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- Kanzlei Stephanie Vogt
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- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Stephanie Vogt ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht mit Kanzleisitz in Karlsruhe. Sie ist bundesweit tätig und vertritt Opfer von Straftaten. Ihre Beratung umfasst Rechte und Möglichkeiten im Rahmen des Opferrechts. Zu den genannten Deliktsbereichen gehören Sexualstraftaten, Körperverletzungsdelikte, häusliche Gewalt, Kapitalverbrechen, Nachstellung, Raubstraftaten, Menschenhandel, Zwangsprostitution und fahrlässige Tötung. Auch Opfer von Betrug, Diebstahl oder Einbruch können sich an sie wenden. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst die Vertretung im Strafprozess und im Wege der Nebenklage sowie Zeugenbeistand, Verletztenbeistand und Nebenklagebeistand. Hinzu kommen die zivilrechtliche Vertretung, die Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen, Adhäsionsverfahren sowie das Stellen von Strafanzeigen und Strafanträgen. Zum Angebot gehört auch Hilfe im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz. Für Opfer bietet Stephanie Vogt eine kostenlose, unverbindliche telefonische Erstauskunft an. Dabei wird gemeinsam ein erster Weg für das weitere Vorgehen erarbeitet. Schutz und Durchsetzung der Rechte stehen im Mittelpunkt ihrer Arbeit. Außerdem arbeitet sie als Referentin und hält regelmäßig Vorträge zu Opferrechten, Strafrecht und Prävention.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzleivogt.de, kanzleivogt.de
Beratung in Karlsruhe – Einordnung der Redaktion
Stephanie Vogt ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht mit Kanzleisitz in der Stephanienstr. 18 in Karlsruhe. Der Hauptschwerpunkt ihres Profils ist das Strafrecht, insbesondere die Vertretung von Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind. Sie ist bundesweit tätig. Ihre Beratung zu Opferrechten betrifft die Frage, welche Stellung Betroffene im Strafverfahren haben und welche Möglichkeiten der Beteiligung und des Schutzes bestehen. Neben ihrer anwaltlichen Arbeit ist Stephanie Vogt als Referentin tätig und hält regelmäßig Vorträge zu Opferrechten, Strafrecht und Prävention. Zu den genannten Deliktsbereichen zählen Sexualstraftaten, Körperverletzung, häusliche Gewalt, Kapitalverbrechen und Nachstellung. Auch bei Raub, Menschenhandel, Zwangsprostitution sowie fahrlässiger Tötung gehört die Opfervertretung zu ihrer Tätigkeit. Betroffene von Betrug, Diebstahl oder Einbruch können sich ebenfalls an sie wenden. Typische Anliegen sind die rechtliche Einordnung des Geschehens, die Vorbereitung auf eine Zeugenaussage und Fragen zum Ablauf eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens. Dabei sind die Rolle als Zeugin oder Zeuge und die Beteiligung als verletzte Person rechtlich voneinander zu unterscheiden. Stephanie Vogt übernimmt Zeugenbeistand, Verletztenbeistand und Nebenklagebeistand sowie die Vertretung im Strafprozess. Eine Nebenklage ermöglicht unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen eine eigene Beteiligung am Verfahren. Zum Tätigkeitsumfang gehören außerdem das Stellen von Strafanzeigen und Strafanträgen, die zivilrechtliche Vertretung sowie die Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Im Adhäsionsverfahren können bestimmte zivilrechtliche Ansprüche innerhalb eines Strafverfahrens behandelt werden. Hinzu kommt Hilfe im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz, etwa bei Fragen zu gerichtlichen Schutzanordnungen. Die Kanzlei liegt in der Karlsruher Innenstadt. