Veröffentlichtes Profil

Martti Schübel

Martti Schübel: Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Heilbronn

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht · Anwaltskanzlei MARTTI SCHÜBEL

Hellmuth-Hirth-Str. 1, 74081 Heilbronn

Telefon: +49 7131 594 87 78

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei MARTTI SCHÜBEL
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Martti Schübel ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht in Heilbronn. Seine Kanzlei berät Mandanten in erbrechtlichen und familienrechtlichen Fragen einschließlich der Begleitaspekte aus angrenzenden Rechtsbereichen. Als weitere Kompetenzfelder nennt die Webseite Bankenrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Stiftungsrecht und Vollstreckung. Im Erbrecht werden unter anderem gesetzliche Erbfolge, Erbengemeinschaft, Ehegattenerbrecht und Verwandtenerbrecht aufgeführt. Auch Testament, Testierfähigkeit, Ehegattentestament, Erbvertrag, Erbeinsetzung, Vermächtnisse und Enterbung gehören zu den genannten Themen. Die Kanzlei beschreibt ihre Beratung als mandantenorientiert und vorausschauend. Sie strebt eine rasche Durchsetzung der Interessen ihrer Mandanten an und übernimmt auch die Vertretung vor Gericht, wenn dies unvermeidbar ist. Für Anfragen kündigt sie eine umgehende Antwort und einen zeitnahen Besprechungstermin an. Die Lösungsstrategie soll auf das jeweilige Anliegen zugeschnitten sein. Die Kanzlei befindet sich in der Hellmuth-Hirth-Str. 1 am Wertwiesenpark. Parkplätze sind direkt bei der Kanzlei vorhanden; die Haltestelle Wertwiesen bietet Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwaltskanzlei-schuebel.de, anwaltskanzlei-schuebel.de

Beratung in Heilbronn – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Martti Schübel führt die Anwaltskanzlei MARTTI SCHÜBEL in der Hellmuth-Hirth-Str. 1 in Heilbronn. Er ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzleibeschreibung legt daneben einen Schwerpunkt auf erbrechtliche Anliegen und deren Bezüge zu angrenzenden Rechtsbereichen. Für Ratsuchende ergibt sich damit ein Tätigkeitsfeld, das Fragen aus dem Berufsleben ebenso umfasst wie rechtliche Veränderungen innerhalb der Familie und die Vermögensnachfolge. Welche Themen im einzelnen Fall zusammenkommen, lässt sich anhand des konkreten Anliegens klären. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Arbeitsverträge, Kündigungen, Aufhebungsverträge, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten suchen hier häufig zunächst eine Einordnung ihrer Unterlagen und der weiteren Handlungsmöglichkeiten. Auch zeitliche Vorgaben können bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen eine Rolle spielen. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt, Vermögensausgleich sowie Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht im Mittelpunkt. Hinter solchen Anliegen stehen oftmals mehrere miteinander verbundene Themen. Eine geordnete Darstellung der familiären und wirtschaftlichen Ausgangslage schafft deshalb eine Grundlage für das anwaltliche Gespräch. Das Erbrecht ergänzt diese Bereiche insbesondere dort, wo familiäre Beziehungen und Vermögensfragen zusammentreffen. Zu den ausdrücklich genannten Themen der Kanzlei gehören die gesetzliche Erbfolge, Erbengemeinschaften sowie das Ehegatten- und Verwandtenerbrecht. Hinzu kommen Testamente, Testierfähigkeit, gemeinschaftliche Ehegattentestamente, Erbverträge, Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Enterbung. Typische Anlässe einer Anfrage sind die Planung der eigenen Nachfolge oder offene Fragen nach einem Todesfall. Als weitere Kompetenzfelder nennt die Kanzlei Bankenrecht, Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Stiftungsrecht und Vollstreckung. Ob ein solcher Begleitaspekt relevant ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Der örtliche Bezug liegt in Heilbronn: Die Kanzlei befindet sich am Wertwiesenpark. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, Böckingen oder Sontheim ist damit eine konkrete Adresse im Stadtgebiet benannt. Parkplätze sind direkt bei der Kanzlei vorhanden; die Haltestelle Wertwiesen bietet Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel. Zu den Gerichten am Standort gehören das Amtsgericht Heilbronn und das Landgericht Heilbronn. Familien- und Nachlasssachen werden grundsätzlich beim Amtsgericht bearbeitet, arbeitsrechtliche Streitigkeiten dagegen regelmäßig vor der Arbeitsgerichtsbarkeit. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil angegebenen Kontaktinformationen nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Angaben zum Rechtsgebiet, zu vorhandenen Unterlagen und zu bereits bekannten Terminen erleichtern die anschließende Abstimmung. Die konkrete Mandatsübernahme und das weitere Vorgehen sind mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Heilbronn

