- Qualifikation
- Zulassung seit 1991
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Gernot Schäfer
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Karlsruhe vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Gernot Schäfer ist Rechtsanwalt in Karlsruhe und seit 2007 auch Fachanwalt für Familienrecht. Zu seinen Fachgebieten und Tätigkeitsschwerpunkten zählen Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen sowie Kindes- und Ehegattenunterhalt. Weitere Schwerpunkte sind Vaterschaftsfeststellung, Ehescheidungsverfahren, Sorge- und Umgangsrecht sowie vermögensrechtliche Auseinandersetzungen bei Trennung und Scheidung. Darüber hinaus nennt seine Webseite allgemeines Zivil- und Vertragsrecht sowie Ausländer- und Asylrecht. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgte am 23. Januar 1991. Sein Jurastudium absolvierte Schäfer an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, sein Referendariat am Landgericht Karlsruhe. Seit 1991 ist er Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Karlsruhe. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein, in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und im Interessenverband Unterhalt und Familienrecht. Für Fragen zu Leistungen und Angeboten steht auf der Webseite ein Kontaktformular zur Verfügung; eine umgehende Rückmeldung wird angekündigt. Die Kanzleianschrift lautet Waldstr. 51 in Karlsruhe.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-schaefer.de, anwalt-schaefer.de
Beratung in Karlsruhe – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Gernot Schäfer ist in Karlsruhe unter der Anschrift Waldstr. 51 im zweiten Obergeschoss tätig. Seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgte am 23. Januar 1991; seit 2007 ist er außerdem Fachanwalt für Familienrecht. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf. Die vorliegende Kanzleibeschreibung beschreibt daneben insbesondere familienrechtliche Tätigkeiten und nennt allgemeines Zivil- und Vertragsrecht sowie Ausländer- und Asylrecht. Welche dieser Bereiche für eine konkrete Anfrage maßgeblich sind und ob ein Mandat übernommen werden kann, sollte bei der ersten Kontaktaufnahme geklärt werden. Im Arbeitsrecht betreffen typische Anliegen die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Fragen zur Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Ratsuchende möchten häufig zunächst einordnen lassen, welche Unterlagen relevant sind und welche zeitlichen Vorgaben bestehen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ist grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit vorgesehen; am Standort besteht das Arbeitsgericht Karlsruhe. Die Zuständigkeit im einzelnen Fall richtet sich allerdings nach den gesetzlichen Voraussetzungen und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Gerade bei einer Kündigung können kurze Fristen eine Rolle spielen. Der familienrechtliche Teil der Tätigkeit umfasst laut Kanzleibeschreibung Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen sowie Kindes- und Ehegattenunterhalt. Hinzu kommen Vaterschaftsfeststellung, Ehescheidungsverfahren, Sorge- und Umgangsrecht und vermögensrechtliche Auseinandersetzungen bei Trennung und Scheidung. Hinter diesen Begriffen stehen häufig miteinander verbundene Fragen: Wie werden finanzielle Verhältnisse erfasst, welche Regelungen betreffen gemeinsame Kinder und welche Vermögenspositionen sind zu berücksichtigen? Für entsprechende gerichtliche Verfahren kommt bei örtlicher Zuständigkeit das Familiengericht beim Amtsgericht Karlsruhe in Betracht. Allgemeine Vertragsstreitigkeiten werden dagegen je nach Gegenstand und Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder Landgericht geführt. Die Waldstraße liegt im Karlsruher Innenstadtbereich. Für Ratsuchende aus Durlach, der Oststadt, der Südstadt oder Mühlburg bildet die Kanzleianschrift einen innerstädtischen Anlaufpunkt; die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen geplant werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de empfiehlt sich eine kurze Darstellung des Anliegens mit Rechtsgebiet, wichtigen Daten und möglichen Fristen. Anschließend sind mit der Kanzlei die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen abzustimmen. Eine Anfrage allein ersetzt weder eine Mandatsbestätigung noch die Prüfung laufender Fristen. Auf der Kanzleiwebseite steht außerdem ein Kontaktformular zur Verfügung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Karlsruhe
- Amtsgericht Karlsruhe
- Landgericht Karlsruhe
- Arbeitsgericht Karlsruhe
- Bundesgerichtshof
- Bundesverfassungsgericht
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Gernot Schäfer befindet sich in der Waldstr. 51 im zweiten Obergeschoss im Karlsruher Innenstadtbereich. Damit ist ihr Standort innerhalb des Stadtgebiets verortet, während Durlach, Oststadt, Südstadt und Mühlburg weitere örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende bilden. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw in Betracht. Welche Verbindung oder Zufahrt geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Angaben zu einem Aufzug, zur Barrierefreiheit oder zu eigenen Stellplätzen liegen nicht vor; entsprechende Anforderungen sollten vor einem Besuch unmittelbar mit der Kanzlei geklärt werden. Zum im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht passt das Arbeitsgericht Karlsruhe als örtlicher Gerichtsstandort. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit etwa Kündigungsschutzverfahren, Vergütungsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse geführt. Für die belegten familienrechtlichen Schwerpunkte ist das Familiengericht beim Amtsgericht Karlsruhe relevant, unter anderem für Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang und Abstammungssachen. Im allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht kommen das Amtsgericht Karlsruhe oder das Landgericht Karlsruhe in Betracht; maßgeblich sind insbesondere Streitgegenstand, Streitwert und örtliche Zuständigkeit. Der ebenfalls in Karlsruhe ansässige Bundesgerichtshof ist keine allgemeine erste Anlaufstelle für solche Streitigkeiten, sondern entscheidet insbesondere über gesetzlich vorgesehene Rechtsmittel. Das Bundesverfassungsgericht prüft verfassungsrechtliche Fragen und ersetzt die zuständigen Fachgerichte nicht. Für Ausländer- und Asylrecht sind typischerweise Verwaltungsgerichte zuständig; die genannten Gerichte bilden diesen Bereich daher nicht ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind der vollständige Name, die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer sowie die Frage, das Anliegen oder die Nachricht als Pflichtangaben gekennzeichnet.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind der vollständige Name, die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer sowie die Frage, das Anliegen oder die Nachricht als Pflichtangaben gekennzeichnet.
