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- Jennifer Breuer Rechtsanwältin
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Jennifer Breuer ist Rechtsanwältin in Ratingen und berät und vertritt Privatpersonen, Selbstständige sowie kleinere und mittelständische Unternehmen. Ihre Tätigkeit umfasst Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und Vertragsrecht. Sie vertritt Mandanten in außergerichtlichen Auseinandersetzungen und gerichtlichen Verfahren vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Dabei legt sie Wert auf persönliche und zuverlässige Beratung sowie eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Im Arbeitsrecht unterstützt sie Arbeitnehmer und Arbeitgeber insbesondere bei Fragen zum Kündigungsrecht, bei Kündigungsschutzklagen und beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit. Im Familienrecht gehören Scheidungen, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Unterhaltsfragen, eheliches Güterrecht sowie elterliche Sorge und Umgangsrecht zu den Beratungsthemen. Die erbrechtliche Beratung betrifft die Nachlassgestaltung, Erbengemeinschaften und Pflichtteilsansprüche. Hinzu kommt Beratung zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Im Verkehrsrecht übernimmt sie die Verteidigung bei vorgeworfenen Verkehrsstraftaten und die Interessenvertretung gegenüber Kfz-Haftpflichtversicherungen nach Verkehrsunfällen. Im Vertragsrecht prüft sie Vertragswerke und unterstützt bei der Vertragsgestaltung. Für gewerbliche und freiberufliche Mandanten macht sie ausstehende Ansprüche vom Mahnschreiben bis zur Zwangsvollstreckung geltend. Zur Vermeidung von Wartezeiten bittet die Kanzlei um telefonische Terminabsprache.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Ratingen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Jennifer Breuer ist mit ihrer Kanzlei in der Wallstr. 10 in 40878 Ratingen ansässig. Sie berät und vertritt Privatpersonen, Selbstständige sowie kleinere und mittelständische Unternehmen. Der Hauptschwerpunkt ihres Profils liegt im Arbeitsrecht; daneben ist das Familienrecht ausgewiesen. Ihre Tätigkeit umfasst außerdem Erbrecht, Verkehrsrecht und Vertragsrecht. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehören persönliche Beratung und eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Interessenvertretung erfolgt sowohl in außergerichtlichen Auseinandersetzungen als auch in gerichtlichen Verfahren. Im Arbeitsrecht unterstützt Jennifer Breuer Arbeitnehmer und Arbeitgeber insbesondere bei Kündigungsfragen, Kündigungsschutzklagen und dem Wiedereinstieg nach der Elternzeit. Hinter diesen Themen stehen häufig unterschiedliche Erwartungen an die Fortsetzung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses. Ratsuchende können beispielsweise Klärungsbedarf zum Inhalt einer Kündigung, zu den Bedingungen ihrer Rückkehr oder zu bestehenden vertraglichen Regelungen haben. Für die rechtliche Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und der bisherige Schriftverkehr von Bedeutung. Bei arbeitsrechtlichen Konflikten können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Im Familienrecht gehören Scheidungen, Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen zu den Beratungsthemen der Ratinger Rechtsanwältin. Hinzu kommen Unterhaltsfragen, das eheliche Güterrecht sowie elterliche Sorge und Umgang. Typische Anliegen betreffen damit sowohl die vorsorgliche Gestaltung des Zusammenlebens als auch die rechtlichen Folgen einer Trennung. Dabei können wirtschaftliche Fragen und die Organisation des Familienalltags nebeneinanderstehen. Allgemein geht es zunächst darum, die einzelnen Themen voneinander abzugrenzen und zu erkennen, welche Vereinbarungen bestehen, welche Informationen fehlen und ob eine außergerichtliche Verständigung in Betracht kommt. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Ratingen; das Profil richtet sich damit auch an Ratsuchende aus dem Stadtgebiet mit Mitte, Lintorf und West. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Ratingen genannt. Dessen Familiengericht kann bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit unter anderem Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftssachen bearbeiten. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für die Anfahrt zur Kanzlei können öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht kommen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst die Profilangaben zur Orientierung nutzen und anschließend die Kanzlei kontaktieren. Jennifer Breuer bittet zur Vermeidung von Wartezeiten um telefonische Terminabsprache. Für die Anfrage ist eine kurze Darstellung des Anliegens mit Hinweisen auf bereits vorliegende Schreiben oder laufende Fristen hilfreich. Welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme möglich ist, lässt sich im direkten Kontakt klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ratingen
