Veröffentlichtes Profil

Henrik Behnke

Henrik Behnke – arbeitsrechtliche Beratung in Düsseldorf

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht · Henrik Behnke

Werftstr. 16, 40549 Ratingen

Telefon: +49 211 8434595-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Henrik Behnke
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Henrik Behnke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht. Die auf der Webseite angegebene Kanzleianschrift befindet sich in der Werftstr. 16 in Düsseldorf. Seine Beratung umfasst klassische individualarbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Themen. Besondere Aufmerksamkeit widmet er dem Beschäftigtendatenschutz und der betrieblichen Altersversorgung. In seinem Podcast „Zuunrecht“ behandelt er arbeitsrechtliche Fragen, darunter die Kündigung von Arbeitsverträgen. Dabei spricht er mögliche Fehler sowohl auf Arbeitnehmerseite als auch auf Arbeitgeberseite an; ein darüber hinaus konkretisierter Mandantenkreis wird im vorliegenden Text nicht genannt. Seine Arbeitsweise beschreibt Behnke mit einem sportlichen Ansatz: Vorbereitung, Taktik und ein faires Vorgehen stehen dabei im Mittelpunkt. Er wirbt für eine frühzeitige Kontaktaufnahme, um den Handlungsspielraum zu vergrößern. Ob schnelles Handeln erforderlich oder Abwarten sinnvoll ist, möchte er gemeinsam mit den Ratsuchenden entscheiden. Informationen zur Arbeitsweise stellt die Webseite bereit; außerdem lädt er zur direkten Kontaktaufnahme ein.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: behnke-beratung.de, behnke-beratung.de

Beratung in Ratingen – Einordnung der Redaktion

Henrik Behnke ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht. Den Hauptschwerpunkt seines Profils bildet das Arbeitsrecht. Seine Beratung umfasst klassische individualarbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Themen. Damit stehen sowohl Fragen zum einzelnen Arbeitsverhältnis als auch zur betrieblichen Mitbestimmung im Mittelpunkt. Typische Anliegen sind die Gestaltung und Auslegung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen oder Aufhebungsverträge. Bei betriebsverfassungsrechtlichen Fragen geht es unter anderem um die Beteiligung des Betriebsrats und um Regelungen, die Arbeitgeber und Betriebsrat für den Betrieb vereinbaren. Besondere Aufmerksamkeit widmet Behnke dem Beschäftigtendatenschutz und der betrieblichen Altersversorgung. Beim Beschäftigtendatenschutz können etwa der Umgang mit Personalakten, die Verarbeitung von Bewerbungsdaten oder technische Kontrollmöglichkeiten am Arbeitsplatz eine Rolle spielen. Die betriebliche Altersversorgung betrifft dagegen Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis und kann insbesondere bei einem Arbeitgeberwechsel oder beim Ausscheiden aus dem Unternehmen Fragen aufwerfen. Die zusätzliche Fachanwaltsbezeichnung für Versicherungsrecht ist belegt; konkrete versicherungsrechtliche Beratungsangebote werden in den vorliegenden Angaben jedoch nicht näher beschrieben. Arbeitsrechtliche Fragen greift Behnke auch in seinem Podcast „Zuunrecht“ auf. Dazu gehört die Kündigung von Arbeitsverträgen, wobei er mögliche Fehler auf Arbeitnehmerseite und auf Arbeitgeberseite anspricht. Seine Arbeitsweise beschreibt er mit einem sportlichen Ansatz, bei dem Vorbereitung, Taktik und ein faires Vorgehen im Mittelpunkt stehen. Er lädt zu einer frühzeitigen Kontaktaufnahme ein. Ob ein Anliegen rasches Handeln erfordert oder zunächst weiteres Abwarten in Betracht kommt, möchte er gemeinsam mit den Ratsuchenden einordnen. Beim örtlichen Bezug ist eine Abweichung in den Angaben zu beachten: Das Profil nennt Werftstr. 16, 40549 Ratingen; die belegte Kanzleibeschreibung ordnet die auf der Webseite angegebene Anschrift Werftstr. 16 hingegen Düsseldorf zu. Eine Zuordnung der Kanzlei zu den genannten Ratinger Stadtteilen Mitte, Lintorf oder West ist deshalb nicht gesichert. Vor einer persönlichen Anfahrt sollte die Besuchsanschrift geklärt werden. Das genannte Amtsgericht Ratingen ist für typische arbeitsrechtliche Streitigkeiten nicht zuständig; diese gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben beziehungsweise Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, des zeitlichen Ablaufs und etwaiger bereits bekannter Fristen erleichtert die erste Einordnung. Welche Unterlagen benötigt werden und ob ein Mandat übernommen werden kann, lässt sich anschließend unmittelbar mit der Kanzlei klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ratingen

