Veröffentlichtes Profil

Christian Müller

Christian Müller: Rechtsanwalt für fünf Rechtsgebiete in Ratingen

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt · Kanzlei Christian Müller

Badenstraße 6, 40883 Ratingen

Telefon: +49 2102 1016784

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Christian Müller

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Christian Müller führt seine Kanzlei in der Badenstraße 6 in Ratingen. Als Kernkompetenzen nennt die Kanzlei Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht und Strafrecht. Im Arbeitsrecht werden Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Kündigung und Probezeit aufgeführt. Zum Familienrecht gehören die genannten Themen Trennung, Scheidung und Unterhaltsberechnung. Im Erbrecht umfasst die Aufzählung Testament, Erbe, Erbfolge, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Erbschein, Ersatzerbschaft und Vermächtnis. Für das Mietrecht nennt die Webseite Eigenbedarf, Kündigung, Mieterhöhung, Mietkaution, Mietminderung und Mietvertrag. Im Strafrecht werden unter anderem Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Strafanzeige, Strafprozeßrecht und Jugendstrafrecht aufgeführt. Christian Müller ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Seine Berufsbezeichnung wurde ihm in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Auf der Webseite steht außerdem ein Kontaktformular für Fragen zur Verfügung, das eine Nachricht sowie eine Telefonnummer oder E-Mailadresse vorsieht.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-christian-mueller.de, kanzlei-christian-mueller.de

Beratung in Ratingen – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Christian Müller führt die Kanzlei Christian Müller in der Badenstraße 6 in 40883 Ratingen. Im Profil steht das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt neben dem Familienrecht. Beide Rechtsgebiete betreffen häufig Situationen, in denen persönliche Veränderungen und wirtschaftliche Fragen zusammenkommen: etwa die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder die Trennung von Ehepartnern. Christian Müller gehört der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf an; seine Berufsbezeichnung wurde ihm in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Kanzleibeschreibung nennt darüber hinaus Erbrecht, Mietrecht und Strafrecht als weitere Tätigkeitsfelder. Im Arbeitsrecht führt die Kanzlei Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Kündigung und Probezeit auf. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche Anliegen: Beschäftigte möchten beispielsweise Regelungen ihres Vertrags verstehen, eine Abmahnung einordnen oder ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen. Bei einer Kündigung können deren Wirksamkeit, zeitliche Vorgaben und die Bedingungen des Ausscheidens eine Rolle spielen. Eine Abfindung ist dabei nicht automatisch Bestandteil jeder Beendigung. Zur anwaltlichen Befassung gehören allgemein die Sichtung der Unterlagen, die Erfassung des zeitlichen Ablaufs und die Klärung, welches Anliegen verfolgt werden soll. Für das Familienrecht nennt Christian Müllers Kanzlei Trennung, Scheidung und Unterhaltsberechnung. Ratsuchende beschäftigen dabei häufig die finanziellen Folgen getrennter Haushalte, die Versorgung gemeinsamer Kinder und die Voraussetzungen eines Scheidungsverfahrens. Für Unterhaltsfragen können Einkommensverhältnisse und familiäre Verpflichtungen bedeutsam sein. Eine rechtliche Einordnung setzt deshalb regelmäßig einen Überblick über die persönliche und wirtschaftliche Situation voraus. Welche Themen außergerichtlich geklärt werden können und welche ein gerichtliches Verfahren betreffen, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Der örtliche Bezug liegt in Ratingen mit den genannten Stadtteilen Mitte, Lintorf und West. Eine eindeutige Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Ratingen genannt, dessen Familiengericht bei entsprechender Zuständigkeit familienrechtliche Verfahren bearbeitet. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen anhand dieses Profils zunächst dem passenden Rechtsgebiet zuordnen und die dort verfügbaren Kontaktangaben heranziehen. Belegt sind die telefonische Erreichbarkeit und der Kontakt per E-Mail; außerdem bietet die Kanzlei auf ihrer eigenen Webseite ein Kontaktformular. Eine kurze Sachverhaltsschilderung mit wichtigen Daten erleichtert die erste Orientierung. Ob ein Mandat übernommen wird, bedarf einer gesonderten Klärung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ratingen

