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- Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Ferdi Özbay
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Ferdi Özbay ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht in Bottrop. Seine Tätigkeit im Ruhrgebiet konzentriert sich ausschließlich auf Verkehrsrecht, Strafrecht und Bußgeldrecht. Im Bußgeldrecht bearbeitet er sämtliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verteidigung bei der Verhängung eines Fahrverbots. Die Verteidigungsstrategie erarbeitet er nach Akteneinsicht. Im Verkehrsrecht übernimmt er die komplette Schadenabwicklung nach Verkehrsunfällen, einschließlich der Schadenmeldung bei der Versicherung sowie des Schrift- und Telefonverkehrs mit allen Beteiligten. Zu den angesprochenen Mandanten gehören Betroffene von Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren und strafrechtlichen Vorwürfen. Im Strafrecht nennt Özbay eine Tätigkeit seit über 15 Jahren und die Verteidigung in hunderten Strafverfahren. Das Verkehrsstrafrecht bildet ein Kernstück seiner anwaltlichen Arbeit. Seine Arbeitsweise beschreibt er als stringent und sensibel, mit einer früh definierten und konsequenten Verteidigungslinie. Fachseminare und rechtswissenschaftliche Fortbildungen werden als Grundlage seiner besonderen Kenntnisse genannt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: oezbay.com, oezbay.com
Beratung in Bottrop – Einordnung der Redaktion
Ferdi Özbay ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht in Bottrop. Seine Anwalts- und Fachanwaltskanzlei befindet sich in der Hardenbergstr. 35, 46238 Bottrop. Die vorliegenden Angaben enthalten eine Abweichung: Während die Profilrubriken Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht nennen, beschreibt die Kanzlei ihre Tätigkeit ausdrücklich als ausschließlich auf Verkehrsrecht, Strafrecht und Bußgeldrecht konzentriert. Diese Kanzleibeschreibung bildet deshalb den Ausgangspunkt der folgenden Einordnung. Ob arbeitsrechtliche oder familienrechtliche Anfragen angenommen werden, sollte vor einer Mandatsanfrage geklärt werden. Im Verkehrsrecht übernimmt Özbay nach der Kanzleibeschreibung die vollständige Schadenabwicklung nach Verkehrsunfällen. Dazu gehören die Schadenmeldung bei der Versicherung sowie der schriftliche und telefonische Austausch mit den Beteiligten. Typische Anliegen betreffen die Verantwortlichkeit für einen Unfall, die Bewertung von Fahrzeugschäden und die Regulierung geltend gemachter Ansprüche. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, welche Unterlagen benötigt werden und wie die Kommunikation mit Versicherungen geordnet werden kann. Welche Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt vom jeweiligen Unfallgeschehen und den verfügbaren Nachweisen ab. Im Bußgeldrecht bearbeitet die Kanzlei Verfahren im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Verteidigung bei drohendem Fahrverbot. Als Grundlage für die Verteidigungsstrategie nennt Özbay die Akteneinsicht. Das Verkehrsstrafrecht bildet zugleich ein Kernstück seiner strafrechtlichen Tätigkeit. Allgemein können hier etwa Vorwürfe nach einem Unfall oder im Zusammenhang mit der Fahrtüchtigkeit eine Rolle spielen. Strafverfahren und Bußgeldverfahren unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Voraussetzungen, ihres Ablaufs und möglicher Folgen; diese Unterscheidung prägt auch die anwaltliche Prüfung. Der örtliche Bezug liegt in Bottrop und im Ruhrgebiet. Für Ratsuchende aus Stadtmitte, Kirchhellen oder Eigen ist die Adresse Hardenbergstr. 35 der Anlaufpunkt; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Das Amtsgericht Bottrop kommt je nach Zuständigkeit insbesondere für zivilrechtliche Verkehrsunfallsachen, Strafsachen und gerichtliche Bußgeldverfahren in Betracht. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der konkreten Adresse geplant werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu bereits eingegangenen Schreiben und ein Hinweis auf erkennbare Fristen erleichtern die erste Einordnung. Bei Unfallangelegenheiten sind etwa Unfalldatum und bisherige Versicherungskorrespondenz relevant. Ob die Kanzlei das Anliegen übernimmt und welche Unterlagen für eine Prüfung gebraucht werden, ist anschließend unmittelbar mit ihr abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bottrop
