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- Anwaltssozietät Fahr Groß Indetzki
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Anwaltssozietät Fahr Groß Indetzki ist seit 1983 tätig und hat einen Standort in Offenburg sowie Zweigstellen in Baden-Baden und Kehl. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten zählen Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Versicherungsrecht, Insolvenzrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Medienrecht und Urheberrecht sowie Verkehrsrecht. Die Anwälte bearbeiten überwiegend Rechtsangelegenheiten ihrer jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkte und Fachanwaltschaften. Im Arbeitsrecht vertritt die Kanzlei Arbeitgeber und Arbeitnehmer und nennt unter anderem Abfindung, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Kündigung und Vergütung als Themen. Bei Behandlungsfehlern und Geburtsschäden setzt sie sich ausschließlich für die Rechte der Patienten ein. Im Erbrecht werden beispielsweise Erbengemeinschaft, Erbschein, Pflichtteil, Testament und Übergabeverträge aufgeführt. Die Kanzlei legt Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und Kostentransparenz. Zunächst sammelt sie Informationen, um eine Einschätzung der Kosten mitteilen zu können. Für Mandanten übernimmt sie die zur Kostenübernahme notwendige Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung. Termine für ein Erstgespräch können telefonisch oder über das Kontaktformular vereinbart werden. Als Service nennt die Kanzlei die elektronische Akte, Parkplätze und Barrierefreiheit.
Beratung in Offenburg – Einordnung der Redaktion
Das Profil Fahr Gross Indetzki stellt die Anwaltssozietät Fahr Groß Indetzki mit ihrem Standort in der Weingartenstraße 19a in 77654 Offenburg vor. Die seit 1983 tätige Sozietät unterhält außerdem Zweigstellen in Baden-Baden und Kehl. Im Mittelpunkt dieses Profils stehen das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und das Familienrecht. Nach der Kanzleibeschreibung bearbeiten die Anwälte überwiegend Angelegenheiten aus ihren jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkten und Fachanwaltschaften. Für Ratsuchende bedeutet diese thematische Einordnung, dass sich eine Anfrage insbesondere auf Konflikte im Arbeitsverhältnis oder auf rechtliche Fragen innerhalb der Familie beziehen kann. Im Arbeitsrecht vertritt die Kanzlei sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Ausdrücklich genannte Themen sind Abfindungen, Änderungskündigungen, Aufhebungsverträge, Kündigungen und Vergütungsfragen. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche Anliegen: Beschäftigte möchten etwa die Folgen einer angebotenen Vertragsbeendigung verstehen oder ausstehende Zahlungen klären. Arbeitgeber beschäftigen sich beispielsweise mit Änderungen von Arbeitsbedingungen oder der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Eine rechtliche Einordnung setzt regelmäßig voraus, dass Verträge, Schreiben und der zeitliche Ablauf bekannt sind. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Das Familienrecht betrifft typischerweise Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen sowie die elterliche Sorge und den Umgang mit Kindern. Auch die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe können Gegenstand einer Anfrage sein. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom jeweiligen Anliegen ab; häufig sind Angaben zu familiären Verhältnissen, Einkommen und bestehenden Vereinbarungen relevant. Allgemein geht es dabei nicht nur um gerichtliche Verfahren, sondern auch darum, offene Fragen zu ordnen und Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung zu prüfen. Eine bestimmte Vorgehensweise lässt sich daraus für den Einzelfall nicht ableiten. Der Offenburger Standort bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus der Stadt, etwa aus Innenstadt, Uffhofen und Albersbösch. Eine Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Als Service nennt die Sozietät Parkplätze, Barrierefreiheit und eine elektronische Akte. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt bei entsprechender Zuständigkeit das Amtsgericht Offenburg in Betracht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichtsbarkeit. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst knapp schildern und nach einem Erstgespräch fragen. Die Kanzlei nennt telefonische Terminvereinbarungen und ein Kontaktformular. Sie sammelt zunächst Informationen zur Einschätzung der Kosten und übernimmt für Mandanten die notwendige Anfrage zur Kostenübernahme bei der Rechtsschutzversicherung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Offenburg
Die Anwaltssozietät Fahr Groß Indetzki hat ihren Offenburger Standort in der Weingartenstraße 19a, 77654 Offenburg. Als Stadtteile sind Innenstadt, Uffhofen und Albersbösch genannt; aus den vorliegenden Angaben ergibt sich jedoch nicht, welchem Stadtteil die Anschrift zuzuordnen ist. Eine gesicherte Aussage über eine Innenstadtlage lässt sich deshalb nicht treffen. Für die Anfahrt mit dem Pkw nennt die Kanzlei Parkplätze als Service. Auch Barrierefreiheit ist ausdrücklich angegeben. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzen möchte, kann die Verbindung zur Kanzleiadresse anhand aktueller Fahrpläne prüfen. Konkrete Linien, Haltestellen oder Wegezeiten sind nicht belegt. Neben Offenburg bestehen Zweigstellen in Baden-Baden und Kehl. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Offenburg relevant. Dort werden beim Familiengericht bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltsverfahren sowie Verfahren zu Sorge und Umgang geführt. Das Landgericht Offenburg ist für diese Familiensachen grundsätzlich nicht die erste Instanz. Auch für typische Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, sind weder das Amtsgericht noch das Landgericht regelmäßig zuständig: Solche Verfahren gehören vor die Arbeitsgerichte. Welches Gericht im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Der Standort Offenburg ist daher von der gerichtlichen Zuständigkeit zu unterscheiden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, den Fall zu schildern, und sammelt zunächst Informationen für eine Einschätzung der Kosten. Im Kontaktformular werden Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Betreff und Nachricht abgefragt. Eine vorherige Abstimmung mit der Rechtsschutzversicherung ist nicht erforderlich; die Kanzlei übernimmt für ihre Mandanten die zur Kostenübernahme notwendige Anfrage.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet in kürzester Zeit einen Termin für ein Erstgespräch an; die Terminvereinbarung erfolgt über das Kontaktformular oder telefonisch. Sie bietet außerdem an, vorab eine Einschätzung der anfallenden Kosten abzugeben.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet in kürzester Zeit einen Termin für ein Erstgespräch an; die Terminvereinbarung erfolgt über das Kontaktformular oder telefonisch. Sie bietet außerdem an, vorab eine Einschätzung der anfallenden Kosten abzugeben.
