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- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Die Kanzlei Widder & Ruetz in Karlsruhe-Durlach berät seit 1993 und ist im Familienrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht tätig. Zum Team gehören Anja Widder, Beate Ruetz und Anouk Widder-Marcinkowski. Im Familienrecht begleitet die Kanzlei Mandanten bei Scheidung, Trennung, Sorgerecht, Unterhalt, Umgangsrecht und Eheverträgen. Im Arbeitsrecht zählen Kündigungen, Aufhebungsverträge, Arbeitszeugnisse, Abfindungsverhandlungen und Kündigungsschutzklagen zu den genannten Anliegen. Die mietrechtliche Beratung und Vertretung umfasst unter anderem Mieterhöhungen, Kautionsrückzahlungen und Eigenbedarfskündigungen. Die Kanzlei bietet Online-Beratung und bei Bedarf bundesweite Vertretung an. Einvernehmliche Scheidungen können digital vorbereitet und vor jedem Familiengericht in Deutschland begleitet werden. Dafür füllen Mandanten einen Fragebogen aus; die Kanzlei übernimmt die Formalitäten und reicht die Scheidung ein. Ein Gerichtstermin bleibt vorgesehen. Als Arbeitsweise beschreibt die Kanzlei persönliche Betreuung, Zuhören und eine klare Strategie ohne unnötige Eskalation. Besuche in den Räumen nahe dem Durlacher Bahnhof erfolgen nach Terminvereinbarung. Auf Kontaktanfragen meldet sich die Kanzlei nach eigenen Angaben in der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: mein-anwalt-karlsruhe.de
Beratung in Karlsruhe – Einordnung der Redaktion
Das Profil „Mein Karlsruhe“ stellt die Kanzlei Widder & Ruetz in Karlsruhe-Durlach mit dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht vor. Die Kanzlei berät seit 1993 und ist daneben im Familienrecht und Mietrecht tätig. Zum Team gehören Anja Widder, Beate Ruetz und Anouk Widder-Marcinkowski. Im Arbeitsrecht stehen häufig Situationen im Mittelpunkt, in denen sich ein bestehendes Arbeitsverhältnis verändert oder endet. Zu den ausdrücklich genannten Anliegen zählen Kündigungen, Aufhebungsverträge, Arbeitszeugnisse, Abfindungsverhandlungen und Kündigungsschutzklagen. Mandantinnen und Mandanten erwartet dabei die Auseinandersetzung mit vertraglichen Regelungen, dem bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses und den rechtlichen Rahmenbedingungen einer möglichen Lösung. Wer eine Kündigung erhalten hat oder einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen möchte, steht häufig vor mehreren miteinander verbundenen Fragen: Wann soll das Arbeitsverhältnis enden, welche Ansprüche sind noch offen und wie wird die berufliche Tätigkeit im Zeugnis beschrieben? Bei Abfindungsverhandlungen geht es allgemein um die Bedingungen einer Beendigung; ein Abfindungsanspruch besteht nicht automatisch bei jeder Kündigung. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als persönliche Betreuung mit Raum zum Zuhören und einer klaren Strategie ohne unnötige Eskalation. Ob eine außergerichtliche Verständigung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Ergänzend begleitet Widder & Ruetz im Familienrecht Anliegen rund um Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Eheverträge. Einvernehmliche Scheidungen können nach den Kanzleiangaben mithilfe eines Fragebogens digital vorbereitet werden; ein Gerichtstermin bleibt vorgesehen. Im Mietrecht gehören Mieterhöhungen, Kautionsrückzahlungen und Eigenbedarfskündigungen zum genannten Tätigkeitsfeld. Diese Themen betreffen unterschiedliche Lebensbereiche, erfordern aber regelmäßig eine geordnete Darstellung der Ereignisse und die Sichtung der maßgeblichen Unterlagen. Die Kanzlei befindet sich in der Raiherwiesenstraße 5, 76227 Karlsruhe, im Stadtteil Durlach und nahe dem Durlacher Bahnhof. Besuche erfolgen nach Terminvereinbarung. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Arbeitsgericht Karlsruhe der maßgebliche gerichtliche Anlaufpunkt. Eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de kann zunächst das betroffene Rechtsgebiet, das Anliegen und bereits bekannte Termine oder Fristen benennen. Im anschließenden Austausch lässt sich klären, welche Unterlagen benötigt werden und wie eine Beratung stattfinden kann. Die Kanzlei bietet Online-Beratung und bei Bedarf bundesweite Vertretung an. Nach eigenen Angaben meldet sie sich auf Kontaktanfragen in der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Karlsruhe
- Amtsgericht Karlsruhe
- Landgericht Karlsruhe
- Arbeitsgericht Karlsruhe
- Bundesgerichtshof
- Bundesverfassungsgericht
