Veröffentlichtes Profil

Baier Depner Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Baier Depner Rechtsanwälte: Arbeitsrecht und Verkehrsrecht in Karlsruhe

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Baier Depner Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Amalienstraße 19, 76133 Karlsruhe

Telefon: +49 721 48389328

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Baier Depner Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Baier Depner Rechtsanwälte wurde 2010 in Karlsruhe gegründet und ist ausschließlich im Arbeitsrecht und Verkehrsrecht tätig. Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten gerichtlich sowie außergerichtlich und übernimmt Mandate deutschlandweit. Im Arbeitsrecht bearbeitet sie Kündigung und Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag und Abfindung, Lohn und Gehalt, Arbeitszeugnisse sowie Fragen zu Urlaub und Krankheit. Zum Verkehrsrecht gehören Verkehrsunfälle und Schadensregulierung, Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafrecht, KFZ-Kauf und Fahrzeugmängel sowie E-Autos und Brandgefahr. Das Team umfasst sieben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie acht Legal Assistants. Andreas Baier ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Melanie Depner Fachanwältin für Verkehrsrecht. Anliegen können online oder telefonisch geschildert werden. Die telefonische Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Vollmachten und Unterlagen lassen sich online einreichen; auch Besprechungen per Video sind möglich. Persönliche Termine finden nach vorheriger Abstimmung in der Amalienstraße 19 statt. Bei laufenden Mandaten werden die Kosten vor jedem Schritt schriftlich geklärt. Mit einer Rechtsschutzversicherung rechnet die Kanzlei direkt ab.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: bd-kanzlei.de, bd-kanzlei.de

Beratung in Karlsruhe – Einordnung der Redaktion

Das Profil „Arbeitsrecht u. Verkehrsrecht“ stellt die Baier Depner Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Karlsruhe vor. Die 2010 gegründete Kanzlei ist ausschließlich im Arbeitsrecht und Verkehrsrecht tätig; als Hauptschwerpunkt des Profils ist Arbeitsrecht angegeben. Zum Team gehören sieben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie acht Legal Assistants. Andreas Baier ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Melanie Depner Fachanwältin für Verkehrsrecht. Die Kanzlei berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten außergerichtlich und vor Gericht und übernimmt Mandate deutschlandweit. Damit ist ihre Tätigkeit nicht auf den Kanzleistandort Karlsruhe beschränkt. Im Arbeitsrecht gehören Kündigungen und Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge und Abfindungen zu den bearbeiteten Themen. Weitere Anliegen betreffen Lohn und Gehalt, Arbeitszeugnisse sowie Urlaub und Krankheit. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche Situationen im Arbeitsverhältnis: etwa die angekündigte Beendigung einer Beschäftigung, ausstehende Vergütung oder Unklarheiten über die Formulierungen eines Zeugnisses. Mandantinnen und Mandanten können eine Einordnung der jeweiligen Unterlagen und der möglichen außergerichtlichen oder gerichtlichen Vorgehensweisen erwarten. Für die Vorbereitung einer Anfrage sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, einschlägige Schreiben und eine zeitliche Übersicht des Geschehens hilfreich. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Das Verkehrsrecht umfasst in dieser Kanzlei Verkehrsunfälle und Schadensregulierung, Bußgeldverfahren sowie Verkehrsstrafrecht. Hinzu kommen Fragen zum Kfz-Kauf, zu Fahrzeugmängeln sowie zu E-Autos und Brandgefahr. Typische Ausgangspunkte sind Streit über die Verantwortlichkeit nach einem Unfall, die Kommunikation mit Versicherungen, ein Bußgeldbescheid oder technische Mängel an einem gekauften Fahrzeug. Je nach Anliegen unterscheiden sich die rechtlichen Prüfungsfragen und die erforderlichen Unterlagen. Unfallberichte, Fotos, behördliche Schreiben, Kaufverträge und Werkstattunterlagen können dabei zur Sachverhaltsklärung beitragen, ohne dass jedes Dokument für jeden Fall benötigt wird. Die Kanzlei befindet sich in der Amalienstraße 19, 76133 Karlsruhe, im innerstädtischen Umfeld. Der Standort kommt damit auch für Anfragen aus Durlach, der Oststadt, der Südstadt und Mühlburg in Betracht. Persönliche Termine werden vorher abgestimmt; für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Arbeitsgericht Karlsruhe relevant, für verkehrsrechtliche Zivilverfahren können Amtsgericht oder Landgericht Karlsruhe zuständig sein. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Schilderung des Anliegens beginnen. Die Kanzlei ermöglicht Anfragen online oder telefonisch, die digitale Einreichung von Vollmachten und Unterlagen sowie Besprechungen per Video.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Karlsruhe

  • Amtsgericht Karlsruhe
  • Landgericht Karlsruhe
  • Arbeitsgericht Karlsruhe
  • Bundesgerichtshof
  • Bundesverfassungsgericht

Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt des Karlsruher Profils ist vor allem das Arbeitsgericht Karlsruhe von Bedeutung, sofern die örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Dort werden insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse geführt. Im Verkehrsrecht kommen das Amtsgericht Karlsruhe und das Landgericht Karlsruhe für zivilrechtliche Auseinandersetzungen in Betracht, etwa über Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall oder Ansprüche wegen Fahrzeugmängeln. Welche Instanz zuständig ist, richtet sich unter anderem nach Streitgegenstand und Streitwert. Bußgeldsachen nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid und zahlreiche Verkehrsstrafverfahren werden bei entsprechender Zuständigkeit vor dem Amtsgericht verhandelt. Der ebenfalls in Karlsruhe ansässige Bundesgerichtshof ist dagegen insbesondere für bestimmte Rechtsmittelverfahren zuständig. Das Bundesverfassungsgericht prüft verfassungsrechtliche Fragen und ist keine weitere reguläre Instanz für arbeits- oder verkehrsrechtliche Streitigkeiten. Mit der Adresse Amalienstraße 19 liegt die Kanzlei im innerstädtischen Bereich von Karlsruhe. Für Ratsuchende aus der Innenstadt sowie aus Durlach, Oststadt, Südstadt und Mühlburg bietet dieser Standort einen örtlichen Bezugspunkt. Die konkrete Anfahrt hängt vom Ausgangspunkt und vom gewählten Verkehrsmittel ab. Für öffentliche Verkehrsmittel sollten aktuelle Verbindungen geprüft werden; bei einer Anreise mit dem Pkw sind die jeweilige Verkehrslage und die geltenden Parkregelungen zu berücksichtigen. Bestimmte Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Fahrtzeiten sind hier nicht belegt. Persönliche Besprechungen finden nach vorheriger Abstimmung statt. Daneben ermöglichen die angebotene Online-Einreichung von Unterlagen und Videobesprechungen einen Austausch ohne Anfahrt, was auch zu den deutschlandweit übernommenen Mandaten passt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Anfrage schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Minuten online oder telefonisch. Vollmacht und Unterlagen können anschließend online eingereicht werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung erfolgt telefonisch und dauert in der Regel etwa 5 Minuten. Dabei wird geklärt, worum es geht, welche Fristen laufen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Entsteht daraus ein Mandat, werden die Kosten vorher transparent besprochen.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung erfolgt telefonisch und dauert in der Regel etwa 5 Minuten. Dabei wird geklärt, worum es geht, welche Fristen laufen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Entsteht daraus ein Mandat, werden die Kosten vorher transparent besprochen.

Für den Erstkontakt: Für die Anfrage schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Minuten online oder telefonisch. Vollmacht und Unterlagen können anschließend online eingereicht werden.

Bevorzugter Kontaktweg: form

Werdegang und Engagement

Auszeichnungen

  • Handelsblatt-Ranking (2025)

Mitgliedschaften

  • DAV

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben oder der Entwurf des Aufhebungsvertrags sowie Angaben zum zeitlichen Ablauf hilfreich. Bei einer Kündigung ist auch der Zeitpunkt des Zugangs wichtig, weil für eine gerichtliche Überprüfung kurze gesetzliche Fristen gelten können. Ergänzend können Informationen zur Beschäftigungsdauer und bereits geführte Korrespondenz relevant sein. Eine Kündigung und ein Aufhebungsvertrag sind rechtlich unterschiedliche Wege zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ob eine Abfindung in Betracht kommt, hängt von den Umständen ab; sie entsteht nicht automatisch bei jeder Beendigung.
Wie lassen sich Fragen zu Gehalt, Arbeitszeugnis, Urlaub oder Krankheit für eine Mandatsanfrage vorbereiten?
Hilfreich ist eine kurze Übersicht darüber, was vereinbart wurde, was tatsächlich geschehen ist und worüber Uneinigkeit besteht. Bei Vergütungsfragen können Arbeitsvertrag, Abrechnungen und gegebenenfalls Arbeitszeitaufzeichnungen wichtig sein. Für Zeugnisfragen sollte die vorhandene Fassung vorliegen. Bei Urlaub oder Krankheit können Anträge, Mitteilungen und die Reaktionen des Arbeitgebers den Ablauf verdeutlichen. Je nach Thema können gesetzliche, tarifliche oder vertragliche Regelungen maßgeblich sein. Auch Ausschlussfristen können Bedeutung haben. Medizinische Angaben sollten auf das für die Klärung erforderliche Maß beschränkt bleiben.
Welche Unterlagen helfen bei einer Anfrage nach einem Verkehrsunfall oder wegen eines Bußgeldbescheids?
Nach einem Verkehrsunfall sind Angaben zu Ort, Zeitpunkt und Ablauf sowie vorhandene Fotos, Kontaktdaten Beteiligter und die bisherige Versicherungskorrespondenz häufig hilfreich. Auch Gutachten, Kostenvoranschläge oder Rechnungen können für die Schadensregulierung relevant sein. Bei einem Bußgeldbescheid stehen dagegen das vollständige behördliche Schreiben, sein Zustellungsdatum und vorausgegangene Anhörungen im Vordergrund. Unfallregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren folgen unterschiedlichen Regeln und können nebeneinander auftreten. Die Unterlagen sollten deshalb nach Vorgängen geordnet werden. Für die Überprüfung behördlicher Entscheidungen können kurze Fristen gelten.
Worauf kommt es bei einer Anfrage zu Fahrzeugmängeln oder zur Brandgefahr eines E-Autos an?
Bei Fahrzeugmängeln bilden Kaufvertrag, Fahrzeugbeschreibung, Übergabeunterlagen und die Kommunikation mit der Verkäuferseite eine wichtige Grundlage. Hinzu kommen Angaben dazu, wann ein Problem erstmals auftrat und welche Untersuchungen oder Reparaturen bereits stattgefunden haben. Bei einem E-Auto sollten konkrete technische Auffälligkeiten, vorhandene Herstellerinformationen und Werkstattbefunde von allgemeinen Befürchtungen unterschieden werden. Rechtlich können je nach Sachverhalt kaufrechtliche Mängelansprüche oder Haftungsfragen betroffen sein. Eine anwaltliche Prüfung ersetzt keine technische Sicherheitsbewertung. Bei einer akuten Gefahr hat die Gefahrenabwehr durch die zuständigen Stellen Vorrang vor der rechtlichen Klärung.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Baier Depner Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: bd-kanzlei.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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