Werdegang und Engagement
Auszeichnungen
- Auszeichnung für das langjährige Engagement in der akademischen Lehre, Duale Hochschule Karlsruhe
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltsverein
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht
- Interessenverband Unterhalt und Familienrecht
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und einschlägige Korrespondenz hilfreich. Bei Vergütungsfragen können zusätzlich Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen Bedeutung haben. Wichtig sind auch eine kurze zeitliche Übersicht und das Datum, an dem ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten. Deshalb sollte bereits die Anfrage erkennen lassen, ob eine Kündigung vorliegt oder ein Termin bevorsteht. Welche Dokumente anschließend benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab.
- Was unterscheidet einen Ehevertrag von einer Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung?
- Ein Ehevertrag dient allgemein dazu, bestimmte rechtliche und wirtschaftliche Folgen der Ehe vertraglich zu gestalten. Eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung knüpft dagegen an eine bevorstehende oder bereits eingetretene Trennung an und kann deren Folgen ordnen. Themen sind beispielsweise Unterhalt, Vermögensfragen oder der Versorgungsausgleich. Je nach Inhalt bestehen besondere Formvorschriften, etwa eine notarielle Beurkundung. Nicht jede denkbare Regelung ist rechtlich wirksam oder frei vereinbar. Zur Vorbereitung einer Besprechung helfen vorhandene Vereinbarungen sowie ein Überblick über Einkommen, Vermögen und gemeinsame Verpflichtungen.
- Werden Unterhalt, Sorgerecht und Umgang bei einer Trennung gemeinsam beurteilt?
- Diese Themen hängen im Familienalltag häufig zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Unterhalt betrifft finanzielle Leistungen, während die elterliche Sorge Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse für ein Kind umfasst. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den Kontakt zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen. Für kindbezogene Entscheidungen ist das Kindeswohl maßgeblich. Ob Fragen gemeinsam oder in getrennten Verfahren behandelt werden, richtet sich nach den jeweiligen Verfahrensregeln. Eine erste Anfrage wird übersichtlicher, wenn bestehende Regelungen, gerichtliche Beschlüsse und die aktuell offenen Punkte getrennt nach diesen Themen dargestellt werden.
- Welche Informationen braucht eine erste Anfrage zu einem Vertrag oder einer offenen Forderung?
- Im allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht sollte zunächst erkennbar sein, wer mit wem welche Vereinbarung getroffen hat und worüber Uneinigkeit besteht. Hilfreich sind der Vertrag einschließlich Anlagen, Rechnungen, Zahlungsnachweise und die bisherige Korrespondenz. Auch mündliche Absprachen können für die Einordnung relevant sein; ihr Inhalt und Zeitpunkt sollten möglichst nachvollziehbar beschrieben werden. Bei bereits eingegangenen gerichtlichen Schreiben sind Zustellungsdatum und genannte Fristen wichtig. Die Zuständigkeit von Amtsgericht oder Landgericht lässt sich nicht allein aus dem Wohnort ableiten, sondern hängt unter anderem von Streitgegenstand und Streitwert ab.
- Was sollte eine Anfrage im Ausländer- oder Asylrecht enthalten?
- Eine erste Anfrage sollte knapp beschreiben, ob es beispielsweise um einen Aufenthaltstitel, eine behördliche Entscheidung oder ein laufendes Asylverfahren geht. Relevant sind regelmäßig vorhandene Bescheide, das Zustellungsdatum, bisherige Anträge und Angaben zum aktuellen Verfahrensstand. Bei gerichtlichen oder behördlichen Fristen sollte deren zeitliche Dringlichkeit ausdrücklich genannt werden. Ausländerrechtliche und asylrechtliche Verfahren folgen unterschiedlichen Regeln; gerichtliche Streitigkeiten gehören typischerweise zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Welche Unterlagen übermittelt werden sollen und ob eine Vertretung möglich ist, sollte zunächst mit der angefragten Kanzlei abgestimmt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Gernot Schäfer
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