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- Rechtsanwältin Julia Olschewski, LL.M.
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwältin Julia Olschewski, LL.M., ist in Ratingen im Verkehrsrecht und Strafrecht tätig. Die Webseite nennt außerdem die Themen Unfall, Bußgeld und Fahrverbot. Ihr Beratungsangebot richtet sich an Menschen mit rechtlichen Anliegen in diesen Bereichen. Sie berät außergerichtlich und vertritt Interessen vor Gericht. Als Grundlagen ihrer Arbeitsweise beschreibt sie verständliche Kommunikation, ehrliche Einschätzungen und individuelle Lösungen. Sie nimmt sich Zeit, Anliegen und Hintergründe zu erfassen und eine passende Strategie zu entwickeln. Dabei legt sie Wert auf Transparenz sowie eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ziel ihrer Beratung ist, dass Ratsuchende ihre rechtliche Situation verstehen und Entscheidungen treffen können. Die Kanzlei befindet sich in der Lise-Meitner-Straße 6 in Ratingen, im Westbogen, in der zweiten Etage. Besprechungstermine finden nur nach Vereinbarung statt. Telefonisch ist die Kanzlei montags bis freitags von 09.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 18.00 Uhr erreichbar. Kontaktmöglichkeiten bestehen außerdem per E-Mail und Kontaktformular.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: xn--rechtsanwltin-ratingen-84b.com, xn--rechtsanwltin-ratingen-84b.com
Beratung in Ratingen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Julia Olschewski, LL.M., führt ihre Kanzlei in der Lise-Meitner-Straße 6 in 40878 Ratingen. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aufgeführt; daneben wird Familienrecht genannt. Davon zu unterscheiden ist die vorliegende Kanzleibeschreibung: Sie beschreibt eine Tätigkeit im Verkehrsrecht und Strafrecht und nennt ausdrücklich Unfall, Bußgeld und Fahrverbot. Ratsuchende sollten deshalb bei einer Anfrage zum Arbeitsrecht oder Familienrecht zunächst klären, ob ihr konkretes Anliegen übernommen werden kann. Die unterschiedlichen Angaben erlauben keine weitergehenden Aussagen über die tatsächliche Ausrichtung in diesen beiden Profilgebieten. Im Arbeitsrecht stehen typischerweise Fragen zum Arbeitsvertrag, zur Vergütung, zu Arbeitszeiten oder zum Arbeitszeugnis im Mittelpunkt. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet bei einer arbeitsrechtlichen Prüfung grundsätzlich eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen, des bisherigen Geschehens und möglicher Fristen. Dabei macht es einen Unterschied, ob ein laufendes Arbeitsverhältnis geklärt oder dessen Beendigung geprüft werden soll. Welche Unterstützung im Einzelfall möglich ist, hängt vom Sachverhalt und den vorhandenen Unterlagen ab. Das Familienrecht betrifft unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs. Häufig müssen persönliche Lebensumstände und wirtschaftliche Verhältnisse gemeinsam betrachtet werden. Eine erste Orientierung dient dazu, einzelne Themen voneinander abzugrenzen und den weiteren Klärungsbedarf zu erkennen. Das Amtsgericht Ratingen ist als örtlicher Gerichtsstandort insbesondere für familiengerichtliche Angelegenheiten relevant, soweit die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln dorthin führen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Amtsgericht. Die Kanzleiräume liegen im Westbogen in der zweiten Etage. Die Anschrift bietet einen konkreten Anlaufpunkt in Ratingen, auch für Ratsuchende aus Mitte, Lintorf und West; eine Zuordnung der Adresse zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Besprechungen finden ausschließlich nach Vereinbarung statt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort verfügbaren Kontaktangaben nutzen und zunächst Rechtsgebiet, Anlass und etwaige Fristen benennen. Als Kontaktwege sind Telefon, E-Mail und Kontaktformular angegeben. Telefonisch ist die Kanzlei montags bis freitags von 09.00 bis 12.30 Uhr sowie von 13.30 bis 18.00 Uhr erreichbar. Ob ein Mandat zustande kommt, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ratingen
Die Kanzlei von Rechtsanwältin Julia Olschewski, LL.M., befindet sich in der Lise-Meitner-Straße 6 in Ratingen, im Westbogen, in der zweiten Etage. Für das räumliche Umfeld werden die Ratinger Stadtteile Mitte, Lintorf und West genannt. Eine gesicherte Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem dieser Stadtteile oder eine ausdrückliche Innenstadtlage ergibt sich daraus nicht. Für einen Besuch ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der vollständigen Anschrift planen. Konkrete Verbindungen, Parkmöglichkeiten und Angaben zu einem barrierefreien Zugang sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vorab erfragt werden. Unter den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Ratingen für den Profilbereich Familienrecht von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und führen unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Ob ein bestimmtes Verfahren in Ratingen geführt wird, richtet sich nach gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, etwa nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder. Für den im Profil ausgewiesenen Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist das Amtsgericht hingegen regelmäßig nicht zuständig: Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, beispielsweise über Kündigungen, Entgelt oder Zeugnisse, werden typischerweise vor den Arbeitsgerichten verhandelt. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt. Allein aus dem Kanzleisitz lässt sich daher kein zuständiges Gericht für eine einzelne Anfrage ableiten.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Besprechungstermine in der Kanzlei finden nur nach Vereinbarung statt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Besprechungstermine in der Kanzlei finden nur nach Vereinbarung statt.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Kann ich wegen einer Kündigung oder Abmahnung anfragen, obwohl die Kanzleibeschreibung andere Rechtsgebiete nennt?
- Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt angegeben, während die vorliegende Kanzleibeschreibung Verkehrsrecht und Strafrecht behandelt. Ob eine arbeitsrechtliche Anfrage übernommen werden kann, sollte deshalb unmittelbar geklärt werden. Für eine erste Anfrage sind eine kurze Beschreibung des Anlasses, das Datum des Zugangs eines Schreibens und Hinweise auf bereits laufende Verfahren hilfreich. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen relevant sein. Eine bloße Kontaktanfrage bedeutet weder, dass ein Mandat angenommen wurde, noch dass Fristen überwacht werden.
- Welche Unterlagen sind für eine erste arbeitsrechtliche Besprechung typischerweise wichtig?
- Das hängt vom Gegenstand der Anfrage ab. Häufig bilden Arbeitsvertrag und spätere Vertragsänderungen die Grundlage. Bei einer Kündigung oder Abmahnung sind das betreffende Schreiben und Angaben zum Zugang wichtig. Geht es um Vergütung oder Arbeitszeit, können Abrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und einschlägiger Schriftverkehr zur Einordnung beitragen. Bei Zeugnisfragen ist das vorhandene Zeugnis relevant. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich vor der Besprechung abstimmen.
- Welche Informationen helfen bei einer Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Sorgefragen?
- Hilfreich ist zunächst eine sachliche Übersicht darüber, welche Themen geklärt werden sollen: etwa Trennung, Scheidung, finanzielle Fragen oder die Betreuung gemeinsamer Kinder. Je nach Anliegen können Angaben zu familiären Verhältnissen, Einkommen, bestehenden Vereinbarungen und gerichtlichen Entscheidungen erforderlich sein. Bei Fragen zu Kindern stehen deren Lebenssituation und bisherige Betreuungsregelungen im Vordergrund. Nicht alle Unterlagen müssen bereits mit der ersten Nachricht versandt werden. Umfang und Übermittlungsweg sensibler Informationen sollten abgestimmt werden. Die mögliche Übernahme eines familienrechtlichen Mandats ist angesichts der unterschiedlichen Profilangaben vorab zu klären.
- Ist das Amtsgericht Ratingen für arbeitsrechtliche und familienrechtliche Anliegen gleichermaßen zuständig?
- Nein. Familienrechtliche Verfahren werden grundsätzlich bei den Familiengerichten als Abteilungen der Amtsgerichte geführt. Dazu zählen beispielsweise Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob das Amtsgericht Ratingen örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Regeln und den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten ab. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis gehören dagegen typischerweise zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Der Kanzleisitz bestimmt die gerichtliche Zuständigkeit nicht automatisch. Außerdem muss nicht jedes rechtliche Anliegen zu einem Gerichtsverfahren führen; auch eine außergerichtliche Klärung kann Gegenstand einer Anfrage sein.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Olschewski Ratingen
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Kanzlei und Anfahrt
Lise-Meitner-Straße 6, 40878 Ratingen
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- 09:00-12:30, 13:30-18:00 (Telefonzeiten)
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: xn--rechtsanwltin-ratingen-84b.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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