Veröffentlichtes Profil

Peter Ciesla

Klaus-Peter Ciesla – Fachanwalt für Strafrecht in Erfurt

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht · Rechtsanwalt Klaus-Peter Ciesla

Straße des Friedens 4, 99094 Erfurt

Telefon: +49 361 3467277

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Klaus-Peter Ciesla
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Klaus-Peter Ciesla ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Erfurt. In seiner Kanzlei vertritt er Mandanten ausschließlich im Bereich Strafrecht. Die Webseite nennt Jugendstrafrecht, Betäubungsmittel, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Umweltstrafrecht und Sozialstrafrecht. Seine Tätigkeit richtet sich an Menschen, die eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten haben, von einer Durchsuchung betroffen sind oder einen Pflichtverteidiger benennen sollen. Auch bei der Verhaftung eines Angehörigen oder Freundes bietet er Vertretung an. Darüber hinaus vertritt er durch Straftaten verletzte Personen, die am Strafverfahren teilnehmen und gegebenenfalls Schmerzensgeld oder Schadensersatz geltend machen möchten. Ciesla war über zehn Jahre lang auch Fachanwalt für Sozialrecht. Als Beispiele für das Sozialstrafrecht nennt er Sozialbetrug sowie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder Sozialversicherungsbeiträgen. Er vertritt Mandanten vor Amtsgerichten und Landgerichten, vornehmlich in Thüringen, sowie vor dem Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof. Termine werden telefonisch vereinbart, bei Bedarf auch außerhalb der Bürozeiten. In Notfällen ist er über seine Mobilnummer rund um die Uhr erreichbar.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-ciesla.de, rechtsanwalt-ciesla.de

Beratung in Erfurt – Einordnung der Redaktion

Das Profil von Peter Ciesla verweist auf die Kanzlei Rechtsanwalt Klaus-Peter Ciesla in der Straße des Friedens 4, 99094 Erfurt. Bei der fachlichen Einordnung enthalten die Angaben einen Widerspruch: Im Profil ist Familienrecht als Hauptschwerpunkt eingetragen, während die Kanzleibeschreibung ausdrücklich eine ausschließliche Vertretung im Strafrecht nennt. Eine familienrechtliche Tätigkeit lässt sich deshalb nicht bestätigen. Belegt sind die Berufsbezeichnungen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Wer wegen Trennung, Scheidung oder Unterhalt anfragt, sollte zunächst klären, ob eine Bearbeitung überhaupt angeboten wird. Die nachfolgende Darstellung orientiert sich an der beschriebenen strafrechtlichen Tätigkeit. Zu den genannten Bereichen gehören Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Umweltstrafrecht und Sozialstrafrecht. Typische Anlässe für eine Anfrage sind eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl. Auch Durchsuchungen, die Verhaftung eines Angehörigen oder Freundes sowie die Aufforderung, einen Pflichtverteidiger zu benennen, werden ausdrücklich angesprochen. Hinter diesen Anliegen stehen unterschiedliche Verfahrenssituationen: von ersten Ermittlungen über die Vorbereitung einer Hauptverhandlung bis zu Fragen einer notwendigen Verteidigung. Welche Unterstützung erforderlich ist, hängt insbesondere vom Tatvorwurf und dem Verfahrensstand ab. Die Kanzleibeschreibung nennt außerdem die Vertretung durch Straftaten verletzter Personen. Dabei können die Beteiligung am Strafverfahren und mögliche Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz eine Rolle spielen. Im Sozialstrafrecht werden Sozialbetrug sowie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder Sozialversicherungsbeiträgen als Beispiele aufgeführt. Ciesla war zudem über zehn Jahre auch Fachanwalt für Sozialrecht. Diese frühere Qualifikation ist von der aktuell angegebenen Fachanwaltsbezeichnung für Strafrecht zu unterscheiden. Der örtliche Bezug liegt in Erfurt; als Gerichte am Standort sind das Amtsgericht Erfurt und das Landgericht Erfurt genannt. Die beschriebene Vertretung erfolgt vornehmlich in Thüringen, außerdem vor dem Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof. Eine Zuordnung der Kanzlei zu Altstadt, Krämpfervorstadt oder Hochheim ist durch die Angaben nicht belegt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen knapp mit Verfahrensstand und bekannten Terminen schildern. Termine werden laut Kanzleibeschreibung telefonisch vereinbart, bei Bedarf außerhalb der Bürozeiten. Für Notfälle wird eine rund um die Uhr erreichbare Mobilnummer genannt. Die konkrete Anfahrt sollte anhand der Kanzleiadresse geplant werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Erfurt