Die Anwaltskanzlei MARTTI SCHÜBEL liegt in der Hellmuth-Hirth-Str. 1 in Heilbronn am Wertwiesenpark. Diese Lage bildet den örtlichen Bezug für Anfragen aus dem Stadtgebiet, darunter aus der Innenstadt, Böckingen und Sontheim. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Für die Anfahrt mit dem Pkw sind Parkplätze direkt bei der Kanzlei vorhanden. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann die Anbindung über die Haltestelle Wertwiesen berücksichtigen. Welche Verbindung geeignet ist, richtet sich nach dem Ausgangspunkt und dem aktuellen Fahrplan. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Heilbronn von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht beispielsweise Scheidungsverfahren, Unterhaltsverfahren sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Auch Nachlassangelegenheiten gehören grundsätzlich zum Aufgabenbereich des Amtsgerichts. Dazu zählen etwa die Eröffnung letztwilliger Verfügungen und Erbscheinsverfahren. Streitigkeiten zwischen Erben oder über erbrechtliche Zahlungsansprüche sind davon zu unterscheiden: Als streitige Zivilsachen können sie abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Heilbronn verhandelt werden. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind Amtsgericht und Landgericht hingegen regelmäßig nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse, gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte. Der Kanzleisitz allein bestimmt dabei nicht, welches Gericht einen konkreten Fall bearbeitet; maßgeblich sind die jeweilige Verfahrensart und die gesetzlichen Regeln zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei gibt an, jede Anfrage umgehend zu beantworten und einen zeitnahen Besprechungstermin anzubieten.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei gibt an, jede Anfrage umgehend zu beantworten und einen zeitnahen Besprechungstermin anzubieten.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das Kündigungsschreiben beziehungsweise der angebotene Aufhebungsvertrag wichtig. Je nach Thema können auch Gehaltsabrechnungen, Abmahnungen und der einschlägige Schriftwechsel dazugehören. Eine kurze zeitliche Übersicht hilft, die Entwicklung nachzuvollziehen. Bei einer Kündigung ist insbesondere bedeutsam, wann das Schreiben zugegangen ist. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollten bekannte Daten bereits bei der Anfrage genannt werden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Gegenstand der Prüfung ab.
Müssen bei einer Trennung Scheidung, Unterhalt und Kinderfragen gemeinsam geklärt werden?
Trennung und Scheidung können verschiedene rechtliche Fragen auslösen, die miteinander zusammenhängen, aber nicht automatisch Gegenstand desselben Verfahrens sind. Dazu gehören beispielsweise Ehegatten- und Kindesunterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Vermögensfragen sowie Sorge und Umgang. Bestimmte Folgesachen können unter gesetzlichen Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Scheidung behandelt werden; andere Fragen werden eigenständig geklärt. Für eine erste Anfrage ist eine Übersicht hilfreich, welche Punkte bereits besprochen wurden und wo Uneinigkeit besteht. Bei gemeinsamen Kindern sind deren Lebenssituation und die bisherige Betreuungsorganisation wichtige Bestandteile der Sachverhaltsdarstellung.
Welche Unterschiede bestehen zwischen Testament, Erbvertrag und gesetzlicher Erbfolge?
Die gesetzliche Erbfolge greift grundsätzlich ein, soweit keine wirksame letztwillige Regelung etwas anderes bestimmt. Sie knüpft insbesondere an Verwandtschaft und eine bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft an. Ein Testament ermöglicht eigene Regelungen zur Nachfolge und ist an gesetzliche Formvorgaben gebunden. Ein Erbvertrag wird notariell geschlossen und kann eine stärkere Bindungswirkung entfalten als ein einseitiges Testament. Auch bei eigenen Nachfolgeregelungen können Pflichtteilsrechte eine Rolle spielen. Für ein Orientierungsgespräch sind deshalb familiäre Verhältnisse, vorhandene Verfügungen und die grobe Vermögensstruktur von Bedeutung.
Was sollte vor einer Anfrage zu einer Erbengemeinschaft zusammengestellt werden?
Hilfreich sind vorhandene Testamente oder Erbverträge, gerichtliche Schreiben zum Nachlass sowie Angaben zu den bekannten Miterben. Eine Übersicht über Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und bereits erfolgte Verwaltungsmaßnahmen kann die Einordnung erleichtern. Bei mehreren Erben fällt der Nachlass grundsätzlich gemeinschaftlich an; daraus entstehen häufig Abstimmungsfragen zur Verwaltung, Nutzung oder späteren Auseinandersetzung. In einer Anfrage sollte erkennbar sein, ob zunächst Informationen fehlen oder bereits ein konkreter Streit besteht. Sensible Dokumente sollten erst über einen mit der Kanzlei abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Martti Schübel

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Martti Schübel liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 · 21 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Anwaltskanzlei MARTTI SCHÜBEL insgesamt und nicht auf Martti Schübel persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 4,821

Google veröffentlicht zu diesen 21 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Hellmuth-Hirth-Str. 1, 74081 Heilbronn

Montag
09:00-12:00, 14:00-17:00
Dienstag
09:00-12:00, 14:00-17:00
Mittwoch
09:00-12:00, 14:00-17:00
Donnerstag
09:00-12:00, 14:00-17:00
Freitag
09:00-12:00

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Martti Schübel. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Heilbronn

Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwaltskanzlei-schuebel.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Fehler melden · Profil übernehmen