Veröffentlichtes Profil

Tanja Wagner

Tanja Wagner – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Offenburg

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht · Anwalts- & Fachanwaltskanzlei WAGNER

Hildastraße 38, 77654 Offenburg

Telefon: +49 781 20 38 385

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwalts- & Fachanwaltskanzlei WAGNER
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Tanja Wagner ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Offenburg. Ihre Anwalts- & Fachanwaltskanzlei WAGNER befindet sich in der Hildastraße 38. Auf der Kanzleiwebseite veröffentlicht sie Beiträge zu Trennung und Scheidung, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich sowie Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt. Auch Kindesunterhalt und Sorgerecht werden dort genannt. Weitere Beiträge behandeln Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sowie Modernisierungsmaßnahmen und deren Bedeutung für Mieter und Vermieter. Wagner ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein. Für ihre nachgewiesenen Fortbildungen erhielt sie unter anderem für die Jahre 2019 und 2023 die Fortbildungsbescheinigung des Vereins. Die Fortbildungen für 2019 betrafen vor allem Familienrecht und Erbrecht. Die Kanzlei bietet Berufstätigen Termine außerhalb der normalen Bürozeiten und vereinbart bei Bedarf kurzfristige Termine. In einem Hinweis aus der Coronakrise nennt Wagner telefonische Beratung, Beratung per E-Mail und persönliche Gespräche in der Kanzlei. Über ein Kontaktformular können Mandantinnen, Mandanten und Interessierte Nachrichten übermitteln; dadurch allein entsteht noch kein Mandatsverhältnis.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: wagnerecht.de, wagnerecht.de

Beratung in Offenburg – Einordnung der Redaktion

Tanja Wagner ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Offenburg. Ihre Anwalts- & Fachanwaltskanzlei WAGNER befindet sich in der Hildastraße 38, 77654 Offenburg. Das Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt ihres Profils. Auf ihrer Kanzleiwebseite behandelt sie insbesondere Trennung und Scheidung, Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich. Für Ratsuchende stehen hinter diesen Themen häufig Fragen zur wirtschaftlichen Neuordnung nach einer Trennung: Welche Vermögenspositionen müssen erfasst werden, welche gemeinsamen Verpflichtungen bestehen und welche Angelegenheiten sind unabhängig vom eigentlichen Scheidungsverfahren zu klären? Eine anwaltliche Besprechung dient zunächst dazu, die persönliche Ausgangslage und den rechtlichen Klärungsbedarf zu erfassen. Einen weiteren Themenbereich bilden Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt. Diese Ansprüche haben unterschiedliche Voraussetzungen und betreffen verschiedene Lebensphasen beziehungsweise berechtigte Personen. Typischerweise geht es dabei um Einkommensverhältnisse, Auskünfte und die finanzielle Absicherung nach dem Ende einer Partnerschaft. Auch das Sorgerecht wird auf Wagners Webseite genannt. Hier stehen die Verantwortung für gemeinsame Kinder und Entscheidungen über deren Lebensgestaltung im Mittelpunkt. Für eine erste Einordnung können vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben und Angaben zur familiären Situation bedeutsam sein; welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, richtet sich nach dem Anliegen. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Offenburg. Für familiengerichtliche Verfahren kommt insbesondere das Amtsgericht Offenburg mit seinem Familiengericht in Betracht, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln dorthin führen. Das ebenfalls am Standort vorhandene Landgericht Offenburg ist dagegen nicht die übliche erste Anlaufstelle für Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht. Die Stadtteile Innenstadt, Uffhofen und Albersbösch gehören zum räumlichen Umfeld des Profils; eine Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Die Anfahrt zur Hildastraße lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Adresse planen. Konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr familienrechtliches Anliegen knapp beschreiben. Hilfreich sind Hinweise auf bereits laufende Verfahren oder bestehende Fristen. Anschließend können Termin, benötigte Unterlagen und der mögliche Beratungsrahmen abgestimmt werden. Eine Nachricht allein begründet noch kein Mandatsverhältnis. Nach der belegten Kanzleibeschreibung bietet Wagner Berufstätigen Termine außerhalb der normalen Bürozeiten und vereinbart bei Bedarf kurzfristige Termine. Telefonische Beratung, E-Mail-Beratung und persönliche Gespräche wurden in einem Hinweis aus der Coronakrise genannt; die aktuell verfügbaren Gesprächsformen sollten bei der Anfrage geklärt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Offenburg