Widder & Ruetz hat ihren Sitz in der Raiherwiesenstraße 5 in Karlsruhe-Durlach. Die Kanzlei liegt damit nicht in der Karlsruher Innenstadt, sondern im östlichen Stadtteil Durlach, nahe dem Durlacher Bahnhof. Diese Lage bietet einen Orientierungspunkt für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Welche Verbindung oder Pkw-Route geeignet ist, hängt vom Ausgangsort ab, etwa aus der Innenstadt, Oststadt, Südstadt oder Mühlburg. Konkrete Parkmöglichkeiten sind nicht angegeben. Für einen Besuch in den Kanzleiräumen ist eine Terminvereinbarung vorgesehen; daneben besteht nach den Kanzleiangaben die Möglichkeit einer Online-Beratung. Zum arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt passt insbesondere das Arbeitsgericht Karlsruhe. Dort werden bei gegebener Zuständigkeit unter anderem Kündigungsschutzklagen sowie Streitigkeiten über Vergütung oder Arbeitszeugnisse geführt. Arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren beginnen regelmäßig mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Beilegung versucht wird. Für Scheidungen, Unterhalt und Sorge- oder Umgangsrecht sind die Familiengerichte als Abteilungen der Amtsgerichte zuständig. Ob das genannte Amtsgericht Karlsruhe zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen gehören grundsätzlich vor das zuständige Amtsgericht. Das Landgericht Karlsruhe kann insbesondere als Berufungsgericht in mietrechtlichen Zivilsachen Bedeutung erlangen. Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht sind dagegen keine üblichen ersten Anlaufstellen für diese Anliegen. Der Bundesgerichtshof entscheidet insbesondere über gesetzlich vorgesehene Rechtsmittel; das Bundesverfassungsgericht prüft verfassungsrechtliche Fragen und ersetzt keine weitere fachgerichtliche Instanz.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Vorname, Nachname, E-Mail und Telefon sowie „Worum geht es?“ und „In welchem Bereich benötigen Sie Unterstützung?“ ab.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für eine erste Beratung. Besuchen Sie uns nach Terminvereinbarung.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für eine erste Beratung. Besuchen Sie uns nach Terminvereinbarung.
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Vorname, Nachname, E-Mail und Telefon sowie „Worum geht es?“ und „In welchem Bereich benötigen Sie Unterstützung?“ ab.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und das Kündigungsschreiben relevant. Hilfreich sind außerdem Angaben dazu, wann und auf welchem Weg die Kündigung zugegangen ist, sowie vorhandener Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber. Je nach Streitpunkt können auch Gehaltsabrechnungen oder Abmahnungen Bedeutung haben. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen. Eine Kontaktanfrage allein wahrt solche Fristen nicht. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, lässt sich im Austausch mit der angefragten Kanzlei klären.
- Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
- Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis durch die einseitige Erklärung einer Vertragspartei. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können beispielsweise das Enddatum, eine Freistellung, offene Urlaubsansprüche, das Zeugnis und eine mögliche Abfindung geregelt werden. Auch sozialrechtliche Folgen können eine Rolle spielen. Eine Abfindung gehört nicht automatisch zu jeder Beendigung. Vor einer Mandatsanfrage sind insbesondere der Vertragsentwurf, der Arbeitsvertrag und Informationen über einen bereits laufenden Austausch mit dem Arbeitgeber hilfreich.
- Was bedeutet die digitale Vorbereitung einer einvernehmlichen Scheidung?
- Digitale Vorbereitung bedeutet allgemein, dass Angaben und Unterlagen zunächst elektronisch übermittelt und organisatorische Schritte auf diesem Weg abgestimmt werden können. Das gerichtliche Scheidungsverfahren wird dadurch nicht durch ein rein privates Online-Verfahren ersetzt. Ein gerichtlicher Termin bleibt grundsätzlich Bestandteil des Ablaufs. Auch bei Einvernehmen können Fragen zu Unterhalt, Vermögen oder Versorgungsausgleich offen sein. Zudem vertritt eine beauftragte Rechtsanwältin oder ein beauftragter Rechtsanwalt nicht beide Ehegatten gemeinsam. Welche Punkte bereits geklärt sind, ist deshalb für die erste Anfrage bedeutsam.
- Welche Informationen werden bei einer Mieterhöhung, einer offenen Kaution oder einer Eigenbedarfskündigung benötigt?
- Ausgangspunkt ist regelmäßig der Mietvertrag einschließlich späterer Ergänzungen. Bei einer Mieterhöhung ist das entsprechende Schreiben wichtig, bei einer Eigenbedarfskündigung das Kündigungsschreiben samt Angaben zum Zugang. Geht es um eine Kautionsrückzahlung, können Zahlungsnachweise, das Übergabeprotokoll, das Datum der Rückgabe und bisherige Abrechnungen hilfreich sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert die Einordnung. Die rechtlichen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Anliegen deutlich. Deshalb ist es sinnvoll, in der Anfrage den konkreten Streitpunkt und bereits mitgeteilte Termine oder Fristen zu benennen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Widder & Ruetz
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,7 von 5 · 63 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: mein-anwalt-karlsruhe.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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