Veröffentlichtes Profil

Peter Kraska

Peter Kraska – Fachanwalt für Erbrecht in Erfurt

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht · Rechtsanwalt Peter Kraska

Barbarossahof 5, 99092 Erfurt

Telefon: +49 361 6450830

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Peter Kraska
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Peter Kraska ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in Erfurt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt umfasst die Rechtsberatung und -vertretung, die Nachlassabwicklung sowie die Konfliktlösung im Erbfall. Er berät Mandanten bei der Nachlassplanung und der Erstellung von Testamenten. Zur beschriebenen Tätigkeit gehören außerdem Fragen der Nachlassverwaltung, die Bestimmung eines Testamentsvollstreckers und die Verteilung von Vermögenswerten. Weitere Leistungen betreffen die Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Das Angebot richtet sich an Mandanten mit Fragen zur eigenen Nachlassplanung und Vorsorge sowie an Erben bei Meinungsverschiedenheiten und Familienstreitigkeiten. Bei der Beratung berücksichtigt Kraska individuelle Bedürfnisse, familiäre Dynamiken, rechtliche Interessen und persönliche Wünsche. In Konfliktfällen arbeitet die Kanzlei zunächst auf außergerichtliche Einigungen hin, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Eine Angestellte verfügt über eine Ausbildung zur Mediatorin. Die Kanzlei befindet sich am Barbarossahof in Erfurt am Petersberg, wenige Minuten vom Justizzentrum entfernt. Vor der Kanzlei stehen kostenlose Parkplätze zur Verfügung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kraska-erbrecht.de, kraska-erbrecht.de

Beratung in Erfurt – Einordnung der Redaktion

Peter Kraska ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in Erfurt. Sein Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt; die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert insbesondere seine Tätigkeit im Erbrecht und bei der persönlichen Vorsorge. Diese Bereiche berühren häufig dieselben familiären Lebensverhältnisse: Eine Trennung, eine neue Partnerschaft oder unterschiedliche Vorstellungen innerhalb einer Familie können auch Fragen zur späteren Vermögensnachfolge aufwerfen. Im Familienrecht gehören etwa Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht zu den typischen Anliegen. Welche dieser familienrechtlichen Angelegenheiten die Kanzlei im Einzelfall übernimmt, lässt sich bei einer ersten Anfrage klären. Die beschriebene erbrechtliche Tätigkeit umfasst Rechtsberatung und Vertretung, Nachlassplanung sowie die Erstellung von Testamenten. Mandantinnen und Mandanten können dabei beispielsweise Fragen zur vorgesehenen Erbfolge, zur Berücksichtigung einzelner Angehöriger oder zur Verteilung von Vermögenswerten ansprechen. Auch Nachlassverwaltung und die Bestimmung eines Testamentsvollstreckers gehören zu den genannten Themen. Bei der Gestaltung werden nach der Kanzleibeschreibung individuelle Bedürfnisse, familiäre Beziehungen, rechtliche Interessen und persönliche Wünsche berücksichtigt. Ergänzend befasst sich Peter Kraska mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, die unterschiedliche Fragen der Vertretung und medizinischen Selbstbestimmung betreffen. Nach einem Todesfall stehen häufig die Abwicklung des Nachlasses und das Verhältnis zwischen den Beteiligten im Vordergrund. Typische Anliegen sind die Bedeutung testamentarischer Regelungen, die Zusammensetzung des Nachlasses oder Meinungsverschiedenheiten über dessen Aufteilung. Für Konflikte im Erbfall beschreibt die Kanzlei einen zunächst außergerichtlich ausgerichteten Ansatz. Ziel ist es, eine Einigung ohne ein langwieriges gerichtliches Verfahren zu ermöglichen; ob das gelingt, hängt vom jeweiligen Sachverhalt und den Beteiligten ab. Eine Angestellte verfügt über eine Ausbildung zur Mediatorin. Daraus lässt sich jedoch kein bestimmter Ablauf eines Mediationsverfahrens ableiten. Die Kanzlei befindet sich am Barbarossahof 5, 99092 Erfurt, am Petersberg und nach den vorliegenden Angaben wenige Minuten vom Justizzentrum entfernt. Vor der Kanzlei stehen kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Für familien- und erbrechtliche Anliegen kommen je nach Verfahren insbesondere das Amtsgericht Erfurt und das Landgericht Erfurt in Betracht. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und das Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum Rechtsgebiet, zu beteiligten Personen und zu bereits laufenden Fristen. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Erfurt