Der räumliche Bezug dieses Profils lässt sich anhand der vorliegenden Angaben nicht eindeutig festlegen. Während die strukturierte Anschrift Werftstr. 16, 40549 Ratingen lautet, nennt die belegte Kanzleibeschreibung für die Werftstr. 16 ausdrücklich Düsseldorf. Die ebenfalls aufgeführten Ratinger Stadtteile Mitte, Lintorf und West erlauben keine verlässliche Zuordnung des Kanzleistandorts. Insbesondere ist eine Innenstadtlage nicht belegt. Für einen persönlichen Termin ist es daher sinnvoll, die genaue Besuchsanschrift vorab zu bestätigen und darauf aufbauend die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw zu planen. Konkrete Aussagen zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einer barrierefreien Erreichbarkeit sind auf dieser Grundlage nicht möglich. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Ratingen genannt. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt von Henrik Behnke sind jedoch grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig. Dort werden beispielsweise Kündigungsschutzklagen, Vergütungsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse geführt. Betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten, etwa über Beteiligungsrechte des Betriebsrats, werden regelmäßig im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren behandelt. Auch Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über betriebliche Versorgungsansprüche können zur Arbeitsgerichtsbarkeit gehören. Versicherungsvertragliche Auseinandersetzungen fallen dagegen regelmäßig in die ordentliche Zivilgerichtsbarkeit; je nach Streitgegenstand und Streitwert kommt ein Amtsgericht oder ein Landgericht in Betracht. Ob gerade das Amtsgericht Ratingen örtlich zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Die Nennung eines Gerichts im Standortprofil begründet für sich genommen keine Zuständigkeit.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Podcast: #3 Kündigung

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
Für die erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs, der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen von Bedeutung. Auch Angaben zur Beschäftigungsdauer, zur Tätigkeit und zu einem vorhandenen Betriebsrat können hilfreich sein. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten, weshalb der zeitliche Ablauf bereits in der Anfrage deutlich werden sollte. Eine erste Kontaktaufnahme dient zunächst dazu, das Anliegen und den Prüfungsbedarf zu erfassen. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt von den Umständen des Arbeitsverhältnisses ab.
Worin unterscheiden sich individualarbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Anliegen?
Das Individualarbeitsrecht betrifft die Rechtsbeziehung zwischen einzelnen Beschäftigten und ihrem Arbeitgeber. Dazu zählen beispielsweise Vergütung, Urlaub, Abmahnungen und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Betriebsverfassungsrecht regelt dagegen vor allem die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sowie dessen Beteiligungsrechte. Typische Themen sind Betriebsvereinbarungen oder Mitbestimmung bei bestimmten betrieblichen Maßnahmen. Beide Bereiche können sich überschneiden, etwa wenn eine personelle Maßnahme zugleich das Arbeitsverhältnis und Beteiligungsrechte des Betriebsrats berührt. Für eine Anfrage ist daher hilfreich, die Beteiligten und die betroffene Maßnahme kurz zu beschreiben.
Welche Fragen können beim Beschäftigtendatenschutz eine Rolle spielen?
Beschäftigtendatenschutz betrifft den Umgang mit personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Bewerbung, Beschäftigung und Ausscheiden. Häufige Fragen beziehen sich auf Personalakten, Zugriffsberechtigungen, Aufbewahrungszeiten oder den Einsatz digitaler Systeme zur Arbeitsorganisation und Kontrolle. Dabei können sowohl datenschutzrechtliche Vorgaben als auch arbeitsrechtliche Regelungen und Beteiligungsrechte des Betriebsrats relevant sein. Für eine erste Anfrage genügt zunächst eine sachliche Beschreibung, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden und wer darauf zugreifen kann. Sensible Daten anderer Personen sollten nicht unnötig mitgeteilt werden.
Welche Unterlagen helfen bei Fragen zur betrieblichen Altersversorgung?
Für Fragen zur betrieblichen Altersversorgung können die Versorgungszusage, der Arbeitsvertrag, einschlägige Betriebsvereinbarungen und Mitteilungen zum Stand der Versorgung wichtig sein. Je nach Ausgestaltung kommen Versicherungsunterlagen oder Informationen eines Versorgungsträgers hinzu. Typische Anlässe für eine Prüfung sind ein Arbeitgeberwechsel, das Ende des Arbeitsverhältnisses oder der bevorstehende Rentenbeginn. Entscheidend ist zunächst, auf welcher Grundlage die Versorgung zugesagt wurde und gegen wen sich ein möglicher Anspruch richtet. Davon kann auch abhängen, welcher Rechtsweg für eine spätere Auseinandersetzung vorgesehen ist.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Henrik Behnke

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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3,7 von 5 · 6 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: behnke-beratung.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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