Für die beschriebene strafrechtliche Tätigkeit sind am Standort das Amtsgericht Erfurt und das Landgericht Erfurt von Bedeutung. Amtsgerichte verhandeln Strafsachen, soweit diese nicht insbesondere wegen ihrer Schwere oder besonderer gesetzlicher Zuweisungen vor ein höheres Gericht gehören. Auch Strafbefehlsverfahren werden beim Amtsgericht geführt. Das Landgericht entscheidet erstinstanzlich über bestimmte schwerwiegendere Strafvorwürfe und verhandelt Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Im Jugendstrafrecht kommen je nach Fall Jugendgerichte beim Amtsgericht oder Jugendkammern beim Landgericht in Betracht. Welches Gericht örtlich zuständig ist, folgt gesetzlichen Regeln und ergibt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz. Für das im Profileintrag genannte Familienrecht wäre grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig, etwa bei Scheidungs-, Unterhalts- oder Kindschaftssachen. Eine entsprechende Tätigkeit bestätigt die Kanzleibeschreibung jedoch nicht. Die Kanzlei ist unter der Adresse Straße des Friedens 4, 99094 Erfurt angegeben. Altstadt, Krämpfervorstadt und Hochheim werden als Stadtteile am Standort genannt; daraus lässt sich keine verlässliche Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ableiten. Auch eine unmittelbare Innenstadtlage oder Nähe zu den Gerichtsgebäuden ist nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungsauskunft anhand der vollständigen Adresse. Bei einer Anreise mit dem Pkw können Verkehrsführung und verfügbare Parkmöglichkeiten vorab geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Fahrzeiten oder Stellplätze sind nicht angegeben. Da Termine telefonisch vereinbart werden, lässt sich dabei auch der Zugang zu den Kanzleiräumen erfragen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Ist dieses Profil auch für eine Anfrage zu Scheidung oder Unterhalt geeignet?
Die Angaben sind in diesem Punkt nicht einheitlich: Der Profileintrag nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt, die Kanzleibeschreibung dagegen ausschließlich Strafrecht. Eine Bearbeitung von Scheidungs-, Unterhalts- oder Sorgerechtsfragen ist damit nicht belegt. Vor der Übermittlung ausführlicher Unterlagen sollte deshalb geklärt werden, ob das konkrete Anliegen angenommen wird. Berührt ein Sachverhalt sowohl familiäre Konflikte als auch einen strafrechtlichen Vorwurf, handelt es sich rechtlich um unterschiedliche Aufgabenbereiche. Eine strafrechtliche Vertretung umfasst nicht automatisch die Bearbeitung eines familiengerichtlichen Verfahrens.
Welche Informationen sind bei einer Anfrage wegen einer Vorladung, Anklage oder eines Strafbefehls wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere die Art des Schreibens, die ausstellende Behörde, das Aktenzeichen und der mitgeteilte Tatvorwurf hilfreich. Auch Zustellungsdaten, Vernehmungs- oder Gerichtstermine und bereits laufende Fristen können für die zeitliche Einschätzung wesentlich sein. Eine Vorladung, eine Anklageschrift und ein Strafbefehl kennzeichnen unterschiedliche Verfahrenssituationen. Bei der Kontaktaufnahme genügt zunächst eine übersichtliche Beschreibung; sensible Dokumente sollten über einen zuvor abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden. Welche Schritte im Einzelfall infrage kommen, setzt eine individuelle Prüfung voraus.
Was bedeutet Pflichtverteidigung, auch bei einer Festnahme oder im Jugendstrafrecht?
Pflichtverteidigung bedeutet, dass in gesetzlich bestimmten Fällen eine Verteidigung am Strafverfahren mitwirken muss. Maßgeblich können beispielsweise die Schwere des Vorwurfs, die Schwierigkeit der Sache oder bestimmte Haft- und Verfahrenssituationen sein. Sie wird nicht allein wegen geringen Einkommens angeordnet und ist nicht automatisch kostenfrei. Im Jugendstrafrecht gelten ergänzende Besonderheiten. Für eine Mandatsanfrage sind daher Angaben zum Alter der betroffenen Person, zu einer möglichen Inhaftierung und zu gerichtlichen Schreiben hilfreich. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wird im jeweiligen Verfahren geprüft.
Welche Rolle können verletzte Personen in einem Strafverfahren übernehmen?
Durch eine Straftat verletzte Personen können je nach Sachverhalt unterschiedliche Beteiligungs- und Informationsrechte haben. Bei bestimmten Delikten kommt eine Nebenklage in Betracht. Daneben können vermögensrechtliche Ansprüche, etwa auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz, unter bestimmten Voraussetzungen im Strafverfahren geltend gemacht werden; hierfür gibt es das Adhäsionsverfahren. Nicht jede Beteiligungsform steht in jedem Verfahren offen. Für eine erste Anfrage sind Angaben zur Tat, zum bisherigen Verfahrensstand und zu dokumentierten Folgen hilfreich. Strafrechtliche Beteiligung und zivilrechtliche Ansprüche müssen dabei jeweils gesondert eingeordnet werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Peter Ciesla

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-ciesla.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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