragen stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Einen näher abgegrenzten Mandantenkreis oder Angaben zu Niklas Albrecht enthalten die vorliegenden Seiten nicht.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzleialbrecht.de, kanzleialbrecht.de
Beratung in Heilbronn – Einordnung der Redaktion
Niklas Albrecht ist im Profil der Kanzlei Albrecht & Wittebrock-Albrecht in Heilbronn mit Familienrecht als Hauptschwerpunkt aufgeführt. Die Kanzlei befindet sich in der Schuchmannstraße 2, 74080 Heilbronn. Ihre Darstellung zum Familienrecht umfasst Ehe, Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt und Adoption. Diese Themen betreffen unterschiedliche Lebensphasen: rechtliche Fragen während einer Ehe, die Neuordnung familiärer Beziehungen nach einer Trennung oder die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, persönliche Anliegen und gesetzliche Rahmenbedingungen zunächst voneinander abzugrenzen und die zu klärenden Fragen zu ordnen. Bei einer Trennung können mehrere familienrechtliche Themen gleichzeitig entstehen. Neben den Voraussetzungen einer Scheidung stehen beispielsweise finanzielle Verpflichtungen zwischen Ehegatten oder gegenüber Kindern im Raum. Sorgerecht und Umgang betreffen wiederum die Verantwortung für ein Kind und dessen Beziehungen zu den Eltern. Diese Fragen sind rechtlich voneinander zu unterscheiden, auch wenn sie den Alltag derselben Familie prägen. Eine familienrechtliche Beratung kann die Zusammenhänge erläutern und aufzeigen, welche Informationen für die weitere Prüfung benötigt werden. Bei einer Adoption stehen andere Voraussetzungen und Verfahrensschritte im Mittelpunkt als bei einer Scheidung. Die Kanzlei nennt zusätzlich Baurecht, Erbrecht, Mietrecht und Betreuungsrecht als Tätigkeitsfelder. Daraus lässt sich jedoch keine persönliche Schwerpunktsetzung von Niklas Albrecht in diesen weiteren Gebieten ableiten. Berührungspunkte mit dem Familienrecht können allgemein etwa bei einer gemeinsam genutzten Mietwohnung oder bei erbrechtlichen Fragen innerhalb einer Familie auftreten. Ob solche zusätzlichen Themen Bestandteil einer Anfrage sein sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme ausdrücklich benennen. So bleibt erkennbar, welches Anliegen im Vordergrund steht. Der örtliche Bezug des Profils ist Heilbronn mit den genannten Stadtteilen Innenstadt, Böckingen und Sontheim. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Für familiengerichtliche Verfahren kommt am Standort insbesondere das Amtsgericht Heilbronn in Betracht; die konkrete Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Fall ab. Ausgangspunkt für eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de ist das Profil. Für die Kontaktaufnahme werden Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular genannt. Eine kurze Schilderung des Themas, Hinweise auf bereits laufende Verfahren und eine Rückmeldemöglichkeit erleichtern die erste Einordnung. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und wie weitere Schritte aussehen, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Heilbronn
Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Niklas Albrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Heilbronn relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Dort werden insbesondere Scheidungsverfahren sowie Verfahren über Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang geführt. Auch Adoptionssachen gehören zu den familiengerichtlichen Aufgaben. Ob gerade das Amtsgericht Heilbronn örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des jeweiligen Verfahrens. Dabei können beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder eine Rolle spielen. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Heilbronn ist für diese Familiensachen grundsätzlich nicht das Eingangsgericht. Es befasst sich unter anderem mit allgemeinen Zivilstreitigkeiten nach den jeweils geltenden Zuständigkeitsregeln. Die Kanzlei Albrecht & Wittebrock-Albrecht hat ihre Anschrift in der Schuchmannstraße 2, 74080 Heilbronn. Als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Böckingen und Sontheim genannt; die Angaben belegen jedoch weder eine Innenstadtlage noch die Zuordnung der Kanzlei zu einem bestimmten Stadtteil. Für die Anfahrt aus diesen und anderen Bereichen Heilbronns ist deshalb die konkrete Straßenadresse maßgeblich. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommt, kann die passende Verbindung anhand einer aktuellen Fahrplanauskunft prüfen. Bei einer Anfahrt mit dem Pkw sind die aktuelle Verkehrsführung und die örtlichen Parkregelungen zu berücksichtigen. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor einem persönlichen Termin erfragt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Vorname, Nachname, E-Mail und Telefon als Pflichtfelder abgefragt. Ein Feld für eine Nachricht ist ebenfalls vorhanden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Vorname, Nachname, E-Mail und Telefon als Pflichtfelder abgefragt. Ein Feld für eine Nachricht ist ebenfalls vorhanden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind meist eine kurze Beschreibung der familiären Situation und das vorrangige Anliegen hilfreich. Dazu können der Zeitpunkt einer Trennung, gemeinsame Kinder und bereits laufende gerichtliche Verfahren gehören. Vorhandene Schreiben eines Gerichts oder der anderen Seite können ebenfalls bedeutsam sein, insbesondere wenn darin Fristen genannt werden. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden, hängt von den konkreten Themen ab. Eine erste Kontaktanfrage muss noch keine vollständige Aufarbeitung der gesamten Ehegeschichte enthalten; eine sachliche Übersicht erleichtert die Orientierung.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Verantwortung für ein minderjähriges Kind, etwa in persönlichen und vermögensbezogenen Angelegenheiten. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen zu weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche hängen im Familienalltag zusammen, sind rechtlich aber nicht gleichzusetzen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass ein Elternteil die gemeinsame Sorge verliert. Bei gerichtlichen Entscheidungen ist das Kindeswohl maßgeblich. Welche Regelungen im Einzelfall bestehen oder geklärt werden müssen, lässt sich erst anhand der familiären Situation beurteilen.
- Welche Angaben spielen bei Fragen zum Unterhalt eine Rolle?
- Unterhalt kann gegenüber Kindern oder zwischen Ehegatten relevant werden. Je nach Anspruch sind unterschiedliche Voraussetzungen zu prüfen. Häufig spielen Einkommen, bestehende Verpflichtungen, die Betreuung gemeinsamer Kinder und die Lebenssituation der Beteiligten eine Rolle. Deshalb können Einkommensnachweise, vorhandene Unterhaltsvereinbarungen und gerichtliche Entscheidungen für eine spätere Prüfung wichtig sein. Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt sind voneinander zu unterscheiden. Allgemeine Tabellen oder Informationen bieten Orientierung, ersetzen jedoch keine Prüfung der maßgeblichen Umstände und erlauben allein keine verlässliche Aussage über einen konkreten Anspruch.
- Was unterscheidet eine Adoption rechtlich von einer Sorgerechtsregelung?
- Eine Adoption begründet ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis und kann weitreichende Folgen für die familiäre Zuordnung, Unterhaltsbeziehungen und das Erbrecht haben. Eine Sorgerechtsregelung betrifft hingegen die Verantwortung für ein Kind innerhalb bestehender rechtlicher Familienbeziehungen. Für Adoptionen gelten besondere Voraussetzungen und ein gerichtliches Verfahren; dabei unterscheiden sich die Regelungen für Minderjährige und Volljährige. Je nach Konstellation sind Einwilligungen und die Beteiligung weiterer Stellen erforderlich. Vor einer Anfrage ist deshalb eine kurze Darstellung sinnvoll, wer wen adoptieren möchte und welches rechtliche Verwandtschaftsverhältnis bereits besteht.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Niklas Albrecht
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Kanzlei und Anfahrt
Schuchmannstraße 2, 74080 Heilbronn
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzleialbrecht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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