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- Anwaltskanzlei Knörle & Kollegen
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Daniel Knörle ist Rechtsanwalt am Standort Offenburg der Anwaltskanzlei Knörle & Kollegen. Die Kanzlei nennt Strafrecht, Verkehrsrecht, Reiserecht und Immobilien-/Mietrecht als Rechtsgebiete und ist in Offenburg und Oberkirch vertreten. Ihr Angebot richtet sich an Mandanten mit strafrechtlichen Vorwürfen, Anliegen zu Unfällen, Bußgeldern oder Führerscheinentzug sowie mit Mietstreitigkeiten und Fragen zu Immobilienverträgen. Im Reiserecht unterstützt die Kanzlei bei Verspätungen, Stornierungen oder Mängeln im Zusammenhang mit Flug, Bahn und Pauschalreise. Die Kanzlei beschreibt ihre Beratung als persönlich, individuell und lösungsorientiert. Sie nimmt sich nach eigenen Angaben Zeit für Mandanten und ihre Anliegen und steht in dringenden Fällen zur Seite. Daniel Knörle wird gemeinsam mit Christian Rittmann als Fachanwälte für Strafrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht vorgestellt. Das Offenburger Büro befindet sich in der Hildastraße 61. Termine sind während der angegebenen Öffnungszeiten oder nach vorheriger Vereinbarung möglich. Zur Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Offenburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Daniel Knörle ist am Offenburger Standort der Anwaltskanzlei Knörle & Kollegen tätig. Sein Profil führt Familienrecht als Hauptschwerpunkt auf. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtliche Gestaltung und Klärung familiärer Beziehungen, insbesondere bei Trennung, Scheidung und Konflikten zwischen Eltern. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig um mehrere zusammenhängende Themen: die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung, die Betreuung gemeinsamer Kinder oder die weitere Nutzung der bisherigen Ehewohnung. Eine anwaltliche Einordnung kann dazu dienen, diese Fragen voneinander abzugrenzen und mögliche außergerichtliche sowie gerichtliche Verfahrenswege verständlich zu machen. Typische familienrechtliche Anliegen sind Ehegatten- und Kindesunterhalt, elterliche Sorge, Umgang sowie Vermögensfragen im Zusammenhang mit einer Scheidung. Auch der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich bestimmter während der Ehe erworbener Versorgungsanrechte, gehört regelmäßig zum Themenkreis. Welche Fragen tatsächlich zu klären sind, hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab. Für ein erstes Gespräch sind deshalb meist Angaben zur familiären Ausgangslage, zu bereits getroffenen Vereinbarungen und zu laufenden Verfahren wichtig. Vorhandene Schreiben eines Gerichts oder der anderen Beteiligten können außerdem zeigen, ob zeitliche Vorgaben zu berücksichtigen sind. Vom persönlichen Profilschwerpunkt zu unterscheiden ist das breitere Angebot der Kanzlei. Die Anwaltskanzlei Knörle & Kollegen nennt Strafrecht, Verkehrsrecht, Reiserecht sowie Immobilien- und Mietrecht und ist neben Offenburg auch in Oberkirch vertreten. Diese Kanzleiangaben bedeuten nicht, dass sämtliche genannten Bereiche zugleich persönliche Schwerpunkte von Daniel Knörle sind. Bei einer Anfrage lässt sich daher klären, ob das konkrete Anliegen von ihm übernommen werden kann und welche Unterlagen für die weitere Prüfung benötigt werden. Das Offenburger Büro befindet sich in der Hildastraße 61, 77654 Offenburg. Eine Zuordnung der Adresse zu den genannten Stadtteilen Innenstadt, Uffhofen oder Albersbösch ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für familienrechtliche Verfahren ist insbesondere das Amtsgericht Offenburg mit seinem Familiengericht von Bedeutung, sofern die örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Anschrift planen. Ausgangspunkt einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de ist das Profil; für die Anfrage können die dort verfügbaren Kontaktangaben genutzt werden. Die Kanzlei nennt Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular. Eine kurze Schilderung des Anliegens ermöglicht zunächst die Klärung von Zuständigkeit und Termin; Termine sind während der angegebenen Öffnungszeiten oder nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Offenburg
