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- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Katharina Bohnhorst ist Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei Ehren & Kollegen in Offenburg. Auf ihrer Profilseite werden Arbeitsrecht, Erbrecht und Mietrecht genannt. Ihre Tätigkeit als Rechtsanwältin in Offenburg nahm sie 2009 auf. Im Jahr 2012 trat sie als angestellte Rechtsanwältin in die Kanzlei Ehren & Kollegen ein; 2015 wurde sie als Partner aufgenommen. Zuvor absolvierte sie von 1998 bis 2001 eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten. Von 2001 bis 2006 studierte sie Rechtswissenschaft in Jena und Kiel. Ihr Referendariat führte sie von 2006 bis 2008 am Landgericht Baden-Baden durch. Bohnhorst betont, dass ihr Authentizität wichtig ist. Als Mutter von zwei Kindern spricht sie die Sorgen um Geschäft und Familie an. Einen konkreten Mandantenkreis benennt die Profilseite nicht. Die Kanzlei kündigt an, Chancen vorab zu klären und nötigenfalls bis zur letzten Instanz vorzugehen. Eine Telefonanfrage ist kostenfrei.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-ehren.de, kanzlei-ehren.de
Beratung in Offenburg – Einordnung der Redaktion
Katharina Bohnhorst ist Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei Ehren & Kollegen in der Okenstraße 3 in 77652 Offenburg. Ihre anwaltliche Tätigkeit in Offenburg begann sie 2009. Im Jahr 2012 trat sie als angestellte Rechtsanwältin in die Kanzlei ein, 2015 wurde sie als Partnerin aufgenommen. Zuvor absolvierte sie eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten, studierte Rechtswissenschaft in Jena und Kiel und durchlief ihr Referendariat am Landgericht Baden-Baden. Das vorliegende Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf. Die ergänzende Kanzleibeschreibung nennt daneben Erbrecht und Mietrecht. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Fragen, die den beruflichen Alltag unmittelbar betreffen: die Gestaltung und Auslegung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeiten, Vergütung oder den Umgang mit Abmahnungen. Auch Kündigungen, Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse sind typische Anlässe für eine anwaltliche Anfrage. Ratsuchende können eine rechtliche Einordnung ihres Sachverhalts und eine Besprechung möglicher weiterer Schritte anfragen. Dafür sind insbesondere Vertragsunterlagen, der bisherige Schriftwechsel und eine nachvollziehbare zeitliche Darstellung hilfreich. Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen können kurze Fristen eine Rolle spielen; eine frühzeitige Klärung des Beratungsbedarfs ist daher grundsätzlich sinnvoll. Das ebenfalls aufgeführte Familienrecht betrifft unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Dahinter stehen häufig mehrere miteinander verbundene persönliche und wirtschaftliche Anliegen. Eine allgemeine Orientierung umfasst deshalb auch die Frage, welche Themen getrennt betrachtet werden müssen und welche Unterlagen für ihre Einordnung erforderlich sind. Familienrechtliche Verfahren werden regelmäßig vor dem Familiengericht beim Amtsgericht geführt. Ob das Amtsgericht Offenburg örtlich zuständig ist, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Das Landgericht Offenburg ist dagegen weder das reguläre Gericht für Familiensachen noch für Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis. Die Kanzleiadresse in Offenburg bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus der Innenstadt ebenso wie aus Uffhofen und Albersbösch. Eine konkrete Stadtteilzuordnung der Okenstraße 3 oder besondere Verkehrsverbindungen sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für die Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Interessierte die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Sinnvoll sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu wichtigen Terminen und zu bereits eingegangenen Schreiben. Ob das Anliegen übernommen werden kann, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein Termin abläuft, sollte anschließend unmittelbar mit der Kanzlei geklärt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Offenburg