Die Anwalts- & Fachanwaltskanzlei WAGNER hat ihren Sitz in der Hildastraße 38 in Offenburg. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Tanja Wagner ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Offenburg von Bedeutung. Bei dessen Familiengericht werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit insbesondere Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, Sorge und Umgang geführt. Auch güterrechtliche Streitigkeiten zwischen Ehegatten, etwa zum Zugewinnausgleich, gehören grundsätzlich vor das Familiengericht. Welches Familiengericht im Einzelfall zuständig ist, hängt von gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab, beispielsweise dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder gemeinsamer minderjähriger Kinder. Die Nähe einer Kanzlei zu einem Gericht entscheidet darüber nicht. Das Landgericht Offenburg gehört ebenfalls zur örtlichen Gerichtslandschaft, ist jedoch für die im Profil hervorgehobenen Familiensachen regelmäßig nicht das erstinstanzliche Gericht. Es befasst sich unter anderem mit allgemeinen Zivil- und Strafverfahren im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit. Rechtsmittel gegen familiengerichtliche Entscheidungen führen grundsätzlich nicht zum Landgericht, sondern zum zuständigen Oberlandesgericht. Diese Unterscheidung hilft dabei, die beiden am Standort genannten Gerichte im Zusammenhang mit dem Profil einzuordnen. Für die räumliche Orientierung ist die konkrete Kanzleiadresse maßgeblich. Innenstadt, Uffhofen und Albersbösch sind genannte Offenburger Stadtteile; eine belegte Lage der Kanzlei innerhalb eines dieser Stadtteile lässt sich daraus nicht ableiten. Ebenso ist keine gesicherte Aussage über eine Innenstadtlage oder unmittelbare Haltestellennähe möglich. Wer aus Offenburg oder dem Umland anreist, kann öffentliche Verkehrsmittel oder den Pkw in die Routenplanung einbeziehen. Aktuelle Verbindungen, Zufahrtsmöglichkeiten und die Parksituation sollten vor einem persönlichen Termin geprüft werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, wagnerecht.de (2024)
  • Wie läuft eine Scheidung ab?, wagnerecht.de (2024)
  • Fachanwältin für Familienrecht in Offenburg, wagnerecht.de (2024)
  • Verleihung Fortbildungsbescheinigung an Rechtsanwältin Tanja Wagner, Fachanwältin für Familienrecht, wagnerecht.de (2024)
  • Betreuung vermeiden - Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, wagnerecht.de (2024)
  • Ehegattenunterhalt: Trennungsunterhalt - nachehelicher Unterhalt, wagnerecht.de (2023)
  • Weihnachtsgrüße, wagnerecht.de (2023)
  • Modernisierungsmaßnahmen - Was müssen Mieter und Vermieter beachten?, wagnerecht.de (2021)
  • Aktueller Hinweis: Auch in der Coronakrise weiter für Sie da., wagnerecht.de (2021)
  • Deutscher Anwaltverein verleiht Fortbildungsbescheinigung an Rechtsanwältin Wagner, wagnerecht.de (2020)

Auszeichnungen

  • Fortbildungsbescheinigung des DAV, Deutscher Anwaltverein (DAV) (2023)
  • Fortbildungsbescheinigung des DAV, Deutscher Anwaltverein (DAV)

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Besprechung zu Trennung und Scheidung hilfreich?
Für eine erste Besprechung können eine kurze Übersicht zur familiären Situation, das Datum der Trennung und Angaben zu gemeinsamen Kindern hilfreich sein. Hinzu kommen gegebenenfalls Ehevertrag, vorhandene Vereinbarungen sowie gerichtliche oder anwaltliche Schreiben. Wenn finanzielle Fragen angesprochen werden sollen, können Einkommensnachweise und eine Übersicht über Vermögen und Verbindlichkeiten die Einordnung erleichtern. Nicht jedes Dokument wird in jedem Fall benötigt. Es ist daher sinnvoll, bei der Terminabstimmung nachzufragen, welche Unterlagen für das geschilderte Anliegen relevant sind, und auf laufende Fristen hinzuweisen.
Worin unterscheiden sich Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt?
Trennungsunterhalt betrifft grundsätzlich die Zeit zwischen der Trennung und der rechtskräftigen Scheidung. Nachehelicher Unterhalt betrifft mögliche Ansprüche nach der Scheidung und setzt eigene gesetzliche Voraussetzungen voraus. Kindesunterhalt ist demgegenüber ein Anspruch des Kindes und nicht des betreuenden Elternteils. Bei seiner Einordnung spielen unter anderem Alter, Betreuungsverhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern eine Rolle. Für alle drei Bereiche können Auskünfte über Einkommen und weitere finanzielle Umstände erforderlich sein. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht, lässt sich nicht allein aus dem Bestehen einer Trennung ableiten.
Bedeutet Zugewinnausgleich, dass bei einer Scheidung sämtliches Vermögen geteilt wird?
Der Zugewinnausgleich bedeutet nicht, dass sämtliche Vermögensgegenstände automatisch gemeinsames Eigentum werden oder hälftig aufgeteilt werden müssen. Bei der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögen der Ehegatten grundsätzlich getrennt. Für einen möglichen Ausgleich wird vereinfacht betrachtet verglichen, welchen Vermögenszuwachs beide während der maßgeblichen Zeit erzielt haben. Gemeinsames Eigentum, etwa an einer Immobilie, und gemeinsame Schulden können daneben eigenständige Fragen aufwerfen. Ehevertragliche Regelungen können die Ausgangslage verändern. Für eine Besprechung sind deshalb Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und bestehenden Verträgen hilfreich.
Was ist bei Fragen zu Sorgerecht und Umgang vor einer Mandatsanfrage wichtig?
Sorgerecht und Umgang betreffen unterschiedliche Aspekte der Eltern-Kind-Beziehung. Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für wesentliche persönliche und vermögensbezogene Angelegenheiten des Kindes. Beim Umgang geht es insbesondere um den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern. Eine Trennung beendet ein bestehendes gemeinsames Sorgerecht grundsätzlich nicht automatisch. Vor einer Anfrage kann es hilfreich sein, die bisherige Betreuung, bestehende Absprachen und die konkreten Streitpunkte sachlich zusammenzufassen. Vorhandene gerichtliche Entscheidungen sollten ebenfalls erwähnt werden. Maßgeblicher Orientierungspunkt für familiengerichtliche Entscheidungen ist das Kindeswohl; die persönlichen Umstände müssen jeweils gesondert betrachtet werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Tanja Wagner

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: wagnerecht.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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