Die Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Ferdi Özbay hat ihre Anschrift in der Hardenbergstr. 35 in 46238 Bottrop. Ihr beschriebener Tätigkeitsraum ist das Ruhrgebiet. Stadtmitte, Kirchhellen und Eigen gehören zum genannten örtlichen Umfeld; aus den vorliegenden Angaben ergibt sich jedoch nicht, welchem Stadtteil der Kanzleistandort zuzuordnen ist. Ebenso ist eine Innenstadtlage nicht belegt. Für einen Besuch lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Anschrift planen. Konkrete Verbindungen, Parkmöglichkeiten und die Zugänglichkeit der Räume sollten vorab geprüft beziehungsweise bei der Kanzlei erfragt werden. Für die beschriebenen Schwerpunkte Verkehrsrecht, Strafrecht und Bußgeldrecht ist das Amtsgericht Bottrop ein möglicher gerichtlicher Bezugspunkt. Verkehrsunfälle können dort zu zivilrechtlichen Verfahren über Schadenersatz führen, sofern die sachliche und örtliche Zuständigkeit gegeben ist. In Strafsachen verhandelt ein Amtsgericht insbesondere Fälle, die nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln nicht einem höheren Gericht zugewiesen sind. Auch gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid können vor einem Amtsgericht geführt werden. Welches Gericht konkret zuständig ist, folgt nicht allein aus dem Kanzleisitz. Zu den abweichend aufgeführten Profilrubriken gilt: Familiensachen wie Scheidungen, Unterhalts- oder Sorgerechtsverfahren gehören grundsätzlich vor das Familiengericht beim Amtsgericht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern fallen dagegen regelmäßig in die Arbeitsgerichtsbarkeit, nicht vor das Amtsgericht Bottrop. Eine Übernahme solcher Mandate ist angesichts der ausdrücklich anders beschriebenen Kanzleiausrichtung vorab zu klären.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei einem Verkehrsunfall bittet Ferdi Özbay darum, ihm den Unfall zu schildern.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine kostenlose Erstberatung an. Bei Verkehrsunfällen bietet Ferdi Özbay eine kostenlose Einschätzung an, ob ein unverschuldeter Verkehrsunfall vorliegt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine kostenlose Erstberatung an. Bei Verkehrsunfällen bietet Ferdi Özbay eine kostenlose Einschätzung an, ob ein unverschuldeter Verkehrsunfall vorliegt.
Für den Erstkontakt: Bei einem Verkehrsunfall bittet Ferdi Özbay darum, ihm den Unfall zu schildern.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind gewöhnlich eine kurze Unfallschilderung, das Unfalldatum, Angaben zu den Beteiligten und vorhandene Versicherungsdaten hilfreich. Hinzukommen können Fotos, Kontaktdaten von Zeuginnen und Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie bereits vorliegende Gutachten oder Kostenvoranschläge. Auch Schreiben der Versicherungen und Belege zu unfallbedingten Aufwendungen können relevant sein. Nicht sämtliche Unterlagen müssen bei der ersten Anfrage bereits vollständig vorliegen. Welche Dokumente im konkreten Fall benötigt werden, hängt unter anderem davon ab, ob nur Sachschäden oder auch Personenschäden betroffen sind.
- Welche Rolle spielt die Akteneinsicht bei einem Bußgeldverfahren mit möglichem Fahrverbot?
- Die Akteneinsicht ermöglicht es, die behördlich dokumentierten Grundlagen des Vorwurfs zu prüfen. Dazu können etwa Messunterlagen, Fotos und weitere Informationen zum Verfahrensablauf gehören. Erst die Zusammenschau mit der Schilderung der betroffenen Person erlaubt eine fundierte Einschätzung möglicher Streitpunkte. Ein Fahrverbot ist von einer Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden und kann erhebliche Auswirkungen auf den Alltag haben. Ob es im Einzelfall in Betracht kommt und welche Verfahrensmöglichkeiten bestehen, erfordert eine individuelle Prüfung. Bei einer Anfrage sind deshalb der Bescheid, das Zustelldatum und erkennbare Fristen wichtige Angaben.
- Was sollte eine erste Anfrage wegen eines verkehrsstrafrechtlichen Vorwurfs enthalten?
- Für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig eine sachliche Übersicht: Welcher Vorwurf wird erhoben, von welcher Stelle stammt das Schreiben und wann ist es eingegangen? Wichtig sind außerdem bereits mitgeteilte Termine oder Fristen sowie die Information, ob Maßnahmen zur Fahrerlaubnis im Raum stehen. Eine ausführliche Darstellung sämtlicher Einzelheiten ist für eine bloße Terminanfrage meist nicht erforderlich. Beschuldigte haben im Strafverfahren unter anderem das Recht, zum Vorwurf zu schweigen und anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen. Eine belastbare Bewertung setzt regelmäßig Kenntnis des Verfahrensstands und der Ermittlungsakte voraus.
- Kann ich mich wegen einer Kündigung oder einer Trennung an diese Kanzlei wenden?
- Die vorliegenden Angaben sind hierzu nicht einheitlich: In den Profilrubriken erscheinen Arbeitsrecht und Familienrecht, während die Kanzleibeschreibung die Tätigkeit ausdrücklich auf Verkehrsrecht, Strafrecht und Bußgeldrecht beschränkt. Eine Bearbeitung von Kündigungs-, Trennungs- oder Unterhaltsangelegenheiten lässt sich daraus nicht bestätigen. Vor der Übermittlung umfangreicher Unterlagen sollte daher geklärt werden, ob ein solches Mandat angenommen wird. Allgemein helfen bei arbeitsrechtlichen Anfragen Angaben zum Arbeitsverhältnis und zum betreffenden Schreiben; bei familienrechtlichen Anliegen eine knappe Beschreibung der familiären Situation. Bereits laufende Fristen sollten bei jeder Anfrage ausdrücklich genannt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu FERDI ÖZBAY
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,9 von 5 · 39 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: oezbay.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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