Die Kanzlei Christian Müller befindet sich in der Badenstraße 6 in 40883 Ratingen. Als Stadtteile am Standort sind Mitte, Lintorf und West genannt; die Angaben belegen jedoch keine konkrete Stadtteilzuordnung der Kanzleianschrift. Auch eine Innenstadtlage oder bestimmte Verkehrsanbindungen lassen sich daraus nicht ableiten. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient deshalb die vollständige Adresse als Ausgangspunkt einer aktuellen Routenplanung. Einzelheiten zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang sind nicht dokumentiert. Organisatorische Fragen zu einem persönlichen Besuch können vorab telefonisch oder per E-Mail geklärt werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Ratingen relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht. Ob das Amtsgericht Ratingen im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den persönlichen Umständen der Beteiligten, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Beim arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist eine andere Gerichtsbarkeit zu unterscheiden: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse werden grundsätzlich vor Arbeitsgerichten geführt. Das Amtsgericht Ratingen ist dafür regelmäßig nicht zuständig. Ein bestimmtes Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt. Kanzleistandort und zuständiges Gericht sind somit getrennt zu betrachten; die Ratinger Anschrift legt den Ort eines möglichen Verfahrens nicht automatisch fest.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vorname und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet. Außerdem ist mindestens eine Telefonnummer/Mobilnummer oder E-Mailadresse anzugeben.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Vorname und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet. Außerdem ist mindestens eine Telefonnummer/Mobilnummer oder E-Mailadresse anzugeben.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind bei einer Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind vor allem der Arbeitsvertrag, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Bei einer Kündigung ist insbesondere bedeutsam, wann das Schreiben zugegangen ist, da für gerichtliche Schritte kurze gesetzliche Fristen gelten können. Auch Angaben zur Beschäftigungsdauer und zum Betrieb können eine Rolle spielen. Bei einer Abmahnung kommt es unter anderem auf den beschriebenen Vorwurf und den tatsächlichen Ablauf an. Die Anfrage sollte erkennen lassen, welches Ziel verfolgt wird, etwa die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder die Klärung der Beendigungsbedingungen.
Besteht nach einer Kündigung immer ein Anspruch auf Abfindung?
Eine Kündigung führt nicht automatisch zu einem Abfindungsanspruch. Abfindungen können sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder besonderen gesetzlichen Voraussetzungen ergeben. Auch im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann eine Abfindung Gegenstand einer Einigung sein. Ob diese Möglichkeit besteht, hängt vom Einzelfall ab. Für eine erste Besprechung sind deshalb neben dem Kündigungsschreiben auch etwaige Angebote des Arbeitgebers und bereits vorgelegte Vereinbarungen relevant. Die Frage nach einer Abfindung ist außerdem von anderen Themen wie ausstehendem Lohn, Resturlaub oder dem Arbeitszeugnis zu unterscheiden.
Welche Fragen sollten vor einer Anfrage zu Trennung und Scheidung geordnet werden?
Hilfreich ist ein Überblick über den Zeitpunkt der Trennung, die Wohnsituation, gemeinsame Kinder und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Trennung und Scheidung sind rechtlich nicht dasselbe: Manche Fragen entstehen bereits während des Getrenntlebens, während die Auflösung der Ehe ein gerichtliches Verfahren erfordert. Daneben können Unterhalt, Vermögensfragen und der Versorgungsausgleich Bedeutung haben. Für eine Mandatsanfrage muss noch nicht jeder Punkt abschließend geklärt sein. Eine sachliche Übersicht über offene Fragen und bereits getroffene Vereinbarungen erleichtert die Orientierung und zeigt, welche Unterlagen für eine weitere Prüfung benötigt werden könnten.
Welche Unterlagen können für eine Unterhaltsberechnung erforderlich sein?
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt zunächst davon ab, ob es um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt geht. Häufig sind Einkommensnachweise, Steuerunterlagen und Angaben zu weiteren Unterhaltspflichten relevant. Bei selbstständiger Tätigkeit kann ein längerer Betrachtungszeitraum erforderlich sein. Auch bestehende Unterhaltstitel oder Vereinbarungen gehören zum Gesamtbild. Eine Berechnung lässt sich nicht allein aus einem einzelnen Nettogehaltsbetrag zuverlässig ableiten, weil unterschiedliche rechtliche und wirtschaftliche Faktoren einfließen können. Für die erste Anfrage genügt zunächst eine Übersicht darüber, wer Unterhalt verlangt und welche Nachweise bereits vorliegen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Christian Müller

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-christian-mueller.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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