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- Rechtsanwalt Laurens Häfner
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Laurens Häfner ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in Erfurt. Seine Kanzlei liegt in der Andreas-Vorstadt. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit umfasst Testament, Pflichtteil, Erbengemeinschaft und Nachlassplanung. Zu den genannten Leistungen gehören außerdem Erbscheinverfahren, Testamentsvollstreckung, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sowie die Begleitung internationaler Erbfälle. Er berät Privatpersonen und Familien sowie Unternehmer und Selbstständige bei Fragen der Unternehmensnachfolge und komplexen Nachlassregelungen. Ergänzend bietet die Kanzlei Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern bei Kündigung, Abfindung und weiteren arbeitsrechtlichen Fragen sowie Unterstützung in ausgewählten zivilrechtlichen Angelegenheiten. Häfner verfügt über Erfahrung als Richter, eine Ausbildung im Notariat und Erfahrung in der anwaltlichen Praxis. Im persönlichen Beratungsgespräch prüft er die Situation und erläutert mögliche Lösungswege. Dabei berücksichtigt er die individuellen familiären und wirtschaftlichen Umstände eines Erbfalls. Die Vertretung erfolgt in Erfurt, Thüringen und bundesweit. Bei Bedarf kooperiert er mit Notaren und spezialisierten Rechtsexperten. In dringenden Fällen sind kurzfristige Termine möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-haefner.de, ra-haefner.de
Beratung in Erfurt – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Laurens Häfner ist in Erfurt tätig und führt den Titel Fachanwalt für Erbrecht. Seine Kanzlei befindet sich in der Nordhäuser Str. 18 in der Andreas-Vorstadt. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Die Kanzleibeschreibung stellt zugleich die erbrechtliche Tätigkeit ausführlich dar: Dazu gehören Testament, Pflichtteil, Erbengemeinschaft und Nachlassplanung. Für Ratsuchende ergeben sich damit unterschiedliche Anknüpfungspunkte, von Fragen nach einer Kündigung bis zur Gestaltung der Vermögensnachfolge innerhalb einer Familie. Im Arbeitsrecht berät und vertritt Häfner Arbeitnehmer bei Kündigungen, Abfindungen und weiteren Fragen aus dem Arbeitsverhältnis. Typische Anliegen betreffen die Beendigung einer Beschäftigung, vertragliche Regelungen oder die Einordnung von Ansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber. Da bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kurze Fristen eine Rolle spielen können, ist der Zeitpunkt des Zugangs wichtiger Schreiben für die erste Prüfung häufig bedeutsam. Familienrechtliche Anfragen können allgemein etwa Trennung, Scheidung oder Unterhalt betreffen. Welche konkreten familienrechtlichen Angelegenheiten die Kanzlei übernimmt, sollte bei der Kontaktaufnahme geklärt werden; die vorliegenden Angaben beschreiben hierzu keine einzelnen Leistungen. Im Erbrecht begleitet Laurens Häfner Privatpersonen und Familien sowie Unternehmer und Selbstständige. Neben der Nachlassplanung und Unternehmensnachfolge nennt die Kanzlei Erbscheinverfahren, Testamentsvollstreckung und internationale Erbfälle. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen ergänzen dieses Spektrum. Hinter diesen Themen stehen häufig Fragen nach der Absicherung nahestehender Personen, der Verteilung eines Nachlasses oder den Handlungsmöglichkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft. Häfner bringt Erfahrung als Richter, eine Ausbildung im Notariat und anwaltliche Praxiserfahrung mit. Im persönlichen Gespräch prüft er die Situation und erläutert mögliche Lösungswege unter Berücksichtigung der familiären und wirtschaftlichen Umstände. Der örtliche Bezug liegt in Erfurt und insbesondere in der Andreas-Vorstadt; auch für Ratsuchende aus Altstadt, Krämpfervorstadt oder Hochheim ist die Kanzlei eine Adresse innerhalb des Stadtgebiets. Amtsgericht und Landgericht Erfurt können je nach Gegenstand und Zuständigkeit für Verfahren relevant sein. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Pkw lässt sich anhand der Kanzleianschrift planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die im Profil verfügbaren Kontaktangaben genutzt werden. Sinnvoll sind eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf laufende Fristen. Im anschließenden Austausch lassen sich Zuständigkeit, benötigte Unterlagen und ein Gesprächstermin klären. In dringenden Fällen sind nach den Kanzleiangaben kurzfristige Termine möglich; die Vertretung erfolgt in Erfurt, Thüringen und bundesweit.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Erfurt
Die Kanzlei von Laurens Häfner liegt an der Nordhäuser Str. 18, 99089 Erfurt, in der Andreas-Vorstadt. Sie ist damit nicht den ebenfalls genannten Stadtteilen Altstadt, Krämpfervorstadt oder Hochheim zuzuordnen. Diese bilden weitere örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende innerhalb Erfurts. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Adresse eine Grundlage zur individuellen Routenplanung. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Fahrzeiten, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Entsprechende Fragen können vor einem persönlichen Termin unmittelbar mit der Kanzlei geklärt werden. Für die erbrechtlichen Tätigkeiten ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Erfurt relevant: Als Nachlassgericht bearbeitet es bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Erbscheinverfahren und die Eröffnung letztwilliger Verfügungen. Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche oder andere zivilrechtliche Ansprüche aus einem Erbfall können abhängig von Streitgegenstand und Streitwert vor das Amtsgericht oder das Landgericht Erfurt gehören. Nicht jeder Erbfall mit Bezug zur Kanzlei fällt allerdings in die örtliche Zuständigkeit dieser Gerichte. Familienrechtliche Verfahren, etwa Scheidungen sowie viele Unterhalts- und Kindschaftssachen, werden bei entsprechender Zuständigkeit vor dem Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Für den im Profil genannten arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt sind dagegen regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig, insbesondere bei Kündigungsschutzverfahren oder Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Amtsgericht und Landgericht Erfurt sind dafür grundsätzlich nicht die üblichen Eingangsgerichte. Welcher Gerichtsort maßgeblich ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Anfrage sollen Sie das betroffene Rechtsgebiet angeben, Ihr Anliegen in wenigen Worten beschreiben und mitteilen, wie Sie erreichbar sind. Das Kontaktformular sieht Angaben zu Vorname, Nachname, E-Mail und Telefonnummer sowie eine Nachricht vor.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Nach einer unverbindlichen Kontaktaufnahme telefonisch oder über das Kontaktformular wird gemeinsam ein Termin vereinbart; in dringenden Fällen sind kurzfristige Termine möglich. Im persönlichen Beratungsgespräch werden Ihre Situation geprüft und mögliche rechtliche Schritte und Lösungswege besprochen.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Nach einer unverbindlichen Kontaktaufnahme telefonisch oder über das Kontaktformular wird gemeinsam ein Termin vereinbart; in dringenden Fällen sind kurzfristige Termine möglich. Im persönlichen Beratungsgespräch werden Ihre Situation geprüft und mögliche rechtliche Schritte und Lösungswege besprochen.
Für den Erstkontakt: Für die Anfrage sollen Sie das betroffene Rechtsgebiet angeben, Ihr Anliegen in wenigen Worten beschreiben und mitteilen, wie Sie erreichbar sind. Das Kontaktformular sieht Angaben zu Vorname, Nachname, E-Mail und Telefonnummer sowie eine Nachricht vor.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage nach einer Kündigung hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und Angaben dazu hilfreich, wann und wie die Kündigung zugegangen ist. Ergänzend können Nachträge zum Vertrag, aktuelle Entgeltabrechnungen, Abmahnungen und Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber relevant sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen; eine Terminanfrage allein wahrt diese grundsätzlich nicht. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und ob weitere Schritte zu prüfen sind, lässt sich im anwaltlichen Gespräch klären.
- Besteht bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses automatisch ein Anspruch auf Abfindung?
- Ein allgemeiner automatischer Abfindungsanspruch besteht bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht. Eine Abfindung kann sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder bestimmten gesetzlichen Konstellationen ergeben. Sie kann auch Gegenstand einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Einigung sein. Für die Einordnung sind unter anderem der Beendigungsgrund und vorhandene vertragliche Regelungen von Bedeutung. Aufhebungsvereinbarungen können neben finanziellen Fragen weitere Folgen haben, etwa für sozialrechtliche Ansprüche. Eine anwaltliche Prüfung kann die unterschiedlichen Aspekte erläutern, ohne dass damit ein bestimmtes Verhandlungsergebnis feststeht.
- Worin unterscheiden sich Erbschein, Testament und Pflichtteil?
- Ein Testament enthält Anordnungen einer Person für ihren Todesfall, insbesondere zur Frage, wer erben soll. Ein Erbschein ist dagegen ein gerichtliches Zeugnis über das Erbrecht und gegebenenfalls die Größe des Erbteils; er ist nicht in jeder Nachlassangelegenheit erforderlich. Der Pflichtteil bezeichnet grundsätzlich einen Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Ob ein solcher Anspruch besteht, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Für eine erste Besprechung können vorhandene Testamente, Angaben zu Angehörigen und eine Übersicht über den Nachlass hilfreich sein.
- Wie hängen familienrechtliche Fragen und Nachlassplanung zusammen?
- Familiäre Verhältnisse können erheblichen Einfluss auf die Nachlassplanung haben. Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft, Kinder oder eine Trennung können für gesetzliche Erbrechte, Pflichtteilsrechte und bestehende Verfügungen bedeutsam sein. Auch der eheliche Güterstand kann eine Rolle spielen. Familienrechtliche Regelungen und erbrechtliche Gestaltungen sollten deshalb nicht stets isoliert betrachtet werden. Für ein erstes Gespräch helfen Angaben zum Familienstand sowie vorhandene Eheverträge, Testamente oder Erbverträge. Ob neben erbrechtlichen Fragen auch ein konkretes familienrechtliches Mandat übernommen wird, sollte vorab mit der angefragten Kanzlei abgestimmt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Laurens Häfner
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 19 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-haefner.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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