Für den im Profil von Daniel Knörle genannten Hauptschwerpunkt Familienrecht ist unter den aufgeführten Gerichten vor allem das Amtsgericht Offenburg relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Dort werden unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren über Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang und Versorgungsausgleich geführt. Ob das Familiengericht in Offenburg im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und beispielsweise nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Offenburg ist für Familiensachen grundsätzlich weder das erstinstanzliche Gericht noch die reguläre Beschwerdeinstanz. In anderen Bereichen des Kanzleiangebots, etwa bei zivilrechtlichen Miet-, Immobilien- oder Verkehrsstreitigkeiten, können je nach Gegenstand und gesetzlicher Zuständigkeit Amtsgericht oder Landgericht eine Rolle spielen. Strafverfahren werden abhängig von Tatvorwurf und weiteren Zuständigkeitsvoraussetzungen ebenfalls vor unterschiedlichen Gerichten geführt. Die Kanzlei hat ihr Offenburger Büro in der Hildastraße 61. Daneben ist sie in Oberkirch vertreten; für eine Terminvereinbarung sollte deshalb der gewünschte Standort eindeutig benannt werden. Innenstadt, Uffhofen und Albersbösch gehören zu den genannten örtlichen Bezugspunkten, ohne dass die Kanzleiadresse einem dieser Stadtteile zugeordnet werden kann. Auch eine unmittelbare Innenstadtlage oder bestimmte Verkehrsanbindungen sind nicht belegt. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungsauskunft anhand der vollständigen Adresse; bei einer Pkw-Anfahrt sind die aktuelle Verkehrsführung und örtlichen Parkregelungen zu berücksichtigen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Anliegen ab. Eine Nachricht kann optional ergänzt werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Anliegen ab. Eine Nachricht kann optional ergänzt werden.
Bevorzugter Kontaktweg: form
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung relevant?
- Für eine erste Anfrage genügt häufig zunächst eine übersichtliche Beschreibung der familiären Situation und der Fragen, die geklärt werden sollen. Für ein anschließendes Gespräch können Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen und bereits eingegangene anwaltliche oder gerichtliche Schreiben relevant sein. Geht es um Unterhalt oder Vermögen, kommen Einkommensnachweise und Unterlagen zu wirtschaftlichen Verhältnissen hinzu. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, richtet sich nach dem Anliegen. Sensible Unterlagen sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden; laufende Fristen sollten bereits bei der Kontaktaufnahme erwähnt werden.
- Werden bei einer Scheidung Unterhalt, Vermögen und Kinderfragen automatisch mitgeregelt?
- Eine Scheidung klärt nicht automatisch sämtliche rechtlichen Folgen einer Trennung. Der Versorgungsausgleich wird im Scheidungsverfahren grundsätzlich von Amts wegen behandelt, wobei gesetzliche Ausnahmen bestehen. Andere Fragen, beispielsweise Unterhalt, Zugewinnausgleich oder die Nutzung der Ehewohnung, können gesonderte Anträge oder Vereinbarungen erfordern. Sorge- und Umgangsfragen betreffen wiederum eigenständige Regelungsbereiche. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb eine Aufstellung der offenen Themen hilfreich. So lässt sich zunächst unterscheiden, welche Punkte bereits vereinbart sind, wo Uneinigkeit besteht und welche Verfahren möglicherweise schon laufen.
- Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Die elterliche Sorge umfasst insbesondere Verantwortung und Entscheidungen für das Kind, etwa in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen zu weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche sind rechtlich zu unterscheiden: Eine bestimmte Sorgerechtsregelung beantwortet nicht automatisch alle Fragen zu Besuchszeiten oder Ferienkontakten. Maßgeblicher Bezugspunkt ist das Kindeswohl. Bei einer Anfrage helfen Angaben zur bisherigen Betreuung, zu bestehenden Vereinbarungen und zu konkreten Streitpunkten, das Anliegen sachlich einzuordnen.
- Ist für mein familienrechtliches Anliegen immer das Amtsgericht Offenburg zuständig?
- Allein der Sitz der beauftragten Kanzlei legt das zuständige Familiengericht nicht fest. Die örtliche Zuständigkeit folgt gesetzlichen Regeln, die sich je nach Verfahrensart unterscheiden. Bei Scheidungen können beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten und der Aufenthalt gemeinsamer minderjähriger Kinder entscheidend sein; bei anderen Familiensachen gelten teilweise andere Anknüpfungspunkte. Für die erste Anfrage sind daher Angaben zu den Wohnorten der Beteiligten und zu bereits anhängigen Verfahren sinnvoll. Das Landgericht Offenburg ist für familiengerichtliche Entscheidungen grundsätzlich nicht die reguläre Beschwerdeinstanz.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Daniel Knörle
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4,3 von 5 · 49 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Hildastraße 61, 77654 Offenburg
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: knoerle-rechtsanwalt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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