Die Kanzlei Jennifer Breuer Rechtsanwältin befindet sich in der Wallstr. 10 in 40878 Ratingen. Ihr räumliches Umfeld ist das Ratinger Stadtgebiet, zu dem unter anderem Mitte, Lintorf und West gehören. Für Ratsuchende aus diesen Stadtteilen ist die Anschrift der Ausgangspunkt für die individuelle Anfahrtsplanung. Die vorliegenden Angaben enthalten keine näheren Informationen zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zum barrierefreien Zugang. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte deshalb anhand der aktuellen Verbindung beziehungsweise der örtlichen Verkehrssituation geplant werden. Die Kanzlei bittet um telefonische Terminabsprache, um Wartezeiten zu vermeiden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist das Amtsgericht Ratingen als Gericht am Standort von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich insbesondere mit Scheidungen, Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Ob ein bestimmtes Verfahren in Ratingen geführt wird, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des jeweiligen Falls ab. Der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Nicht jedes familienrechtliche Anliegen führt zu einem Gerichtsverfahren; etwa bei Eheverträgen steht zunächst die Gestaltung rechtlicher Vereinbarungen im Vordergrund. Für Kündigungsschutzklagen und andere arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist hingegen grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig, nicht das Amtsgericht Ratingen. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den Standortangaben nicht benannt. In solchen Verfahren geht es beispielsweise um die Wirksamkeit einer Kündigung oder um Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis. Häufig wird zunächst in einem Gütetermin eine einvernehmliche Lösung erörtert.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Auch Angaben zur Beschäftigungsdauer, zur Tätigkeit und zu vorausgegangenen Gesprächen oder Abmahnungen können Bedeutung haben. Im Kündigungsschutzrecht gelten kurze Fristen; für eine Kündigungsschutzklage beträgt die gesetzliche Frist grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine unverbindliche Kontaktanfrage ersetzt keine fristwahrende Handlung. Ob und welche Schritte im Einzelfall möglich sind, bedarf einer individuellen rechtlichen Prüfung.
- Welche arbeitsrechtlichen Fragen können beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit entstehen?
- Beim Wiedereinstieg stehen häufig Arbeitszeit, Aufgabenbereich und die praktische Organisation der Rückkehr im Mittelpunkt. Welche Beschäftigungsbedingungen gelten, richtet sich unter anderem nach dem Arbeitsvertrag, bestehenden Vereinbarungen und den gesetzlichen Regelungen. Die Rückkehr aus der Elternzeit und ein Wunsch nach Teilzeit sind rechtlich voneinander zu unterscheiden. Für eine Anfrage können deshalb die Mitteilung über die Elternzeit, bisherige Absprachen und konkrete Vorstellungen zum künftigen Arbeitsumfang hilfreich sein. Auch Arbeitgeber können Klärungsbedarf haben, etwa hinsichtlich der Personalplanung und der Behandlung eines Teilzeitwunsches.
- Müssen bei einer Scheidung Unterhalt und Vermögensfragen gleichzeitig geklärt werden?
- Eine Scheidung kann mit verschiedenen Folgefragen verbunden sein, etwa zum Unterhalt, zum Versorgungsausgleich oder zum ehelichen Güterrecht. Nicht alle Themen werden automatisch in gleicher Weise Gegenstand des Scheidungsverfahrens. Teilweise sind gesonderte Anträge erforderlich; manche Fragen lassen sich auch durch Vereinbarungen regeln. Scheidungsfolgenvereinbarungen können mehrere Punkte zusammenführen, unterliegen aber je nach Inhalt besonderen Formanforderungen. Für eine erste Besprechung ist deshalb eine Übersicht über bestehende Vereinbarungen, Einkommensverhältnisse und offene Streitpunkte hilfreich. Die passende Vorgehensweise hängt von der persönlichen und wirtschaftlichen Situation ab.
- Worin unterscheiden sich elterliche Sorge und Umgangsrecht nach einer Trennung?
- Die elterliche Sorge betrifft die Verantwortung für das Kind, einschließlich wesentlicher Entscheidungen über seine persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende gemeinsame Sorge endet. Auch sind Umgang und Unterhalt rechtlich unterschiedliche Fragen. Bei Konflikten steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage können Angaben zur bisherigen Betreuung, zu bestehenden Regelungen und zu den konkret umstrittenen Entscheidungen helfen, das Anliegen verständlich abzugrenzen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Jennifer Breuer
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwaltskanzlei-breuer.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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