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl für Ratsuchende aus dem Zentrum als auch aus Durlach, der Oststadt, der Südstadt und Mühlburg. Für strafrechtliche Verfahren kommen am Standort insbesondere das Amtsgericht Karlsruhe und das Landgericht Karlsruhe in Betracht; die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Kriterien. Für die Anfahrt zur Stephanienstraße können öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw genutzt werden. Die passende Verbindung und die örtlichen Parkmöglichkeiten sind vorab anhand aktueller Informationen zu prüfen. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Schilderung des Anliegens beginnen. Hilfreich sind Hinweise auf ein bereits laufendes Verfahren, vorhandene behördliche Schreiben und erkennbare Termine oder Fristen. Welche Kontaktwege zur Verfügung stehen, ergibt sich aus den im Profil hinterlegten Angaben. Stephanie Vogt bietet Opfern eine unverbindliche telefonische Erstauskunft an, bei der gemeinsam eine erste Orientierung für das weitere Vorgehen erarbeitet wird. Umfang und Bedingungen einer möglichen Vertretung sind anschließend gesondert zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Karlsruhe
- Amtsgericht Karlsruhe
- Landgericht Karlsruhe
- Arbeitsgericht Karlsruhe
- Bundesgerichtshof
- Bundesverfassungsgericht
Für den strafrechtlichen Schwerpunkt von Stephanie Vogt sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Karlsruhe und das Landgericht Karlsruhe relevant. Amtsgerichte verhandeln grundsätzlich Strafsachen, die nicht einem höheren Gericht zugewiesen sind. Landgerichte befassen sich unter anderem mit schwereren Tatvorwürfen und mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile der Amtsgerichte. Die Zuständigkeit hängt insbesondere vom Tatvorwurf, der zu erwartenden Rechtsfolge und den örtlichen Anknüpfungspunkten ab. Opfervertretung, Zeugenbeistand und eine gesetzlich zulässige Nebenklage können vor beiden Gerichten eine Rolle spielen. Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz werden von den Familiengerichten bei den Amtsgerichten behandelt. Für gesonderte zivilrechtliche Klagen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld kommen je nach gesetzlichen Zuständigkeitsregeln Amtsgericht oder Landgericht in Betracht. Ein Adhäsionsverfahren findet dagegen innerhalb des Strafverfahrens statt. Der Bundesgerichtshof ist unter anderem für Revisionen in bestimmten Strafsachen zuständig; er ist keine allgemeine erste Anlaufstelle für Strafanzeigen. Das Bundesverfassungsgericht prüft verfassungsrechtliche Fragen und ist keine zusätzliche strafrechtliche Tatsacheninstanz. Das Arbeitsgericht Karlsruhe ist für die hier beschriebenen strafrechtlichen Anliegen typischerweise nicht zuständig. Die Kanzlei in der Stephanienstr. 18 liegt in der Karlsruher Innenstadt. Ihre Lage bietet einen zentralen Bezugspunkt für Menschen aus der Oststadt, der Südstadt, Mühlburg und Durlach ebenso wie für auswärtige Ratsuchende. Bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung. Konkrete Verbindungen, Parkmöglichkeiten und die Zugänglichkeit der Kanzleiräume sollten bei Bedarf vor einem persönlichen Termin geklärt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail und Nachricht vor. Mit * gekennzeichnete Felder sind auszufüllen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für Opfer von Straftaten wird eine kostenlose, unverbindliche telefonische Erstauskunft zu ihren Rechten und Möglichkeiten angeboten. Gemeinsam wird ein erster Weg erarbeitet, welches Vorgehen am besten ist.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für Opfer von Straftaten wird eine kostenlose, unverbindliche telefonische Erstauskunft zu ihren Rechten und Möglichkeiten angeboten. Gemeinsam wird ein erster Weg erarbeitet, welches Vorgehen am besten ist.
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail und Nachricht vor. Mit * gekennzeichnete Felder sind auszufüllen.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Worin unterscheiden sich Strafanzeige und Strafantrag?