Für das familienrechtlich ausgewiesene Profil von Peter Kraska ist am Standort insbesondere das Amtsgericht Erfurt von Bedeutung. Dort werden als Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Für die ausführlich beschriebene erbrechtliche Tätigkeit ist außerdem die Funktion des Amtsgerichts als Nachlassgericht relevant. Zu dessen Aufgaben gehören etwa die Eröffnung von Testamenten und Erbscheinsverfahren. Streitigkeiten zwischen Erben oder über Pflichtteilsansprüche sind davon zu unterscheiden: Solche zivilrechtlichen Verfahren können je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht Erfurt oder dem Landgericht Erfurt geführt werden. Der Kanzleisitz allein bestimmt daher nicht, welches Gericht einen konkreten Fall behandelt. Die Kanzlei liegt am Barbarossahof 5 in Erfurt am Petersberg. Nach der Kanzleibeschreibung befindet sich das Justizzentrum wenige Minuten entfernt. Damit besteht ein räumlicher Bezug zu den örtlichen Justizeinrichtungen, ohne dass daraus die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts folgt. Altstadt, Krämpfervorstadt und Hochheim sind als Stadtteile am Standort genannt; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Für die Anfahrt mit dem Pkw sind die kostenlosen Parkplätze unmittelbar vor der Kanzlei relevant. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann die Verbindung zur Adresse anhand der aktuellen Fahrplanauskunft planen. Konkrete Linien, Haltestellen oder Gehzeiten sind nicht angegeben; die passende Anreise hängt deshalb vom jeweiligen Ausgangspunkt ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei einer Nachricht über das Kontaktformular sollen E-Mail-Adresse und Telefonnummer angegeben werden. Der Name ist im Formular als Pflichtfeld gekennzeichnet.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Bei einer Nachricht über das Kontaktformular sollen E-Mail-Adresse und Telefonnummer angegeben werden. Der Name ist im Formular als Pflichtfeld gekennzeichnet.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Ist eine Anfrage sinnvoll, wenn mein Anliegen sowohl Familienrecht als auch Erbrecht betrifft?
Familienrecht und Erbrecht können sich überschneiden, etwa nach einer Trennung, bei einer erneuten Heirat oder wenn Kinder aus verschiedenen Beziehungen vorhanden sind. Eine Anfrage lässt sich deshalb zunächst anhand der Lebenssituation beschreiben, ohne sie abschließend einem Rechtsgebiet zuzuordnen. Hilfreich ist, das aktuelle Ziel zu benennen: Geht es um die Regelung einer Trennung, die eigene Nachfolge oder einen bereits eingetretenen Erbfall? Vor einer Mandatsübernahme sollte geklärt werden, welche Fragestellungen übernommen werden können und ob weitere Beteiligte oder laufende Verfahren zu berücksichtigen sind.
Welche Unterlagen können für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich sein?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig Angaben zum Familienstand, zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zu bereits laufenden Verfahren hilfreich. Je nach Thema können vorhandene Eheverträge, gerichtliche Schreiben, bisherige Vereinbarungen sowie Unterlagen zu Einkommen und Vermögen Bedeutung haben. Nicht jede Anfrage erfordert sofort sämtliche Dokumente. Zunächst kann eine kurze Übersicht genügen, anhand derer der weitere Unterlagenbedarf abgestimmt wird. Enthalten Schreiben gerichtliche Termine oder Fristen, sollte darauf bei der Kontaktaufnahme ausdrücklich hingewiesen werden. Welche rechtlichen Schritte in Betracht kommen, bedarf einer individuellen Prüfung.
Was unterscheidet ein Testament von einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung?
Ein Testament regelt grundsätzlich die Vermögensnachfolge nach dem Tod. Eine Vorsorgevollmacht betrifft dagegen die Vertretung zu Lebzeiten: Sie kann festlegen, wer in bestimmten Angelegenheiten handeln darf, wenn die betroffene Person dies nicht selbst übernehmen kann oder möchte. Eine Patientenverfügung hält Vorgaben zu medizinischen Maßnahmen für bestimmte Behandlungssituationen fest, in denen keine eigene Entscheidung mehr möglich ist. Die Dokumente erfüllen somit unterschiedliche Aufgaben und ersetzen einander nicht. Vor einer Anfrage kann es hilfreich sein, bestehende Dokumente zusammenzustellen und die eigenen familiären, persönlichen und vermögensbezogenen Vorstellungen zu ordnen.
Müssen Meinungsverschiedenheiten innerhalb einer Erbengemeinschaft immer vor Gericht geklärt werden?
Nicht jeder Streit unter Miterben erfordert ein gerichtliches Verfahren. Häufig geht es zunächst darum, Informationen zum Nachlass zusammenzutragen, unterschiedliche Vorstellungen zu benennen und mögliche Vereinbarungen zu prüfen. Anwaltlich begleitete Verhandlungen oder eine Mediation können Wege zur Verständigung sein, setzen aber eine entsprechende Mitwirkung der Beteiligten voraus. Für eine erste Anfrage sind vorhandene Testamente, Schreiben des Nachlassgerichts und eine Übersicht über die Streitpunkte hilfreich. Ob eine außergerichtliche Lösung tragfähig ist oder ein gerichtliches Verfahren erforderlich wird, hängt unter anderem von den Ansprüchen, der Beweislage und möglichen Fristen ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Peter Kraska

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kraska-erbrecht.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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