Für das Profil von Katharina Bohnhorst sind die unterschiedlichen gerichtlichen Zuständigkeiten in Offenburg wesentlich. Das Amtsgericht Offenburg ist mit seinem Familiengericht grundsätzlich eine Anlaufstelle für Familiensachen, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Dazu gehören insbesondere Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht. Welches Familiengericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien, etwa dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder. Das ebenfalls am Standort vorhandene Landgericht Offenburg ist für diese Verfahren nicht das reguläre Eingangsgericht. Auch familiengerichtliche Beschwerden führen grundsätzlich nicht zum Landgericht, sondern zum zuständigen Oberlandesgericht. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist dagegen die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich. Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis, beispielsweise über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, werden typischerweise vor dem zuständigen Arbeitsgericht geführt. Die bloße Nähe zum Amtsgericht oder Landgericht Offenburg begründet hierfür keine Zuständigkeit. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, muss anhand des jeweiligen Sachverhalts bestimmt werden. Die Kanzlei Ehren & Kollegen befindet sich in der Okenstraße 3, 77652 Offenburg. Innenstadt, Uffhofen und Albersbösch bilden örtliche Bezugspunkte für Anfragen aus dem Stadtgebiet; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist nicht belegt. Für einen Besuch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor einem Termin erfragt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ihre Chancen klären wir vorab. Telefonanfrage kostenfrei.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Ihre Chancen klären wir vorab. Telefonanfrage kostenfrei.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und der dazugehörige Schriftwechsel relevant. Bei einer Kündigung kann auch wichtig sein, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Eine kurze chronologische Übersicht erleichtert es, den Ablauf nachzuvollziehen. Je nach Streitpunkt kommen Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder weitere Unterlagen hinzu. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollte die Anfrage nicht allein deshalb aufgeschoben werden, weil noch nicht sämtliche Dokumente vorliegen.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person voraus. Darin können beispielsweise das Beendigungsdatum, eine Freistellung, offene Urlaubsansprüche oder Zeugnisfragen geregelt werden. Eine Abfindung ist nicht automatisch Bestandteil einer solchen Vereinbarung. Zudem können sozialrechtliche Auswirkungen zu berücksichtigen sein. Vor einer Entscheidung über einen vorgelegten Vertrag ist deshalb eine individuelle Prüfung der Regelungen und ihrer möglichen Folgen sinnvoll. Für die Anfrage helfen der Vertragsentwurf und Angaben zur bisherigen Beschäftigung.
- Welche Themen sollten bei einer Anfrage zu Trennung oder Scheidung angesprochen werden?
- Eine erste Anfrage kann den Zeitpunkt der Trennung, die familiäre Situation und die aktuell offenen Fragen zusammenfassen. Häufig betreffen diese den Unterhalt, die gemeinsame Wohnung, Vermögensfragen oder die Betreuung gemeinsamer Kinder. Nicht jedes Thema wird automatisch im selben Verfahren behandelt. Für eine spätere rechtliche Einordnung können Heiratsurkunde, Einkommensnachweise und vorhandene Vereinbarungen relevant sein. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, richtet sich nach dem Beratungsgegenstand. Bereits vorliegende gerichtliche Schreiben und darin genannte Termine sollten bei der Kontaktaufnahme ausdrücklich erwähnt werden.
- Sind Sorgerecht und Umgangsrecht dasselbe, und welches Gericht befasst sich damit?
- Sorgerecht und Umgangsrecht betreffen unterschiedliche Bereiche. Die elterliche Sorge umfasst insbesondere Verantwortung und Entscheidungen für das Kind, etwa zu Gesundheit, Erziehung oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen zu weiteren Bezugspersonen. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig; in Offenburg kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Offenburg in Betracht. Maßgeblich ist dabei das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage sind bestehende Regelungen, der bisherige Betreuungsalltag und gegebenenfalls gerichtliche Entscheidungen hilfreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Katharina Bohnhorst
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Okenstraße 3, 77652 Offenburg
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-ehren.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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