Für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, den Fall zu schildern, und sammelt zunächst Informationen für eine Einschätzung der Kosten. Im Kontaktformular werden Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Betreff und Nachricht abgefragt. Eine vorherige Abstimmung mit der Rechtsschutzversicherung ist nicht erforderlich; die Kanzlei übernimmt für ihre Mandanten die zur Kostenübernahme notwendige Anfrage.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Wer hätte das gedacht? 7 Erkenntnisse im Arbeitsrecht (1) (2025)
- Reform des Betreuungsrechts (2023)
- Urlaubsansprüche (2023)
- Vorweggenommene Erbfolge — Was ist zu beachten? (2023)
- Brauche ich ein Testament??? (2023)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Änderungskündigung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag einschließlich Nachträgen, das Kündigungsschreiben und Angaben zum Zeitpunkt des Zugangs wichtig. Je nach Sachverhalt können auch Abmahnungen, Entgeltabrechnungen oder Schriftwechsel über geänderte Arbeitsbedingungen relevant sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Bei Kündigungen bestehen regelmäßig kurze Fristen für eine gerichtliche Überprüfung. Deshalb ist es allgemein sinnvoll, bereits bei der Anfrage auf das Schreiben und dessen Zugangsdatum hinzuweisen. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom konkreten Anliegen ab.
- Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag, Kündigung und Abfindung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine Abfindung ist eine Zahlung, die mit einer Beendigung verbunden sein kann, aber nicht bei jeder Kündigung automatisch geschuldet wird. Für die Einordnung spielen unter anderem Vertragsinhalt, Beendigungszeitpunkt und Begleitumstände eine Rolle. Auch mögliche sozialversicherungsrechtliche Folgen können relevant sein. Vor einer Mandatsanfrage hilft es, deutlich zu machen, ob bereits ein Schreiben vorliegt, ein Vertragsangebot geprüft werden soll oder Verhandlungen anstehen.
- Welche Themen sollten bei einer Anfrage zu Trennung oder Scheidung benannt werden?
- Hilfreich ist eine kurze Übersicht darüber, ob es zunächst um die Trennung, ein beabsichtigtes Scheidungsverfahren oder einzelne Folgefragen geht. Typische Themen sind Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Vermögensfragen und der Versorgungsausgleich. Wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, können Sorge und Umgang hinzukommen. Angaben zum bisherigen Verlauf und zu bestehenden Vereinbarungen helfen, den Gesprächsbedarf zu ordnen. Nicht jede Frage muss bereits abschließend beantwortet sein. Welche Nachweise später benötigt werden, richtet sich nach den tatsächlich zu klärenden Punkten.
- Werden Unterhalt, Sorgerecht und Umgang in einem einzigen Verfahren geklärt?
- Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang sind rechtlich unterschiedliche Gegenstände. Sie werden nicht automatisch gemeinsam entschieden, nur weil eine Trennung oder Scheidung vorliegt. Ob Fragen miteinander verbunden oder in eigenständigen Verfahren behandelt werden, hängt von der Verfahrensart und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Zuständig ist grundsätzlich die Familiengerichtsbarkeit; die örtliche Zuständigkeit muss gesondert bestimmt werden. Für eine erste Anfrage ist es hilfreich, die offenen Punkte getrennt aufzulisten und mitzuteilen, ob bereits gerichtliche Schreiben, Vereinbarungen oder Entscheidungen bestehen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Fahr Gross Indetzki
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4,6 von 5 · 132 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-og.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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