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- Rechtsanwaltskanzlei Dirk Voss
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Dirk Voss in Offenburg besteht seit 1997. Ihre Schwerpunkte liegen im Mietrecht, Baurecht, Immobilienrecht und Arbeitsrecht sowie im Familienrecht und Verwaltungsrecht. Rechtsanwalt Dirk Voss ist mit seiner Kanzlei in der Heinrich-Hertz-Straße 8 ansässig. Die Kanzlei bemüht sich darum, Konflikte im wohlverstandenen Interesse ihrer Mandantschaft außergerichtlich zu lösen. Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig ist, führt sie diese nach eigener Darstellung konsequent und erfolgsorientiert durch. Zum Vorgehen gehört die enge Abstimmung mit der Mandantschaft. Dabei erläutert die Kanzlei mögliche Strategien und die damit verbundenen Erfolgsaussichten und Risiken. Über den Stand der Angelegenheit hält sie ihre Mandantschaft fortlaufend informiert. Für diese Informationen nutzt sie den von der Mandantschaft gewünschten Weg. Nähere Angaben zur Zusammensetzung des Mandantenkreises macht die Kanzlei in den vorliegenden Seiteninhalten nicht.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-voss.de, ra-voss.de
Beratung in Offenburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Dirk Voss ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Dirk Voss in der Heinrich-Hertz-Straße 8 in 77656 Offenburg ansässig. Die Kanzlei besteht seit 1997. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt ausgewiesen; die Kanzleibeschreibung nennt darüber hinaus Mietrecht, Baurecht, Immobilienrecht, Familienrecht und Verwaltungsrecht. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Fragen, die während eines Beschäftigungsverhältnisses oder bei dessen Beendigung entstehen. Dazu zählen etwa Arbeitsverträge, Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Für Ratsuchende steht dabei zunächst die Einordnung ihres Anliegens anhand der vertraglichen Vereinbarungen, des bisherigen Geschehens und vorhandener Unterlagen im Vordergrund. Die weiteren Tätigkeitsgebiete betreffen unterschiedliche Bereiche des privaten und beruflichen Alltags. Im Mietrecht können beispielsweise Betriebskostenabrechnungen, Mängel oder die Beendigung eines Mietverhältnisses Anlass für eine Anfrage sein. Bau- und immobilienrechtliche Anliegen drehen sich häufig um Bauverträge, Leistungsumfang, Baumängel oder rechtliche Fragen rund um Grundstücke und Gebäude. Das Familienrecht umfasst unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt und elterliche Sorge. Im Verwaltungsrecht stehen dagegen regelmäßig Entscheidungen von Behörden und öffentlich-rechtliche Streitigkeiten im Mittelpunkt. Welche rechtlichen Fragen zusammenhängen und welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Sachverhalt. Nach der vorliegenden Kanzleibeschreibung strebt die Kanzlei zunächst außergerichtliche Konfliktlösungen im Interesse ihrer Mandantschaft an. Wird eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich, gehört auch die Prozessführung zu ihrem beschriebenen Vorgehen. Die einzelnen Schritte werden eng mit der Mandantschaft abgestimmt. Dabei erläutert die Kanzlei mögliche Strategien sowie damit verbundene Chancen und Risiken. Über den Fortgang der Angelegenheit informiert sie nach eigener Darstellung fortlaufend auf dem gewünschten Kommunikationsweg. Das beschreibt den organisatorischen Umgang mit einem Anliegen, enthält aber keine Zusage über den Ausgang eines Verfahrens. Der örtliche Bezug liegt in Offenburg mit seinen Stadtteilen Innenstadt, Uffhofen und Albersbösch. Eine Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Offenburg und das Landgericht Offenburg; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören hingegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichtsbarkeit. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist die Heinrich-Hertz-Straße 8 der konkrete Orientierungspunkt. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens beginnen. Hilfreich sind Angaben zum betroffenen Rechtsgebiet, zu bereits erhaltenen Schreiben und zu möglichen Fristen. Welche Unterlagen anschließend übermittelt werden sollen und ob ein Mandat übernommen wird, ist mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Offenburg
Die Rechtsanwaltskanzlei Dirk Voss hat ihren Sitz in der Heinrich-Hertz-Straße 8 in 77656 Offenburg. Als Stadtteile des Standorts sind Innenstadt, Uffhofen und Albersbösch genannt; eine konkrete Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Bereiche ist jedoch nicht belegt. Auch eine Innenstadtlage lässt sich daraus nicht ableiten. Für die Planung eines persönlichen Termins bildet deshalb die vollständige Anschrift den verlässlichen Ausgangspunkt. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungs- und Straßeninformationen geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vorab erfragt werden. Für die rechtliche Orientierung ist zwischen den Gerichtsbarkeiten zu unterscheiden. Obwohl Arbeitsrecht den Hauptschwerpunkt des Profils bildet, werden typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, regelmäßig vor Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht oder Landgericht Offenburg. Das Amtsgericht Offenburg kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit insbesondere für Wohnraummietsachen und als Familiengericht für Scheidungs-, Unterhalts- oder Sorgerechtsverfahren in Betracht. Das Landgericht Offenburg kann für zivilrechtliche Bau- und Immobilienstreitigkeiten zuständig sein, soweit diese nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor ein Landgericht gehören. Auch Berufungen gegen bestimmte zivilrechtliche Entscheidungen des Amtsgerichts können dort verhandelt werden. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus dem Verwaltungsrecht gehören hingegen regelmäßig zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, hängt unter anderem von Streitgegenstand, Verfahrensart und örtlichen Anknüpfungspunkten ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Anfrage sind eine kurze zeitliche Darstellung und die wesentlichen Dokumente hilfreich. Dazu gehören insbesondere Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen sowie die Kündigung oder Abmahnung. Bei einer Kündigung ist auch wichtig, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Je nach Anliegen können Entgeltabrechnungen, Schriftwechsel oder ein Arbeitszeugnis hinzukommen. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen eine Rolle spielen können, sollte eine Anfrage erkennbare Termine und Zugangsdaten deutlich benennen. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, lässt sich anschließend klären.
