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- Rechtsanwalt Dirk Vollmer
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Dirk Vollmer ist Rechtsanwalt in Karlsruhe und hat sich seit 2004 auf Familienrecht und Erbrecht spezialisiert. Seit 2007 ist er Fachanwalt für Familienrecht, seit 2020 zusätzlich Fachanwalt für Erbrecht. Sein Angebot umfasst Scheidungsrecht, Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt sowie Fragen zum Vermögen bei Ehegatten. Im Erbrecht gehören Testament, Erbvertrag, Pflichtteil und die Beratung von Erben zu seinen Leistungen. Hinzu kommt die Vorsorgeberatung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Erstberatungen richten sich unter anderem an Menschen während oder nach einer Trennung vom Ehegatten sowie nach einem Todesfall in der Familie. Die Kanzlei setzt digitale Technik ein: Alle Mandanten erhalten Zugang zur onlineAkte, können ihre Akten über einen gesicherten Zugang einsehen und Dokumente über verschlüsselte Mitteilungen auf den Server hochladen. Persönlicher Kontakt ist weiterhin vor Ort, am Telefon oder per Videoanruf möglich. Für Erstberatungen im Familienrecht und Erbrecht sind etwa eine bis eineinhalb Stunden vorgesehen. Informationen zur Vergütung und allgemeine Bedienungshinweise zur onlineAkte stehen als Downloads bereit.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: familienanwalt-karlsruhe.de, familienanwalt-karlsruhe.de
Beratung in Karlsruhe – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Dirk Vollmer berät in Karlsruhe im Familienrecht und Erbrecht. Das Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils. Seit 2004 hat er sich auf diese beiden Rechtsgebiete spezialisiert; seit 2007 ist er Fachanwalt für Familienrecht und seit 2020 zusätzlich Fachanwalt für Erbrecht. Seine Kanzlei befindet sich in der Waldstraße 19, 76133 Karlsruhe, im Innenstadtbereich. Das Beratungsangebot richtet sich unter anderem an Menschen während oder nach einer Trennung vom Ehegatten sowie an Angehörige nach einem Todesfall in der Familie. Im Familienrecht umfasst seine Tätigkeit das Scheidungsrecht, den Versorgungsausgleich und Fragen zum Vermögen von Ehegatten. Hinzu kommen Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Elternunterhalt. Hinter diesen Themen stehen häufig mehrere miteinander verbundene Anliegen: Wie lassen sich die finanziellen Verhältnisse nach einer Trennung einordnen, welche Bedeutung haben gemeinsame Vermögenswerte und wie werden während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte behandelt? Eine Beratung kann dazu dienen, die verschiedenen Fragen zunächst zu ordnen und den individuellen Klärungsbedarf zu bestimmen. Für familiengerichtliche Verfahren kommt am Standort insbesondere das Amtsgericht Karlsruhe in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Im Erbrecht gehören Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsfragen und die Beratung von Erben zu Vollmers Leistungen. Typische Anlässe sind die Gestaltung der eigenen Nachfolge oder Unklarheiten über die rechtliche Stellung nach einem Erbfall. Die Vorsorgeberatung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ergänzt dieses Angebot. Während erbrechtliche Regelungen die Nachfolge nach dem Tod betreffen, beziehen sich diese Vorsorgeinstrumente auf Vertretung und medizinische Entscheidungen zu Lebzeiten. Je nach Anliegen können deshalb unterschiedliche Unterlagen und persönliche Vorstellungen für das Gespräch wichtig sein. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt, um das Anliegen dem Familienrecht oder Erbrecht zuzuordnen und eine Erstberatung anzufragen. Eine kurze Beschreibung des Sachverhalts und Hinweise auf bereits laufende Verfahren erleichtern die Vorbereitung. Für Erstberatungen sind etwa eine bis eineinhalb Stunden vorgesehen. Persönlicher Austausch ist in der Karlsruher Kanzlei, telefonisch oder per Videoanruf möglich. Alle Mandanten erhalten außerdem Zugang zur onlineAkte: Sie können Unterlagen über einen gesicherten Zugang einsehen und Dokumente mittels verschlüsselter Mitteilungen auf den Server hochladen. Die Innenstadtlage bietet einen zentralen Bezugspunkt auch für Ratsuchende aus Durlach, Oststadt, Südstadt und Mühlburg; die konkrete Anfahrt lässt sich nach dem gewählten Verkehrsmittel planen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Karlsruhe
- Amtsgericht Karlsruhe
- Landgericht Karlsruhe
- Arbeitsgericht Karlsruhe
- Bundesgerichtshof
- Bundesverfassungsgericht
Die Kanzlei von Dirk Vollmer liegt in der Waldstraße 19 im Karlsruher Innenstadtbereich. Für Ratsuchende aus der Innenstadt sowie aus Durlach, Oststadt, Südstadt und Mühlburg ist sie damit im zentralen Stadtgebiet verortet. Bei der Planung eines persönlichen Termins kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Die geeignete Verbindung und verfügbare Parkmöglichkeiten sollten anhand aktueller Informationen geprüft werden. Ergänzend zum Besuch vor Ort sind laut Kanzleibeschreibung Gespräche am Telefon oder per Videoanruf möglich. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Karlsruhe von Bedeutung. Als Familiengericht behandelt es bei entsprechender Zuständigkeit unter anderem Scheidungen, den Versorgungsausgleich und Unterhaltssachen. Im Erbrecht ist zwischen Nachlassangelegenheiten und streitigen Ansprüchen zu unterscheiden: Nachlassgerichte sind bei den Amtsgerichten angesiedelt und bearbeiten beispielsweise Erbscheinsverfahren und Testamentseröffnungen. Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche oder andere zivilrechtliche Ansprüche aus einem Erbfall können abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht Karlsruhe oder dem Landgericht Karlsruhe geführt werden. Der ebenfalls in Karlsruhe ansässige Bundesgerichtshof ist keine reguläre erste Anlaufstelle für eine Scheidung oder Nachlassklärung, sondern entscheidet unter anderem über bestimmte Rechtsmittel. Das Bundesverfassungsgericht prüft verfassungsrechtliche Fragen und ersetzt nicht den fachgerichtlichen Rechtsweg. Das Arbeitsgericht Karlsruhe ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und gehört daher nicht zu den typischen Gerichten der hier beschriebenen Schwerpunkte. Welches Gericht konkret zuständig ist, hängt vom Verfahrensgegenstand und den gesetzlichen örtlichen Anknüpfungspunkten ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Erstberatung im Familienrecht oder Erbrecht dient der Orientierung, dauert regelmäßig etwa 1 bis 1,5 Stunden und deckt die wichtigsten Themengebiete ab. Sie kostet jeweils 297,50 € inklusive Mehrwertsteuer. Eine Erstattung der Beratungskosten durch die Rechtsschutzversicherung ist gegebenenfalls möglich; im Familienrecht wird als Ausnahme genannt, dass der andere Ehegatte Versicherungsnehmer ist.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Erstberatung im Familienrecht oder Erbrecht dient der Orientierung, dauert regelmäßig etwa 1 bis 1,5 Stunden und deckt die wichtigsten Themengebiete ab. Sie kostet jeweils 297,50 € inklusive Mehrwertsteuer. Eine Erstattung der Beratungskosten durch die Rechtsschutzversicherung ist gegebenenfalls möglich; im Familienrecht wird als Ausnahme genannt, dass der andere Ehegatte Versicherungsnehmer ist.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Kontoeröffnung beim Trennungskind (2025)
- Gescheiterte Reform: Was sich im deutschen Sorgerecht fast geändert hätte (2024)
- Erbschaftssteuer-Erhöhung durch die Hintertüre? (2023)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für ein erstes Gespräch nach einer Trennung hilfreich?
- Für ein erstes familienrechtliches Gespräch sind meist eine Übersicht zur familiären Situation und Unterlagen zu den finanziellen Verhältnissen hilfreich. Dazu können Einkommensnachweise, Angaben zu laufenden Verpflichtungen, vorhandene Eheverträge sowie Informationen über Vermögen und Altersversorgung gehören. Bei gemeinsamen Kindern können deren Betreuungssituation und bisherige Unterhaltsregelungen relevant sein. Bereits vorliegende gerichtliche Schreiben sollten ebenfalls angesprochen werden, insbesondere wenn sie Fristen enthalten. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt davon ab, ob zunächst die Scheidung, Unterhalt oder Vermögensfragen im Vordergrund stehen.
- Wie unterscheiden sich Versorgungsausgleich, Unterhalt und Vermögensaufteilung bei einer Scheidung?
- Diese Themen betreffen unterschiedliche wirtschaftliche Folgen einer Trennung oder Scheidung. Der Versorgungsausgleich bezieht sich grundsätzlich auf Versorgungsanrechte, die während der Ehezeit erworben wurden, etwa in der gesetzlichen Rentenversicherung. Unterhalt betrifft dagegen den laufenden Lebensbedarf und hängt unter anderem von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Bei Vermögensfragen können der eheliche Güterstand, Eigentumsverhältnisse und bestehende Vereinbarungen eine Rolle spielen. Die Bereiche können sich gegenseitig beeinflussen, werden rechtlich aber nicht als ein einheitlicher Ausgleich behandelt. Eine erste Beratung dient häufig dazu, diese Zusammenhänge zu strukturieren.
- Was unterscheidet die Stellung als Erbe von einem Pflichtteilsanspruch?
- Erben treten grundsätzlich in die rechtliche Stellung der verstorbenen Person ein; zum Nachlass können sowohl Vermögenswerte als auch Verbindlichkeiten gehören. Ein Pflichtteilsanspruch ist dagegen regelmäßig ein Geldanspruch gegen die Erben und vermittelt allein keine Beteiligung an einzelnen Nachlassgegenständen. Er kann bestimmten nahen Angehörigen zustehen, wenn sie durch eine Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Für die Einordnung sind insbesondere Verwandtschaftsverhältnisse, vorhandene Testamente oder Erbverträge und die Zusammensetzung des Nachlasses wichtig. Nach einem Todesfall können zudem gesetzliche Fristen relevant werden.
- Warum werden Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung getrennt betrachtet?
- Diese Dokumente regeln verschiedene Lebenssituationen. Ein Testament legt innerhalb der gesetzlichen Grenzen fest, wer nach dem Tod erben oder bestimmte Zuwendungen erhalten soll. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht einer bevollmächtigten Person, in den erfassten Angelegenheiten zu handeln, etwa wenn die vollmachtgebende Person dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Eine Patientenverfügung enthält Festlegungen zu medizinischen Maßnahmen für bestimmte Behandlungssituationen bei fehlender eigener Entscheidungsfähigkeit. Die Dokumente ersetzen einander deshalb nicht. Bei ihrer Vorbereitung geht es unter anderem darum, persönliche Vorstellungen, Zuständigkeiten und die jeweiligen formalen Anforderungen auseinanderzuhalten.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Dirk Vollmer
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Waldstraße 19, 76133 Karlsruhe
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: familienanwalt-karlsruhe.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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