Veröffentlichtes Profil

Dorothea Manegold

Dorothea Manegold – Anwaltskanzlei in Erfurt

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Dorothea Manegold

Schmidtstedter Str. 12, 99084 Erfurt

Telefon: +49 361 5506369

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Dorothea Manegold
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Anwaltskanzlei Dorothea Manegold befindet sich in der Schmidtstedter Str. 12 in Erfurt und bietet ihren Mandanten Beratung in Rechtsfragen. Laut Darstellung verfügt die Kanzlei über ein Team erfahrener Anwälte, die jeweils auf ihr Fachgebiet spezialisiert sind. Konkrete Rechtsgebiete oder bestimmte Mandantengruppen werden im vorliegenden Text nicht benannt. Die beschriebene Arbeitsweise richtet sich an den Bedürfnissen und Erwartungen der Mandanten aus. Dazu gehören eine enge Kommunikation, die transparente Begleitung von Rechtsverfahren und Informationen über jeden Schritt. Juristische Probleme werden nach der Darstellung praxisnah und lösungsorientiert bearbeitet. Auch komplexe Fälle werden sorgfältig analysiert, um die Rechte der Mandanten zu verteidigen. Darüber hinaus betont die Kanzleibeschreibung die Einhaltung ethischer Regeln und von Vertraulichkeitsprinzipien. Als Öffnungszeiten sind Montag bis Samstag jeweils von 10:00 bis 18:00 Uhr angegeben.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalte.ivof.com

Beratung in Erfurt – Einordnung der Redaktion

Dorothea Manegold ist in Erfurt anwaltlich tätig; das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Die Kanzlei befindet sich in der Schmidtstedter Str. 12, 99084 Erfurt. Familienrechtliche Fragen betreffen häufig persönliche Umbrüche, deren rechtliche und wirtschaftliche Folgen zunächst schwer zu überblicken sind. Dazu gehören insbesondere Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen sowie Regelungen zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit Kindern. Auch die Vermögensverteilung zwischen Eheleuten und der Versorgungsausgleich können eine Rolle spielen. Welche Themen zusammenhängen und welche getrennt betrachtet werden müssen, ergibt sich erst aus den Umständen des jeweiligen Anliegens. Mandantinnen und Mandanten suchen im Familienrecht häufig eine Einordnung ihrer Situation und einen Überblick über mögliche Verfahrenswege. Bei einer Trennung können etwa die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, laufende finanzielle Verpflichtungen oder die Organisation des Familienalltags Fragen aufwerfen. Sind Kinder betroffen, stehen deren Bedürfnisse und das Kindeswohl im Mittelpunkt der rechtlichen Betrachtung. Nicht jede Auseinandersetzung führt unmittelbar zu einem Gerichtsverfahren: Je nach Sachlage kommen auch außergerichtliche Abstimmungen und Vereinbarungen in Betracht. Eine anwaltliche Prüfung kann klären, welche Aspekte rechtlich bedeutsam sind und welche Informationen für die weitere Bearbeitung fehlen. Die vorliegende Kanzleibeschreibung legt Wert auf enge Kommunikation, eine transparente Begleitung von Verfahren und Informationen über die einzelnen Schritte. Sie betont außerdem eine sorgfältige Analyse komplexer Sachverhalte sowie Vertraulichkeit. Gerade bei familienrechtlichen Anliegen werden regelmäßig persönliche und wirtschaftliche Informationen besprochen. Für eine erste Schilderung können deshalb eine zeitliche Übersicht und die Benennung bereits bestehender Vereinbarungen oder gerichtlicher Schreiben hilfreich sein. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Thema ab und sollte bei der Kontaktaufnahme abgestimmt werden. Der örtliche Bezug liegt in Erfurt und seinem Stadtgebiet, zu dem unter anderem Altstadt, Krämpfervorstadt und Hochheim gehören. Für viele familienrechtliche Verfahren ist das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig; in Erfurt ist dies das Amtsgericht Erfurt, sofern die örtlichen Voraussetzungen vorliegen. Das ebenfalls am Standort vorhandene Landgericht Erfurt ist dagegen nicht die übliche erste Anlaufstelle für Scheidungs- oder Sorgerechtsverfahren. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann das Profil zur Orientierung nutzen und bei der Anfrage das Anliegen, etwaige Fristen und einen Rückkontakt nennen. Ob ein Mandat übernommen wird und wie ein Termin zustande kommt, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Als Öffnungszeiten sind Montag bis Samstag von 10:00 bis 18:00 Uhr angegeben.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Erfurt

Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Dorothea Manegold ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Erfurt relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Dort werden unter anderem Scheidungsverfahren, Verfahren zum Versorgungsausgleich sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangssachen geführt. Ob das Amtsgericht Erfurt im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Sitz der beauftragten Kanzlei. Je nach Verfahrensart können beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes oder die Wohnverhältnisse der Ehegatten maßgeblich sein. Das Landgericht Erfurt bearbeitet insbesondere bestimmte Zivil- und Strafsachen, ist jedoch weder das reguläre Eingangsgericht für Familiensachen noch die übliche Beschwerdeinstanz für Entscheidungen des Familiengerichts. Die Kanzlei liegt in der Schmidtstedter Str. 12 im innenstadtnahen Bereich von Erfurt. Die im Standortumfeld genannten Stadtteile Altstadt, Krämpfervorstadt und Hochheim bieten eine räumliche Orientierung für Ratsuchende aus unterschiedlichen Teilen der Stadt; daraus folgt keine Beschränkung auf bestimmte Wohnorte. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Die passende Verbindung beziehungsweise Zufahrt sollte anhand der genauen Kanzleianschrift und aktueller Verkehrsinformationen geplant werden. Konkrete Angaben zu Haltestellen, eigenen Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Wer besondere Anforderungen an den Zugang hat, sollte diese vor einem persönlichen Besuch mit der Kanzlei abstimmen. Ebenso empfiehlt sich eine Terminvereinbarung, statt aus den angegebenen Öffnungszeiten auf eine unmittelbare Gesprächsmöglichkeit zu schließen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben und Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Anfrage genügt meist eine kurze, sachliche Übersicht: Geht es um eine geplante oder bereits erfolgte Trennung, gibt es gemeinsame Kinder und sind schon gerichtliche Schreiben eingegangen? Je nach Thema können später die Heiratsurkunde, bestehende Vereinbarungen, Einkommensunterlagen oder Informationen zu Versorgungsanrechten relevant werden. Eine vollständige Dokumentensammlung ist für die bloße Kontaktaufnahme nicht immer erforderlich. Sinnvoll ist, zunächst nach den benötigten Unterlagen und einem geeigneten Übermittlungsweg zu fragen. Bereits mitgeteilte Fristen sollten ausdrücklich erwähnt werden.
Worin unterscheiden sich Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt?
Diese Unterhaltsarten betreffen unterschiedliche Personen und Lebenssituationen. Kindesunterhalt dient dem Lebensbedarf eines Kindes. Trennungsunterhalt betrifft unter bestimmten Voraussetzungen die Zeit, in der Eheleute getrennt leben, aber noch nicht geschieden sind. Nachehelicher Unterhalt kann nach einer Scheidung unter eigenen gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht kommen. Eine Zahlungspflicht entsteht nicht in jeder Konstellation automatisch. Für die Einordnung können unter anderem Einkommen, Betreuungsaufgaben, Alter der Kinder und weitere Verpflichtungen bedeutsam sein. Deshalb lassen sich Unterhaltsfragen ohne nähere Angaben regelmäßig nicht verlässlich beurteilen.
Sind Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung dasselbe?
Sorgerecht und Umgangsrecht regeln unterschiedliche Bereiche. Die elterliche Sorge umfasst insbesondere Verantwortung für die Person und das Vermögen des Kindes sowie wichtige Entscheidungen zu seiner Lebensführung. Beim Umgang geht es um den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass ein Elternteil die gemeinsame Sorge verliert. Für gerichtliche Entscheidungen ist das Kindeswohl zentral. Vor einer Anfrage kann es helfen, konkret zu beschreiben, ob eine Entscheidungsfrage, die Kontaktgestaltung oder beides strittig ist.
Muss jede familienrechtliche Auseinandersetzung vor Gericht geklärt werden?
Nicht jede familienrechtliche Frage erfordert ein streitiges Gerichtsverfahren. Über manche Folgen einer Trennung können Beteiligte außergerichtliche Vereinbarungen treffen; abhängig vom Inhalt gelten dafür allerdings besondere Formvorschriften oder gerichtliche Kontrollanforderungen. Eine Scheidung selbst erfolgt durch das Familiengericht. In Scheidungssachen besteht grundsätzlich Anwaltszwang, wobei für bestimmte Verfahrenshandlungen Ausnahmen gelten. Ob eine einvernehmliche Regelung möglich und passend ist, hängt vom Gegenstand und den Umständen ab. Bereits bestehende Vereinbarungen, offene Streitpunkte und laufende Verfahren sind deshalb wichtige Informationen für die erste Mandatsanfrage.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Dorothea Manegold

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalte.ivof.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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