- Worin unterscheiden sich mietrechtliche, baurechtliche und immobilienrechtliche Anliegen?
- Das Mietrecht betrifft vor allem die Nutzung überlassener Räume und die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag, etwa bei Betriebskosten, Mängeln oder einer Vertragsbeendigung. Im Baurecht stehen häufig die Planung und Ausführung von Bauleistungen, Vergütungsfragen oder Baumängel im Mittelpunkt. Immobilienrechtliche Fragen können beispielsweise Grundstückskäufe, Eigentumsverhältnisse oder Rechte an Grundstücken betreffen. Die Bereiche überschneiden sich mitunter. Für die erste Einordnung hilft deshalb eine Beschreibung des konkreten Vorgangs, ergänzt um die beteiligten Personen, bestehende Verträge und das gewünschte Klärungsziel.
- Was sollte eine erste Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder elterlicher Sorge enthalten?
- Eine erste familienrechtliche Anfrage sollte erkennen lassen, welches Thema im Vordergrund steht und ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Bei einer Trennung können Angaben zur familiären Situation, zum Trennungszeitpunkt und zu bestehenden Vereinbarungen hilfreich sein. Geht es um Unterhalt, spielen regelmäßig wirtschaftliche Verhältnisse eine Rolle; bei Fragen zu Kindern deren Betreuungssituation und bisherige Absprachen. Für den Erstkontakt genügt zunächst eine sachliche Übersicht. Umfangreiche oder besonders sensible Unterlagen sollten erst nach Abstimmung über den geeigneten Übermittlungsweg versandt werden. Gerichtliche Schreiben und darin genannte Termine sollten ausdrücklich erwähnt werden.
- Welche Angaben sind bei einer Anfrage zu einem behördlichen Bescheid wichtig?
- Bei verwaltungsrechtlichen Anliegen ist zunächst hilfreich, welche Behörde gehandelt hat und worum es inhaltlich geht. Liegt ein Bescheid vor, sind dessen vollständiger Inhalt, eine mögliche Rechtsbehelfsbelehrung und das Datum der Bekanntgabe wichtige Ausgangspunkte. Auch vorausgegangene Anträge und der Schriftwechsel mit der Behörde können für die Einordnung relevant sein. Nicht jede Auseinandersetzung mit einer öffentlichen Stelle folgt demselben Verfahren. Ob ein behördliches Überprüfungsverfahren oder ein gerichtlicher Weg in Betracht kommt, hängt vom Sachgebiet und der konkreten Entscheidung ab. Enthaltene Fristen sollten bereits bei der Kontaktaufnahme genannt werden.
- Ist bei einem arbeitsrechtlichen oder mietrechtlichen Konflikt immer ein Gerichtsverfahren erforderlich?
- Nicht jeder Konflikt führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Sachlage kommen zunächst eine Klärung des Sachverhalts, schriftliche Verhandlungen oder eine einvernehmliche Vereinbarung in Betracht. Dabei unterscheiden sich arbeitsrechtliche und mietrechtliche Streitigkeiten hinsichtlich ihrer gesetzlichen Rahmenbedingungen und zuständigen Gerichte. Eine außergerichtliche Verständigung kann offene Fragen regeln, setzt aber eine tragfähige Einigung der Beteiligten voraus. Ob Verhandlungen sinnvoll sind und parallel gerichtliche Schritte erforderlich werden können, hängt unter anderem von Fristen, Interessenlage und vorhandenen Unterlagen ab. Der Versuch einer Einigung ersetzt daher nicht die Prüfung möglicher zeitlicher Vorgaben.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Voss Dirk
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-voss.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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