- Mit einer Strafanzeige wird ein möglicher strafbarer Sachverhalt den Ermittlungsbehörden mitgeteilt. Sie kann grundsätzlich von jeder Person erstattet werden. Ein Strafantrag ist dagegen die ausdrückliche Erklärung einer berechtigten Person, dass eine Tat strafrechtlich verfolgt werden soll. Bei bestimmten Delikten ist er eine Voraussetzung der Verfolgung, wobei gesetzliche Ausnahmen bestehen können. Für Strafanträge gelten regelmäßig Fristen. Ob im jeweiligen Fall neben einer Anzeige auch ein Antrag erforderlich ist und wer ihn stellen darf, hängt vom Tatvorwurf und den Umständen ab.
- Welche Möglichkeiten bieten Nebenklage und Zeugenbeistand für Opfer einer Straftat?
- Nebenklage und Zeugenbeistand erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Eine Nebenklage erlaubt bestimmten Verletzten, sich einem Strafverfahren mit eigenen Verfahrensrechten anzuschließen. Dazu können beispielsweise Anwesenheits-, Frage- und Antragsrechte gehören. Sie ist jedoch nicht bei jeder Straftat zulässig. Ein Zeugenbeistand unterstützt eine Zeugin oder einen Zeugen bei der Wahrnehmung der mit der Aussage verbundenen Rechte. Er übernimmt die Aussage nicht und ersetzt auch nicht die persönliche Mitwirkung. Welche Form der Unterstützung in Betracht kommt, richtet sich nach der Verfahrensrolle, dem Delikt und der individuellen Situation.
- Können Schadensersatz und Schmerzensgeld im Strafverfahren geltend gemacht werden?
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Verletzte vermögensrechtliche Ansprüche aus einer Straftat im sogenannten Adhäsionsverfahren geltend machen. Dann befasst sich das Strafgericht neben der strafrechtlichen Verantwortung auch mit zivilrechtlichen Ansprüchen, etwa auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Daneben kann eine gesonderte zivilrechtliche Klage in Betracht kommen. Eine strafrechtliche Verurteilung führt nicht automatisch zu einer Zahlung an die verletzte Person. Entscheidend sind unter anderem die Anspruchsvoraussetzungen, die Nachweise für Schäden und der Verfahrensstand. Ärztliche Unterlagen, Belege und andere Dokumente können für die Prüfung solcher Ansprüche bedeutsam sein.
- Welche Rolle spielt das Gewaltschutzgesetz bei häuslicher Gewalt oder Nachstellung?
- Das Gewaltschutzgesetz eröffnet unter gesetzlichen Voraussetzungen zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten, insbesondere bei Gewalt, Drohungen oder Nachstellung. Das Familiengericht kann beispielsweise Kontakt- oder Näherungsverbote anordnen. Auch die zeitweise Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung kann unter bestimmten Bedingungen in Betracht kommen. Solche Schutzverfahren sind von der strafrechtlichen Verfolgung zu unterscheiden und können neben einem Strafverfahren stattfinden. Ob eine Schutzanordnung möglich ist, hängt vom konkreten Geschehen und dessen Nachweis ab. Bei einer akuten Gefahr ist die Polizei die unmittelbare Anlaufstelle; eine anwaltliche Anfrage ersetzt keine Notfallhilfe.
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zur Opfervertretung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung helfen eine kurze zeitliche Übersicht des Geschehens und Angaben dazu, ob Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht bereits eingeschaltet sind. Vorhandene Aktenzeichen, Ladungen, Bescheide sowie mitgeteilte Termine und Fristen erleichtern die Zuordnung des Verfahrensstands. Je nach Anliegen können auch ärztliche Unterlagen, Schadensbelege oder dokumentierte Nachrichten relevant sein. Umfangreiche oder besonders sensible Unterlagen müssen nicht ungefragt mit der ersten Nachricht versandt werden. Zunächst lässt sich klären, welche Informationen benötigt werden und welcher Übermittlungsweg geeignet ist. Eine Kontaktanfrage allein bestätigt noch keine Übernahme der Vertretung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Stephanie Vogt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzleivogt.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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